…Fa. A GesmbH im Wirtschaftsjahr 2006/2007 sind dem Akteninhalt ebenso wenig zu entnehmen, wie Umstände, die den Honoraranspruch des Bw. aus Sicht der A GmbH ungerechtfertigt erscheinen lassen. Vorerst muss festgestellt werden, dass die Bildung der Rückstellung dem Grunde nach nicht gerechtfertigt erscheint, zumal…
…laut GmbH Gesetz und deren praktischen Ausübungen in anderen GesmbH - Das "Verbot", Geschäftsführer auch unter Anwendung von KV-Bestimmungen lohnsteuerrechtlich zu behandeln und abzurechnen, existiert nicht. - Die Verknüpfung "AK-Umlage bezahlt oder nicht" mit Rechtsentscheidung des Lohnsteuerrechtes, ist meiner Meinung nicht zulässig. - Ich war im…
Die Vinifizierung der Weine erfolgt lt Herrn Martin X***** getrennt nach den Weingärten der einzelnen Betriebe. Dies dokumentiert sich in den Prüfnummern. Diese Angaben sind durch den Prüfer in Nachhinein nicht mehr überprüfbar. Für die Vinifzierung, und zwar sowohl bei allen 3 GesbR's, als…
…seien ebenfalls nicht (mehr) bekannt. Bei der Geldübergabe seien dem Bf ein Firmenbuchauszug, eine MIAS Abfrage, die Gewerbeberechtigung vom Magistrat Wien und ein Auszug der HFU-Gesamtliste von der namentlich nicht bekannten Person übergeben worden. Nach Auskunft des zuständigen Finanzamtes der X GesmbH seien die…
…2005 persönlich eine Gewerbeberechtigung. Die Gewerbescheinnummer laut Schreiben vom 11.10.2006 existiert bereits seit Dezember 2005. Verteidiger: Hatten Sie schon vorher Kontakt mit Herrn T.N.? Bf.1: Wer jetzt wer ist, kann ich nicht mehr sagen. V: Wissen sie, wer auf dem Stempel…
…D***** Personalleasing GesmbH, S*****-Gasse 3/1 in 1100 Wien, Geschäftsbeziehungen vereinbart Wie und durch wen sind Sie zu dieser Firma gestoßen? Durch den Bauführer einer anderen Firma (welche Firma kann ich mehr sagen). Der Name dieser Person ist mir auch nicht mehr bekannt. Wer…
…durch mehrere Stellungnahmen -auch durch einen Bewertungsfachmann der Finanzverwaltung- untermauert: Trotz Vorliegens des stichhaltigen Gutachtens mit einem den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ermittelten Wert von 865. 500 hat die 100% Gesellschafter/Geschäftsführerin ihre Immobilie ihrer GesmbH um 1 Mio verkauft. Da ein fremder gewissenhafter Geschäftsführer nicht…
…führte sie aus, dass der Meldezettel von Herrn Subunternehmer3 leider nicht mehr vorhanden sei und über das Aufsuchen der Subunternehmer an der Rechnungsadresse mangels Videoaufnahme kein Nachweis erbracht werden könne. Mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 01.04.2016 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen, mit der…
…abgeschlossen wurde, obgleich - wie im Schreiben der SGKK an den Bf. vom 16. April 2013 ausgeführt - die Originalbürgschaftserklärung nicht mehr existiert. Diese Überzeugung wurde aufgrund der Dokumente aus dem Gerichtsakt zu zzz gewonnen. Demnach wurde im Verfahren zur Bürgschaftsklage vom damaligen Rechtsvertreter der SGKK, welches…
…der Rechnung durch den Aussteller sind jederzeit möglich. Unterbleibt eine Berichtigung oder kann eine solche nicht mehr erfolgen (weil der leistende Unternehmer nicht mehr existiert), ist uE vor dem Hintergrund der EuGH-Rechtsprechung davon auszugehen, dass dieser Umstand dann nicht zur Versagung des Vorsteuerabzugs berechtigt…
