…der gewählte Weg noch sinnvoll erscheint, wenn der abgabensparende Effekt weggedacht wird, oder ob er ohne das Ergebnis der Steuervermeidung einfach unverständlich wäre. Gestaltungsmissbrauch ist auszuschließen, wenn für die, wenn auch ungewöhnliche rechtliche Gestaltung beachtliche außersteuerliche Gründe angeführt werden können. (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz…
…Auch die Bf. verweist auf diesen Widerspruch und zitiert dazu VwGH 27.09.1995, 93/13/0095. Nach diesem Erkenntnis ist eine im Abgabenbescheid kumulativ vorgenommene Beurteilung als Scheingeschäft und Gestaltungsmissbrauch methodisch verfehlt, weil ein und derselbe Sachverhalt tatsächlich nicht der Bestimmung des § 22 BAO…
…wonach die Anschaffungskosten des Einbringenden gleichzeitig die Anschaffungskosten des übernehmenden Rechtsträgers darstellen - zumindest dann, wenn die Einbringung keinen Gestaltungsmissbrauch iSd § 22 BAO darstellt - kein Raum. Nach diesem Erkenntnis scheint der Verwaltungsgerichtshof zwischen einer Übertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und einer Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge…
…die Bf. im Falle einer Zuschreibung den daraus resultierenden Ertrag in ihren Bilanzen ausweisen und somit erwirtschaften. 2.3.3 keine missbräuchliche Gestaltung oder Scheingeschäft iSd § 22 BAO: So seitens der BP einerseits ein etwaiger Gestaltungsmissbrauch iSd § 22 BAO vorliege und andererseits ein Scheingeschäft iSd §…
…für außerbetriebliche Vorgänge (Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Rz 126ff). Aus den oben angeführten Gründen kann in dem zwischen dem Beschwerdeführer und der GmbH abgeschlossenen Mietverhältnis nach dem Gesamtbild ein Gestaltungsmissbrauch iSd § 22 BAO nicht erkannt werden. Soweit auf die Einhebung der erhöhten Miete…
…haben zwar gewisse Gemeinsamkeiten, sind aber keineswegs so miteinander verknüpft, dass sich bei Beurteilung eines Sachverhaltes als Missbrauch jede weitere Begründung zur Annahme einer verdeckten Ausschüttung erübrigt. Im Fall eines Formen- und Gestaltungsmissbrauches sind nach § 22 Abs. 2 BAO die wirtschaftlichen Vorgänge, Tatsachen und Verhältnisse…
…oder diese Mieteinkünfte entsprechend der Abgabenerklärung der Bf. beim Geschenknehmer (Ehegatten) zu versteuern sind. Der VwGH ist in seinem Erkenntnis der rechtlichen Beurteilung zum Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauches hinsichtlich der Rückschenkung der Lagerhalle zum ausschließlichen Zwecke einer wiederholten Abschreibung nicht entgegengetreten. Das Höchstgericht stellt aber klar…
… 142 UGB als Gesamtrechtsnachfolger ab August 2012 als Einzelunternehmer den Betrieb der früheren GesbR fort. Diese Auslegung des § 125 BAO solle auch einen Gestaltungsmissbrauch nach § 22 BAO verhindern. Durch ein beliebiges Zuordnen eines Betriebes zu einem Einzelunternehmen oder einer GesbR bzw der mangelnden Zurechenbarkeit von…
…wonach die Anschaffungskosten des Einbringenden gleichzeitig die Anschaffungskosten des übernehmenden Rechtsträgers darstellen - zumindest dann, wenn die Einbringung keinen Gestaltungsmissbrauch iSd § 22 BAO darstellt - kein Raum. Nach diesem Erkenntnis scheint der Verwaltungsgerichtshof zwischen einer Übertragung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und einer Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge…
…einhergeht. [...] Ungeachtet der schon grundsätzlich fraglichen Strafbarkeit fehlt es fallbezogen bereits an einer tragfähigen Begründung, weshalb der mögliche Gestaltungsmissbrauch mit der Verletzung einer steuerrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht einhergegangen sein soll." Im vorliegenden Fall würden sich die neu hervorgekommenen Tatsachen auf einen internen Aktenvermerk gründen…
