IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, über die Beschwerde vom 2. April 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. März 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 zu Recht: I. Der Beschwerde wird…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 30.3.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 3.3.2015 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens zur Körperschaftsteuer 2008…
… 21 f. BAO bekämpfen habe wollen (siehe dazu insbesondere den Aufsatz von Renner/Steiner – Rechtsmittelbearbeiter bei der FLD OÖ bzw. Prüfer bei der Groß-BP Linz, Spezialgruppe für Auslandsbeziehungen, zum Thema „Gewinnverlagerungen durch Einschalten von Domizilgesellschaften“, ÖStZ 1995, 365, 370 f.), ihre Vorgehensweise gegen derartige…
…dem "dealing at arm´s lenght principle", entsprechen), ist die zentrale Bestimmung im betrieblichen Bereich zur Abgrenzung der Besteuerungshoheit der Republik Österreich iZm Gewinnverlagerungen ins Ausland und vom Ausland nach Österreich. Sinn und Zweck der Bestimmung ist es, in Österreich entstandene stille Reserven und Gewinnspannen bei…
…33 Abs. 4 WVK ist diesfalls jenes Auslegungsergebnis heranzuziehen, das auch Ziel und Zweck des Vertrages berücksichtigt. • In den letzten Jahren hat sich die Initiative der OECD /G20 zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base and Erosion Profit Shifting; BEPS) zum Ziel gesetzt, dass Gewinne…
…worden seien, der Sachverständige im Strafverfahren festgestellt habe, dass keine Gewinnverlagerung an die ***Firma3*** erkennbar gewesen sei, die laufenden Forderungen des Finanzamtes bis Mai 2009 erfüllt worden seien und am 23.9.2009 das Guthaben am Abgabenkonto € 1.971,86 betragen habe, es daher…
…überhaupt der wesentlichste - für die Abwicklung von Geschäftsbeziehungen über Sitzgesellschaften sei grundsätzlich, wie die Erfahrung zeigen würde, durch Gewinnverlagerungen in Steueroasenländer Steuerspareffekte zu bewirken. Bei einer solchen "Briefkastenfirma" würde somit der Verdacht naheliegen, dass die an sie bezahlten Gelder wiederum an den Leistenden zurückgeflossen bzw…
…beiden Aussagen (insbesondere jener des Dr. ***Person-Y***, wonach es sich um eine Gewinnverlagerung gehandelt habe) und den Ausführungen im Mängelbehebungsschreiben, woraus ein Geldbedarf der ***C1-AG*** als wahrer Grund für die Vereinbarung einer "Kaufoption" erschlossen werden kann, durfte die Abgabenbehörde zu Recht davon ausgehen…
…Aktenvermerk vom 02.12.2009 vielmehr ausdrücklich bestätigt, dass die A. eine wirtschaftliche Tätigkeit entfalte und daher nicht einfach der Gewinnverlagerung nach Liechtenstein diene. Während des Streitzeitraumes 2008 bis 2012 befand sich der Hauptwohnsitz des Bf. in Adr., wo er mit seiner Lebensgefährtin und der…
…zielt - im Lichte aktueller internationaler Entwicklungen (BEPS Aktionsplan der OECD, Empfehlungen der Code of Conduct-Gruppe der EU) - auch auf die Vermeidung konzerninterner Gewinnverlagerungen mittels Zins- und Lizenzzahlungen in Niedrigsteuerländer oder in besondere Steuerregime ab. Aufgrund dieses weiten Anwendungsbereiches steht die Regelung im Einklang mit…
…zielt - im Lichte aktueller internationaler Entwicklungen (BEPS Aktionsplan der OECD, Empfehlungen der Code of Conduct-Gruppe der EU) - auch auf die Vermeidung konzerninterner Gewinnverlagerungen mittels Zins- und Lizenzzahlungen in Niedrigsteuerländer oder in besondere Steuerregime ab. Aufgrund dieses weiten Anwendungsbereiches steht die Regelung im Einklang mit…
…gerecht werden und darf nicht das erforderliche Maß überschreiten. Stehen mehrere Maßnahmen zur Verfügung ist daher die am wenigsten belastende Methode zu wählen. Im vorliegenden Fall soll das Abzugsverbot einen Steuerausfall durch konzerninterne Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer verhindern. Als ungeschriebene Rechtsfertigungsgründe kommen daher insbesondere die Verhinderung…
…der Geschäftsleitung im Inland gelegen ist, dann unterliegt diese ausländische Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich (doppelt ansässige Gesellschaft). Gewinnverlagerungen in Domizilgesellschaften (ds im Wesentlichen funktionslose Gesellschaften, die lediglich ihren statutarischen Sitz im Ausland haben) können auf diese Art unterbunden werden; denn auch der inländische…
…in unserer Praxis nicht vor. Mag. AM: Ich kann das leider auch nicht einschätzen. Vertreter des FA: Die Methode der Gewinnzuordnung soll dem Wesen des DBA entsprechen. Es soll keine unsachlichen Gewinnverlagerungen geben, beide Staaten sollen zufrieden sein. Der Steuerzahler ist näher an den Sachinformationen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Die Kft 1 bot Lohnarbeit für etwa 30 Landwirte der Region (Ort2 in Ungarn) an und wurde mit der Bewirtschaftung der Felder, der Nacharbeiten zur Ernte, sowie der Abrechnung der Ernte beauftragt. Der Beschwerdeführer nahm mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb in Ungarn die landwirtschaftlichen Dienstleistungen der…
In einer Mail vom 25.5.2004 teilte MS, der Treasurer der WMG in den Drittstaaten, mit, dass die Bf von dem nach Ausschüttung verbleibenden Kaufpreis 75 Prozent von TWM leihen sollte und 25 Prozent des Preises von gerundet 6.500.000 Euro erlassen werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…