…Depoteinlieferung führte die Bf. aus, dass die vom Finanzamt geforderte Einlieferung der Wertpapiere auf das Depot als Voraussetzung für den Anspruch auf KESt-Entlastung aus den folgenden Gründen abzulehnen sei: Damit eine Berechtigung zur Rückerstattung von Quellensteuer vorliege, sei es Voraussetzung, dass die entsprechenden Dividendeneinkünfte…
…Auch ein Investmentfonds ist daher grundsätzlich berechtigt, die DBA-konforme KESt-Entlastung für sich in Anspruch zu nehmen. Als Nachweis der berechtigten Inanspruchnahme der DBA-konformen KESt-Entlastung wurde der Finanzbehörde die Ansässigkeitsbescheinigung des Investmentfonds Bf. für das beantragte Jahr als Beilage des entsprechenden Antrages…
…InvFG 2011 auf die Bf. nicht anwendbar, sodass es zu keiner Durchbrechung der steuerlichen Abschirmwirkung dieser ausländischen Kapitalgesellschaft kommt. Eine entsprechende KESt-Entlastung hat daher bereits auf Ebene der beschwerdeführenden Bf. plc zu erfolgen. Der Anspruch auf Rückerstattung österreichischer Quellensteuer gemäß § 21 Abs 1 Z…
…idgF sowie § 24 Abs 5 Z 2 KStG idgF wurde im Rahmen der Veranlagung zur KSt für das Jahr 2014 keine Entlastung von der Zwischensteuer aufgrund der Zuwendungen an die in der Schweiz ansässigen Begünstigten durchgeführt. Die im nun streitgegenständlichen Sachverhalt anzuwendende Fassung des § 13…
…vor, dass in der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen zur Durchführung der KESt-Entlastung in Bezug auf Auslandszinsen sowie zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei Kapitalertragssteuerabzug (Auslands-KESt Verordnung 2012) in § 1 Absatz 2 wie folgt ausgeführt werde: "Beim Abzug von Kapitalertragsteuer von ausländischen Kapitalerträgen im…
…idgF sowie § 24 Abs 5 Z 2 KStG idgF wurde im Rahmen der Veranlagung zur KSt für das Jahr 2013 keine Entlastung von der Zwischensteuer aufgrund der Zuwendungen an die in der Schweiz ansässigen Begünstigten durchgeführt. Die im nun streitgegenständlichen Sachverhalt anzuwendende Fassung des § 13…
…Bezug auf Missbrauchsregelungen keine abschließende Harmonisierung erfolgt, daher sind Regelungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Primär- und Sekundärrecht zu beurteilen (Bendlinger, KESt-Entlastung von EU-Dividenden, Wirtschaftstreuhänder 1/2018 mit Verweis auf EuGH vom 20.12.2017, C-504/16 und C-613/16…
…EStG, § 94 Rz 9 davon aus, dass eine Entlastung von der KESt über den Regelungsinhalt der MTR hinaus unionsrechtlich geboten ist, wenn Dividenden einer inländischen Tochtergesellschaft an eine ausländische Muttergesellschaft im Unionsgebiet gegenüber dem Inlandsfall steuerlich schlechter gestellt sind (Jakom/Marschner, § 94 Rz 9). 7…
…VAE ansässig ist. Da die Bf. somit als in den VAE ansässige Gesellschaft nach dem DBA Österreich-VAE abkommensberechtigt sei, sei Österreich zur vollständigen Entlastung der KESt auf die von der Bf. bezogenen Dividenden verpflichtet. Am 11. April 2017 legte die belangte Behörde die Beschwerde…
…ihr die Entlastungsberechtigung nach § 94a EStG 1988 zu. Sind EU-Kapitalgesellschaften nicht über einen österreichischen Investmentfonds, sondern über einen luxemburgischen Fonds an der österreichischen Aktiengesellschaft beteiligt, gelten genau die gleichen Regeln, die eine Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer bewirken. Den Anträgen auf KESt-Erstattung von…
