Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des A, Adresse1, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater in 1020 Wien, Franzensbrückenstraße 5/DG, gegen den…
…im neuen Abs. 3 noch die Anhängigkeit eines Strafverfahrens wegen Hinterziehung oder einer anderen vorsätzlichen Abgabenverkürzung vorausgesetzt. Demnach müssten in solchen Fällen drei Voraussetzungen erfüllt sein, namentlich - das Entstehen des Abgaben- oder Haftungsanspruches dem "Betroffenen" gegenüber (§ 232 Abs. 1 BAO), - das Vorliegen eines Gefährdungsmomentes (§ 232…
…Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgaben zu begegnen. Nach § 232 Abs. 3 (idF AbgVRefG) ist ein Sicherstellungsauftrag bereits vor der Entstehung des Haftungsanspruches - diese Haftung setzt die rechtskräftige Verurteilung des Täters voraus - ab Anhängigkeit des Strafverfahrens zulässig (Ritz, BAO4, Rz 6a zu § 232)…
…Haftungsbetrag von € 12 .275,72 und dem im Haftungsbescheid vom 23.07.2015 geltend gemachten Haftungsbetrag von € 11.367,84 berechne. Ohne Kenntnis der konkreten Berechnungsgrundlagen des Haftungsbescheides lasse sich weder die Richtigkeit der Berechnung des Haftungsanspruches noch die Frage der gänzlichen bzw…
…Laut Pfandurkunde ist ***V*** der Kreditnehmer. Diese Vorgehensweise wird üblicherweise deshalb angewandt um den Geschäftsführer einer GmbH als vermögenlos darzustellen und um bei eventuellen Haftungsansprüchen der ebenfalls vermögenslosen Gesellschaft gegenüber der Abgabenbehörde, den Zugriff auf etwaiges Vermögen zu unterbinden. Im vorliegenden Fall ist die Einbringung…
…Die Ansprüche, die er an die IAF Service GmbH gehabt habe, seien direkt an den Masseverwalter ausbezahlt worden, um Haftungsansprüche abzudecken. In der Folge stellte er die Berechnung des entsprechenden Nettobezuges inkl. Abfertigung in Höhe von 71.768,86 € dar, welchen Betrag er unter…
…Verwaltungsgerichtshofes ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführer sauszugehen (VwGH 21.1.2004, 2002/13/0218). Es ist hinsichtlich der Lohnsteuer von einer schuldhaften Pflichtverletzung der Beschwerdeführerin auszugehen und der Haftungsanspruch besteht daher zu Recht. Bezüglich der haftungsgegenständlichen Verspätungszuschläge, Pfändungsgebühren…
…abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Sicherstellungsauftrag vom 6. Juli 2015 ordnete das Finanzamt die Sicherstellung des Haftungsanspruches der Republik Österreich gemäß § 95 Abs. 1 EStG 1988 iVm § 202 BAO und …
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Schreiben vom 31.7.2013 forderte die belangte Behörde den Beschwerdeführer auf hinsichtlich der beabsichtigten Haftungsinanspruchnahme für näher bezeichnete Abgabenschuldigkeiten der ***Firma1*** in Liquidation iHv insgesamt € 15.533,77 Stellung zu nehmen, insbesondere…
…!) als Haftungsanspruch für Glückspielabgaben geltend macht. 2 Prozent dieses Betrages wurden nun in den Jahresabschluß 2017 als Spezialrückstellung aufgenommen, das sind Euro 1.622.171,05. Dieser Betrag wird vermutlich für die erste Beantwortung mit allen Stellungnahmen und Rechtsgutachten ausreichen. Dieser hohe Fantasiebetrag wird sicher…
…Betriebsprüfungsberichte - verwertet worden, noch sei dem Beschwerdeführer Gelegenheit zur inhaltlichen Äußerung gegeben worden. Das Vorhalteverfahren für die Haftungsinanspruchnahme sei noch nicht abgeschlossen. Der Beschwerdeführer habe erwarten dürfen, dass entsprechend den mit dem Finanzamt getroffenen Vereinbarungen nach dem Scheitern aller Bemühungen um eine wirtschaftliche Lösung eine…
…Schadensminderungspflicht im Sinne des § 1304 ABGB durch das Finanzamt in Tatgemeinschaft mit der Finanzprokuratur. Dies wiederum bedeute, dass der Haftungsanspruch gegen ihn erloschen sei, weshalb er den Antrag stelle, den Haftungsbescheid ersatzlos aufzuheben. Das Finanzamt wertete den Antrag als Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. …
…dass, wenn hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich bzw. ein Zahlungsplan zustande kommt und die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches vor der Insolvenzeröffnung verwirklicht wurden, es der im Rahmen der Ermessensübung zu berücksichtigenden Billigkeit entspricht, wenn sich die Inanspruchnahme betragsmäßig an der im Zahlungsplan festgelegten…
…wurde die Konkursabweisung mangels Vermögens verfügt und die Primärschuldnerin gemäß § 39 Firmenbuchgesetz aufgelöst. Mit Ergänzungsersuchen vom 10.7.2014 setzte das Finanzamt den Beschwerdeführer über die beabsichtigte Haftungsinanspruchnahme für offene Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin in Kenntnis, stellte die Haftungsvoraussetzungen dar und forderte ihn zur Stellungnahme zu…
…Betriebsprüfungsberichte - verwertet worden, noch sei dem Beschwerdeführer Gelegenheit zur inhaltlichen Äußerung gegeben worden. Das Vorhalteverfahren für die Haftungsinanspruchnahme sei noch nicht abgeschlossen. Der Beschwerdeführer habe erwarten dürfen, dass entsprechend den mit dem Finanzamt getroffenen Vereinbarungen nach dem Scheitern aller Bemühungen um eine wirtschaftliche Lösung eine…
…mehr zur Verfügung gestanden seien. Für eine Haftung bedürfe es des Nachweises eines Verschuldens und könne ihm ein solches nicht einmal in der Form von Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Im Übrigen halte er dem Haftungsanspruch die Einwendung der Verjährung entgegen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß …
…dass die Haftungsinanspruchnahme auf folgende Beträge eingeschränkt wird: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag | Fälligkeit | Lohnsteuer (L) | 09/2010 | 17.956,46 | 15.10.2010 | Lohnsteuer (L) | 10/2010 | 17.158,96 | 15.11.2010 |…
…BAO in Verbindung mit § 20 BAO eingeräumten Ermessens sei im Hinblick auf die Höhe des Haftungsanspruches dem Interesse des Abgabengläubigers an der Erlangung einer Sicherheit für die volle und termingerechte Entrichtung der Vorrang eingeräumt worden gegenüber dem Interesse des Haftungsschuldners, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit…
…berufen. Zur Uneinbringlichkeit bei der abzugsverpflichteten Kapitalgesellschaft bzw. bei der Primärschuldnerin werde darauf hingewiesen, dass der (später) zur Vorschreibung gelangte Haftungsanspruch gegenüber der Kapitalgesellschaft nach den Sachverhaltsfeststellungen (insbesondere auch nach den Angaben des Bf. selbst bzw. seines Mitgeschäftsführers) das finanzielle Potential der Kapitalgesellschaft um ein…
…BAO in Verbindung mit § 20 BAO eingeräumten Ermessens sei im Hinblick auf die Höhe des Haftungsanspruches dem Interesse des Abgabengläubigers an der Erlangung einer Sicherheit für die volle und termingerechte Entrichtung der Vorrang eingeräumt worden gegenüber dem Interesse des Haftungsschuldners, bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit…