…Revision an den Verwaltungsgerichtshof. B) Über die Beschwerde wurde erwogen: Die strittige Frage, ob bei Einbringung eines Hoheitsbetriebes (aus dem nicht steuerbaren Bereich) in eine (grundsätzlich körperschaftsteuersteuerpflichtige) Gesellschaft mbH ein Firmenwert aktivierungsfähig ist, war in Folge – wie bereits ausgeführt - Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof.…
…h. in der Erklärung nicht hinzugerechnet), jedoch seitens des Finanzamtes bei der Veranlagung korrigiert (= hinzugerechnet). Mit Körperschaftsteuerbescheid vom 16.06.2008 betreffend das Jahr 2006 anerkannte das Finanzamt die geltend gemachte Firmenwertabschreibung mit folgender Begründung nicht: " Ein Hoheitsbetrieb ist kein Betrieb im ertragsteuerlichen Sinn. …
…bei der Bf. Die Reinigung für den SGV beruhe auf einem Gemeinderatsbeschluss. Für die Bf sei die wirtschaftliche Selbstständigkeit des Reinigungspersonals im Hoheitsbetrieb VS nicht ersichtlich. Folge man der Meinung der belangten Behörde sei das Reinigungspersonal ein eigener BgA in der Haushaltsstelle "VS". Dass die…
…17.11.2005 hat der VwGH - nachdem er sich eingehend damit beschäftigt hat, ob einerseits beim ***B-Dienst*** und andererseits beim ***A-Dienst*** ein Hoheitsbetrieb oder ein Betrieb gewerblicher Art vorlag - den Bescheid der Finanzlandesdirektion mit der Begründung aufgehoben, dass keine Feststellungen darüber getroffen wurden…
…Einnahmenüberschüsse keine Körperschaftsteuererklärungen abgegeben und auch keine Körperschaftsteuer abgeführt. Durch die Nichterklärung erzielter Einnahmenüberschüsse ist es zu einer Verkürzung von Körperschaftsteuer gekommen, welche hiermit berichtigt wird. 2 Körperschaftsteuer Anteilige Zurechnung zum Hoheitsbetrieb Ein Betrieb gewerblicher Art ist gem § 2 Abs 1 KStG jede Einrichtung, die…
…diesem Zusammenhang zunächst festzuhalten, dass in der Erteilung des Unterrichts an öffentlichen Schulen nach einhelliger Lehre ein Gebrauchmachen von hoheitlichen Befugnissen durch den jeweiligen gesetzlichen Schulerhalter zu erblicken ist und insoweit aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht ein Hoheitsbetrieb vorliegt (vgl zB Achatz/Mang/Lindinger, Besteuerung der Körperschaften…
…Weise eine Zerlegung der Kommunalsteuerbemessungsgrundlage für das Jahr 2011 durch. Der Bund (***VorgängerBF1***) erhob gegen diese Bescheide jeweils Beschwerde und brachte im Wesentlichen vor, die ***X*** (im Folgenden kurz: ***X***) sei als Hoheitsbetrieb anzusehen, dessen Hauptzweck gerade nicht im Betrieb einer Land- und Forstwirtschaft liege…
…von einer KÖR unterhaltener Forstbetrieb sei gemäß § 2 Abs. 1 letzter Teilstrich KStG 1988 kein Betrieb gewerblicher Art. Er zähle auch nicht als Hoheitsbetrieb, weil es sich zweifellos um eine nachhaltige privatwirtschaftliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht handle. Als KÖR unterliege die Bf. mit ihren Einkünften…
…unternehmerisch tätig. Das Umsatzsteuergesetz knüpft dabei an die Definition des Betriebes gewerblicher Art im KStG an, erweitert jedoch diesen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Fiktion um bestimmte körperschaftsteuerlich als Hoheitsbetriebe qualifizierte Tätigkeiten. Zur Definition des Hoheitsbereiches bei Körperschaften öffentlichen Rechts muss wiederum das KStG herangezogen werden. Nach §…
…Betriebsvermögen zuzurechnen seien, nicht in die Immobilienertragsbesteuerung einbezogen (§ 21 Abs 3 KStG 1988 iVm § 30 EStG). Land- und forstwirtschaftliche Betriebe seien weder Betriebe gewerblicher Art noch Hoheitsbetriebe, aber Betriebe. Im gegenständlichen Fall liege ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb und damit Betriebsvermögen vor. Daher sei keine…
