…bringt die BF vor, der angefochtene Bescheid sei aufgrund Fehlinterpretation der übermittelten Daten erstellt worden. Der Ehemann der BF sei seit 01.11.2019 in Karenz und für die Kinderbetreuung zuständig. Da das Beschäftigungsverhältnis des Ehemannes in Österreich noch nicht beendet sei, stehe bis zur…
…ihres Sohnes A am Datum bis zum Tag vor dessen zweiten Geburtstag hatte die Bf., Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Die Bf. hat zudem mit ihrem damaligen Arbeitgeber eine Karenzvereinbarung über den 2. Geburtstag des Kindes hinaus getroffen, bezog aber in diesem Zeitraum kein Geld. Aktenkundig ist…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig im vorliegenden Fall ist die Berücksichtigung von Karenzzeiten für die Berechnung sowie die Einbeziehung des Kinderbetreuungsgeldes in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung alt. 1. Betriebsprüfung und Bescheid Beim Beschwerdeführer fand im Jahr 2024 eine Prüfung lohnabhängiger…
…wurde. Die Zeiten des Mutterschutzes (Zeiten des Bezuges von Wochengeld) würden als Zeiten einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 3 Abs.4 FLAG 1967 gelten. Der Karenzurlaub aus Anlass der Mutterschaft (bis zum zweiten Geburtstag des Kindes), stelle keine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 4…
…oder selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben bzw. keine Geldleistung infolge dieser Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit bezogen haben, bestand für diese Monate kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Die gesetzliche Karenz für das Kind **Kind1** endete mit Dezember 2016. Da Sie seit 01. Jänner 2017 keine Bezüge in Österreich…
…der Karten für subsidiär Schutzberechtigte sowie Meldenachweise. Überprüfung In einem vom Finanzamt übermitteltem Formular zur Überprüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe gab die Bf am 25.4.2013 an, auf Karenzurlaub zu sein. Aufenthaltsbewilligungen Befristete Aufenthaltsbewilligungen für Mutter, Sohn und Tochter für den Rückforderungszeitraum August bzw…
…folgenden „der Geschäftsführer“ oder "der ehemalige Geschäftsführer") war seit XX.XX.X0 Dienstnehmer der Bf. Dieses Dienstverhältnis wurde ab XX.XX.X7 karenziert und lebte mit Wirksamkeit ab XX.XX.10 wieder auf. Anlässlich des Wiederauflebens seines Dienstverhältnisses wurde Herr F zum Geschäftsführer der Bf…
…1993 steht es nicht entgegen, dass ihre Bezahlung erst im Sozialplan im Zug der Beendigung von Dienstverhältnissen festgelegt worden ist. 4.3.5.3.2. Werden nun die in der Judikatur des VwGH behandelten Fallkonstellationen mit der Karenzentschädigung des Beschwerdefalles verglichen, ergibt sich folgendes Bild…
…aus, dass ihr erstes Kind am **.09.2014 und noch während der Karenz ihr zweites Kind am **.02.2016 geboren sei. Sie habe für ihr erstes Kind bis September 2016 die Familienbeihilfe bekommen. Nach österreichischem Recht habe sie auch Anspruch für das am **.02.2016…
…Kindesmutter, wonach sie mit 04.01.2013 erneut in die Dienste der Firma X GmbH in Österreich (Angestellte: 15.04.2008 – 01.03.2011, Karenz: 02.03.2011 – 03.01.2013) trete, vor. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20.12.2016 wurde der Beschwerde teilweise stattgegeben. Der…
…ab. Begründet wurde die Abweisung damit, dass die Grundlage für die Gewährung der österreichischen Familienbeihilfe eine Beschäftigung in Österreich sei, wobei die gesetzliche Karenz von 2 Jahren ab der Geburt des Kindes einer Beschäftigung gleichgestellt sei. Sie habe daher für das Kind D, geb. 11…
…ZMR). Ab 9.1.2015 wurde die Adresse als Nebenwohnsitz umgemeldet. Die Ehefrau ist beim ländischen Ministerium beschäftigt und war für die Zeit in Wien karenziert (dies ist bis zu 1 Jahr möglich). Im Jänner 2015 nahm sie ihre Arbeit beim ländischen Ministerium wieder auf…
…883/2004 ist von der Fiktion der (weiteren) Ausübung der Erwerbstätigkeit insbesondere dann auszugehen, wenn ein Beschäftigungsverhältnis lediglich vorübergehend (für die Zeit der Karenz bzw des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld) unterbrochen wird, dem Grunde nach aber fortbesteht und dies nach nationalem Recht zu einer Teilversicherung führt)…
…zu ersetzen. (3) Für die Dauer der Beschäftigungsverbote gemäß §§ 3 bis 5 Abs. 1 MSchG und der Karenz nach dem MSchG oder VKG, der Freistellung nach § 117 ArbVG und der erweiterten Bildungsfreistellung nach § 119 ArbVG hat der Hauseigentümer auf seine Kosten für eine Vertretung zu…
…GebDat-Kd1 zur Welt gekommen. Die Bf. habe im Anschluss an den zweijährigen Karenzurlaub vom Dienstgeber noch eine unbezahlte Verlängerung von etwas mehr als zwei Monaten bekommen. Sie sei in dieser Zeit wohl bereits mit dem zweiten Kind schwanger gewesen, welches sie am Geb-Dat…
…Rückzahlungen steuerfrei, wenn sie in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsplatzwechsel liegen würden. Zum Zeitpunkt der Rückzahlung sei noch eine Karenzierung (für das Dienstverhältnis in Oberösterreich) vorgelegen; die Beschwerdeführerin hätte aber bereits in vollem Umfang in Niederösterreich gearbeitet und auch ihren Wohnsitz dorthin verlegt. Es sei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 30. Oktober 2013, über die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für Jänner sowie März bis Juni 2013 betreffend das Kind A…
…der Rs Borger vertrat der OGH (10 ObS 35/11m) die Ansicht, dass die Arbeitnehmereigenschaft iSd Art 1 lit a VO (EWG) 1408/71 gemäß der Judikatur des EuGH auch während des Zeitraums einer sechsmonatigen Verlängerung der Karenz gegeben sei, weil während dieser Zeit nach …
Laut Gutachten des Sozialministeriumservice leidet der Bf an einer körperdysmorphne Störung mit sozialer Phobie und depressiven Episoden bei Persönlichkeitsstörung mit einer durchgehenden Beeinträchtigung mit Therapieresistenz bei eingeschränkter Krankheitseinsicht und Compliance. Es besteht die Notwendigkeit von stationärer und teilstationärer Therapie, von laufender psychiatrischer und psychotherapeutische Betreuung…
…dieser Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit bestehe. Tätigkeiten, die sich als völlig unwesentlich darstellen würden, würden dabei außer Betracht bleiben. Anspruch auf Familienbeihilfe/Ausgleichszahlung bei selbständig Erwerbstätigen bei "Karenz" (= Gleichstellung bis max. 2. Geburtstag des Kindes) bestehe nur dann, sofern vor der Geburt des Kindes…