…ihr die Entlastungsberechtigung nach § 94a EStG 1988 zu. Sind EU-Kapitalgesellschaften nicht über einen österreichischen Investmentfonds, sondern über einen luxemburgischen Fonds an der österreichischen Aktiengesellschaft beteiligt, gelten genau die gleichen Regeln, die eine Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer bewirken. Die Anträge auf KESt-Erstattung der…
…in Russland bzw. in an Russland angrenzenden Staaten (Staaten der ehemaligen Russischen Föderation, Süd-Osteuropa). Die Ltd. 2 sei auch im Rückerstattungsverfahren betreffend KESt 2008 als 100%-ige Muttergesellschaft von der Bf. Bestandteil der Würdigung gewesen. Wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe bzw. eine eigene Wirtschaftstätigkeit…
…ihrer gesetzlich zulässigen Geschäftstätigkeit - ist mit jener eines regulierten inländischen OGAW-Fonds objektiv nicht miteinander vergleichbar (ebenso Bayer/Ortner, § 21 Abs. 1 Z 1a KStG - Neue Steuerentlastung für Outbound-Dividenden - "Corporate funds" als entlastungsberechtigte Körperschaften, in Achatz/Aigner/Kofler/Tumpel, Praxisfragen der Unternehmensbesteuerung, Linde 2011…
…Soll (zur Entlastung der Kassa) nicht als solche anerkannt werden (verdeckte Ausschüttung 2006: 12.202,00 € brutto, KESt: 3.050,50 €; verdeckte Ausschüttung 2007: 18.628,00 € brutto, KESt: 4.657,00 €; verdeckte Ausschüttung 2008: 23.256 € brutto, KESt: 5…
… 241a BAO des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vom 28.11.2019, zugestellt am 4.12.2019, iZm den im Jahr 2012 erfolgen Auszahlungen betreffend die KESt-Erstattungsverfahren, Evidenznummern: X2/2012, X3/2012 und X4/2012, nach Durchführung der mündlichen Verhandlung am 12.12.2022 in…
…zu begründen. Zweck der Kassationsmöglichkeit des § 278 Abs 1 ist die Beschleunigung des Beschwerdeverfahrens und die Entlastung der Rechtsmittelinstanz. Im vorliegenden Fall wurde zwar die Aktivlegitimation (Parteistellung) der Bf. für eine KESt-Erstattung gemäß DBA-Liechtenstein verneint, aber die grundlegenden Ermittlungen zur Feststellung des erforderlichen…
…Outbound-Dividenden - "Corporate funds" als entlastungsberechtigte Körperschaften, in Achatz/Aigner/Kofler/Tumpel, Praxisfragen der Unternehmensbesteuerung, Linde 2011, Seite 117ff mit überzeugenden Argumenten von Bayer). 4. Vorliegen einer steuerlichen Benachteiligung Die von der Bf. beantragte volle KESt-Rückerstattung würde einen Verzicht der Republik Österreich auf das…
…Österreich ein bestimmter Abgabenanspruch nicht zustehe, würden ausschließlich innerstaatliche Vorschriften regeln, wie das aus dem DBA entsprechende Ergebnis erzielt werde. Denkbar seien Entlastungen an der Quelle genauso wie Erstattungen, wobei beide auf innerstaatlichen Rechtsvorschriften beruhten. (vgl zB § 99f EStG, DBA-EntlastungsVO, § 240 Abs. 3 BAO). …
…RA1; 44.000,00 € an RA2; 41.600,00 € an RA3) Kapitalertragsteuer iHv 30.000,00 € (25%) gemeldet worden sei (vgl. entsprechende KESt-Anmeldung der Bf. vom 25.10.2016 für eigene Ausschüttung samt Beilage), richtigerweise betrage der Steuersatz ab 1. Jänner…
…dass es eine Schlussbesprechung gegeben hatte, an der drei Personen von der damaligen Großbetriebsprüfung teilgenommen hatten und die KESt 2012 bereits bei dieser Außenprüfung ein Thema war, das aber vom Prüfer fallen gelassen wurde und deshalb im Bericht über die Außenprüfung nicht erwähnt wurde. Die…