…bestanden. Die à conto-Provisionen seien geringfügig höher als EUR 38.900,00. Zur Frage, aus welchem Grund für 2023 lt. Lohnverrechnung 213 HomeOffice-Tage ausgewiesen worden seien, werde seitens der ***B.*** ausgeführt, dass sich die auf dem Lohnzettel ausgewiesenen Werte aus dem Zeiterfassungssystem ableiten…
…Da trotz Ersuchens um Ergänzung vom 20.9.2022 kein berichtigter Jahreslohnzettel (L 16) 2021 Ihres Arbeitgebers, in welchem die Anzahl der absolvierten Homeoffice-Tage ersichtlich ist, nachgereicht wurde (der Ihrem Antwortschreiben beigefügte Jahreslohnzettel war vielmehr ident mit dem im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2021 vom 1…
…Systemadministrator geltend. Im vom Arbeitgeber bereits am 17. Februar 2022 dem Finanzamt übermittelten Lohnzettel des Arbeitgebers des Beschwerdeführers wurden 14 Homeoffice-Tage ausgewiesen. Das Finanzamt verfasste entsprechend der Angaben des Beschwerdeführers den Einkommensteuerbescheid 2021 am 4. April 2022 und berücksichtigte zum Lohnzettel des Arbeitgebers des…
…für ergonomisch geeignetes Mobiliar (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes bis zu insgesamt 300 Euro (Höchstbetrag pro Kalenderjahr), wenn der Arbeitnehmer zumindest 26 Homeoffice-Tage gemäß § 26 Z 9 lit. a im Kalenderjahr geleistet hat. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten insgesamt…
…I. Verfahrensgang In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2021 machte der Beschwerdeführer (Bf.) - soweit für das vorliegende Verfahren relevant - geltend: Werbungskosten: a. € 707,55 für ergonomisch geeignetes Mobiliar für 2021 (bei zumindest 26 Homeoffice-Tagen), b. € 430,85 für digitale Arbeitsmittel, sowie…
…für ergonomisch geeignetes Mobiliar (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes bis zu insgesamt 300 Euro (Höchstbetrag pro Kalenderjahr), wenn der Arbeitnehmer zumindest 26 Homeoffice-Tage gemäß § 26 Z 9 lit. a im Kalenderjahr geleistet hat. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten insgesamt…
…Tatsache, dass er über ein Büro - das den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit bildet - verfügt, keine Homeoffice Tage geleistet hat und beruflich viel unterwegs ist nicht von einer derart häufigen und regelmäßigen Nutzung auszugehen, dass - wie vom Beschwerdeführer vorgebracht - lediglich ein Privatanteil von 30% auszuscheiden wäre…
…insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes bis zu insgesamt 300 Euro (Höchstbetrag pro Kalenderjahr), wenn der Arbeitnehmer zumindest 26 Homeoffice-Tage gemäß § 26 Z 9 lit a im Kalenderjahr geleistet hat. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten insgesamt den Höchstbetrag, kann der…
…insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes bis zu insgesamt 300 Euro (Höchstbetrag pro Kalenderjahr), wenn der Arbeitnehmer zumindest 26 Homeoffice-Tage gemäß § 26 Z 9 lit a im Kalenderjahr geleistet hat. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten insgesamt den Höchstbetrag, kann der…
…für ergonomisch geeignetes Mobiliar (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes bis zu insgesamt 300 Euro (Höchstbetrag pro Kalenderjahr), wenn der Arbeitnehmer zumindest 26 Homeoffice-Tage gemäß § 26 Z 9 lit. a im Kalenderjahr geleistet hat. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten insgesamt…
…für ergonomisch geeignetes Mobiliar (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes bis zu insgesamt 300 Euro (Höchstbetrag pro Kalenderjahr), wenn der Arbeitnehmer zumindest 26 Homeoffice-Tage gemäß § 26 Z 9 lit. a im Kalenderjahr geleistet hat. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten insgesamt…
…2023 am 2. Juli 2024. In diesem Bescheid wurden die begehrten Kosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar nicht berücksichtigt, da nicht zumindest 26 Homeoffice-Tage laut dem übermittelten Lohnzettel geleistet wurden. Weiters wurden die begehrten Sonderausgaben nicht berücksichtigt, da die Kosten für Wohnraumschaffung bzw. -sanierung sowie…
…beträgt; es steht für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr zu. Wie sowohl im Erstbescheid als auch in der Beschwerdevorentscheidung ersichtlich, wurde im gegenständlichen Fall jedoch ohnehin bereits der Höchstbetrag von EUR 300,00 als Werbungskosten für das Homeoffice-Pauschale berücksichtigt. Das diesbezügliche Beschwerdebegehren geht daher…
…Tage ausgewiesen gewesen seien. Der Bf brachte mit Schreiben vom 23.01.2025 eine Beschwerde bei der belangten Behörde ein. Sein Arbeitgeber habe irrtümlich die Information über seine 100%ige Homeoffice-Tätigkeit nicht mit den Lohnzetteln übermittelt. Er legte eine schriftliche Bestätigung über seine Homeoffice…
…für ergonomisch geeignetes Mobiliar (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes bis zu insgesamt 300 Euro (Höchstbetrag pro Kalenderjahr), wenn der Arbeitnehmer zumindest 26 Homeoffice-Tage gemäß § 26 Z 9 lit. a im Kalenderjahr geleistet hat. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten insgesamt…
…dass das Neuhervorkommen von Tatsachen bei der beantragten Wiederaufnahme aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen sei. Der Beschwerdeführer habe in seinen Anträge auf Wiederaufnahme die Berücksichtigungen von Aufwendungen iZm Homeofficetätigkeiten sowie Reisekosten beantragt. Keiner der ins Treffen geführten Gründe stelle eine neue Tatsache bzw…
…für ergonomisch geeignetes Mobiliar (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes bis zu insgesamt 300 Euro (Höchstbetrag pro Kalenderjahr), wenn der Arbeitnehmer zumindest 26 Homeoffice-Tage gemäß § 26 Z 9 lit. a im Kalenderjahr geleistet hat. Übersteigen die Anschaffungs- und Herstellungskosten insgesamt…
…für ergonomisch geeignetes Mobiliar (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes bis zu insgesamt 300 Euro (Höchstbetrag pro Kalenderjahr), wenn der Arbeitnehmer zumindest 26 Homeoffice-Tage gemäß § 26 Z 9 lit. a im Kalenderjahr geleistet hat. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten insgesamt…
…sie der privaten Lebenssphäre zuzurechnen seien sowie den Abzug der Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar, da am Lohnzettel weniger als 26 Homeoffice Tage verzeichnet seien. Die Krankheitskosten würden unter dem Selbstbehalt liegen, weshalb die außergewöhnliche Belastung nicht berücksichtigt wurde. Mit fristgerecht eingebrachter Beschwerde erläuterte die…
…für ergonomisch geeignetes Mobiliar (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes bis zu insgesamt 300 Euro (Höchstbetrag pro Kalenderjahr), wenn der Arbeitnehmer zumindest 26 Homeoffice-Tage gemäß § 26 Z 9 lit. a im Kalenderjahr geleistet hat. Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten insgesamt…