IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Die Parteien haben im Zeitpunkt der Abfassung der Punktation bereits rechtsgeschäftlichen Bindungswillen, dh sie wollen bereits mit Abfassung der Punktation und nicht erst mit der zukünftigen Errichtung der förmlichen Urkunde gebunden sein. Die Punktation ist also unmittelbar verbindlich und gewährt - im Unterschied zum Vorvertrag - einen…
260,90 | 2016/02 | 73.334,86 | 5.069,97 | 68.264,89 | 21.044,70 | 47.220,19 | 52.290,16 | 18.888,08 | 20.916,06 | 409,37 | 2016/03 | 80…
…entschieden, stehe diese unmittelbar vor Betriebsveräußerung beantragte Begünstigung nicht zu, da am Ende des Gewinnermittlungszeitraumes kein betriebliches Eigenkapital vorliege und das Ziel der Begünstigung, nämlich die langfristige Stärkung des Eigenkapitals, nicht gegeben sei. Diese Feststellung führte zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Einkommensteuer 2008 und…
…Übergangsverlust in Höhe von - 53.117,11 € geführt, der gemäß § 4 Abs 1 Z 1 EStG 1988 mit dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel, demnach beginnend mit 2003 zu je einem Siebentel (7.588,16 €) in den nachfolgenden sieben Gewinnermittlungsjahren, also bis 2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Ehgartner Steuerberatungs KG, Untere Schmiedgasse 6, 8530 Deutschlandsberg, über die Beschwerde vom 19.09.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom…
… 4 Abs. 1 EStG erfolge die Zurechnung des Übergangsgewinnes nicht nach der allgemeinen Regelung in § 4 Abs. 10 Z 1 S 2 EStG im ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel, sondern nach der Sonderregelung für Betriebsveräußerungen (§ 4 Abs. 10 Z 1 S 4 EStG) in jenem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Marion Riezinger, Sonnblickstraße 6, 4614 Marchtrenk, über die Beschwerde vom 5. September 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 5. August 2022…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Maria-Luise Wohlmayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch zobl.bauer.Salzburg Steuerberatung und WP GmbH, Mildenburggasse 4A, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 30. Juni 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
… 5 EStG 1988 und hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr (01.06. bis 31.05.) als Gewinnermittlungszeitraum gewählt. Die Umsatzsteuer wird nach dem Kalenderjahr veranlagt. Der mit TT.02.2021 eröffnete Konkurs wurde mangels Kostendeckung mit TT.10.2021 aufgehoben. Die UID-Nummer der ***GmbH1*** (***ATU-GmbH1…
…Geht die Gewinnabsicht verloren, liegt ab diesem Zeitpunkt (unter Umständen schon im Jahr nach dem Anlaufzeitraum) Liebhaberei vor. Sie ist periodenübergreifend und nicht auf den Gewinnermittlungszeitraum bezogen zu prüfen, kurzfristige Verluste oder negative Ergebnisse begründen per se noch keine fehlende Gewinnerzielungsabsicht. Stellt sich die Erfolglosigkeit…
…Gem § 7 Abs 1 KStG ist der KöSt das Einkommen zugrunde zu legen, das der unbeschränkt Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Gem § 7 Abs 4 KStG ist Gewinnermittlungszeitraum das Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr. Steuerpflichtige, die zur Rechnungslegung verpflichtet sind…
…Übergangsgewinn), so ist dieser beim Gewinn des ersten Gewinnermittlungszeitraumes nach dem Wechsel zu berücksichtigen. Ergeben die Zu- und Abschläge einen Verlust (Übergangsverlust), so ist dieser, beginnend mit dem ersten Gewinnermittlungszeitraum nach dem Wechsel, zu je einem Siebentel in den nächsten sieben Gewinnermittlungszeiträumen zu berücksichtigen. Bei…
…auf die gesetzlichen Vorgaben nicht für den Zeitpunkt der tatsächlichen Betriebsaufgabe, sondern bereits für das Veranlagungsjahr 2021, also im Zusammenhang mit dem letzten Gewinnermittlungszeitraum vor Beendigung der betrieblichen Tätigkeit vorgenommen worden. Damit sei den aus § 4 Abs 10 Z 1 letzter Satz EStG abzuleitenden gesetzlichen…
…haben, keinen Einfluss. Die verdeckten Ausschüttungen haben ihre Wurzel in der Darlehensvereinbarung vom 25.11.2011. Die Korrektur einer verdeckten Ausschüttung ist in jenem Gewinnermittlungszeitraum vorzunehmen, indem der Vermögensvorteil zu fließt. Die Vermögensvorteile sind über das Verr.Kto ***Name1*** in den Jahren 2012 - 2014 zugeflossen…
…1. Zu Spruchpunkt I. Gemäß § 7 Abs. 1 KStG 1988 ist der Körperschaftsteuer das Einkommen zugrunde zu legen, das der unbeschränkt Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr deckt sich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr (§ 7 Abs. 4 KStG 1988). Steuerpflichtige…
…das ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Kalenderjahres bezogen habe. Das Kalenderjahr sei mit dem Veranlagungsjahr ident und umfasse einen Zeitraum von zwölf Monaten. Gewinnermittlungszeitraum sei das Wirtschaftsjahr, das ich grundsätzlich mit dem Kalenderjahr decke. Für Einkünfte aus selbständiger Arbeit komme ein abweichendes Wirtschaftsjahr nicht in Betracht…