…56*** oder ***7***). Der Bf hat auch über ausdrückliche Anforderung den konkreten Zweck dieser Fahrten (Versicherungsfälle) nicht angegeben. Angaben über Kundenbesuche sind nicht gemacht worden, nach Kunden bezeichnete Schadensabwicklungen bzw KFZ-An-/-Abmeldungen oä scheinen nicht auf. Der diesbezügliche Vorhalt blieb unbeantwortet. Die angeblichen Fahrten…
…überwiegend nur diese Strecke zurückgelegt wurde. Darüber hinaus weist der Terminkalender gesondert auch jene Fahrtstrecken aus, die an einigen Arbeitstagen für Kundenbesuche und andere betriebliche Zwecke (meist ausgehend vom Betriebsort in Ort 2) zurückgelegt wurden. Solcherart ermittelte der Bf. für das Streitjahr 2017 betrieblich zurückgelegte…
…Name jedes einzelnen Kunden bzw. jeder einzelne Zweck anzuführen. Darüber hinaus ist auch der Zweck der Fahrt meist schwer leserlich und völlig allgemein formuliert, deshalb auch nicht überprüfbar Ein bloß allgemein gehaltener Hinweis, etwa "Kundenbesuche", ist als Zweckangabe jedenfalls zu vage (Doralt/Mayr/Herzog, EStG13, …
…Der Beschwerdeführer war Leiter dieser Niederlassung; überwiegend war er jedoch als Vertreter im Außendienst tätig. Für dienstliche Fahrten, insbesondere Kundenbesuche, stand ihm ein Firmenfahrzeug der Marke ***xxx*** zur Verfügung, das er auch für private Zwecke nutzen durfte; für die mit dem Firmenfahrzeug unternommenen Privatfahrten hatte…
…0216). Da aus den vorgelegten Aufzeichnungen keine Ziele hervorgehen („div. Kundenbesuche“) sowie die KM offensichtlich nur „geschätzt“ wurden (nur auf Zehner gerundete Beträge angeführt) und keine Anfangs- und Endkilometerstände angeführt sind, können diese Aufzeichnungen nicht als Nachweis herangezogen werden. Der VwGH hat bereits wiederholt ausgesprochen…
…Im Zuge seiner Arbeitnehmerveranlagung machte er ua Tagesgelder für diverse Kundenbesuche iHv 6.292 € geltend. Im nunmehr angefochtenen Einkommensteuerbescheid versagte die belangte Behörde die Anerkennung der beantragten Tagesgelder und begründete dies ua wie folgt: "Sie machen für jede Arbeitsstunde Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von Euro…
…und Erhaltung der Einnahmen nicht zwingend angenommen werden. Im Übrigen sind die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Dem Einwand, dass die Anmietung der Garage den Kundenbesuchen, und nicht den Fahrten vom Wohnort zum Dienstort, zuzurechnen sei, ist entgegenzuhalten…
…mwN). Unstrittig wies das Fahrtenbuch im gegebenen Beschwerdefall gravierende Mängel dahingehend auf, dass Abfahrts- und Ankunftszeiten nicht aufgezeichnet wurden und zum Zweck der Reisen in einer Vielzahl nur allgemeine Angaben wie „Kundenbesuche“ gemacht wurden, ohne nähere Details zu den angefahrenen Orten und den betroffenen Kunden…
…gemachten (Differenz-)Reisekosten aufrecht und führte dazu insbesondere aus, dass das Fahrtenbuch primär den internen Vorgaben des Dienstgebers zu entsprechen habe; demnach sei lediglich eine Differenzierung nach Kundenbesuchen (KB), Maklerbesuchen (MB) und Besichtigungsterminen (BS) erforderlich. Eine Verpflichtung zur namentlichen Nennung der jeweiligen Kunden hätte gegenüber…
…vorgelegten Fahrtenbuch vorlegte. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 01.10.2025 änderte das FAÖ den Erstbescheid vom 06.06.2025 ab und kürzte die geltend gemachten Diäten um jene Taggelder, die für Kundenbesuche an Orten angefallen waren, die der BF regelmäßig aufsuchte und die den politischen Bezirk…
…der Beschwerdevorentscheidung ausgeführt hat, um Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Gastronomiebetrieb anfallen; diese "Nebentätigkeiten" stellen aber nicht den eigentlichen Betriebszweck (Gastrobetrieb) dar. Dass Kundenbesuche ab April wieder an der Tagesordnung standen und Mitarbeiter laufend im Betrieb anwesend waren, ist unglaubwürdig, weil nach § 1 der…
…und umfassten die Tätigkeiten: Angebot erstellen, Angebotsabwicklung, Vertragsabwicklung, Kundenbesuche und Kundenbetreuung. Als Beilage wurde hierzu ein Schreiben des Dienstgebers übermittelt. Im detaillierten Vorlagebericht explizierte die belangte Behörde wie in der Beschwerdevorentscheidung und listete die Tätigkeiten der Beschwerdeführerin laut Stellenbeschreibung auf. Unter Verweis auf § 17 Abs…
…Wohnsitz schließt die generelle Abgabenbefreiung aus. Lediglich echte Warenbeförderungen im Gewerbe-(Fracht-)verkehr könnten als gewerbliche Verwendung unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend abgabenfrei sein. Hier jedoch benutzt er die Wagen überwiegend zu eigenen Dienstfahrten (Kundenbesuche, Lieferungen im Rahmen seiner Beratungstätigkeit etc), was zollrechtlich als "eigener Gebrauch…
…Wohnsitz schließt die generelle Abgabenbefreiung aus. Lediglich echte Warenbeförderungen im Gewerbe-(Fracht-)verkehr könnten als gewerbliche Verwendung unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend abgabenfrei sein. Hier jedoch benutzt er die Wagen überwiegend zu eigenen Dienstfahrten (Kundenbesuche, Lieferungen im Rahmen seiner Beratungstätigkeit etc), was zollrechtlich als "eigener Gebrauch…
…er auch nach Erhalt des Vorlageberichtes an das BFG nicht nach. Zum Umfang seiner Kundenbesuche verwies er (ohne Beleganschluss) auf eine interne Jahresvorgabe von 500 Kundenbesuchen, woraus sich für ihn nach Abzug von dienstfreien Zeiten eine durchschnittliche Frequenz von 2,5 Kundenbesuchen pro Tag ergebe…
…Betreuung und Beratung von Kunden beschäftigt sei. Dazu würden alle Tätigkeiten, die in diesem Beruf typischerweise anfallen - inklusive Kundenbesuche und Beratungsleistungen außerhalb des Büros - gehören. Demgegenüber sei der Beschwerdeführer nur in untergeordnetem Ausmaß in der Geschäftsführung des Unternehmens tätig, da es noch zwei weitere Geschäftsführer…
…Rechtliche Grundlagen § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 lautet auszugsweise: Vom Arbeitgeber als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder, soweit sie nicht gemäß § 26 Z 4 zu berücksichtigen sind, die für eine Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste), Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des…
…der Aufträge ins EDV-System des Dienstgebers, die Kontrolle der Druckdateien und Überwachung der Ausführung erledige die Beschwerdeführerin von ihrem Arbeitszimmer zu Hause. Es seien nur wenige Kundenbesuche notwendig. Diese seien 2020 auch zum größten Teil eingestellt worden. Das Arbeitszimmer sei daher jedenfalls notwendig und…
…seinem Dienstfahrzeug zurückgelegt, wovon 42.800 km betrieblich und 2.491 km als privat ausgewiesen seien. An jenen Tagen, an denen auch zwischen Kundenbesuchen an den Firmensitz gefahren werde, sei eine allenfalls fiktive Wegstrecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung als privat auszuweisen. Unternehme ein Außendienstmitarbeiter, der seine…
…so sei der Name jedes einzelnen Kunden anzuführen. Ein bloß allgemein gehaltener Hinweis, etwa "Kundenbesuche" sei als Zweckangabe jedenfalls zu vage. Ein mit Hilfe eines Computerprogrammes geführtes Fahrtenbuch genüge den Anforderungen nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach…