…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig . Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang ***Bf1***, der Beschwerdeführer, war im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Hauptgesellschafter und Hauptgläubiger der Firma HH GmbH. Am 25. August 2010 unterbreitete die Firma HH GmbH dem Beschwerdeführer das Angebot, die Liegenschaft "Adresse" zum Kaufpreis von 1,700.000,-…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe BF, der Beschwerdeführer, war im beschwerdegegenständlichen Zeitraum Hauptgesellschafter und Hauptgläubiger der Firma AB GmbH. Am 25. August 2010 unterbreitete die Firma AB GmbH dem Beschwerdeführer das Angebot, die Liegenschaft "Z 1" zum Kaufpreis von 1…
…Vorhaltsbeantwortung vom 22. Januar 2018 um folgenden Sachverhalt: "An diesem Verkaufsstandort war im Jahr 1985 ein anderes Einzelhandelsunternehmen in die Insolvenz gerutscht. Der Hauptgläubiger (ein Lieferant) hat daraufhin ***Bf1*** erlaubt, dort seine Ware zu verkaufen. Dafür wurden damals ATS 50.000 an den Lieferanten bezahlt…
…iHv ca € 5,3 Mio, anerkannt wurden Forderungen iHv ca € 3,9 Mio. Vom Hauptgläubiger (***Bank XY***) wurden ca € 2,8 Mio angemeldet. Die Verbindlichkeiten gegenüber der ***Bank XY*** stammen aus Bürgschaften des Ehegatten der bP, welche dieser als Gesellschafter einer GmbH…
…dies jedoch nicht ausreiche, um eine persönliche Unbilligkeit darzutun. Beschwerden Mit Faxnachricht vom 22.1.2024 (datiert mit 21.1.2024) wurde gegen die abweisenden Bescheide jeweils eine Beschwerde erhoben. Die Abgabenbehörde wäre Hauptgläubiger in den Insolvenzverfahren gewesen. Eine Verschleuderung von Vermögenswerten mag durchaus vorliegen…
…und gegen Übernahme und Abdeckung von pfandrechtlich sichergestelllten Forderungen in Höhe von 3.919,56 Euro. Mit der Allgemeine Sparkasse OÖ Bankaktiengesellschaft als Hauptgläubigerin der Biowärme-Raab GesmbH wird vereinbart, dass mit Auszahlung des vereinbarten Kaufpreisteiles von 40.000 Euro der Löschung sämtlicher ob der…
…dieses Bestrebens habe sich herausgestellt: Die Liegenschaft sei schwer bzw. letztendlich nicht zu einem annähernd akzeptablen Preis (zumindest in der Nähe der Schätzgutachten) verwertbar. In den Verkaufsverhandlungen wäre der Schätzwert der Liegenschaft nicht annähernd erreichbar gewesen. Versteigerungsbemühungen des Hauptgläubigers, der A-Bank, wären verzögert worden…
… 36 EStG vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen, wofür alle Voraussetzungen gegeben seien: Der Schuldnachlass des einzigen Hauptgläubigers sei als allgemeine Sanierungmaßnahme zu werten. Aufgrund der hohen Überschuldung läge die Sanierungsbedürftigkeit ebenso klar auf der Hand wie die Sanierungsabsicht der Nachlassmaßnahme. 3.) Mittels Bedenkenvorhalt vom 08…
…nicht ausreichend bedient worden. Auch der Hauptgläubiger (und frühere Mitgesellschafter) habe keine Zahlungen mehr erhalten. Insoweit die Mittel der Gesellschaft entsprechend beschränkt gewesen seien und auch die übrigen wesentlichen Gläubiger zu diesem Zeitpunkt keine oder nur mehr sehr beschränkte Zahlungen erhalten hätten, könne insoweit nicht…
…nicht ausreichend bedient worden. Auch der Hauptgläubiger (und frühere Mitgesellschafter) habe keine Zahlungen mehr erhalten. Insoweit die Mittel der Gesellschaft entsprechend beschränkt gewesen seien und auch die übrigen wesentlichen Gläubiger zu diesem Zeitpunkt keine oder nur mehr sehr beschränkte Zahlungen erhalten hätten, könne insoweit nicht…
