…die umsatzsteuerrechtlich zu berücksichtigen sind, wurden entsprechend an das deutsche Finanzamt, fristgerecht zu jedem Zeitpunkt, abgeführt. Das gesamte Thema der Lieferschwellenüberschreitung, insbesondere Österreich, wurde bis zum Jahresende 2012 durch die Steuerkanzlei S bearbeitet. Hier wurde auch eine USt-ID in Österreich beantragt. Unter Berücksichtigung der…
…Bei den österreichischen Abnehmern handelt es sich um Privatpersonen. Auf Grund des für die Jahre 2019ff Überschreitens der Lieferschwelle liegen steuerpflichtige Umsätze im Inland vor. Ab 1.7.2021 wird von der Erklärung der Versandhandelsumsätze über den One-Stop-Shop (OSS) Gebrauch gemacht. Für das…
…eine im EU-Ausland ansässige Gesellschaft ohne Betriebsstätte in Österreich. Sie führt in Österreich seit dem Jahr 1997 Versandhandelsumsätze durch und hat im Februar 1997 auf die Anwendung der österreichischen Lieferschwelle verzichtet. Mit den Versandhandelsumsätzen wird die Bf. zur Umsatzsteuer in Österreich veranlagt. Im Zuge…
…eine im EU-Ausland ansässige Gesellschaft ohne Betriebsstätte in Österreich. Sie führt in Österreich seit dem Jahr 1997 Versandhandelsumsätze durch und hat im Februar 1997 auf die Anwendung der österreichischen Lieferschwelle verzichtet. Mit den Versandhandelsumsätzen wird die Bf. zur Umsatzsteuer in Österreich veranlagt. Im Zuge…
…wenn der Bf. diesbezüglich eine italienische UID-Nummer nutzt. Die belangte Behörde sicherte dem Bf. schließlich zu, dass - ab Überschreiten der Lieferschwelle - bei Nachweis der Besteuerung in Italien von einer Besteuerung in Österreich abgesehen werde. Dem Bf. wurde von der belangten Behörde aufgetragen, sich bei…
…Zum Sachverhalt heißt es: "Wir haben die Reifen von österreichischer Lieferanten gekauft (siehe Anlage: Rechnung AR214-00278) und dann an Endkunden in Österreich (Streckgeschäft) verkauft. Weil wir im Jahr 2021 die Lieferschwelle nicht überschritten haben, haben wir dem Kunden eine Rechnung mit 19% deutschen MwSt…
…in Österreich? Bitte Name /Adresse/Geburtsdatum der Dienstnehmer angeben und die bezughabenden Dienstverträge vorlegen. 5) Wird/wurde laufend und in den Vorjahren über deutsche Homepage http://***linkDeutschland*** die Lieferschwelle für Versandhandel nach Österreich in Höhe von 35.000 Euro überschritten? Bitte geben Sie die Höhe…
…idF BGBI 34/2010 ab 1.1.2011) 2. im Fall der Beendigung der Beförderung oder Versendung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates der von diesem Mitgliedstaat festgesetzte Betrag. (6) Wird die maßgebliche Lieferschwelle nicht überschritten, gilt die Lieferung auch dann am Ort der Beendigung der…
…In diesen Fällen könne die BF eine Mehrwertsteuererstattung in Deutschland beantragen. In den meisten Fällen, insbesondere bei Verkäufen unterhalb der Lieferschwelle in Deutschland würden die Waren mit österreichischer Umsatzsteuer verkauft, obwohl eine Lieferung in die Gemeinschaft (wohl gemeint: eine steuerfreie igL) theoretisch möglich gewesen wäre…
…Wohlverhalten danach, erachtet es das BFG als angemessen, die angefochtenen Verspätungszuschläge auf 4 % für 2011 (hier ist der BF zugute zu halten, dass die Absenkung der Lieferschwelle erstmals zur Anwendung kam, und das auch erst im Laufe des Jahres, wenngleich ihr vorwerfbar bleibt, dass sie…
…BFG zur Entscheidung vorgelegt. Von folgendem Sachverhalt ist auszugehen: Die BF verschickt Waren nach (Online-)Bestellungen an Endverbraucher nach Österreich und hat im Lauf des Jahres 2013 (jedenfalls im zweiten Vierteljahr) Versandhandelsumsätze ausgeführt und die für eine Inlandsbesteuerung wesentliche Lieferschwelle von 35.000 Euro (vgl…
…letztere sei bis dato nicht vergeben worden. Mit Schreiben vom 21.2.2007 habe sie gemäß Art. 3 Abs. 6 UStG 1994 auf die Anwendung der Lieferschwelle gem. Abs. 5 für die Versandhandelslieferungen nach Deutschland verzichtet. Entsprechend einer abgabenbehördlichen Nachschau in einem Auslieferungslager der G…
…in Deutschland abgeführt worden. Erst eine Kontrollmitteilung der schwedischen Finanzverwaltung habe die Aufmerksamkeit der Bf. auf die durch Überschreitung der Lieferschwelle ausgelöste Umsatzsteuerpflicht in anderen EU-Ländern gerichtet. Die Buchführung sei auf die Zuordnung der Umsätze auf andere Länder nicht vorbereitet gewesen; pro Monat würden…
…abgeschlossenen Aufgabenverteilung ausschließlich ***Bf1*** verantwortlich. Geschäftsgegenstand ist der Verkauf sowohl über Shops als auch über den Online Handel. Die Umsätze über den Versandhandel nach Österreich überstiegen im Jahr 2017 die Lieferschwelle von € 35.000,- netto. Folglich wurden Rechnungen an private österreichische Abnehmer mit 20%…
…erworben und verkauft worden seien, eine Endabrechnung von 550,00 Euro/Stk erfolge. In weiterer Folge werde in Pkt. 5 angeführt, dass, wenn diese Lieferschwelle nicht erreicht werde, 750,00 Euro zum Ansatz kommen. Im Pkt. 6 sei angeführt, dass dann, wenn die Abnahme bis…
…und verkauft worden seien, eine Endabrechnung von EUR. 550,00/Stk erfolgt. In Pkt. 5) wird angeführt, dass, wenn diese Lieferschwelle nicht erreicht werde, 750,00 Euro zum Ansatz kommen, in Pkt. 6.), dass dann, wenn die Abnahme bis zum 31. Dezember 2012 1.000…
…behandelt und die deutsche Umsatzsteuer abgeführt worden. Die deutsche Finanzbehörde habe einerseits festgestellt, dass die Lieferschwelle nach Deutschland seit Jahren überschritten worden seien und andererseits die Lieferungen aus dem deutschen Versandlager ohnehin in Deutschland steuerpflichtig gewesen wären, und die Umsätze für den Zeitraum 2015-2018…
…es sich umsatzsteuerlich grundsätzlich um zwei verschiedene Sachverhalte handelt. Und zwar: Pkt a: Versandhandel (Schwierigkeit des Nachweises - allenfalls Glaubhaftmachung); grundsätzlich in Italien steuerpflichtig (da nicht auf die Lieferschwelle verzichtet wurde, bis zu dieser pflichtig in Österreich) Pkt b: Innergemeinschaftliches Verbringen zu eigenen Handen nach Italien…
…Finanzamt beruft sich auf Art. 32 Satz 2 MwStSystRL, wonach der Ort der Lieferung in den Niederlanden liege. Die Weiterversendung der Waren nach Österreich an die Endkunden sei wegen Überschreitens der Lieferschwelle als Versandhandel nach Österreich gemäß Art. § 3 Abs. 3 UStG 1994 zu qualifizieren…
…Abs. 5 Z 2 UStG 1994 normierte Lieferschwelle von 35.000 Euro wurde in allen Streitzeiträumen überschritten. In Österreich sind diese Versendungslieferungen folglich steuerbar und steuerpflichtig. Die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide 2010 bis 2014 ergingen daher zu Recht. Die Beschwerde war in diesem Punkt abzuweisen. II) Verspätungszuschläge …