…über die Beschwerde vom 24.04.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 23.03.2017, betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…GmbH eingelangt ist, sodass es dem Beschwerdeführer nicht möglich gewesen sei, bis zum 30.9.2016 (Frist zur Anpassung zur Körperschaftsteuervorauszahlungen 2016) abzuschätzen, welche Steuerlast sich im Jahr 2016 voraussichtlich ergeben werde. In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht ergänzte der Beschwerdeführer, dass der Kaufpreis…
…gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 16.06.2015, betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2015 und Folgejahre zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird geändert. Die Festsetzung der Vorauszahlung an Körperschaftsteuer für das Jahr 2015 und Folgejahre wird…
| 100 % | 9.745 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35/10) | 07.12.2017 | 100 % | 5.330 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35/ 9 und 11) | 07.12.2017 | 100 % | 18.800 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35…
…über die Beschwerde vom 7. Juli 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 6. Juli 2022 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2022 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2022 und Folgejahre werden mit 1.696.102,00…
Die Körperschaftsteuervorauszahlungen wurden den gesetzlichen Vorgaben folgend vor Entstehung des Abgabenanspruches für die jeweilige Körperschaftsteuer mit Ablauf des Jahres 2016, 2017 und 2018 festgesetzt, von einem laut Erklärungen erzielten Gewinn hatte die Behörde erst nach Einreichung der unrichtigen Erklärungen Kenntnis und dies nach Ablauf der…
" Werden Wirtschaftsgüter eines im Inland gelegenen Betriebes (Betriebsstätte) ins Ausland in einen anderen Betrieb (Betriebsstätte) überführt, so sind die ins Ausland überführten Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die im Falle einer Lieferung oder sonstigen Leistung an einen vom Steuerpflichtigen völlig unabhängigen Betrieb angesetzt worden wären…
Das Vorbringen der Bf. ist jedoch im Sinne der o.a. Judikatur und Literatur nicht geeignet, die Anwendung des Steuersatzes von 25 % auf die verdeckte Gewinnausschüttung zu begründen, zumal Herr CD1 erst seit 19.12.2012 Geschäftsführer der Bf. ist, somit seit einem Zeitpunkt, der…
…den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, Anschrift_A vertreten durch Steuerberaterin_A, betreffend Beschwerde vom 16. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. September 2024 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2024, Steuernummer Zahl_1, beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit…
…der Beschwerdesache ***2***, vertreten durch ***3***, über die Beschwerde vom 16.6.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8.5.2023, betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2023 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 Abs. 1 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…KVZ 2014 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 28. Mai 2014 wurden bei der Beschwerdeführerin die Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2014…
…in der Beschwerdesache Bf_GmbH, Adresse_1 gegen den Bescheid des_Finanzamtes vom 08.05.2014, betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2014 und Folgejahre zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Bf., gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 20.10.2011, betreffend Körperschaftsteuer 2010 und Körperschaftsteuervorauszahlungen 2012 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, Anschrift, gegen den Bescheid des Finanzamt Kufstein Schwaz vom 17. November 2014 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Beschwerdesache des Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11.05.2009 betreffend Körperschaftsteuer 2004 bis 2006 sowie Körperschaftsteuervorauszahlungen 2009 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und die angefochtene Entscheidung aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Vertr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 11.09.2014 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision…
…Einkünfte iHv € 1.082.679,96 vorzunehmen. Dadurch können für das Veranlagungsjahr 2011 keine Körperschaftsteuer, keine Anspruchszinsen und keine Körperschaftsteuervorauszahlungen vorgeschrieben werden." Die Beschwerde wurde am 7. Mai 2013 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Im gegenständlichen Fall steht in Streit, ob bei der Bf…
…000/0000 " einen Betrag von 17.470,00 € überwiesen hat. Mit Schreiben vom 20. März 2015 brachte die Richterin der Bf den sich aus den vorgelegten Akten ergebenden Sachverhalt zur Kenntnis und ersuchte um Stellungnahme: "Die Körperschaftsteuervorauszahlungen 2013 waren, wie sich nicht nur aus …
…Mai 2022 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2022 (Steuernummer Bf-StNr***) beschlossen: Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Beschwerdeverfahren eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Begründung Mit Bescheid vom 30.5.2022 wurde für die Beschwerdeführerin…
…Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatz- und Körperschafsteuer für die Jahre 2016 bis 2018 Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 2016 bis 2018 Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 ff Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2016 und 2017 und vom 31.01.2020 betreffend Begrenzung…