…9 Abs. 2 vorliegt. Diesfalls ist die Abweisung mit der Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme und der Feststellung zu verbinden, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in seinen Herkunftsstaat unzulässig ist, da dies eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art. 3…
… 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Die Eltern sind während Ihrer Ausbildung zur Leistung des Unterhalts verpflichtet und werden gebeten, die Familienleistungen in Ihrem Herkunftsstaat zu beantragen." Dagegen erhob der Bf. fristgerecht die Beschwerde mit der Begründung, dass er im angegebenen Zeitraum nicht im Haushalt seiner…
…7.2005 wurde der Asylantrag abgewiesen; mit Erkenntnis des unabhängigen Bundesasylsenates vom 5.5.2008 wurde dem Bf. der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat Kosovo zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt. Derzeit besteht für den Bf. bis 28.02.2026 eine…
…der vorherigen Aufenthaltsberechtigung. Die vorherige Aufenthaltsberechtigung gilt bis zur Rechtskraft des vorliegenden Bescheides weiter. C) Beweiswürdigung Betreffend die Feststellungen zum weiteren Vorliegen der Voraussetzungen für den subsidiären Schutz Aufgrund der Ermittlungen zur allgemeinen Lage in Ihrem Herkunftsstaat in Verbindung mit Ihrem Vorbringen bzw. Ihrem Antrag…
…während Ihrer Ausbildung zur Leistung des Unterhalts verpflichtet und werden gebeten, die Familienleistungen in Ihrem Herkunftsstaat zu beantragen." Mit der identen Begründung wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag für die Monate Oktober 2021 bis Dezember 2021 mit Bescheid vom 02.05.2022 gemäß § 26 Abs…
…ist. Zunächst ist festzuhalten, dass der Bf als Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Union und Ausübung einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat der Union, wobei die Familie im Herkunftsstaat verblieben ist, sodass Wohnort und Beschäftigungsort auf zwei Mitgliedstaaten verteilt sind, sowie die Kinder und die Kindesmutter…
…9.2009 mit ihrer Mutter nach Österreich eingereist. Sie ist Staatsangehörige der russischen Föderation. In Österreich wurde ihr der Status der subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Russische Föderation zuerkannt. Die Großeltern der Beschwerdeführerin wurden durch ***kriegerische-Ereignisse*** getötet. Die Mutter wurde ***Leid-zugefügt…
…sämtliche Gründe für die Auslegung der Niederlassungsfreiheit iSd Stillhalteklausel sprechen, dass auch Beschränkungen des Herkunftsstaats verboten seien. Fazit: Nach alledem stelle die Versagung der Firmenwertabschreibung aus Sicht der steuerlichen Vertretung einen unzulässigen Verstoß gegen die Stillhalteklausel dar, weshalb der Beschwerde stattzugeben sei. Sollte das BFG…
…wurde der Antrag der Bf. auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen, ebenso der Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Russische Föderation. Die Bf. werde aus dem Bundesgebiet in die Russische Föderation ausgewiesen (im…
…mündlichen Verhandlung. Der Asylgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25.7.2013 entschieden, dass eine Rückführung (Ausweisung) der Bf bzw. ihres Ehegatten und ihrer Kinder in den Herkunftsstaat wegen erfolgter Integration auf Dauer unzulässig ist, worauf ihnen die Bezirksverwaltungsbehörden ab 13.8.2013 gemäß § 41 Abs…
… 8 Absatz 1 iVm § 2 Absatz 1 Ziffer 13 AsylG Ihr Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf Ihren Herkunftsstaat ***6*** abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurde Ihnen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt. Es wurde Ihnen…
…studierende Sohn (Rs Echternach) eines bei einer IO vormals beschäftigten Arbeitnehmers, der mit seinen Eltern in den Herkunftsmitgliedstaat zurückgekehrt ist und wegen Anerkennungsproblemen seines Studienfortschritts im Herkunftsstaat sein Studium im Aufnahmestaat fortsetzte und dort Studienförderungen beantragte, Kind eines "Arbeitnehmers" iSd Art 12 VO (EWG) 1612…
…Als solche gelten: 1. OGAW, deren Herkunftsmitgliedstaat nicht Österreich ist; 2. AIF im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, ausgenommen AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG; 3. jeder einem ausländischen Recht unterstehende Organismus, unabhängig von seiner Rechtsform, dessen Vermögen nach dem Gesetz…
…war. Bei einem Angehörigen eines Mitgliedstaats, der, wie Herr Petersen, seinen Herkunftsstaat verlassen hat, um eine entgeltliche Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben, ist davon auszugehen, dass er von dem in diesem Artikel vorgesehenen Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch gemacht hat. EuGH 4.6.2009, C…
…Dienstleistende europäische Rechtsanwälte haben bei Ausübung des freien Dienstleistungs-verkehrs die Berufsbezeichnung, die sie im Staat ihrer Niederlassung (Herkunftsstaat) nach dem dort geltenden Recht zu führen berechtigt sind, zu verwenden und die Berufsorganisation, der sie im Herkunftsstaat angehören, anzugeben. (2) Wollen sie in Ausübung des…
…Dienstleistende europäische Rechtsanwälte haben bei Ausübung des freien Dienstleistungs-verkehrs die Berufsbezeichnung, die sie im Staat ihrer Niederlassung (Herkunftsstaat) nach dem dort geltenden Recht zu führen berechtigt sind, zu verwenden und die Berufsorganisation, der sie im Herkunftsstaat angehören, anzugeben. (2) Wollen sie in Ausübung des…
…aber jedenfalls in *Drittland*. Zumindest in den ersten Jahren des Studiums sind die Bande zum Herkunftsstaat und der Kernfamilie als stärker zu werten als der lediglich zu Studienzwecken dienende Aufenthalt am Studienort in einem Studentenwohnheim(doppel)zimmer. Ersichtlich ist auch aus den dokumentierten Behebungen anhand…
…Slowakei. Die Beantwortung der Frage, ob der mj Bf wegen des Entzugs der Obsorge durch ein österreichisches Recht gegen seinen Herkunftsstaat einen Anspruch auf Sozialhilfe (vergleichbar mit der österr Mindestsicherung) hat und ob diese als ausreichende Existenzmittel für Österreich anzusehen sind, kann auf sich beruhen…
…hat, wenn dieser in Bezug auf die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen wird oder 2. dem der Status des Asylberechtigten aberkannt worden ist, wenn eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in seinen Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 EMRK, Art…
…gemäß § 3 AsylG 2005 grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten, wenn glaubhaft ist, dass ihm im Herkunftsstaat Verfolgung iSd Art. 1 Abschnitt A Z 2 der Genfer Flüchtlingskonvention droht. Der Status des subsidiär Schutzberechtigten ist gemäß § 8 AsylG 2005 einem Fremden zuzuerkennen…