…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Frage , ob im konkreten Beschwerdefall von einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung im Sinne einer Einkunftsquelle oder steuerlich von Liebhaberei auszugehen ist. Auf den umfangreichen Verfahrensgang wird verwiesen (Aktenlage). Die steuerliche Auswirkung betrug insgesamt €…
…das Objekt d. Verfahrensgegenständlich ist, ob diese beiden Mietobjekte des Bf. eine einkommensteuerlich beachtliche Einkunftsquelle darstellen oder ob es sich um einkommensteuerlich unbeachtliche Liebhaberei handelt. Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen wie folgt: Nur eine Betätigung, die objektiv geeignet ist, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes einen Gesamtgewinn…
…eine "Anlegerwohnung" in b, welche sie vermietete. Verfahrensgegenständlich ist, ob es sich bei diesem Mietobjekt um eine einkommensteuerlich beachtliche Einkunftsquelle oder steuerlich unbeachtliche Liebhaberei handelt. Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen wie folgt: Nur eine Betätigung, die objektiv geeignet ist, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes einen Gesamtgewinn…
…vom Vorliegen einer Einkunftsquelle sowie hinsichtlich der erst nach Beginn der Vermietung schlagend werdenden Erkrankung der Ehegatten von einer Unwägbarkeit abzugehen. Angesichts der zwei vermieteten Wohnungen hatte die Beurteilung der Vermietung als Einkunftsquelle oder Liebhaberei unter dem Blickwinkel der "kleinen" Vermietung zu erfolgen. Die Ehegatten…
…zur Verbesserung der Ertragslage (Änderung der Bewirtschaftung durch Anpassung der Bewirtschaftung, Änderung der Finanzierung oder Preispolitik) strukturverbessernde Maßnahmen, die im Zuge einer (jährlichen) Kriterienprüfung gemäß § 2 LVO als zur Vermeidung der Beurteilung als Liebhabereitätigkeit geeignet angesehen werden. Bei Tätigkeiten mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs…
…Appartement auch über diverse Plattformen angeboten (Vorbringen der Bf. im Beschwerdeverfahren). 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Liebhaberei oder Einkunftsquelle? Liegt ein vermietbares Objekt vor? Im gegenständlichen Fall ist nach Ansicht des BFG vorerst zu klären, ob angesichts des dem Lebensgefährten eingeräumten Wohnungsgebrauchsrechts und des Nebenwohnsitzes…
…Ermittlungen im Beschwerdeverfahren, Vorbringen der Parteien in der mündlichen Verhandlung, Zeugenaussage Mag. a G). Liebhaberei oder Einkunftsquelle sowie Beschränkung der Gültigkeit der UID-Nr.: Die Liegenschaft wurde 2005 zur Gänze fremdfinanziert angeschafft. Der in den Musterverträgen enthaltene Inhalt der diversen Verträge ist unstrittig. Die Abwicklung…
…im Beschwerdeverfahren, Vorbringen der Parteien in der mündlichen Verhandlung, Zeugenaussage Mag. a G). Liebhaberei oder Einkunftsquelle sowie Beschränkung der Gültigkeit der UID-Nr.: Die Liegenschaft wurde 2005 zum überwiegenden Teil fremdfinanziert angeschafft und 2015 veräußert. Konkrete Gründe für den Verkauf legte der Bf. nicht dar…
…im Beschwerdeverfahren, Vorbringen der Parteien in der mündlichen Verhandlung, Zeugenaussage Mag. a G). Liebhaberei oder Einkunftsquelle sowie Beschränkung der Gültigkeit der UID-Nr.: Die Liegenschaft wurde 2006 zum überwiegenden Teil fremdfinanziert angeschafft. Der in den Musterverträgen enthaltene Inhalt der diversen Verträge ist unstrittig. Die Abwicklung…
