…Den in der pauschalen Vorschreibung des Säumniszuschlages allenfalls innewohnenden Härten hat der Gesetzgeber insbesondere durch die Bestimmung des § 217 Abs. 5 BAO (Abstandnahme von der Festsetzung eines Säumniszuschlages bei einer kurzfristigen und ausnahmsweisen Säumnis) und durch die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO (Herabsetzung bzw…
…Den in der pauschalen Vorschreibung des Säumniszuschlages allenfalls innewohnenden Härten hat der Gesetzgeber insbesondere durch die Bestimmung des § 217 Abs. 5 BAO (Abstandnahme von der Festsetzung eines Säumniszuschlages bei einer kurzfristigen und ausnahmsweisen Säumnis) und durch die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO (Herabsetzung bzw…
…bzw. eine Herabsetzung des Buchwertes der Einlage (Verminderung der Anschaffungskosten). Aus diesem Grund sind Leistungen nach § 27 EStG auf der Jahressteuerbescheinigung gesondert aufgeführt, um Verwechslungen mit regulären Dividendenausschüttungen bzw. Einkünfte aus Kapitalvermögen zu verhindern. Nach Ausschüttung dieser Leistungen wird der Anschaffungspreis durch die Ausschüttung verringert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache AB, ADRYY , über die Beschwerde vom 17.08.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA FAXX vom 05.08.2011 betreffend Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß…
…Arbeitgeberfirma ergab sich nunmehr eine Einkommensteuer von „minus 479,00 Euro“. (Anmerkung: nach Anrechnung der Lohnsteuer.) Das Finanzamt beantragt die Vorlage in diesem Sinne zu erledigen." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt: Das Bundesfinanzgericht geht von den zuletzt aufgrund des Vorhaltsverfahrens durch das Finanzamt vom Bf…
…durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Stb. gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 11.09.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben, der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer vertreten durch Dr. Peter Dösinger, Heinrichstraße 97, 8010 Graz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 06.07.2015, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen…
…Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., X-Strasse, Wien, vertreten durch Steuerberater, Y-Gasse, W, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 15.12.2014 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 2013 wird…
…DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerde vom 16.04.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 02.04.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…
…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I.) Verfahrensgang und Sachverhalt: Am 29.5.2015 erging der Bescheid betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 2014. Die Vorauszahlungen wurden mit 60.000 € festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Oktober 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 8. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2023 und Einkommensteuervorauszahlungen 2025, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 24.10.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 01.10.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
…auch wenn bei der Lohnverrechnung der Pendlereuro bereits (zum Teil) berücksichtigt wurde. Andernfalls wäre der bei der Lohnverrechnung erlangte steuerliche Vorteil durch die Veranlagung zur Einkommensteuer wieder aufgehoben. Der Pendlereuro ist daher bei der Steuerberechnung mit dem vollen Betrag von 84 Euro in Abzug zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. August 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 5. August 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…welche der Einkommensteuer unterliegen. Einkünfte sind gem. § 2 Abs. 4 Zif. 2 EStG 1988 der Überschuss der Einnahmen über den Werbungskosten. Zur Ermittlung der Gesamteinkünfte für das Jahr 2023 ist somit laut ermittelten Sachverhalt der Bezug der Einkünfte durch die bezugsauszahlenden Stellen I Gesellschaft m…
…sich wahrscheinlich durch Rückzahlungen der Steuerschuld für das Jahr 2021 noch erhöhen würden, würde eine vierteljährliche zusätzliche Zahlung von 1.296,75 € sogar das ihr bei einer Pfändung zustehende Existenzminimum noch unterschreiten. Aufgrund obiger Angaben werde die Herabsetzung der Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2023 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache des Bf., Adresse1, gegen den Bescheid des FA St. Veit Wolfsberg vom 18.04.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 wird…
…REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der A***B*** vertreten durch tischler.perlet.Steuerber. GmbH&Co KG, 5026 Aigen, Mandlgasse 3 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des A***B***, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. Oktober 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Oktober 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…