…bezeichneten Waren (ETOS Geschäftsfälle x/2011 und y/2011) nicht auf die in früheren Anmeldungen - hier Zollanmeldung CRN3 - bezeichneten Waren übertragbar ist; dabei muss der Anmelder oder sein Vertreter alle Beweise beibringen, die geeignet sind, dieses Vorbringen, mit dem die fehlende Identität der fraglichen Waren…
…Lauf der Ereignisse in Gang gesetzt haben, hat mit ihrem Verhalten aber nicht den Grund für das Entziehen der Ware aus der zollamtlichen Überwachung gesetzt. Dies war nach Ansicht des BFG die Spedition, die es entweder unterlassen hat, die Identität der Sendung durch Vergleich der…
…Anmeldung bezeichneten Waren (ETOS Geschäftsfälle V/2011 und W/2011 ) nicht auf die in früheren Anmeldungen bezeichneten Waren übertragbar ist; dabei muss der Anmelder oder sein Vertreter alle Beweise beibringen, die geeignet sind, dieses Vorbringen, mit dem die fehlende Identität der fraglichen Waren dargetan werden…
…Anmeldung bezeichneten Waren (ETOS Geschäftsfälle V/2011 und W/2011) nicht auf die in früheren Anmeldungen bezeichneten Waren übertragbar ist; dabei muss der Anmelder oder sein Vertreter alle Beweise beibringen, die geeignet sind, dieses Vorbringen, mit dem die fehlende Identität der fraglichen Waren dargetan werden…
…Berechnung der Eingangsabgaben ergab einen Gesamtbetrag € 2.327,93. Die Schmuckstücke und die Kleidung wurden gemeinsam mit 5 Stoffbeutel und 1 Rolle Aufkleber - AUR 585 14K zur Sicherung des Verfalls und als Beweismittel beschlagnahmt. Gründe für die Beschlagnahme laut Tatbeschreibung: Die gegenständlichen Waren sind…
…die Waren nur an diese Abnehmer geliefert worden seien, diese Feststellungen nicht zu widerlegen oder in Zweifel zu ziehen. Der Belegnachweis zum sicheren Nachweis, dass die materiellen Anforderungen erfüllt sind, ist aufgrund der unzutreffenden Angaben über die Anschriften und somit über die Identität der Erwerber…
…nicht auf die Identität der Waren geschlossen werden. Bei einer vergleichbaren Verzollung sei die Richtigkeit und Authentizität des Ursprungszeugnisses zwischenzeitlich von der VCCI bestätigt worden. Die Behauptungen des Zollamtes seien völlig unbelegt, ohne Substanz, lediglich pauschal und generalisierend. Die nachträgliche buchmäßige Erfassung wäre aber nach…
…2013 könne beispielhaft angeführt werden, dass bei der Reise von 7.-8.8.2013 ein Doppelzimmer und ein Einzelzimmer in ***25*** für eine Nacht gebucht worden wären. Es sei weder die Frage nach der Identität der übernachtenden Personen beantwortet worden, noch ein zeitlicher oder räumlicher…
…der vorliegenden Entscheidung nicht geprüft werden, weil im angefochtenen Bescheid nicht darüber abgesprochen worden ist. Eine meritorische Entscheidung darüber wäre nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des abgabenbehördlichen Verfahrens, sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (siehe Stoll, BAO, 2801ff zur "Identität der…
…zu Einfuhren von Waren aus Drittländern und werden ihm die entsprechenden Handelsrechnungen vorweg übermittelt, ergänzt er handschriftlich die Tarifnummern und sendet die Fakturen eingescannt wieder zurück. In regelmäßigen Abständen, also am 1. Jänner und am 1. Juli jeden Jahres wird Herrn ***NN1*** von der Firma …
…kein Reihengeschäft vor, wenn während der Warenbewegung die Identität des Liefergegenstandes (arg: "dieselben") durch Be- oder Verarbeitungen wesentlich verändert wird und ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit entsteht. Die Abgabenbehörde argumentierte - unter Verweis auf die Erkenntnisse des BFG vom 15.05.2015 zu GZ. RV/2100710/2014…
…D. Rechtliche Würdigung 1. Allgemeines zu Umsatzsteuerkarussellen: a. Umsatzsteuerkarusselle stellen eine Variante der Umsatzsteuerhinterziehung dar, bei der Waren unter Miteinbeziehung mehrerer (Schein)Firmen im Kreis laufen, bevor sie - wenn überhaupt - an einen Endabnehmer verkauft werden. Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern wirken dabei idR zusammen. Ein…
…Im Anschluss an die Abfertigung wurden die Waren nach Spanien umgeleitet. Die Identität des neuen Empfängers wurde den österreichischen Behörden nicht bekannt gegeben. Beweiswürdigung Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer (steuerbefreiten) innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung trägt derjenige, der sich auf die Steuerbefreiung beruft (EuGH vom…
…wie der Bf. selbst feststellt - das Zollamt bislang nicht abgesprochen hat, wäre somit nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des erstinstanzlichen Verfahrens, sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (siehe Stoll, BAO, 2801ff zur "Identität der Sache"). Obiter dictum: Eine allfällige Änderung der…
…dass eine Identität zwischen den ausgeführten und wiedereingeführten Druckerpatronen gegeben ist. Dieser Aufforderung hat die **XGmbH** keine Folge geleistet. In der Beschwerdeschrift hat die **XGmbH** dazu angekündigt, beim Betreiber des Zolllagers in Serbien bereits angeforderte Ausdrucke des Warenwirtschaftssystems für die verfahrensgegenständlichen Druckerpatronen (bezogen auf die…
…bei der Bf. zu prüfen. Die DN.1-Angabe vom 16.Oktober 2002 (Beil.24), wonach DN.1 I.Ab. über einen Bekannten ihres Freundes kennengelernt hätte, sei ung laubwürdig, weil I.Ab. zu Zeiten, als noch die L1-GmbH ausschließlicher Bf.-Lieferant gewesen wäre…
…wurden. Die Bf. vermochte jedoch auch die Identität der verfahrensgegenständlichen Nichtgemeinschaftswaren, deren Gestellung mit dem Versandschein T1 verabsäumt worden war, mit den im internen Versandverfahren weiterbeförderten und in der Folge in Indien als einem Drittland einer Überführung in den freien Verkehr zugeführten Waren, nicht nachzuweisen…
…war L. der einzige Ansprechpartner für die verfahrensgegenständlichen Zollabfertigungen. L. gab am 18. Februar 2009 im Zuge einer Beschuldigtenvernehmung vor dem genannten Zollamt u.a. zu Protokoll, dass er die zur Verzollung herangezogenen Fakturen insofern manipuliert hatte, als er den Warenwert auf ca. USD 10…
…wäre somit nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des (erstinstanzlichen) Abgabenverfahrens, sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (vgl. Stoll, BAO, 2801ff zur "Identität der Sache"). Bemerkt wird, dass nach der Aktenlage weder die X*** GmbH noch das Land XY*** hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen…
…der bezogenen Norm verwehrt ist, zumal das Zollamt darüber - wie eben festgestellt - noch nicht abgesprochen hat. Eine meritorische Entscheidung darüber wäre nicht mehr die im Rechtsmittelverfahren gebotene Fortführung des abgabenbehördlichen Verfahrens, sondern die unzulässige erstmalige Begründung einer neuen Sache (siehe Stoll, BAO, 2801ff zur "Identität…