…der mündlichen Verhandlung, Zeugenaussage Mag. a G). Liebhaberei oder Einkunftsquelle sowie Beschränkung der Gültigkeit der UID-Nr.: Es fehlt am Nachweis für den Einsatz von Fremdkapital (Ergebnis Verfahren vor dem BFG). Der in den Musterverträgen enthaltene Inhalt der diversen Verträge ist unstrittig. Die Abwicklung erfolgte…
…der Ermittlungen im Beschwerdeverfahren, Vorbringen der Parteien in der mündlichen Verhandlung, Zeugenaussage Mag. a G). Liebhaberei oder Einkunftsquelle sowie Beschränkung der Gültigkeit der UID-Nr.: Die Liegenschaft wurde 2005 ohne Einsatz von Fremdkapital angeschafft. Die vorerst geltend gemachten Zinsen sind laut Bf. aus den Werbungskosten…
…der Parteien in der mündlichen Verhandlung, Zeugenaussage Mag. a G). Liebhaberei oder Einkunftsquelle sowie Beschränkung der Gültigkeit der UID-Nr.: Es fehlt am Nachweis für den Einsatz von Fremdkapital. Der in den Musterverträgen enthaltene Inhalt der diversen Verträge ist unstrittig. Die Abwicklung erfolgte hinsichtlich der…
…Ermittlungen im Beschwerdeverfahren, Vorbringen der Parteien in der mündlichen Verhandlung, Zeugenaussage Mag. a G). Liebhaberei oder Einkunftsquelle sowie Beschränkung der Gültigkeit der UID-Nr.: Die Liegenschaft wurde 2005 teilweise fremdfinanziert angeschafft. Der in den Musterverträgen enthaltene Inhalt der diversen Verträge ist unstrittig. Die Abwicklung erfolgte…
…im Beschwerdeverfahren, Vorbringen der Parteien in der mündlichen Verhandlung, Zeugenaussage Mag. a G). Liebhaberei oder Einkunftsquelle sowie Beschränkung der Gültigkeit der UID-Nr.: Die Liegenschaft wurde 2006 beinahe zur Gänze fremdfinanziert angeschafft. Der in den Musterverträgen enthaltene Inhalt der diversen Verträge ist unstrittig. Die Abwicklung…
…LIEBHABEREI oder EINKUNFTSQUELLE (Umsatz- und Einkommensteuer 2008 bis 2012): Liebhaberei ist gemäß § 1 Abs. 2 Z. 3 LVO bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten entstehen. Die Annahme von Liebhaberei kann in diesen Fällen nach…
…die dazu führt, dass im Hinblick auf die Beurteilung der Bewirtschaftung des Gebäudes als Liebhaberei oder Einkunftsquelle von zwei getrennt zu beurteilenden Zeiträumen auszugehen ist. 3.2.4. Zur Bewirtschaftung ab 2003 (Beobachtungszeitraum) und zum Vorliegen von Unwägbarkeiten: Betrachtet man die Art der Bewirtschaftung in…
…Vermietung des Appartements ist daher unter § 1 Abs. 2 Z. 3 LVO zu subsumieren. B.LIEBHABEREI oder EINKUNFTSQUELLE? a.EINKOMMENSTEUER: Dem Bf. sind 2009 bis 2011 aus der Vermietung ausschließlich Verluste erwachsen. Liebhaberei ist gemäß § 1 Abs. 2 Z. 3 LVO bei einer Betätigung anzunehmen…
…analog zur Beurteilung der Abgabenbehörde zu dem abschließenden Ergebnis (Siehe unten, Punkt 3.3., Liebhaberei oder Einkunftsquelle - Einkommens- und Umsatzsteuer 2010-2012), dass der Bf von vornherein keine Vermietung bis zur Erzielung eines Gesamtgewinns bzw Gesamtüberschusses beabsichtigt hat. Dies stellt eine neu hervorgekommenen Tatsache iSd …
…subsumieren. B. LIEBHABEREI oder EINKUNFTSQUELLE - VORLÄUFIGE VERANLAGUNG? Im gegenständlichen Verfahren liegen für die beiden Tops die der Höhe nach unstrittigen (voraussichtlichen) Ergebnisse für 2009 bis 2014 vor. Im Beschwerdezeitraum sind der Bf. aus der Vermietung der beiden Tops ausschließlich Verluste erwachsen. Liebhaberei ist gemäß § 1…
…Vermietung des Appartements ist daher unter § 1 Abs. 2 Z. 3 LVO zu subsumieren. C.LIEBHABEREI oder EINKUNFTSQUELLE? a.EINKOMMENSTEUER: Dem Bf. sind 2009 bis 2011 aus der Vermietung ausschließlich Verluste erwachsen. Liebhaberei ist gemäß § 1 Abs. 2 Z. 3 LVO bei einer Betätigung anzunehmen…