…beschreitet, den das Gesetz selbst vorzeichnet, mag auch die Steuerersparnis das Ziel der Gestaltung sein. Der Steuerpflichtige verantwortet - mit anderen Worten - keinen Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 22 BAO, wenn er lediglich eine Steuerbegünstigung auf dem vom Gesetz selbst hierfür vorgesehenen Weg in Anspruch nimmt (vgl…
…Gestaltung angestrebten Steuervorteil darstellen könne. Eine steuerliche Begünstigung, die nicht angewendet werden könne oder tatsächlich nicht angewandt wurde, führe zu keinem einen Gestaltungsmissbrauch begründenden Steuervorteil. Aus diesen Ausführungen ergebe sich somit eindeutig, dass ein Missbrauch gemäß § 22 BAO ausgeschlossen sei. Die vorgebrachen außersteuerlichen Gründe für…
… 20 EStG heranzuziehen sei, sondern dass man von einem Scheingeschäft bzw. Gestaltungsmissbrauch ausgehen müsse. Bereits seit 2004 vertrete der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht, dass es sich bei der hier wiedergegebenen Vorgehensweise um eine ungewöhnliche und unangemessene Vorgehensweise handle. Die steuerliche Vertreterin verwies auf den Kommentar von…
…neutralisiert werden". Zudem konnte bis zum AbgÄG 2005 "die Möglichkeit von rückwirkenden Bar- und Sachentnahmen […] bisher bis zum Erreichen des positiven Verkehrswerts genutzt werden, die Finanzierung über Kreditinstitute ist als betrieblich veranlasst behandelt worden". Gestaltungsmissbrauch ist anzunehmen, wenn das Gesetz wirtschaftliche Vorgänge, Tatsachen und…
…dass die physischen Lieferungen ab Jersey erfolgen, könne aus folgenden Gründen nicht als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden. Ein Missbrauch sei eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen sei und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung finde. Es…
…Rechtsgeschäft über entgeltliche Gebrauchsüberlassung nicht gemäß § 22 BAO als Gestaltungsmissbrauch für die Ermittlung der Abgabenbemessungsgrundlagen unberücksichtigt bleiben müsse. Alle diese Kriterien seien im Beschwerdefall erfüllt. Eine Analyse der vom Finanzamt ins Treffen geführten "ständigen Rechtsprechung des VwGH" zeige, dass schlichte Gebrauchsüberlassung dann angenommen worden sei…
…von eindeutigem, klarem und jeden Zweifel ausschließendem Inhalt ist und auch zwischen Familienfremden unter solchen Bedingungen abgeschlossen worden wäre (siehe oben) und dass es sich beim zu beurteilenden Rechtsgeschäft nicht um einen gemäß § 22 BAO steuerlich unbeachtlichen Gestaltungsmissbrauch handelt (vgl. BFG 08.05.2018, RV…
…dabei kumulativ vorliegen, um ein Rechtsverhältnis als bewiesen annehmen zu können. - Weiters darf es sich beim zu beurteilenden Rechtsgeschäft nicht um einen gemäß § 22 BAO steuerlich beachtlichen Gestaltungsmissbrauch handeln. Wie schon oben unter 1) dargelegt, hält der vorgelegte Mietvertrag dem Fremdvergleich nicht stand, sondern ist…
…Z 1 EStG 1988 unterliegen, sondern seien - auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs - allenfalls unter dem Gesichtspunkt eines Gestaltungsmissbrauchs (oder auch eines Scheingeschäfts) zu prüfen. Vorliegendenfalls vermieten die beiden Ehegatten als Mitunternehmer jeweils die Hälfte des in ihrem Miteigentum stehenden Einfamilienhauses, das unbestritten der …
…dass es sich beim zu beurteilenden Rechtsgeschäft nicht um einen gemäß § 22 BAO steuerlich unbeachtlichen Gestaltungsmissbrauch handelt. 4.2.3 Die Bf ist sowohl im Rahmen der behaupteten Vermietung der neu geschaffenen Wohneinheit an ihre Schwester, als auch im Rahmen einer bisherigen Vermietung tätig. Die…