…2 BAO iVm § 246 BAO nur mehr (ehemalige) Gesellschafter, denen Einkünfte zugeflossen sind/zugerechnet wurden, zum Erheben eines Rechtsmittels aktivlegitimiert. Der aufgelösten GmbH & atypisch stillen Gesellschaft kommt gemäß § 191 Abs. 2 iVm § 246 BAO keine Aktivlegitimation zur Erhebung einer Beschwerde gegen den an deren ehemalige…
…für 2009 zu. Zur Einbringung eines Rechtsmittels waren nur die ehemaligen Gesellschafter befugt. Die ausdrücklich im Namen der (aufgelösten) A.- GmbH & atypisch stille Gesellschaft eingebrachte Berufung war daher - gemäß dem VwGH-Erkenntnis vom 16.12.2010, 2009/16/0091 ohne weitere Verfahrensschritte - gemäß § 260 Abs…
…Anhaltspunkte wären auch, dass nach einer möglichst raschen Verwertung der Verluste der GmbH der Anreiz zum Aufrechterhalten einer atypisch stillen Beteiligung rapide sinken würde und dies zu Beendigungserwägungen führe und diese Überlegungen durch vertragliche Vereinbarungen nicht hintangehalten worden sei. Daher erscheine eine zeitliche Begrenzung dahingehend…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache X GmbH & atypisch stille Gesellschaft, Adresse, vertreten durch Mag. Aleksandar Hofstätter, Johann-Strauß-Gasse 4/2/5, 1040 Wien, gegen die Erledigung des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
…Ferner könne eine Gewinnfeststellung nur für die beteiligten natürlichen Personen erfolgen, wenn neben mehreren natürlichen Personen nur eine Kapitalgesellschaft beteiligt sei. Die Bescheide waren wie folgt adressiert: "***Abkürzung zu GmbH & atypisch Stille***" z.H. ***Steuerlicher Vertreter 1*** ***Adresse steuerlicher Vertreter 1*** " Der Feststellungsbescheid erhielt den…
…und in der Judikatur anerkannte Institution der (atypisch) stillen Beteiligung für den GmbH-GF nicht. In Anknüpfung an die ausführlichen obigen Ausführungen und die dort behandelte Rechtsprechung, muss dieses Ergebnis zwangsläufig rechtswidrig sein. Die stille Beteiligung an einer GmbH ist nämlich jedenfalls gesetzeskonform und wird…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Bf. war im streitgegenständlichen Zeitraum neben der Führung eines Einzelunternehmens an der x GmbH & atypisch stille Gesellschaft beteiligt. Im Zuge einer bei vorgenanntem Unternehmen mit Prüfungsbeginn vom 21.10.2009 erfolgten, auf § 147 BAO…
…November 2013, mit welchem das Unterbleiben einer Feststellung der Einkünfte nach § 188 BAO für das Jahr 2005 betreffend Q GmbH & atypisch stille Gesellschafter mit Wirkung u.a. für Herrn ursprBf ausgesprochen wurde. G/3.2) Betreffend Einkommensteuer 2006: Da sich erweisen wird, dass der angefochtene…
I.) BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den von StbGes1 namens xyz abc GmbH & atypisch stille Gesellschaft gestellten Vorlageantrag gemäß § 264 BAO vom 12.04.2019 zu St.Nr. Steuernummer beschlossen: Der Vorlageantrag wird gemäß § 264 Abs. 5 BAO als nicht zulässig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf. Umwelttechnik GmbH & atypisch stille Gesellschaft, G, vertreten durch Micelli Steuerberatung KG, Wartingergasse 37-39, 8010 Graz und Hohenberg Rechtsanwälte, Hartenaugasse 6, 8010 Graz, über die Beschwerden vom 15. März und…
…Verlustanteil für Herrn ursprBf laut dem Einkünftefeststellungsbescheid des Finanzamtes FAP vom 26. Juni 2018 betreffend P GmbH & atypisch stille Gesellschafter für 2011 iHv -10.341,53 € ist gegenüber dem diesbezüglich im angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2011 vom 5. Dezember 2014 berücksichtigten Verlustanteil (-9.429,22 €)…
…hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache A. GmbH & atypisch stille Gesellschaft als Rechtsnachfolger der A. GmbH & Co KG, A-Straße 5, 1XXX Wien, vertreten durch Prof. Dr. Thomas Keppert Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG, in Theobaldgasse 19, 1060 Wien, über die Beschwerde vom…
…8.2007). Die Einkommensteuer 2005 wurde in Höhe von 11.673,45 € angesetzt. Abzüglich der angesetzten Lohnsteuer ergab sich eine Gutschrift von -6.885,11 €. Am 14.12.2009 erging der Erstbescheid im Feststellungsverfahren der ***1*** GmbH & Atypisch Still . Mit Bescheidänderung gem. § 295…
… 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO des Finanzamtes *** vom 21. September 2012 hinsichtlich Unterbleiben der Feststellung von Einkünften hinsichtlich ehemalige W4 GmbH & atypisch stille Gesellschafter u.a. für die Jahre 2005 bis 2007 (vgl. B/1, B/2 und B/3) wurde mit Beschluss des…
…Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt (belangte Behörde) zu St.Nr. 33 StNr2, mit welchem die Berufung vom 29.12.2010 gegen den Festellungsbescheid hinsichtlich X2 GmbH & (atypisch) stille Gesellschafter vom 29.11.2010 gemäß § 273 Abs. 1 BAO aF (alte Fassung vor BGBl. I 14/2013…
…durch das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck betreffend den Körperschaftsteuerbescheid 2010 erhoben. Darin wird vom Steuerberater ausgeführt: "Im am 14. Juni 2011 ergangenen Körperschaftsteuerbescheid 2010 der Mandantschaft wurde eine steuerliche Tangente der HH GmbH & atypisch still (St.Nr.: ZL beim Finanzamt Gmunden Vöcklabruck = säumige Behörde gem. …
…Wiederaufnahmebescheide des Finanzamtes X unter St.Nr. a zu den Einkünftefeststellungsverfahren und gegen Einkünftefeststellungsbescheide des Finanzamtes X unter St.Nr. a , jeweils hinsichtlich A GmbH & atypisch stille Gesellschafter sowie jeweils datiert mit 13.12.2011, beschlossen: I.) Die Beitrittserklärung wird gemäß § 258 Abs. 2 lit…
…(33) aNr vom 20. Oktober 2011 betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 2005 hinsichtlich (ehemalige) A_GmbH & atypisch stille Gesellschafter ("aA") als unzulässig zurückgewiesen, weil der angefochtene Bescheid nichtig (rechtsunwirksam) war. Aufgrund einer solchen Zurückweisung einer Beschwerde ist in dem vom…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2003: Der Beschwerdeführer (Bf.) war in den Streitjahren 2001 bis 2003 an der *** GmbH & atypisch Stille, St.Nr. ***BF1StNr1*** (im Folgenden kurz: *** 1), sowie an der *** GmbH & atypisch Stille, St.Nr…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Bf. war im streitgegenständlichen Zeitraum neben der Erzeilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an der x GmbH & atypisch stille Gesellschaft beteiligt. Im Zuge einer bei vorgenanntem Unternehmen mit Prüfungsbeginn vom 21.10.2009 erfolgten, auf …