…kann, ist 1. eine offene Erwerbsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist, und 2. eine Kommandit-Erwerbsgesellschaft, wenn bei einem oder bei einigen der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten)…
…Entscheidungsgründe zu entnehmen und bildet einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine Kommandit-Erwerbsgesellschaft, an der die Ehegatten E. und U…
…Sachverhalt Die Berufungswerberin (nunmehrige Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz als Bf. bezeichnet) war während des beschwerdegegenständlichen Zeitraumes eine Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) und wurde inzwischen zu einer Kommanditgesellschaft (KG). Sie betreibt in H ein Nachtlokal mit Barbetrieb unter dem Namen P. In den beschwerdegegenständlichen Jahren waren Personengesellschafter…
…den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) betrieb in den streitgegenständlichen Jahren (2004 bis 2006) in der Rechtsform einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft u.a. ein Gast- und Schankgewerbe. Anlässlich der Schlussbesprechung über eine Außenprüfung gem. …
…anderes vorgeschrieben ist, Anwendung. Gemäß § 128 HGB haften die Gesellschafter einer OHG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Aufgrund dieser Gesetzesbestimmungen haften auch die persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditerwerbsgesellschaft (§ 4 EGG iVm. §§ 128 und…
…vor. Als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften gelten nach § 5 Abs. 1 Z. 1 KVG Aktien und sonstige Anteile, ausgenommen die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft. Als Gesellschafter gelten nach § 5 Abs. 2 KVG die Personen, denen die in § 5 Abs…
…des § 5 Abs. 1 KVG gelten als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften: 1. Aktien und sonstige Anteile, ausgenommen die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft, 2. Genussrechte und 3. Forderungen, die eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren. Gemäß § 7…
…des § 5 Abs. 1 KVG gelten als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften: 1. Aktien und sonstige Anteile, ausgenommen die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft, 2. Genussrechte und 3. Forderungen, die eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren. Gemäß § 7…
…dass sie unmittelbar, das heißt ohne weitere Abschirmung, von den Markterfolgen betroffen sind. Dies ist bei den Gesellschaftern einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft bzw. einer Kommanditgesellschaft der Fall. Wie der Verwaltungsgerichtshof zur Kommanditgesellschaft ausführte, wird der Kommanditist nach § 6 KommStG 1993 kraft Gesetzes unmittelbar und neben der…
…wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG) bzw. die gegenständliche Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) sind nach § 105 UGB rechtsfähig. Das Vermögen einer OG oder einer KG steht im Gesamthandeigentum der Gesellschafter (VwGH 17.2.1994…
…Nr. 111/2010 (1) Als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften gelten: 1. Aktien und sonstige Anteile, ausgenommen die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft, 2. Genußrechte, 3. Forderungen, die eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren. (2) Als Gesellschafter gelten…
…Nr. 111/2010 (1) Als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften gelten: 1. Aktien und sonstige Anteile, ausgenommen die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft, 2. Genußrechte, 3. Forderungen, die eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren. (2) Als Gesellschafter gelten…
…Nr. 111/2010 (1) Als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften gelten: 1. Aktien und sonstige Anteile, ausgenommen die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft, 2. Genußrechte, 3. Forderungen, die eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren. (2) Als Gesellschafter gelten…
…der BF Komplementär mit einem Kapitalanteil von Euro 10.000,00 an der mit seinem Vater errichteten Kommanditgesellschaft, welche zum Zeitpunkt der Errichtung noch als Kommandit-Erwerbsgesellschaft bezeichnet wurde. Als zweiter Gesellschafter und Kommanditist mit einer Kapital- und Kommanditeinlage von Euro 90.000,00 fungierte…
…zukommen. Nach § 5 Abs. 1 KVG gelten als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften: "1. Aktien und sonstige Anteile, ausgenommen die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft, 2. Genussrechte, 3. Forderungen, die eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren." Gemäß …
…nbsp; Nach § 5 Abs. 1 KVG gelten als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften: "1. Aktien und sonstige Anteile, ausgenommen die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft, 2. Genussrechte, 3. Forderungen, die eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren." Nach …
…aus der Gesellschaft aus. Sein Anteil wurde von VN-LG NN-LG übernommen. Mit 1.1.2007 wurde die Rechtsform der Gesellschaft von einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft in eine Kommanditgesellschaft umgeändert. Laut Eintragung vom 1.2.2007 wurde die Funktion des Kommanditisten gelöscht. Die Rechtsform der…
…5 Abs. 1 Z 1 KVG gelten als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften Aktien und sonstige Anteile, ausgenommen die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft. Erwägungen Das GVG stützt seine GesSt-Bescheide vom 21.7.2014 auf § 2 Z 4 lit. a…
…Die beschwerdeführende Gesellschaft (Bf.), die eine Handelsagentur (Provisionsvertretung) betreibt, wurde im Jahr 1999 von den Ehegatten B A und C A in Form einer Kommanditerwerbsgesellschaft (jetzt Kommanditgesellschaft) gegründet. Persönlich haftende Gesellschafterin ist B A (Einlage 10.000,00 ATS), C A ist Kommanditist (Einlage 1…
…Sinne des KVG. Als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften gelten nach § 5 Abs. 1 Z 1 KVG Aktien und sonstige Anteile, ausgenommen die Anteile der persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft. Nach § 5 Abs. 2 KVG gelten als Gesellschafter die Personen, denen die im …