…Ausgaben in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem sie getätigt werden. Anzuerkennende Ausgaben, die in einem anderen Kalenderjahr getätigt werden, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen nur in diesen Jahren anerkannt werden. Damit werden ohne weitere Prüfungserfordernisse alle Ausgaben, die vor und nach 2019 geleistet wurden…
…Ausbildung hätte der Beschwerdeführer unter anderem 68.000,00 CHF geschuldet, welche rückbezahlt worden wären. Werbungskosten seien grundsätzlich in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet würden (§ 19 EStG 1988). Würden Werbungskosten aus Fremdmitteln getätigt, so führe bereits die Verausgabung der Fremdmittel und nicht erst…
…und Verwaltungskosten müssen gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung verteilt werden, außer sie betreffen lediglich das laufende und das folgende Jahr. Wie § 19 Abs. 2 EStG 1988 idgF entnommen werden kann, müssen Ausgaben für das Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie geleistet worden sind (sog…
…sowie alle durch den Aufzugseinbau veranlassten Baumaßnahmen abzugsfähig. Gegen die Höhe der Kosten machte das Finanzamt – nach Berichtigung durch den Bf – keine Einwendungen geltend. Die vom Bf getragenen außergewöhnlichen Belastungen sind in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet wurden (§ 19 Abs. 2 EStG 1988)…
…1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Der Sachverhalt des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens, steht unstrittig fest. Ebenso ist zwischen den Parteien des Beschwerdeverfahrens aus rechtlicher Sicht unstrittig, dass die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Zahnbehandlungskosten dem Grunde nach eine außergewöhnliche Belastung…
…2012 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde nochmals unter Bezugnahme auf § 19 EStG 1988 darauf hingewiesen, dass Werbungskosten grundsätzlich in dem Kalenderjahr abzusetzen seien, in dem sie geleistet würden. Würden Werbungskosten aus Fremdmitteln getätigt, so führe bereits die Verausgabung der Fremdmittel…
…19 Abs 2 EStG 1988 sind diese jedoch in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem sie geleistet wurden (Zufluss - Abfluss - Prinzip). Da die gegenständliche Steuer dem BF lt. seinen Angaben erst im September 2018 vorgeschrieben wurde, wurde sie somit frühestens im September 2018 entrichtet und…
…Folglich sind diese Ausgaben entgegen dem Abflussprinzip dem Kalenderjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn diese von der Verstorbenen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres geleistet wurden. Die Nachverrechnung betreffend Oktober 2020 in Höhe von EUR 19,00 sowie…
…diese für das Kalenderjahr abzusetzen sind, in dem sie geleistet worden sind (§ 19 Abs 2 EStG). Die Kostennote über die den Zeitraum von 07/2010 bis 09/2010 wurde am 8.11.2010 mit Fälligkeitsvermerk 22.11.2010 gelegt. Es entspricht nicht dem üblichen Geschäftsleben…
…legte die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht (ehemals Unabhängigen Finanzsenat) zur Entscheidung vor. II.Rechtsausführungen Bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen sind nach Abzug der Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen abzuziehen (§ 34 Einkommensteuergesetz 1988). Außergewöhnliche Belastungen sind in dem Kalenderjahr abzuziehen, in dem sie geleistet wurden. Außergewöhnliche…
…seien Werbungskosten, dem Zu- und Abflussprinzip folgend, grundsätzlich in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet würden (§ 19 EStG 1988). Würden Werbungskosten aus Fremdmitteln getätigt, führe bereits die Verausgabung der Fremdmittel und nicht erst die Rückzahlung zu Werbungskosten (der Abfluss erfolge somit bereits im Zeitpunkt…
…Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Gemäß § 19 Abs 2 EStG 1988 in der 2012 geltenden Fassung sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Nach der vorzit Rechtslage ist der Kirchenbeitrag 2013 keine Sonderausgabe im Streitjahr. Deshalb…
…im jeweiligen Kalenderjahr. Gemäß § 19 Abs. 2 EStG sind Ausgaben in jenem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem sie geleistet worden sind. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass ein Unterhaltsabsetzbetrag nur für jene Monate zusteht, in denen der gesetzliche Unterhalt auch tatsächlich im betreffenden Kalenderjahr entrichtet…
…abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Abs. 1 zweiter Satz. Rückzahlungen von Einnahmen gemäß Abs. 1 Z 2 erster und zweiter Teilstrich gelten in dem Kalenderjahr als abgeflossen, für das der Anspruch bestand bzw. für das sie getätigt wurden…
…Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr geltend zu machen, indem sie geleistet worden sind. Unter "leisten" ist nach Lehre und Rechtsprechung das Übertragen der tatsächlichen und rechtlichen Verfügungsmacht über Geld oder Geldeswert zu verstehen (VwGH 24.9.1986, 84/13/0214). Die Prozesskosten wurden erst im…
…wonach Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen sind, in dem sie geleistet worden sind, sind im Falle der Fremdfinanzierung von Aufwendungen entsprechende Betriebsausgaben jenem Veranlagungszeitraum zuzuordnen, in dem sie geleistet wurden, und nicht erst jenem Jahr, in dem die entsprechenden Darlehensrückzahlungen bestritten wurden. Dementsprechend sind anstelle…
…das Finanzamt die Beschwerde am 16.2.2026 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Seitens des Finanzamtes erfolgte die Nichtanerkennung jeweils unter Verweis auf § 19 Abs. 2 EStG 1988, wonach Ausgaben in dem Kalenderjahr absetzbar sind, in dem sie geleistet wurden. Die Bf vertrat dagegen die…
…und Erhaltung der Einnahmen aus dem Spekulationsgeschäft und damit um Werbungskosten im Sinne des § 30 Abs. 4 EStG 1988. Aus dieser Vorschrift folgt auch, dass in Abweichung vom Grundsatz des § 19 Abs. 2 EStG 1988 die Ausgaben nicht im Kalenderjahr, in dem sie geleistet wurden…
…sie auch bei der Unterhaltsberechtigten selbst als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig wären. Gemäß § 19 Abs. 2 EStG 1988 sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Daher sind im Jahr 2022 nur die Krankheitskosten abzugsfähig, die auch in diesem Jahr geleistet wurden…
…daher schon mangels Vorlage entsprechender Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Zudem erklärte der Bf., Unterhaltszahlungen erst ab dem Kalenderjahr 2016 geleistet zu haben. Gemäß § 19 EStG 1988 sind entsprechende Zahlungen in dem Jahr zu berücksichtigen, in denen sie geleistet wurden. Da im Jahr 2015 keine Zahlungen…