…Über Aufforderung des Bundesfinanzgerichts vom 31.8.2020 ergänzte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 30.9.2020 sein Vorbringen unter anderem dahin, dass er von 1958 bis 2003 45 Jahre und drei Monate bei der Stadtverwaltung C als Verwaltungsfachwirt im Rahmen der Hoheitsverwaltung ("Sozialamt, Jugendamt…
…auch bereits § 35 Abs 8 idF BGBl I 2020/23 auf hoheitliche Maßnahmen abstellte). Demgegenüber kann die im Beschwerdefall in Rede stehende Befreiungsbestimmung durch das Abstellen auf Rechtsgeschäfte naturgemäß nicht den Bereich der Hoheitsverwaltung des Staates betreffen (vgl dazu Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3, 21 ff…
…dass es individuelle Verwaltungsakte der Hoheitsverwaltung zum Gegenstand hat (vgl VwGH 17.03.2016, Ro 2014/11/0012). Schritte, die lediglich die Einleitung eines behördlichen Verfahrens (durch eine andere Behörde) anregen sollen, stellen in der Regel keine entsprechenden individuellen Verwaltungsakte der Hoheitsverwaltung dar (vgl VwGH…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. Günter Schmid, Rechtsanwalt, Hafferlstraße 7, 4020 Linz , wegen der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt der Finanzpolizei Team X für das Finanzamt Linz, Geschäftszahl: xx/x am 01.12.2015 ab ca…
…dass die Schrift an ein Organ der Gebietskörperschaft in Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises ergeht. Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist nicht mit den Aufgaben einer Gebietskörperschaft ident, die der Hoheitsverwaltung zuzurechnen sind, sondern umfasst darüber hinausgehend auch einen Teil der Privatwirtschaftsverwaltung mit. Für die Beurteilung…
… 30 Abs. 2 Z 11 MRG betrifft den Kündigungsgrund aus öffentlichem Interesse, welcher nur gegeben ist, wenn das bisherige Mietobjekt für Zwecke der Hoheitsverwaltung benötigt wird. Während die Bf. zwar eine auf Selbstverwaltung beruhende juristische Person öffentlichen Rechts ist, so ist sie insbesondere als Dienstleistungsunternehmen…
…Auszahlungsmodalitäten verfüge. Weiters seien die von der A-Bildungsanstalt bezogenen Einkünfte in voller Höhe steuerpflichtig, da es sich um keine Hoheitsverwaltung handle. Dagegen wandte sich der Beschwerdeführer in seiner Beschwerde. Er führte aus: Die Rechtsauslegung bezüglich Besteuerung der Alehrer sei bis zur Entscheidung des VwGH…
…rechtfertigen, wenn im betreffenden EU-Mitgliedstaat nur allgemeine Missbrauchsabwehrvorschriften (GAAR) gelten, die selbst keine eindeutigen gesetzlichen Kriterien für die Abgrenzung von rein künstlichen Gestaltungen definieren, sodass es dem Ermessensspielraum der Hoheitsverwaltung und der Judikatur der Gerichtsbarkeit überlassen wird, derartige Rechtsnormen zu entwickeln?“ - „Wenn ja, steht…
…Allerdings kann auf die ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid nur dann verzichtet werden, wenn sich aus dem Spruch eindeutig ergibt, dass die Behörde nicht nur einen individuellen Akt der Hoheitsverwaltung gesetzt hat, sondern auch, dass sie normativ - also entweder rechtsgestaltend oder rechtsfeststellend - eine Angelegenheit des Verwaltungsrechts…
…größten Teil dem notwendigen Wissen auf mittlerer Führungsebene, im Besonderen im Bereich der Hoheitsverwaltung. Weitere beruflich angestrebte Ziele von mir liegen im Bereich der Politik auf Kommunaler oder Landesebene oder im Bereich einer internationalen Organisation wie Frontex, UNO oder einer anderen internationalen Organisation um gegenüber…
…die rückwirkende Änderung der Richtlinien werde in bereits abgeschlossene Sachverhalte eingegriffen. Weiters verstoße das COFAG-NoAG gegen das verfassungsrechtliche Prinzip der Gewaltenteilung, indem es die Rückforderung zivilrechtlicher Ansprüche (Fördervertrag) in die Hoheitsverwaltung überträgt. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche obliege grundsätzlich den ordentlichen Gerichten; lediglich in engen…
…unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt nur dann vor, wenn Verwaltungsorgane im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen individuell bestimmte Adressaten einen Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar - das heißt ohne vorangegangenen Bescheid - in subjektive Rechte des Betroffenen eingreifen. Das ist im Allgemeinen dann der Fall…
…auf Basis von detailliert geregelten gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen, sodass die Verpflegung und die Nachmittagsbetreuung von Schülern an öffentlichen Schulen unter der Verantwortung der Schule im Rahmen der Hoheitsverwaltung erfolge und damit keinen Betrieb gewerblicher Art begründe. Entscheidend für das Vorliegen einer hoheitlichen Tätigkeit sei…
…Berufe sind beispielsweise die in Österreich ansässigen Art 14 Berufe der selbständig in Liechtenstein tätigen Rechtsanwälte, Ärzte und Ingenieure (mit gehobener Ausbildung), aber auch der Art 19 in Berufen der der Hoheitsverwaltung Liechtensteins Tätigen, und zwar Professoren, Finanzbeamte der liechtensteinischen Steuerverwaltung und Bedienstete der Finanzmarktaufsicht…
…ein konkretes Verwaltungsverfahren führe. Damit ein Verfahren als behördliches Verfahren qualifiziert werden könne, in dem gegebenenfalls Akteneinsicht zu gewähren sei, müsse es individuelle Verwaltungsakte der Hoheitsverwaltung zum Gegenstand haben. Ausgeschlossen seien demnach etwa Akte, die der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen seien. Auch Schritte, die lediglich die Einleitung…
…dass die in Tz 6 des Berichtes über die Außenprüfung vom 23.01.2021 vorgenommene Zuordnung von "Rechtskosten" zum Bereich der Hoheitsverwaltung unrichtig erfolgte. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 22.03.2021 wies das FA die Beschwerde gegen die Umsatzsteuerbescheide 2017 und 2018 als unbegründet ab. Die…
… 48 BAO" nicht aus, sondern müsse es zwingend sein. Dieses werde nur in einem eingeengten Bereich der Hoheitsverwaltung sowie der im Rahmen von Offizialdelikten tätigen Strafgerichtsbarkeit zu finden sein. Somit scheide eine Durchbrechung aus. Dagegen richtete sich die Beschwerde. Der Beschwerdeführer brachte vor: "In umseits…
…nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen ist (§ 260 BAO). Ein Verwaltungsakt der Ausübung unmittelbarer Befehls-und Zwangsgewalt liegt dann vor, wenn Verwaltungsorgane im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen individuell bestimmte Adressaten einen Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar - d. h. ohne vorangegangene Bescheid - in subjektive…
…ist also, dass Verwaltungsorgane im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen individuell bestimmte Adressaten einen Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar – dh ohne vorangegangenen Bescheid – in subjektive Rechte des Betroffenen eingreifen. Überträgt man die vorstehenden Ausführungen auf den gegenständlichen Beschwerdefall so ist festzuhalten, dass…
…dass die Auslegung des DBA Österreich-Liechtenstein bis 2015 dahingehend erfolgt sei, dass öffentliche bzw. mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen der Hoheitsverwaltung iSd Artikel 19 Abs. 1 des DBA zugeordnet werden könnten. Nach der Verordnung BGBl III 2017/8 vom 25.1.2017 entfalle als Reaktion…