…hat. Das Unternehmen meines Mandanten wurde weitergeführt. Ca. nach 6 Jahren kam dann eine Haftungsinanspruchnahme, wobei die Behörde seinerzeit im Sanierungsverfahren der Hauptgläubiger gewesen ist. Sollte nunmehr die Abgabenbehörde weitere Geldmittel bekommen, wäre dies eine Gläubigerungleichbehandlung aller anderer Gläubiger. Dies ist im Ermessen zu berücksichtigen…
…am ***18***2006 nach Annahme Zahlungsplan mit einer Quote von 10% geendet. Angemeldete Forderungen im Konkurs wären € 416.102,81 gewesen davon bestritten € 25.080,41. Auf den Hauptgläubiger, die ***20***, wären davon € 152.181,80 entfallen. Der aus der Erfüllung der…
…dass die Fa. S. International GmbH keinesfalls als Hauptgläubigerin der Beschwerdeführerin (Bf.) angesehen werden kann. Diese Beurteilung ergibt sich zunächst schon aus dem Status zum 31.12.2020, wonach - auch nach dem Schulderlass von € 1.161.815,22 - noch immer weitere € 3.286…
…persönlich haben wollen, weil die C-GmbH nicht Kunde der Bank2 gewesen sei. Voraussetzung für die Annahme sei eine Finanzierungsbestätigung einer österreichischen Bank gewesen. Das Angebot sei vom Hauptgläubiger, der Bank2, am 14.8.2012 angenommen worden. Die Kaufverträge seien geteilt worden, weil Gries mit…
…wurde auch ausgeführt (Seite 10 der Beschuldigtenvernehmung vom 19.12.2016) hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Gesellschaft, dass Hauptgläubiger das Finanzamt mit einer Summe von € 175.000,00 sei. Auf Seite 11 dieser Niederschrift hat ***Bf1*** ausgeführt, dass der Konkursantrag durch das Finanzamt eingebracht wurde…
…dies unschwer möglich gewesen wäre. Daraus folge auch, dass dem Bf. schon deswegen kein Verschulden und somit keine Haftung treffe, weil er vom Hauptgläubiger der Gesellschaft, nämlich der Finanzbehörde, nicht einmal verständigt worden sei, sondern wie sich aus der Aktenlage ergebe, seine Kenntnis erst durch…
…dies unschwer möglich gewesen wäre. Daraus folge auch, dass dem Bf. schon deswegen kein Verschulden und somit keine Haftung treffe, weil er vom Hauptgläubiger der Gesellschaft, nämlich der Finanzbehörde, nicht einmal verständigt worden sei, sondern wie sich aus der Aktenlage ergebe, seine Kenntnis erst durch…
…Ertrag erfasst. In der Einkommensteuererklärung für 2006 wurde in Höhe dieses Betrages ein steuerbegünstigter Sanierungsgewinn gemäß § 36 EStG 1988 erklärt. Hauptgläubiger der Bf. zum 31.12.2006 war weiterhin die Bb2 Ö.x mit einem offenen Kreditsaldo von Euro 3.281.791,79 (Kt. xx4…
…auswirke, sei unzureichend. Diesem Argument allein würde jeder Antrag auf Nachsicht scheitern, wenn von mehreren Gläubigern nur der Hauptgläubiger oder nur einige Gläubiger Forderungsverzicht gewähren, weil in diesen Fällen noch immer Gläubiger verbleiben würden, zu deren Gunsten sich eine Nachsicht des Abgabengläubigers auswirken würde (Ritz…
…Abgabenbehörde die Möglichkeit gegeben hätten, zumindest stichprobenweise Prüfungen vorzunehmen, wurden nicht beigelegt. Keine Aufstellung zumindest der sonstigen Hauptgläubiger Keine Aufstellung der sonstigen Verbindlichkeiten + Zuwächse - Tilgungen Im Anhang befindet sich eine Musterdatei eines Bf., der die Anforderungen einer Zahlungsquotenberechnung vorbildlich erfüllt hat. Hiervon ist die vorliegende…