…dies vom Bf. selbst behauptet. Das Finanzamt hat daher die Wiederaufnahmebescheide zu Recht auf das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel gestützt und war die Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide sohin als unbegründet abzuweisen. Zur Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…Auswirkungen hätten. In den Jahren 2006 und 2007 seien keine Scheinrechnungen festgestellt worden. Etwaige weitere Feststellungen seien nicht relevant, da die Wiederaufnahmegründe bei einer Wiederholungsprüfung bereits im Prüfungsauftrag anzuführen seien (§ 148 Abs. 3 lit. b BAO). § 303 BAO verlange außerdem das Hervorkommen neuer Tatsachen. Die…
…neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen, deren Kenntnis mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätten. Der Beschwerde gegen den Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer für das Jahr 2013 wird stattgegeben. B. Umsatzsteuer für die Jahre 2012 und…
…neue Beweismittel oder Tatsachen darstellen sollten. Es ist somit aus der Bescheidbegründung nicht ersichtlich und nachvollziehbar, welche Beweismittel tatsächlich neu hervorgekommen sind. Auch in den Ausführungen des Prüfberichts zum Sachverhalt selbst (Tz 3) findet sich keinerlei Hinweis darauf, welche Eingangsrechnungen konkret betroffen sind und welchen…
…abgeschlossen mit Bericht vom 04.12.2012, der Behörde nicht sämtliche entscheidungsrelevanten Tatsachen und Beweismittel vorlagen. Die erst im Zuge der Betriebsprüfung vorgelegten Rechnungen die den Zeitraum nach der Umsatzsteuersonderprüfung betreffen stellen somit neue Tatsachen und Beweismittel dar. Deren inhaltliche Durchsicht konnte daher erstmals im…
…0053). Anzumerken ist, dass das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel selbst bei einem - hier nicht vorliegenden - Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen tauglichen Wiederaufnahmegrund bilden kann (vgl. Stoll, BAO Kommentar, Band 3, 2932 und 2934 mwN). Es ist also…
…Entscheidung hätte gelangen können. Dabei ist das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus der Sicht anderer Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar waren, zu beurteilen. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinne des § 303 BAO…
…§ 303, Tz 46) die Ansicht vertritt, maßgebend für das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel sei einzig der Wissensstand der Abgabenbehörde, bezogen auf die Aktenlage im Zeitpunkt der Erlassung des das Verfahren abschließendes Bescheides, ist festzuhalten, dass die von ihm zitierte Judikatur ausschließlich zur amtswegigen Wiederaufnahme…
…August 2014 seien neue Tatsachen oder Beweismittel vorgebracht worden, die gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO Voraussetzung für die Anwendung des § 303 Abs. 1 BAO seien. Der geschilderte Sachverhalt sei bereits im Zuge der Betriebsprüfung zur Gänze erörtert und gewürdigt worden. Ein Wiederaufnahme des…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die streitgegenständlich zu klärende Frage, ob neue Tatsachen bzw. Beweismittel iSd § 303 Abs. 1 BAO hervorgekommen sind, stellt keine Rechtfrage grundsätzlicher Bedeutung dar und war aufgrund des ermittelten Sachverhaltes zu lösen.  …
…dass im Zuge der Außenprüfung keine neuen Tatsachen hervorgekommen seien, da dem Finanzamt die Jahresergebnisse des Bf. aus seiner Forschung auf dem Gebiet der Gesamtheitsmedizin seit dem Jahr 1998 in den jährlichen Steuererklärungen offengelegt und diese in den Einkommensteuerbescheiden auch stets entsprechend veranlagt worden seien…
…oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich über die Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder…
…dass im Kern die Bestimmungen in beiden Fassungen für die beschwerderelevante Aussage, nämlich dass bei Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte, ident sind…
…Die Bescheide ergingen in den Jahren 2015 und 2016. Im März 2019 stellte der Bf die verfahrensgegenständlichen Anträge auf Wiederaufnahme. Nach Ansicht des Bf seien neue Tatsachen und Beweismittel hervorgekommen. Die tatsächlich erzielten Einkünfte und Umsätze waren laut den Angaben in den den Anträgen beigefügten…
…11.2011) wurde das Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2009 gemäß § 303 Abs 4 Bundesabgabenordnung (BAO) wieder aufgenommen, da nach Ansicht der Behörde Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im Verfahren nicht geltend gemacht wurden. Im Sachbescheid Umsatzsteuer 2009 fand der Umsatz aus dem Liegenschaftsverkauf LStraße…
…ebenfalls damit begründet, dass bei einer Überprüfung des Bescheides dessen inhaltliche und aus der Begründung des neuen Sachbescheides ersichtliche Rechtswidrigkeit festgestellt worden sei. 5. In der am 23.04.2015 eingebrachten Beschwerde wurde vorgebracht, es seien keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen. Der relevante Sachverhalt…
…Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Dabei ist das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus anderen Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar waren, zu beurteilen. Das "Neuhervorkommen" von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinne des § 303 Abs…
…Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Dabei ist das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus anderen Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar waren, zu beurteilen. Das "Neuhervorkommen" von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinne des § 303 Abs…
…des § 303 BAO (siehe Punkt IV.1.) entscheidungsrelevanten Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen, die bei Kenntnis in den bereits mit Bescheiden abgeschlossenen Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2009, Umsatzsteuer 2010, Körperschaftsteuer 2009 und Körperschaftsteuer 2010 zu im Spruch anders lautenden Bescheiden geführt hätten (siehe Punkt III.2…
…keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offengelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - ließen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel…