…beantwortet wird. Zur Frage, ob ein auf § 11 BAO basierender Haftungsbescheid aufzuheben ist, wenn dem Haftungsschuldner nicht über den - der Haftung nicht zugrundeliegenden - Abgabenanspruch Kenntnis verschafft wurde, fehlt eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl BFG 5.5.2026, RV/5100616/2025). Daher wird gegenständlich die Revision…
…ein auf § 11 BAO basierender Haftungsbescheid aufzuheben ist, wenn dem Haftungsschuldner nicht über den - der Haftung nicht zugrundeliegenden - Abgabenanspruch Kenntnis verschafft wurde, fehlt eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Daher wird gegenständlich eine ordentliche Revision zugelassen. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 5…
…handle, somit diese Forderung bereits im Schuldregulierungsverfahren angemeldet hätten werden müssen. Ergehe ein Haftungsbescheid gegenüber einem nach Abgabenvorschriften Haftenden erst nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Haftenden, dann stelle die Haftungsforderung des Abgabengläubigers keine Konkursforderung im Konkursverfahren des Haftungsschuldners dar. Erfolge die Haftungsinanspruchnahme…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Grant Thornton Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuer- beratungsgesellschaft, Handelskai 92/Gate 2/Top 7A, 1200 Wien, betreffend Beschwerde vom 01.08.2008 gegen die Bescheide über die Wiederaufnahme des…
…wohnhaft in ***3***, als Haftungsschuldner der ***B-GmbH*** (FN ***1***) in ***4***, die Sicherstellung der voraussichtlich vorsätzlich hinterzogenen Abgaben angeordnet: | Abgabenart | Zeitraum | (voraussichtliche) Höhe in Euro | Kapitalertragsteuer | 2016 | 90.068,00 | Kapitalertragsteuer | 2017 | 69.630,00…
…der Vertreter der Beschwerdeführer das Finanzamt um Mitteilung, ob gegen Bezahlung der geltend gemachten Haftungsschuld sämtliche weiteren allfälligen Haftungen hinsichtlich offener Abgaben der Primärschuldnerin verglichen werden könnten. Über Aufforderung des Finanzamtes wurden am 19.10.2018 für beide Haftungsschuldner Vermögensverzeichnisse iSd § 185 IO vorgelegt. Das…
… 9 BAO die Ansicht, dass den wirtschaftlichen Verhältnissen des Haftungsschuldners im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung keine Bedeutung zukommt. Eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 28.5.2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache MM, vertreten durch Stb1, gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Linz vom 6.9.2012 zu StNr. 000/0000, mit dem der Beschwerdeführer gemäß §§ 9, 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache AB, Adresse, als Haftungsschuldnerin der Fa. C GmbH, St.Nr. 000/0000, gegen den Bescheid des Finanzamtes E vom 25. September 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…Er war daher im relevante Zeitraum (März bis Juli 2019) ein Vertreter gemäß § 80 Abs. 1 BAO und kommt daher grundsätzlich als Haftungsschuldner gemäß § 9 Abs. 1 BAO in Betracht. Uneinbringlichkeit der vom Vertretenen geschuldeten Abgaben Laut dem festgestellten Sachverhalt haften die vom Haftungsbescheid umfassten…
…2012 wurde dagegen eine Berufung eingebracht, welcher mittels Beschwerdevorentscheidung vom 08. Juni 2012 teilweise stattgegeben wurde. Mit Vorlageantrag vom 10. Juli 2012 beantragte der Haftungsschuldner die Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht. Das Bundesfinanzgericht erließ mit Datum 20. August 2019 einen Beschluss, mit welchem es die Beschwerdevorentscheidung…
…von 39.336,11 € in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Bescheides zu entrichten. Begründend wurde ausgeführt, der Haftungsschuldner hafte auch dann für die nicht entrichteten Abgaben der Gesellschaft, wenn die vorhandenen Mittel nicht ausreichten, es sei denn…
…Haftung heran. Die Abgabe sei am Fälligkeitstag 17.02.2020 nicht entrichtet worden, weshalb von einer schuldhaften Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Bf. auszugehen sei. Der Haftungsschuldner hafte für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft, wenn die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, es sei denn, er weise…
… 213 Abs. 2 BAO; € 2.131,71) und St.Nr. StNr_GmbH (A als Haftungsschuldner der E_GmbH i. Liqu.; € 213.171,22) bei. Die von der Abgabenbehörde angemeldete Forderung wurde vom Bf zur Gänze bestritten. 3. Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 07…
…Verfahrensgang In Beantwortung des Haftungsprüfungsvorhaltes vom 19.12.2011 bestritt der Beschwerdeführer (Bf.) das Vorliegen der Voraussetzungen für seine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner und hielt begründend fest: Während seiner Zeit als Vorstand der G-1 seien sämtliche Abgaben (auch Gemeindeabgaben) pünktlich und vollständig entrichtet worden. Die…
…werden (VwGH 11.9.2014, 2013/16/0028). Im gegenständlichen Fall sprechen für die Heranziehung des Bf. als Haftungsschuldner anstatt des Vorstandsvorsitzenden die Umstände, dass er im Innenverhältnis für die steuerlichen Angelegenheiten und die Gebarung der AG verantwortlich war, eine Haftbarmachung des in Frankreich wohnhaften…
…auch von der zustellbevollmächtigten Rechtsanwaltskanzlei für alle drei Haftungsschuldner datumsgleiche sowie zum Teil idente Schriftsätze (div. Fristverlängerungsansuchen, Vorhaltsbeantwortungen, Beschwerden) eingebracht worden seien. Unerklärlich sei jedoch, weshalb lediglich für nur einen Haftungsschuldner ein Vorlageantrag gegen die Beschwerdevorentscheidung eingebracht worden sei, für die übrigen Haftungsschuldner jedoch nicht…
… 9 BAO die Ansicht, dass den wirtschaftlichen Verhältnissen des Haftungsschuldners im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung keine Bedeutung zukommt. Eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 28.5.2008…
…Die Haftung sei in der Regel ermessenskonform, wenn die Abgaben bei der Primärschuldnerin uneinbringlich sind. Auch werde der Haftungsschuldner auf Grund seines Alters (Jahrgang 1971) noch mehrere Jahre am Erwerbsleben teilnehmen können, sodass davon auszugehen sei, dass zumindest ein Teil der Haftungsschuld einbringlich sein werde…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliege dem Haftungsschuldner. Für Abfuhrabgaben würden Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz bestehen. Die Nichtabfuhr der Kapitalertragsteuer könne nicht damit entschuldigt…