…ihrer inländischen Alterspension eine Altersrente von der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS der Schweizer Eidgenossenschaft (EFD). Die Altersrente beruhe auf einer früheren Tätigkeit in der Schweiz. Es lägen ihr einerseits Pflichtbeiträge für die Dienstleistung zu einer hoheitsrechtlichen Verwaltungseinheit, dem ***1***, andererseits zusätzliche freiwillige Beiträge zugrunde. Die Zusatzbeiträge…
… 25 Abs 1 StVO 1960. Die Anwendung hoheitsrechtlicher Ermächtigungen als privatrechtlicher Eigentümer sei Ihrer Meinung nach Verdacht auf Amtsmissbrauch. Beweis wurde durch Einsichtnahme in den gegenständlichen Verwaltungsstrafakt erhoben. Unbestritten blieb, dass das verfahrensgegenständliche Fahrzeug zur Tatzeit an der Tatörtlichkeit abgestellt war. Jeder Lenker eines mehrspurigen…
…Einwendung: Für den Normadressaten "Behörde" ist die Ermächtigung zur Kurzparkzone und die lokale Zuordnung in der StVO 1960 § 25 Abs. 1 ausschließlich für das hoheitsrechtlich verwaltbare öffentliche Gut gültig: Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom 2.7.1968, B117/67 ausgeführt: "Gemäß § 1 Abs…
…hoheitlichen Tätigkeit Vorweg ist festzuhalten, dass eine KöR eine Rechtsperson ist, deren Organisationsrecht nicht durch privates Recht, sondern durch staatliches Hoheitsrecht festgeschrieben ist. Das hoheitliche Organisationsrecht regelt insb, wer für die Gebietskörperschaft intern entscheidet und wer diese nach außen vertritt. Eine interne Entscheidung einer Gebietskörperschaft…
…von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung…
…im Postweg ohne Beifügung einer Übersetzung in italienischer Sprache an die Bf.: Nach herrschender Meinung ist die Zustellung ein staatlicher Hoheitsakt, der - wenn er außerhalb des österreichischen Bundesgebietes gesetzt wird - in Hoheitsrechte eines fremden Staates eingreift, was nur unter Beachtung der völkerrechtlichen Vorgaben zulässig ist…
…privatrechtlichen Vertrag, der mit der Gemeinde als Träger von Privatrechten zustande gekommen ist. Zum Erwerb der Liegenschaft wurde kein behördliches Verfahren durchgeführt, kein Bescheid erlassen und keine hoheitsrechtliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt. Damit fehlte es an der für den Befreiungstatbestand erforderlichen Zwangsmaßnahme (vgl. Fellner, Gebühren…
…privatrechtlichen Vertrag, der mit der Gemeinde als Träger von Privatrechten zustande gekommen ist. Zum Erwerb der Liegenschaft wurde kein behördliches Verfahren durchgeführt, kein Bescheid erlassen und keine hoheitsrechtliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt. Damit fehlte es an der für den Befreiungstatbestand erforderlichen Zwangsmaßnahme (vgl. Fellner, Gebühren…
…von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung…
…folgen Ausführungen dazu, dass bis zur Ausgliederung aus dem Budget im Jahr 1996 eine gemeinsame Budgetierung der Lohn- und Gehaltsaufwendungen der gesamten ***A+B*** - ohne Gliederung in einen hoheitsrechtlichen und gegebenenfalls gewerblichen Bereich, in denen die Dienstnehmer eingesetzt waren - erfolgt sei und daher eine Doppelerfassung…
…weg (vgl. für viele M. Bydlinski in Rummel/Lukas/Geroldinger, ABGB4 § 1451 Anm. 10). Staatliche Hoheitsrechte sind allerdings § 1456 ABGB zufolge (überhaupt) kein Gegenstand der Ersitzung und Verjährung. Die hieraus entspringenden Einzelforderungen unterliegen jedoch der Verjährung, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften dies vorsehen (vgl. z. B. …
…von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung…
…von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung…
…von Berechtigungen, auf welche die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke Anwendung finden, und von staatlichen Hoheitsrechten, die sich auf die Nutzungen von Grund und Boden beziehen; die Überlassung der Nutzung an Geschäftsräumen und anderen Räumlichkeiten auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung…
…auf fremdem Staatsgebiet grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder Duldung des betroffenen Staates. Die Zustellung einer derartigen Verfügung ist eine Ausübung von Hoheitsrechten und darf daher in fremden Staaten nur mit deren Zustimmung erfolgen; dabei handelt es sich um eine allgemein anerkannte Regel des Völkerrechts…
…oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen. Zustellungen im Ausland bilden als Hoheitsakte einen Eingriff in die Hoheitsrechte des ausländischen Staates. Internationale Vereinbarungen über die Zustellung abgabenbehördlicher Schriftstücke bestehen beispielsweise mit Deutschland. Trotz des Rechtshilfevertrages dürfen Zustellungen in Deutschland durch…
…Bescheides in Italien im Postweg ohne Beifügung einer Übersetzung in italienischer Sprache Nach herrschender Meinung ist die Zustellung ein staatlicher Hoheitsakt, der - wenn er außerhalb des österreichischen Bundesgebietes gesetzt wird - in Hoheitsrechte eines fremden Staates eingreift, was nur unter Beachtung der völkerrechtlichen Vorgaben zulässig ist…
…dass die Zustellung eines derartigen Schreibens an eine im Ausland lebende Person keinen Eingriff in die Hoheitsrechte des betreffenden ausländischen Staates bilde und dieser Vorgangsweise daher völkerrechtliche Schranken nicht entgegenstünden. Lange innerhalb angemessener Frist - aus welchen Gründen immer - eine Erklärung der betreffenden Person bei der…
…privatrechtlichen Vertrag, der mit der Gemeinde als Träger von Privatrechten zustande gekommen ist. Zum Erwerb der Liegenschaft wurde kein behördliches Verfahren durchgeführt, kein Bescheid erlassen und keine hoheitsrechtliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt. Damit fehlte es an der für den Befreiungstatbestand erforderlichen Zwangsmaßnahme (vgl. Fellner, Gebühren…
…privatrechtlichen Vertrag, der mit der Gemeinde als Träger von Privatrechten zustande gekommen ist. Zum Erwerb der Liegenschaft wurde kein behördliches Verfahren durchgeführt, kein Bescheid erlassen und keine hoheitsrechtliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt. Damit fehlte es an der für den Befreiungstatbestand erforderlichen Zwangsmaßnahme (vgl. Fellner, Gebühren…