…gegenständlichen Verbindlichkeiten nicht mehr zu bilanzieren seien. Der BFH vertrete diesbezüglich allgemein die Ansicht, dass rechtlich entstandene Verpflichtungen erst dann ausgebucht werden dürften, wenn mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu rechnen sei (BFH, BStBl II, 1989, 359)…
…Bewertung dieser Sparbücher, nämlich die Unwahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme, sind ebenfalls dieselben. Es ist daher zulässig, die hier strittigen Sparbücher für eine Bewertung zusammenzufassen. Inanspruchnahme durch den Gläubiger: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ergibt sich aus der die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigenden Auslegung des § 4 Abs…
…dieses Darlehen als verdecktes Eigenkapital qualifiziert worden, als die Erhöhung 2011 der Darlehensverbindlichkeit um EUR 5.884.479,00 (2011) durch keine schriftliche Vereinbarung iSd Angehörigenjudikatur dokumentiert und somit den Publizitätsanforderungen von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen nicht entsprochen worden sei. Darüber hinaus habe die Bf…
…als Verbindlichkeiten in der Bankbilanz auszuweisen, sondern steuerlich gewinnerhöhend aufzulösen sind, da mit einer Inanspruchnahme durch die Gläubiger nicht mehr ernsthaft gerechnet werden kann. Aufgrund des Prinzips der periodengerechten Gewinnermittlung wurden im Jahr 2013 nur jene Sparguthaben gewinnerhöhend aufgelöst, welche genau 30 Jahre nicht mehr…
…seien die unternehmensrechtlichen Grundsätze maßgeblich, ist dem zu entgegnen: Es widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, wenn ein Kaufmann Verbindlichkeiten in seiner Bilanz ausweist, obwohl mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu rechnen ist, sodass die - bestehende - rechtliche Verpflichtung…
…die nichterfolgte schriftliche Zahlungsaufforderung an die Pächterin, die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung durch die Pächterin innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter schriftlicher Aufforderung oder den Nichtablauf der 4-wöchigen Frist einwenden. Derartige Einwendungen gegen die Inanspruchnahme durch den Gläubiger, die sich aus der Auslegung des Garantietextes…
…29), wäre eine Verbindlichkeit trotz zivilrechtlichen Weiterbestehens „auszubuchen“, wenn mit der Inanspruchnahme durch den Gläubiger nicht mehr gerechnet werden müsse. Eine drohende Inanspruchnahme hat der Bf nicht behauptet; insbesondere bei der aus einer Bürgschaftsübernahme resultierenden Verbindlichkeit gegenüber dem Gruppenträger (sofern diese überhaupt betrieblich veranlasst ist)…
…seien die unternehmensrechtlichen Grundsätze maßgeblich, ist dem zu entgegnen: Es widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, wenn ein Kaufmann Verbindlichkeiten in seiner Bilanz ausweist, obwohl mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu rechnen ist, sodass die - bestehende - rechtliche Verpflichtung…
…von Verbindlichkeiten hingewiesen, deren Einlösung ungewiss sei. Der VwGH leite (in Übereinstimmung mit dem BFH) aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip ab, dass Verbindlichkeiten, mit deren Geltendmachung durch den Gläubiger nicht zu rechnen sei, nicht mehr zu bilanzieren seien (vgl. VwGH 27.9.2000, Zl. 96/14/0141…
…wenn der Hauptschuldner auf des Gläubigers gerichtliche oder außergerichtliche Einmahnung seine Verbindlichkeit nicht erfüllt hat. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Bürgen setzt die erfolglose Einmahnung beim Schuldner voraus, was wie oben ausgeführt durch ein Mahnschreiben der Bank O gegeben ist. Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen…
…fällig gestellt, wäre eine positive Fortführung und Sanierung des Betriebes möglich gewesen. Die Inanspruchnahme aus den Haftungen gegenüber der Bank sei nicht im Verhältnis Gesellschafter zu Gesellschaft begründet, sondern durch die Einstellung der Bank bezüglich der Kreditgewährung wegen des unerwarteten Todes des Geschäftsführers. Somit sei…
…eingeklagt wurde, ändert nichts an der gänzlichen Fälligstellung des Kredites. Im Beschluss des Bezírksgericht vom 19.5.2008 wurde die Beschwerdeführerin gegenüber den Gläubigern weiterhin als Ausfallsbürgin genannt. Eine Schad-, Klag- und Exekutionsloshaltung der Beschwerdeführerin durch deren Ex-Ehemann wurde nicht vereinbart. Dem Umstand, dass…
…Geschäftsführers durch einen Haftungsbescheid sei eine Ermessensentscheidung. Solche Ermessensentscheidungen und die damit einhergehende Ermessensausübung seien vom Finanzamt zu begründen. Der angefochtene Haftungsbescheid enthalte jedoch überhaupt keine Begründung für die Inanspruchnahme des Bf. als Geschäftsführer der GmbH. Der angefochtene Haftungsbescheid enthalte insbesondere keine Ausführungen zu den…
…Fa. X-OG für deren Abgabenschuldigkeiten zur Haftung herangezogen werden kann. Mit der gegenständlichen Beschwerde macht der Bf. den Eintritt der Einbringungsverjährung gemäß § 238 BAO geltend. Dazu wird vom Bundesfinanzgericht wie folgt ausgeführt: Die Inanspruchnahme persönlich Haftender durch Haftungsbescheid (§ 224 BAO) stellt eine Einhebungsmaßnahme dar…
…maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Bürge im Sinne des § 1346 ABGB erster Satz ist, wer sich zur Befriedigung des Gläubigers eines anderen auf den Fall verpflichtet, dass der erste Schuldner nicht leistet. Mit…
…wohl aber die Person des Gläubigers der Gesellschaft. Dieser Sachverhalt sei gesetzeskonform im Jahresabschluss 2016 der Gesellschaft abgebildet und über die Maßgeblichkeit der Unternehmensbilanz für die Steuerbilanz auch in der Steuererklärung 2016 erfasst worden. Die Übernahme dieser Verbindlichkeit durch den Geschäftsführer stelle daher kein Hervorkommen…
…Nachweis der Gleichbehandlung der Gläubiger wurde somit nicht erbracht, daher ist die Haftungsinanspruchnahme zur Recht erfolgt. Zusätzlich wird auf die Begründung im Haftungsbescheid verwiesen. Lohnsteuer: Bezüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnsteuer ergibt sich die schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten durch deren Nichtabfuhr durch den Bw…
…Für den Fall, dass die ***X*** GmbH bereits zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der Abgaben nicht mehr über ausreichende liquide Mittel zur (vollen) Bezahlung aller Verbindlichkeiten verfügt haben sollte, wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, dies durch eine Auflistung sämtlicher Gläubiger mit zum Zeitpunkt der Abgabenfälligkeiten gleichzeitig oder…
…4*** zu beurteilen seien. Die direkten Zahlungen durch den Gesellschafter an die Gläubiger würden eine bloße Verkürzung des Zahlungsweges darstellen. Einlagen eines Gesellschafters könnten nicht als Betriebsausgabe bei der Tätigkeit als Geschäftsführer der Gesellschaft abgezogen werden. Gegen diesen Bescheid vom 8. Juli 2013 erhob der…
…des Beschwerdeführers gelegen seien, keinen geeigneten Nachweis einer Gläubigergleichbehandlung darstelle. Mit Schriftsatz vom 21.7.2021 stellte der Beschwerdeführer Vorlageantrag gemäß § 264 BAO, in dem auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie die Entscheidung durch den gesamten Senat beantragt wurde. 2. Entlassung aus der Gesamtschuld…