…der Umsatzsteuer genügt der Hinweis, dass der für das Ertragsteuerrecht entwickelte Begriff der Liebhaberei grundsätzlich auch für die Umsatzsteuer gilt (VwGH 16.2.2006, 2004/14/0082). Auch die Tatsache, dass der Bf. aus freiem Entschluss eine Wohnung zur Vermietung erworben hat, welche Mietzinsbeschränkungen unterliegt…
…vermietbar sei. Diesbezüglich werde vorgeschlagen, das Objekt 2 weiterhin vorläufig (als Einkunftsquelle im Rahmen der Vermietung und Verpachtung) zu veranlagen und erst gegebenenfalls, bei (nachträglich erkanntem) Zutreffen der Liebhaberei-Vermutung, gleichsam „risikolos“ eine entsprechende Korrektur der einzelnen (vorläufig ergangenen) Steuerbescheide vorzunehmen. Das Finanzamt legte, nach…
…kann in einem gegen die erfolgte Veranlagung angestrengten Rechtsmittelverfahren wiederum zurückgenommen (und das Begehren auf Zehntelabsetzung damit rückgängig gemacht) werden (vgl. etwa VwGH 10.11.1993, 92/13/0176). 2. Objekt 2 (Vermietung Seehaus/Liebhaberei): Gemäß § 1 Abs. 1 LVO liegen Einkünfte iSd § 2 Abs…
…bis 2008 zum Ergebnis gekommen, dass bei der gegenständlichen Vermietung nicht von vornherein von Liebhaberei ausgegangen werden könne und hat daher vorläufige Feststellungsbescheide für die Jahre 2000 bis 2008 erlassen. Vorläufige Bescheide dürfen nach herrschender Auffassung vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft…
…Tage nicht gesetzeskonform berücksichtigt worden seien. Der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 21. April 2023 ist zur Vermietung zu entnehmen, dass diese aufgrund des nicht erreichten Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungskosten keine Einkunftsquelle darstelle (Liebhaberei). Im Übrigen verwies das Finanzamt auf die Rechtslage. Mit Vorlageantrag vom…
…wenn zB wegen Liebhaberei keine andere Einkunftsquelle vorliegt). In diesem Punkt war daher der Beschwerde insoferne teilweise Folge zu geben, als die Schuldzinsen (Jahresbelastung) aus der Vermietung die jährlichen Mieteinnahmen überstiegen (dies war in den Jahren 2007 und 2008 der Fall - siehe auch im Einzelnen…
…vorgelegen sind. Das FA hätte das Vorliegen einer Liebhabereitätigkeit für das Jahr 2021 zu prüfen gehabt. Ich beantrage daher ausdrücklich die erneute Prüfung der als Liebhaberei qualifizierten Vermietungseinkünfte für 2021. Ob Liebhaberei vorliegt oder nicht, ist jedes Jahr neu und nur zukunftsbezogen durchzuführen. Es liegt…
…erkennbar. Weder die Vermietung an die Fa. G (ist als Nachfolgemieter zu betrachten), noch die nachgewiesenen Mietersuchen, stellen eine "Änderung der Bewirtschaftung" dar. Der klaren Beurteilung im Erkenntnis des BFG 11.1.2022, RV/5100673/2018 ist demnach uneingeschränkt zu folgen (Liebhaberei im Sinne des…
…Einkunftsquelleneigenschaft der von ihr ausgeübten Betätigung (,kleine Vermietung') damit belegen wollen. Dazu wurde im, an die AbgPfl gerichteten, Ergänzungsersuchen vom 22.12.2015 unter Punkt 2 ua. folgendes ausgeführt: [...] "Nach § 1 Abs 2 Z 3 Liebhabereiverordnung (BGBl 1993/33) wird für eine Betätigung Liebhaberei angenommen…
…Da die Vermietung des Bf. für die Jahre 1998 bis 2011 einen Gesamtverlust in Höhe von € 75.796,95 erzielt habe, fehle dieser Tätigkeit die Eigenschaft als Einkunftsquelle und sei daher als Liebhaberei anzusehen. Am 11.7.2013 ergingen die Bescheide über die Einkommensteuer…
…voraussichtlich im September abgeschlossen sein, sodass die Vermietung der beiden Wohnungen ebenfalls mit September beginnen könne. Er ersuche um Erstattung/Überweisung des sich aus den beiden UVA ergebenden MWSt-Guthabens in Höhe von 31.386,54 Euro. Vorgelegt wurden verschiedene Rechnungen, welche im Zeitraum Februar…
…) positiv. Dieses Ergebnis entspricht eigentlich gar nicht der - meines Erachtens - voreilig gefällten Einschätzung, dass es sich bei dieser V+V um Liebhaberei handle. Ein größerer, neu erstellter Wohnhausbetrieb mit zB 10 Wohnungen würde dem FA in dieser kurzen Spanne ganz sicherlich nicht das gleiche Positiv…
…Nutzungsrechten als Tätigkeiten, bei denen im Falle von Verlusten grundsätzlich Liebhaberei anzunehmen ist. Im Gegenzug entfiel im Klammerausdruck des § 1 Abs. 2 Z 1 die Wortfolge "Wirtschaftsgüter, die der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses dienen". Mit der neuen Formulierung sollte die Umschreibung der Vermietungsobjekte, die unter…
…Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn dieser Betätigung so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird." Beurteilungseinheit für die Liebhabereibeurteilung ist hier derjenige Teil der Betätigung der X-KG, welcher aus der Vermietung der beiden…
…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin reichte am 4.10.2018 die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 elektronisch beim Finanzamt ein und erklärte darin neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Verluste aus Gewerbebetrieb aus der Vermietung von Gebrauchsgütern in Höhe von EUR 6.658,76. Das…
…ob nicht doch Liebhaberei vorliegt, ergingen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2004 bis 2010 gemäß § 202 Abs. 1 BAO vorläufig. Vorhaltsbeantwortung vom 10.12.2013 Das Finanzamt vertrat im Vorhalt vom 05.10.2013 die Ansicht, dass die Vermietung ab dem Jahr 2004…
…ob die gegenständliche Vermietung als Liebhaberei einzustufen sei und aus diesem Grund kein Vorsteuerabzug zustehe. Der gegen die abweisenden Beschwerdevorentscheidungen des Finanzamtes vom 17.02.2015 betreffend Einkommensteuer der Jahre 2005 bis 2013 eingebrachte Vorlageantrag wurde mit Beschluss des BFG vom 16.10.2018 als…
…Feststellung zur ertragsteuerlichen Liebhaberei den bei der Anschaffung der Wohnung vorgenommenen Vorsteuerabzug in den Jahren 2006 bis 2008 zu jeweils einem Zehntel gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994. Dementgegen kommt das Bundesfinanzgericht im Rahmen der Beweiswürdigung zum Ergebnis, dass die Bf. ihre Vermietungstätigkeit mit August…
…machen. Der Nachweis der objektiven Ertragsfähigkeit der gegenständlichen Vermietungstätigkeit ist daher nicht erbracht worden. Die Liebhabereivermutung konnte nicht widerlegt werden. Somit ist das Schicksal der Beschwerde bereits entschieden. Ungeachtet der Gründe für die vorzeitige Beendigung der Betätigung ist jedenfalls von Liebhaberei auszugehen (siehe auch Doralt…
… 2 Abs. 2 das Vorliegen von Liebhaberei zu prüfen. Anhaltspunkte dafür, dass die Bf. die Vermietung von vornherein nur auf einen begrenzten Zeitraum betreiben wollten, liegen nicht vor. Bei der Frage von Hinderungsgründen für die Erzielung eines Einnahmenüberschusses ist demnach zwischen so genannten „Unwägbarkeiten“ und…