…anerkannt werden, da die Bezeichnung und die Anschrift des leistenden Unternehmens unrichtig seien. In weiterer Folge erließ das Finanzamt einen Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 12/2007 und erkannte die betreffenden Vorsteuern nicht an. Gegen den betreffenden Festsetzungsbescheid brachte die Bf. rechtzeitig das…
…Bf. erbracht worden war. Da die Rechnungen des Personalgestellungsunternehmens entgegen § 19 Abs. 1a UStG 1994 einen gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer enthalten haben, entstand für den leistenden Unternehmer die Steuerschuld kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994. Ein Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger ist diesfalls ausgeschlossen (vgl…
…nicht entdeckt worden. Nach den Feststellungen im Rahmen abgabenbehördlicher Überprüfungsmaßnahmen im Feber 2015 sei die Fa. D-GmbH spätestens ab dem Frühjahr 2014 nicht als tatsächlich leistendes Unternehmen aufgetreten. Demnach seien allfällige Rechnungen als Scheinrechnungen ohne tatsächlichen Leistungsaustausch zu qualifizieren. Nach dem Ergebnis weiterer Erhebungen…
…6.2013 - 2.7.2013). Nach Meinung der Betriebsprüfung seien die Rechnungen der Fa. C-GmbH ohne aktiv leistendes Unternehmen und der Verwendung des Firmenmantels nur zur Vertuschung der tatsächlichen Machenschaften als Schein- bzw. Deckungsrechnungen einzustufen. Mit dem Vorlageantrag wurde den abgabenbehördlichen Feststellungen zur Fa…
…Diese Belege, deren Gesamtbetrag 400 Euro unterschreiten, führen an: das Ausstellungsdatum; den Namen und die Anschrift der Bf. als leistendes Unternehmen; die Art und den Umfang der erbrachten Leistung; der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt; das Entgelt und der Steuerbetrag für die sonstige…
…nicht in ein anderes Jahr verschoben werden. Im Zuge der AP seien u.a. folgende Rechnungen zum Jahr 2015 vorgelegt worden: | Leistendes Unternehmen | ReNr | ReDatum | Bezahlt brutto | Netto | Vorsteuer | Anteil. Vorsteuer | ***9*** | | 23.11.2013…
…gemäß § 162 BAO dem Einkommen hinzuzurechnen, da nach den oben angeführten maßgeblichen Gründen die Vermutung gerechtfertigt ist, dass die Fa. ***1*** als leistendes Unternehmen bzw. als tatsächliche Empfängerin der Beträge nicht in Betracht kommt. Die formelle Existenz des Rechtsträgers Fa. ***1*** ist nicht ausreichend. Die…
…BFG-Akt OZ 103). Die M-GmbH als leistendes Unternehmen und die Miteigentumsgemeinschaft (MEG) der zu bebauenden Liegenschaft als Leistungsempfängerin des verfahrensgegenständlichen Bauauftrages waren im steuerlichen Sinn einander nahestehende Geschäftspartner. Der Auftrag vom 15.Febr.2018 umfasste die Rohbauerrichtung mit von der M-GmbH beigestelltem…
…zur Abgabenhinterziehung, noch eine Kenntnis oder verschuldete Unkenntnis über die Steuerpflicht des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts anzulasten. Für eine Abgabenverkürzung des leistenden Unternehmens sei sie nicht verantwortlich. Eine "solidarische Mithaftung für die fremde Abgabenschuld" hätte eben jenen Übergang der Steuerschuld auf die Bf zur Folge, den…
…noch eine Kenntnis oder verschuldete Unkenntnis über die Steuerpflicht des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts anzulasten. Für eine Abgabenverkürzung des leistenden Unternehmens sei er nicht verantwortlich. Die Voraussetzungen für eine "solidarische Mithaftung für die fremde Abgabenschuld" lägen beim Bf nicht vor. Der FA-Vorlagebericht an das BFG…
