…VwGH 19.9.2007, 2007/13/0071, zur Scheinselbständigkeit von Bauarbeitern). Eine Gestellung von Arbeitskräften liegt vor, wenn ein Unternehmer (Gesteller) seine Dienstnehmer einem anderen Unternehmer (Gestellungsnehmer) zur Verfügung stellt, ohne dass zwischen dem Gestellungsnehmer und den Arbeitnehmern des Gestellers ein Dienstverhältnis begründet wird (VwGH…
…der ***22*** nicht vorliegen, sondern die Leistungen im Rahmen der Gestellung (Überlassung) von Arbeitskräften erbracht wurden. Es kann daher keine Rechtswidrigkeit erkannt werden, wenn die belangte Behörde die abgerechneten Fremdleistungen als Arbeitskräftegestellung qualifizierte und die Bf. zur Haftung für die Abzugsteuer in den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen…
…Stunden und Facharbeiter 549 Stunden" bestünde. Das sei eindeutig ein wesentliches Indiz dafür, dass es um die Gestellung von Arbeitskraft ginge. Der Vertreter der Beschwerdeführerin brachte dazu vor, dass auf diese Weise einzelne Positionen weiter verrechnet worden seien, was man auch auf der Rechnung erkennen…
…dann von der beschränkten Steuerpflicht erfasst, wenn im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird, ein ständiger Vertreter bestellt ist oder unbewegliches Vermögen vorliegt - was gegenständlich nicht der Fall war. Nach § 98 Abs 1 Z 3 TS 5 KStG sind jedoch Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften…
…Bauunternehmer, nicht hingegen Arbeitskräftegesteller. Zwischen den einzelnen Unternehmern lagen jeweils schriftliche Werkverträge mit genauer Leistungsbeschreibung vor. Die Arbeitnehmer der jeweiligen Unternehmer erbrachten ihre Arbeitsleistungen stets in separaten Teams, Vermischungen der Arbeitnehmer lagen nicht vor und sie wurden jeweils von einem eigenen Vorarbeiter oder Polier geleitet…
…Inhaltes aufgehoben wurde. Zusammengefasst geht es um die Besteuerung von Aufwendungen, die an zwei portugiesische Unternehmen für die Gestellung von Arbeitnehmern bezahlt wurden. Unter Bezugnahme auf die getroffenen Feststellungen stufte dir Prüferin die Tätigkeit der ausländischen Arbeitskräfte als Arbeitskräftegestellung durch ausländische Unternehmen im Sinne des …
…01-03/2015 ausgesetzt worden, da das BFG über dieselbe Frage zu entscheiden gehabt hätte, ob eine Gestellung von Arbeitskräften vorliege. Das BFG habe mit GZ RV/102907/2016 [gemeint: RV/7102907/2016] am 20.4.2020 die Beschwerde abgewiesen. In der Beschwerde werde der…
…01-03/2015 ausgesetzt worden, da das BFG über dieselbe Frage zu entscheiden gehabt hätte, ob eine Gestellung von Arbeitskräften vorliege. Das BFG habe mit GZ RV/102907/2016 [gemeint: RV/7102907/2016] am 20.4.2020 die Beschwerde abgewiesen. In der Beschwerde werde der…
…Gemäß § 98 Abs. 1 Z. 3 2. Fall 2. Teilstrich EStG 1988 unterliegen der Steuerpflicht Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung. Die Steuer wird diesfalls nach § 99 Abs. 1 Z. 5 EStG durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer). Der Abzugsteuer unterliegt nach § 99 Abs…
…der N in der Gestellung von Arbeitskräften gelegen gewesen sei. Diese Ansicht teilt das Bundesfinanzgericht nicht. Den vom Finanzamt bzw. der GPLA - Prüfung diesbezüglich ins Treffen geführten Erwägungen bzw. den angesprochenen Beweismitteln ist nämlich entgegen zu halten: Zu den Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes Wie bereits oben…
…des Rückerstattungsverfahrens kommt daher nicht in Betracht. Gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird. Der Steuerabzug erfolgt in diesem Falle durch Einbehalt und Abfuhr der…
…dass bei der Gestellung von Arbeitskräften an Dritte in der Regel derjenige als Arbeitgeber anzusehen ist, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat, und der sie entlohnt (Gesteller) und nicht der Gestellungsnehmer, der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt - auch vor dem Hintergrund…
…Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit sowie Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen vorliegen, 4. wenn Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung gezahlt werden (ausgenommen konzerninterne Personalüberlassung von Angestellten), 5. wenn der Einkünfteempfänger eine ausländische Stiftung…
…Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit sowie Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen vorliegen, 4. wenn Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung gezahlt werden (ausgenommen konzerninterne Personalüberlassung von Angestellten), 5. wenn der Einkünfteempfänger eine ausländische Stiftung…
…als aufnehmendes Unternehmen Arbeitskräfte von konzernexternen, ausländischen Unternehmen zur Erbringung von IT-Dienstleistungen (insb. Beratungsleistungen) überlassen. Gemäß § 99 Abs. 1 Z. 5 EStG wird die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger bei Einkünften aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung durch Steuerabzug erhoben. Da es sich im…
…sind immer begünstigt, soweit sich all diese Tätigkeiten auf die Errichtung von Anlagen beziehen (Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar Bd I Tz 51 zu § 3). Tätigkeiten wie Inbetriebnahme, Instandsetzung, Montageüberwachung, Wartung von Anlagen, Engineering, Schulung, Beratung und die Gestellung von Arbeitskräften sind nur dann begünstigt, wenn sie…
…beschränkter Haftung eine Erzeugung von Kunststoffteilen. Im Zuge einer Außenprüfung wurden nachstehende Feststellungen getroffen (s. Bericht vom 6.10.2015): "Tz 1 Abzugssteuer gem. § 99 EStG 1988 Bei den Konten "5700" und "7200" wurden Aufwendungen geltend gemacht, welche die Gestellung von Arbeitskräften der slowenischen Firma…
…ausgeführt, ergibt sich aus der Bestimmung des § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, dass Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung auch dann beschränkt steuerpflichtig sind, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter bestellt ist. Nach § 99 Abs. 1…
…Die Frage bleibe, wer für die abgabenrechtlichen Verpflichtungen bei Arbeitskräfteüberlassung hafte. Zu verweisen sei auf die LStR 15.1.5 Arbeitgeber bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) und Personalentsendung, RZ 923: Danach sei bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften an Dritte derjenige als Arbeitgeber anzusehen, der die Arbeitnehmer…
…eingangs ausgeführt, ergibt sich aus der Bestimmung des § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, dass Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung auch dann steuerpflichtig sind, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter bestellt ist. Nach § 99 Abs. 1…