Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RI in der Beschwerdesache Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. 14. Bezirk und Purkersdorf vom 20.1.2009, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, Steuernummer *** über Die Beschwerde vom 25.6.2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12.6.2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021, Die Beschwerde vom 17.10…
…das alleinige Sorgerecht für die Tochter bekommen und die Tochter bei ihr wohnen solle. Der Bf. verpflichtete sich zur Zahlung eines monatlichen Kindesunterhalts iHv 65.000 Forint ab 1.1.2022. Im Beschwerdejahr leistete der Bf. folgende Unterhaltszahlungen an die Kindesmutter: Februar: 75.000 Forint …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 11 - Amt für Jugend und Familie, Senefeldergasse 22 Tür 2, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 11. Juli 2025 gegen den…
…wirklich nicht vorstellen, dass es Intention des Gesetzgebers war bzw. ist, dass sich die alleinerziehende und allein für den Kindesunterhalt aufkommende Mutter jetzt im Kalenderjahr 2017 mit einem Abgabenanspruch auseinandersetzen muss und konfrontiert sieht, dessen Wurzel im Auszahlungsjahr 2006, also vor mittlerweile 11 Jahren, liegt.…
Ist dieser Träger der Meinung, dass aufgrund der Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats ein Anspruch auf einen Unterschiedsbetrag nach Artikel 68 Absatz 2 der Grundverordnung bestehen könnte, so übermittelt er den Antrag unverzüglich dem zuständigen Träger des anderen Mitgliedstaats und informiert die betreffende Person; außerdem unterrichtet…
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…
…festgestellte Steuerhöhe eine Ungleichbehandlung zwischen Steuerpflichtigen mit Kindesunterhaltspflichten und solchen ohne Kindesunterhaltspflichten darstelle. Unter Hinweis auf VfGH, 30.11.2000, B 1340/00, brachte der Bf. weiters vor, dass der Verfassungsgerichtshof wiederholt festgestellt habe, dass die dem Kindesunterhalt dienenden Einkommensteile jedenfalls nicht überwiegend Sache privater…
a) Eine Person, die eine selbständige Tätigkeit gewöhnlich im Gebiet eines Mitgliedstaats ausübt und die eine Arbeit im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ausführt, unterliegt weiterhin den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats, sofern die voraussichtliche Dauer dieser Arbeit zwölf Monate nicht überschreitet; b) geht eine solche Arbeit…
…1967 nun dann gegeben ist, wenn nicht die Eltern dem Kind überwiegend Unterhalt leisten. Diese Tatbestandsvoraussetzung führt zu einer rechtlich unklaren Situation, wenn jeder der beiden Elternteile zwar weniger als die Hälfte zum Kindesunterhalt beiträgt (damit nicht überwiegend iSd § 2 Abs. 2 zweiter Satz FLAG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 10.10.2023 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 19.9.2023, Ordnungsbegriff ***18***, mit welchem zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe und…
…Juni 1992, B 1257/91) - nicht bloß Sache privater Lebensgestaltung oder persönlichen Risikos ist, sondern sich als Ausfluss des Leistungsfähigkeitsprinzips in der steuerlichen Beurteilung widerspiegeln muss (wobei steuerlich [zumindest] die Hälfte des gesetzlich geschuldeten Kindesunterhaltes berücksichtigt werden muss) (siehe VfGH 27. Juni 2001, B 1285…
§ 53 FLAG 1967 lautet: § 53. (1) Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind, soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach…
Es ist zu berücksichtigen, dass die Kaufkraft in der Europäischen Union stark unterschiedlich ist (siehe die Vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern gemäß EUROSTAT, http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&plugin=1&language=de&pcode=tec00120). So lagen in Österreich im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde des Bf., Adresse1, PLZ-Ort, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19. März 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Norbert Zöls in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 09.11.2020 gegen den Einkommensteuerbescheid 2019 (Arbeitnehmerveranlagung) des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 27.10.2020 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 10. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des FA XYZ vom 30.4.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine…
(ii) wie viel demgegenüber der KV an seine Kinder ***6***, ***51*** und ***7*** ***9*** zwischen 2003 und 2019 nachweislich (wann und einlangend auf welches Konto) gezahlt hat, und (iii) wie viel der KV an diese 3 Kinder ab 2020 zu zahlen gehabt hätte, und wie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf , gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 4/5/10 vom 01.10.2013, St. Nr. **** betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…