…10.2012 begrenzt. Auffällig ist auch, dass es mindestens 3 verschiedene Erscheinungsbilder von Rechnungen gibt, auf denen die A-GmbH als leistendes Unternehmen aufscheint. Es handelte sich spätestens seit dem Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsanteile durch S., welcher am 12.7.2011 erfolgte, um eine…
…Verhandlung am 27.6.2017 nachfolgenden Sachverhalt als erwiesen an: Die an die Bf. adressierten Rechnungen vom 17.4.2010 und vom 3.6.2010 wiesen als leistendes Unternehmen die XY GmbH aus. Mit der Faktura vom 17.4.2010 wurde bezüglich des Bauvorhabens adresse…
…CD*** sei in den Jahren 2013 und 2014 leistendes Unternehmen mit Adressdaten laut Rechnungen gewesen. Es sei festzuhalten, dass von beiden genannten Unternehmen die Leistungen erbracht worden wären. Es obläge dem Finanzamt, entsprechende Beweise vorzulegen. Es stelle sich die Frage, warum eventuell betrügerische Unternehmen bzw…
…und tatbestandsbildend ist lediglich die nicht gehörige Benennung der Empfänger. Mit Schriftsatz vom 27.4.2024 hat das Bundesfinanzgericht ausgeführt, dass für den Fall der nicht gehörigen Empfängerbenennung die Rechnungslegung durch ein nicht leistendes Unternehmen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes dazu führe, dass der Vorsteuerbetrag…
…1***, und wiesen die verrechnete Umsatzsteuer in Höhe von jeweils 17.500 € gesondert sowie einen Gesamtgeldbetrag in Höhe von 105.000 € aus. Auf der Faktura 175/15 vom 16.07.2015 in der die G GmbH als leistendes Unternehmen genannt war, wurde die…
…vor. Die Rechnungen erfüllen die Formalvoraussetzungen des § 11 Abs 1 UStG, die ***Sub1*** ist selbst kein Scheinunternehmen und war gegenüber der Bf leistendes Unternehmen; Feststellungen der belangten Behörde darüber, dass die Bf von allfälligen Ungereimtheiten auf Ebene der nachgelagerten Subunternehmen wusste oder hätte wissen müssen…
…im Zuge der auf § 162 BAO gestützten Aufforderung zur Empfängerbenennung die zwischen ***5*** und ***16***/***18*** bereits mit 4. Juni 2012 geschlossenen Rahmenwerkverträge vorgelegt wurden. Die ***5*** kann demnach nicht als tatsächlich leistendes Unternehmen angesehen werden, das die fakturierten Leistungen gegenüber der Bf. erbracht hat. …
…nämlich das reine Abstellen auf formale Rechnungskriterien nicht der Rechtslage entspricht. Zu der vom Finanzamt festgehaltenen Feststellung hinsichtlich Name und Adresse des leistenden Unternehmers erlauben wir auf die im zitierten Urteil angeführte Aussage des VwGH zu verweisen: „Ob in einer Rechnung die richtige Anschrift angegeben…
…dem ***KL*** zukommen. ***KL*** fertigte sodann die Rechnungen anhand der Vorlagen aus, wobei er als angeblich leistendes und rechnungsausstellendes Unternehmen zunächst die ***AB*** verwendete. Nachdem die ***AB*** aus dem Firmenbuch gelöscht wurde, stellte ***KL*** die Rechnungen teilweise auf die ***CD***, teilweise auf das eingetragene Einzelunternehmen…
…dieser Rechnungen über tatsächlich erfolgte Arbeiten vorgelegt, wobei die rechnungsausstellenden Unternehmen nicht Leistungserbringer waren. Der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter der Hausverwaltung hat seinem Angestellten vertraut und in der Folge weder dessen Tätigkeit bzw die Rechnungen der angeblich leistenden Baufirmen kontrolliert, noch hat er es unterbunden…