…nicht vor, wenn die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient (Hoheitsbetrieb). Eine Ausübung der öffentlichen Gewalt ist insbesondere anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist. Als Hoheitsbetrieb gelten insbesondere Wasserwerke, wenn sie…
…öffentlichen Schule durch deren Lehrer erbracht wurde (in der Erteilung des Unterrichts an öffentlichen Schulen ist nach einhelliger Lehre ein Gebrauchmachen von hoheitlichen Befugnissen durch den jeweiligen gesetzlichen Schulerhalter zu erblicken und liegt insoweit aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht ein Hoheitsbetrieb vor [vgl zB Achatz/Mang/Lindinger…
…2 Abs. 5 KStG 1988 liegt eine privatwirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Abs. 1 nicht vor, wenn die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient (Hoheitsbetrieb). Als Indiz für die Ausübung öffentlicher Gewalt wird in § 2 Abs. 5 KStG 1988 das Merkmal des Annahmezwangs angeführt. Darüber…
…Hoheitsverwaltung vorliegt, danach unterscheide, wer die Leistung erbringt: Wird die Tätigkeit von einer gesetzlich normierten Körperschaft des öffentlichen Rechts erbracht, handle es sich um einen "Hoheitsbetrieb"; sollte die Tätigkeit jedoch von einem Privaten oder gar "freiwillig" erbracht werden, sei von einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen. Entsprechendes…
…dass eine Tätigkeit, die, wie im gegenständlichen Fall gegeben, auch von privaten Personen oder Personenvereinigungen ausgeübt werden kann, bereits nach älterer nationaler Auffassung keinen Hoheitsbetrieb begründet (vgl VwGH 19.10.1972, 2119/71; 22.2.1973, 0906/72). Der geforderten Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht sowie…
…dass eine Tätigkeit, die, wie im gegenständlichen Fall gegeben, auch von privaten Personen oder Personenvereinigungen ausgeübt werden kann, bereits nach älterer nationaler Auffassung keinen Hoheitsbetrieb begründet (vgl VwGH 19.10.1972, 2119/71; 22.2.1973, 0906/72). Der geforderten Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht sowie…
…überwiegende Zweckbestimmung des gesamten Betriebes abzustellen. Dienten die Tätigkeiten des Betriebes überwiegend der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, liege insgesamt ein Hoheitsbetrieb vor, andernfalls sei ein steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art anzunehmen. Die Liechtensteinische Musikschule unterscheide sich signifikant von den österreichischen Musikschulen, zumal sie Teil des öffentlichen…
…Landes-Kurabgabe, Landes-Rundfunkabgabe, ...). d) Exkurs Anstalten zur Nahrungsmitteluntersuchung würden ungeachtet einer inhaltlichen Prüfung, ob ein Betrieb gewerblicher Art gemäß KStG vorliege, als fiktiver körperschaftsteuerlicher Hoheitsbetrieb (kraft Gesetzes gemäß § 2 Abs. 5 KStG) gelten. Diese Einrichtungen unterlägen auch dann nicht der Körperschaftsteuer, wenn privatwirtschaftliche Tätigkeiten…
…5 KStG 1988 bestimmt. Hier führt der Gesetzgeber aus, dass eine privatwirtschaftliche Tätigkeit dann nicht vorliegt, wenn die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient (Hoheitsbetrieb). Eine Ausübung der öffentlichen Gewalt ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger…
…5 KStG 1988 bestimmt. Hier führt der Gesetzgeber aus, dass eine privatwirtschaftliche Tätigkeit dann nicht vorliegt, wenn die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient (Hoheitsbetrieb). Eine Ausübung der öffentlichen Gewalt ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger…