…an in Österreich ansässige Begünstigte bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Zwischensteuer in Abzug zu bringen, nicht aber Zuwendungen an Begünstigte in anderen Staaten, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße. Die im Zeitpunkt der Ergreifung der Bescheidbeschwerde in Begutachtung befindliche Neuregelung des § 13 Abs. 3 KStG…
…Juni 1988. Gemäß Artikel 40 leg. cit. unterliege der Kapitalverkehr in Bezug auf Berechtigte, die in den EG-Mitgliedstaaten oder den EFTA-Staaten ansässig seien, keinen Beschränkungen und keiner Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnortes der Parteien oder des Anlageortes. § 42 InvFG 1993 sei…
…27a Abs. 2 Z 7 EStG nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit iSd Art 63 AEUV. Gegen diesen Bescheid richtet sich die gegenständliche Beschwerde mit dem Antrag auf Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung und Direktvorlage an das Bundesfinanzgericht sowie dem Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Senat gemäß § 272…
Mit BGBl 629/1994 wurde das Kapitalverkehrsteuergesetz an die Richtlinie des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf Ansammlung von Kapital (69/335/EWG), neugefasst durch die Richtlinie des Rates vom 12. Februar 2008 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von…
Mit BGBl 629/1994 wurde das Kapitalverkehrsteuergesetz an die Richtlinie des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf Ansammlung von Kapital (69/335/EWG), neugefasst durch die Richtlinie des Rates vom 12. Februar 2008 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von…
…stark angenähert sind. Von der Einbeziehung anderer Personengesellschaften hat der Gesetzgeber Abstand genommen, weil bei diesen Gesellschaften ein Kapitalverkehr im Sinn einer Zusammenballung und Bewegung des unpersönlichen (anonymen) Kapitals idR nicht stattfindet. Es wird daher der zivilrechtliche Begriff der Kapitalgesellschaft hier nicht ausgedehnt, sondern gelten…
…erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Mit BGBl 629/1994 wurde das Kapitalverkehrsteuergesetz an die Richtlinie des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf Ansammlung von Kapital (69/335/EWG), neugefasst…
…12.2015 außer Kraft getreten, sodass das aufgeschobene Agio im Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung nicht mehr der Steuerpflicht unterlag. Im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung in Zusammenhang mit den Kapitalverkehrssteuern wurde der vorliegende Sachverhalt (Kapitalerhöhung samt Agio) als einheitlicher Tatbestand dem § 2 Z 1 KVG…
Nach der Rechtsprechung des VwGH vom 11.9.2014,2013/16/0070 gehört zur Gegenleistung alles, was der Erwerber eines Gesellschaftsanteiles aufzuwenden hat, um das Gesellschaftsrecht zu erhalten, wozu auch das Agio zählen kann. Anders als in Fällen, in jenen die Leistung eines Agios Voraussetzung…
…12.2015 außer Kraft getreten, sodass das aufgeschobene Agio im Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung nicht mehr der Steuerpflicht unterlag. Im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung in Zusammenhang mit den Kapitalverkehrssteuern wurde der vorliegende Sachverhalt (Kapitalerhöhung samt Agio) als einheitlicher Tatbestand dem § 2 Z 1 KVG…
Es handelt sich daher beim gegenständlichen Agio um eine vom Erwerb bzw von der Erhöhung der Gesellschaftsrechte gesonderte Leistung aufgrund einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten freiwilligen Verpflichtung. In Bezug auf das Agio liegt daher von vornherein nur ein Tatbestand des § 2 Z 2 KVG vor. Die…
…2. Beweiserhebungen durch das Bundesfinanzgericht 2.1. Vorhalt vom 20. November 2017 2.2. Mündliche Verhandlung vor dem Senat 3. Gesetzliche Grundlagen 3.1. Kapitalverkehrsteuergesetz 3.2. ABGB 4. Festgestellter Sachverhalt 4.1. Zur Person der Bf. und ihrer Gesellschafterin 4.2. Vertragliche Konstellationen 5…
…6. Juli 2017 2.2. Mündliche Verhandlung vor dem Senat 3. Gesetzliche Grundlagen 3.1. Kreditvertragsgebühr gemäß § 33 TP 19 GebG 3.2. Kapitalverkehrsteuergesetz 3.3. ABGB 4. Festgestellter Sachverhalt 4.1. Zur Person der Bf. und ihrer Gesellschaft 4.2. Vertragliche Konstellationen 5. Erwägungen…
…den Gesellschafter dafür getätigt wurden, damit die Gesellschaft "neu durchstarten kann". (VwGH 28.9.1998, 95/16/0302, 6.10.1994, 93/16/0103, Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz -Kommentar, 2008, §2 Rz 193 unter Bezugnahme auf VwGH 28.9.1998, 95/16/0302; Dorazil, KVG2, …
…RV/3572-W/02). In diesem Sinn sieht auch Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz, in Rz 660 nur solche Vorgänge nach dieser Bestimmung von der Gesellschaftsteuer befreit an, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung einer Kapitalgesellschaft isd KVG erfolgt sind. Betreffend den Maßstab der Unmittelbarkeit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Armin Treichl und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Natascha Gassner, Mag. Tino Ricker und Mag. Eva-Maria Düringer in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG, Hadeldorfstraße 30, 6830 Rankweil…
Angesichts der klaren Regelung in der Stiftungsurkunde, wäre es insbesondere bei dem gegebenen Naheverhältnis zwischen den Beteiligten, an den Beteiligten gelegen, in eindeutiger Weise das Vorliegen eines Darlehens- oder Kreditverhältnisses durch klare vertragliche Abmachungen, spätestens im Zeitpunkt der jeweiligen Leistung zu belegen, wenn dies entgegen…
…die Bf um Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit den beiden Verträgen mit Fristsetzung bis 10.8.2012: "… Zwecks Überprüfung kapitalverkehrssteuerlicher- und gebührenrechtlicher Vorgänge wird um Vorlage einer Kopie der Jahresabschlüsse 2007 bis 2010 samt Gewinn- und Verlustrechnung und den Erläuterungen zu den Bilanzpositionen…
…worden. Weitere 350.000.,00 € seien am 2.10.2012 gefolgt. Die betreffenden Bankauszüge wurden in der Anlage in Kopie übermittelt. Zum dritten Punkt wurde angegeben, dass keine weiteren kapitalverkehrsteuerlich relevanten Vereinbarungen abgeschlossen worden wären. 2.6. Verfahrensgegenständlicher Bescheid der belangten Behörde, mit…
Einerseits finde in dem Richtlinienbeispiel eine Zahlung der Großmuttergesellschaft an die Muttergesellschaft statt - im Beispiel ohne Ausgabe von Anteilen - und andererseits eine zweite Zahlung an die Enkelgesellschaft - ebenfalls ohne Ersterwerb von Anteilen. Im gegenständlichen Fall erfolge die erste Überweisung (Kapitalzufuhr) gegen Ausgabe echter Anteile an…