…Beschwerdevorentscheidung, Vorlageantrag Mit Schreiben vom 29.11.2023 wurde Beschwerde gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2021 vom 13.11.2023 erhoben. Im Rahmen dieser Beschwerde wurde - auszugsweise - wie folgt ausgeführt: Im Sinne des Imparitätsprinzips gem. § 201 Abs 2Z 4b UGB sind erkennbare Risiken und drohende Verluste auch…
…es gebieten, die offenen Darlehensverbindlichkeiten bei den Gesellschaften als Verbindlichkeit auszuweisen, vermag sich der Senat nicht anzuschließen. Das imparitätische Realisationsprinzip ist eine Kombination aus dem Imparitätsprinzip und dem Realisationsprinzip und stellt eine besondere Ausprägung des Vorsichtsprinzips nach § 201 Abs. 2 Z 4 UGB dar. Es…
…der Beschwerdeführerin sei für die Monate August und September 2014 für die erbrachten Managementleistungen an die C D GmbH lediglich ein Betrag von 4.000,00 € (2x € 2.000) auf dem Konto 8010 als Erlös verbucht worden. Diese Vorgangsweise würde dem Imparitätsprinzip widersprechen…
…Rückkauf der Fahrzeuge d.d. Bf. und endgültiger Verkauf des gebrauchten Fahrzeuges) kein Verlust entstehen würde. Die Handelsbilanz erfahre durch das Imparitätsprinzip eine rückstellungserweiternde Wirkung, wohingegen der steuerrechtliche Gewinn auf den periodengerechten Gewinn abziele. Handels- und Steuerbilanz würden aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen in diesem Bereich…
… 4 Abs. 1 EStG ausgeübt worden sei, innerhalb offener Frist eine Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 eingebracht worden. Im Rahmen der Abschlussarbeiten seien gemäß dem Vorsichtsprinzip Rückstellungen gebildet worden. Das Imparitätsprinzip besage, dass Verluste bzw. Risiken, von denen bereits zum Stichtag Kenntnis erlangt worden sei…
…1 UGB), des Imparitätsprinzipes (§ 201 Abs. 2 Z 4 UGB) und des Periodenprinzipes (§ 201 Abs. 2 Z 5 UGB) (vgl Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12, § 9 Tz 4/1). Nach dem Imparitätsprinzip müssen Verluste bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie zu erwarten sind…
…1 UGB), des Imparitätsprinzips (§ 201 Abs. 2 Z 4 UGB) und des Periodenprinzips (§ 201 Abs. 2 Z 5 UGB) (vgl. Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 § 9 Tz 4/1). Nach dem Imparitätsprinzip müssen Verluste bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie zu erwarten sind…
…1 UGB), des Imparitätsprinzips (§ 201 Abs. 2 Z 4 UGB) und des Periodenprinzips (§ 201 Abs. 2 Z 5 UGB) (vgl. Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 § 9 Tz 4/1). Nach dem Imparitätsprinzip müssen Verluste bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie zu erwarten sind…
…1 UGB), des Imparitätsprinzips (§ 201 Abs. 2 Z 4 UGB) und des Periodenprinzips (§ 201 Abs. 2 Z 5 UGB) (Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 § 9 Tz 4/1). Gemäß dem Imparitätsprinzip müssen Verluste bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie zu erwarten sind und…
…Abs 1 UGB), des Imparitätsprinzips (§ 201 Abs 2 Z 4 UGB) und des Periodenprinzips (§ 201 Abs 2 Z 5 UGB) (vgl Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 § 9 Tz 4/1). Nach dem Imparitätsprinzip müssen Verluste bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie zu erwarten…
…Abs 1 UGB), des Imparitätsprinzips (§ 201 Abs 2 Z 4 UGB) und des Periodenprinzips (§ 201 Abs 2 Z 5 UGB) (vgl Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 § 9 Tz 4/1). Nach dem Imparitätsprinzip müssen Verluste bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie zu erwarten…
…1 UGB), des Imparitätsprinzipes (§ 201 Abs. 2 Z 4 UGB) und des Periodenprinzipes (§ 201 Abs. 2 Z 5 UGB) (vgl Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12, § 9 Tz 4/1). Nach dem Imparitätsprinzip müssen Verluste bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie zu erwarten sind…
…1 UGB), des Imparitätsprinzipes (§ 201 Abs. 2 Z 4 UGB) und des Periodenprinzipes (§ 201 Abs. 2 Z 5 UGB) (vgl Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12, § 9 Tz 4/1). Nach dem Imparitätsprinzip müssen Verluste bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie zu erwarten sind…
…1 UGB), des Imparitätsprinzipes (§ 201 Abs. 2 Z 4 UGB) und des Periodenprinzipes (§ 201 Abs. 2 Z 5 UGB) (vgl Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12, § 9 Tz 4/1). Nach dem Imparitätsprinzip müssen Verluste bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie zu erwarten sind…
…VwGH 15.7.1998, 97/13/0190; VwGH 26.11.2002, 99/15/0075). Das Imparitätsprinzip gebietet es, drohende Verluste in dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dem sie entstanden sind; drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind zwar noch nicht realisiert, aber bereits verursacht und müssen…
…dass nicht verwirklichte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen, unzulässig. Für Verbindlichkeiten gilt dies mit umgekehrtem Vorzeichen (sog. Imparitätsprinzip): Während der Erhöhung der Verbindlichkeit durch einen entsprechenden Wertansatz (höherer Teilwert) Rechnung zu tragen ist, kommt ein Wertansatz, der niedriger ist als der Rückzahlungsbetrag, nicht in Betracht…
…Da im Oktober 2009 klar gewesen sei, dass dieser Verlust eintreten werde, sei dieser entsprechend dem Imparitätsprinzip mittels Rückstellung zu berücksichtigen. 3.4. Das Bundesfinanzgericht hat die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 17. Februar 2015 (BFG-Akt I/48 ff) um Vorlage jenes Bürgschaftsvertrages (Verpflichtungserklärung) ersucht…
…haben (VwGH 27.03.2003, 99/15/0148 ). Die Berücksichtigung erkennbarer Risiken und drohender Verluste fließt aus dem (unternehmensrechtlichen) Imparitätsprinzip und betrifft Teilwertabschreibungen und Verluste. Die Maßgeblichkeit der Verhältnisse am Bilanzstichtag hat vor allem für die Bewertung von Forderungen Bedeutung. Die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners im…
…ist dabei auch, dass das Unternehmensrecht und das Steuerrecht unterschiedlichen Sachgesetzlichkeiten folgen. Während sich das Unternehmensrecht im Wesentlichen am Gläubigerschutz und somit u.a. am Vorsichts- und Imparitätsprinzip orientiert, ist steuerrechtlich insbesondere der Gleichheitsgrundsatz und u.a. das Periodenbesteuerungs- und Leistungsfähigkeitsprinzip zu beachten. Schon allein…
…war und weniger als ein Jahr später uneinbringlich. Die Beweise dafür sind wohl auch in den finanzamtsinternen Akten über den Schuldner zu finden. Die Berücksichtigung erkennbarer Risiken und drohender Verluste ist Ausfluss des (unternehmensrechtlichen) Imparitätsprinzips und betrifft u.a. Teilwertabschreibungen. Der Teilwert ist ein objektiver…