…1989 bis 1996 sowie Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages, Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags und Gewerbesteuer für die Jahre 1990 und 1992 bis 1994 Berücksichtigung fanden und aus denen vier Bereiche im vor dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) geführten Berufungsverfahren bedeutsam waren. Diese Bereiche erfassten A) ein Darlehen…
…sowie in dem den Mängelbehebungsauftrag beantwortenden Schreiben vorgebrachten Einwänden.' Die 'Berufung' gegen die Bescheide betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1989 und 1996 sowie Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages, Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages und Gewerbesteuer für die Jahre 1992 und 1993 genüge den Anforderungen des § 250 BAO nicht…
…sprechen die äußeren Umstände dafür, dass - ungeachtet der "Zerlegung" des wirtschaftlichen Engagements in verschiedene Personengesellschaften - insgesamt eine einzige Einkunftsquelle vorliegt, deren Ergebnis den beteiligten Gesellschaftern der verschiedenen Personengesellschaften unmittelbar zuzurechnen ist. Diese rechtliche Beurteilung wird durch eindeutige Hinweise auf ein beabsichtigtes gemeinsames Zusammenwirken der Familienmitglieder…
…verschiedener Gesellschaften führt der VwGH (98/15/0190) aus: "Die Beschwerdeführerin ...... zeigt auch in der Beschwerde nicht konkret auf, warum wegen eines "inneren wirtschaftlichen Zusammenhanges" eine - im Übrigen nach der Rechtsprechung nur auf dem Gebiet der Gewerbesteuer anerkannte, vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22…
…entsprechen. Aus dem Ausscheiden wesentlicher Grundstücksteile ergebe sich auch für die verbleibenden eine andere Veranlagung. Die angefochtenen Bescheide wären zumindest in zwei zu zerlegen gewesen, in einen über die vom Eigentum des Beschwerdeführers ausgeschiedenen und einen zweiten über die in dessen Eigentum verbliebenen Grundstücke. In…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter *Ri* in der Beschwerdesache *Bf*, *Bf-Adr*, *Bf-StNr*, vertreten durch die *Ges3* Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, *Bf-Adr*, über die Beschwerde vom 10. Juni 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der Beschwerdesache der Bf, vertreten durch WT, über die Beschwerde vom 14.10.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 03.08.2011 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
In der Unternehmensbewertung wird grundsätzlich zwischen subjektiven und objektiven Unternehmenswert unterschieden. Während beim subjektiven Unternehmenswert persönliche Verhältnisse und Vorstellungen des Auftraggebers einfließen, ist der objektivierte Unternehmenswert ein typisierter Zukunftserfolgswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzeptes mit allen realistischen Zukunftserwartungen im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…hatte ursprünglich Sitz und Geschäftsleitung in Luxemburg, am 1. Dezember 2008 beschloss sie aber die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung nach Österreich und ersetzte die ursprünglich ausländischen Manager durch zwei in Österreich ansässige Vertreter. Die Bf. geht davon aus, dass dieser Zufluss in Österreich gem…
…Aigner/Kofler/Tumpel, DBA, Einleitung Rz 55 mit weiteren Nachweisen). Hier wurde die Liquidationsbesteuerung am 1. Dezember 2008 durch die Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung ausgelöst. Dies kommt nach Luxemburger Recht einem Liquidationsbeschluss gleich, der noch diesem Staat zuzurechnen ist. Da die Zahlung abkommensrechtlich aus…
…Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung ist es unzulässig, Leistungen, die wirtschaftlich zusammengehören und eine Einheit bilden, für umsatzsteuerliche Zwecke in Einzelleistungen zu zerlegen. Die Leitung des Betriebes besteht in erster Linie darin, den Verkehr mit Prostituierten zu ermöglichen. Dies ist daraus ersichtlich, dass die Bf…
…Milderungsgrund darzustellen, da diese überlange Verfahrensdauer überwiegend von ihm selbst verursacht wurde (vergleiche dazu beispielsweise die unzähligen Anträge auf Verlegung der anberaumten Verhandlung). Angesichts dieser besonderen Strafzumessungsgründe erachtete der Spruchsenat eine Geldstrafe in der Höhe von € 7.000,00 als schuld- und tatadäquat. Für…
…Beschwerde vom 4. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 29. Jänner 2014 betreffend Zerlegung der Kommunalsteuerbemessungsgrundlage für das Jahr 2012 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22. September 2022 in Anwesenheit der Schriftführerin Melanie Bleikolb zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
…1. Juni 2006, betreffend Kommunalsteuer-Zerlegung und Zuteilung gemäß § 10 KommStG 1993 für die Jahre 1997 bis 2000 und 2002 bis 2004 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes abgeändert: Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe werden wie folgt festgestellt…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Patrick Brandstetter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb1***, ***Stb1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. September 2024 gegen die Haftungsbescheide gem. § 82 EStG 1988 betreffend Lohnsteuer für die Jahre 2018 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…angeboten, bei Verlegung der zentralen Betriebsstätte und des Mittelpunktes seiner geschäftlichen Oberleitung nach ***6*** eine Standortförderung von 25% der Kommunalsteuer zu gewähren. Der Hintergrund dafür war die Bedienung der in ***7*** ansässigen ***8*** GmbH mit Personal durch die ***1*** GmbH von der zentralen Betriebsstätte in…