…Schrift verfasst – eine Übersetzung wurde trotz mehrmaliger Aufforderung nicht vorgelegt, Absender Firma FL2, Empfänger Bf, Rechnungswert: „Razem 42.000 EUR“. Bezahlung angeblich „bar“ (handschriftlicher Vermerk auf der Rechnungskopie „bezahlt“). Das Rechnungsdatum lautet 17.02.2002, eingegangen bei der Firma Bf GesmbH am 01.03.2002…
…03.2009 bis 21.05.2010 waren, hat einen Abgabenrückstand in der Höhe von € 50.950,07 aus der Umsatzsteuer 05-12/2009 fällig am 15.02.2010 dessen Einbringung bei der GmbH nicht mehr gegeben ist, da diese im Zuge des Konkursverfahrens beim…
…habe aber keine Rolle in vorliegenden Geschäftsgebarungen geführt. Stb verwies auf seine diesbezüglichen Ausführungen in der Bs, wonach eine Person namens R. Ch. gar nicht existiere. Es handle sich hier um einen Irrtum der Fr Bf.; in Wahrheit handle es sich um Hrn U. Ch.…
…worden. Aus dem Gutachten gehe nicht hervor, dass der steuerliche Vorteil aus der Firmenwertabschreibung in irgendeiner Weise einen Einfluss auf die Ermittlung des Unternehmenswertes und damit auf die Anschaffungskosten gehabt habe. Somit würden die Voraussetzungen für die weitere Geltendmachung der Firmenwertabschreibung nicht mehr vorliegen, da…
…dass dieser Wohnort nicht mehr existiert? Falls ja, wie wurden diese Maßnahmen dokumentiert? Bitte um Vorlage aller Beweismittel in Kopie. Antwort: Der Ausweis wurde im Jahr 2000 ausgestellt, das Fahrzeug wurde 2006 verkauft, Differenz 6 Jahre!!! Es kann nicht die Aufgabe eines Fahrzeughändlers sein zu…
…ist, so wurde hier unzweifelhaft eine beendete und nicht mehr existente Personenvereinigung angesprochen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in umfangreicher und ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, dass dann, wenn eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht mehr existiert, kein Bescheid mehr an sie ergehen darf (VwGH 16.05.2002, 96…
…hat oder nicht. Hinsichtlich des Dienstverhältnisses bei der ***3*** GesmbH (01.07.1973 - 31.01.1983) konnte Herr ***Tit*** ***1*** keinen Nachweis darüber vorlegen, dass er keine Abfertigungszahlungen erhalten hat. Da die Firma ***3*** nicht mehr existiert, ist es Herrn ***Tit*** ***1*** auch nicht möglich…
…der Primärschuldnerin nicht. Die Haftung des Vertreters gem. § 80 BAO kann auch geltend gemacht werden, wenn der Vertretene (die GmbH) nicht mehr existiert (VwGH 29. 6. 1999, 98/14/0171). Die Abgabenschuld müsste für eine Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers gegenüber der Primärschuldnerin (Erstschuldnerin) nicht einmal geltend…
…da im Zeitpunkt der Ausfertigung des (vermeintlichen) Einkünftefeststellungsbescheids vom 11.2.2008 eine A B Datenverarbeitungs OEG nicht mehr existiert habe. Gegen diesen Beschluss wurde vom Finanzamt außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Äußerung des Finanzamts Wien 2/20/21/22 vom 3.5.2017…
…Zweck verfolgt, den Anspruch gegen einen bestimmten Abgabenschuldner durchzusetzen. Sogar der Umstand, dass dieser Abgabenschuldner im Zeitpunkt dieser Amtshandlung nicht mehr existiert und die Geltendmachung des Abgabenanspruchs etwa richtigerweise gegen dessen Rechtsnachfolger erfolgen müsste, führt zu keiner anderen Beurteilung (VwGH 27. September 2012, 2009/16…