…über die Beschwerde vom 22. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15. November 2016 betreffend Gesellschaftsteuer 2016 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 31. März 2022 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
…Stb***, über die Beschwerde vom 4. September 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 27. Juli 2017 betreffend Gesellschaftsteuer 2015, ErfNr.: ***123.456/7890***, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…eines Gesellschafters, doch kommt infolge ihrer mannigfaltigen Ausprägung bei Genussrechten auch eine andere Teilhabe am Wohl und Wehe der Kapitalgesellschaft in Betracht. Für das Vorliegen eines gesellschaftsteuerlichen Genussrechtes muss eine Risikobeteiligung am Unternehmen vorhanden sein, doch diese muss sich nicht in der ,variablenzinsimprägnierten ' Gewinnbeteiligung des §…
…lit. d der Richtlinie 2008/7/EG erworben. Damit wurde am 17. Dezember 2015 ein der Gesellschaftsteuer unterliegender Vorgang verwirklicht. Die Aufhebung der Gesellschaftsteuer mit 1.1.2016 hat keinen Einfluss auf die hier am 17.12.2015 entstandene Steuerschuld. Die Übergangsbestimmung des § 38 Abs…
…1100 Wien, über die Beschwerde vom 4. September 2017 gegen den Bescheid des (damaligen) Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. Juli 2017 betreffend Gesellschaftsteuer 2015, ErfNr***1***, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…Substanzwertsteigerungsanteil ....errechnet sich aus dem Restbetrag multipliziert mit dem.... Anteil der Genussscheininhaber am Restbetrag..... (5) Eine allfällige Gesellschaftsteuer in Zusammenhang mit der Erstemission des Genussscheines wird von der ,Bf' getragen." Wie sich aus dem VwGH-Beschluss ergibt, fasste das BFG seine Erwägungen wie folgt zusammen: …
…entfaltet (vgl VwGH 24.3.2014, Ro 2014/01/0011). Das Bundesfinanzgericht folgte bei der gesellschaftsteuerrechtlichen Beurteilung und der Würdigung der konkreten Genussrechtsbedingungen den Grundsätzen der in der Entscheidung zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wie insbesondere VwGH 29.06.2017, Ra 2017/16/0088 und VwGH…
…März 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25. Februar 2013, ***11***, betreffend Gesellschaftsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…Bei diesen Zuschüssen handle es sich nach Beurteilung durch die Beschwerdeführerin um nicht gesellschaftsteuerpflichtige (Ur-)Großmutterzuschüsse. Weiter wurden der belangten Behörde mit den Schreiben vom 23.1.2017 und vom 26.4.2017 der Kooperationsvertrag sowie eine Aufgliederung der Kapitalrücklagen der Geschäftsjahre 2013 bis 2016…
…1090 Wien, über die Beschwerde vom 26.08.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 06.10.2010, betreffend Gesellschaftsteuer zu ErfNr.***/2007, StNr*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses…
…ab. ... Es liegt keine Stundung vor, da die ‚Zahlung der Zinsen' von vorneherein an das Vorhandensein eines Gewinnes geknüpft war. Da die Gesellschaftsteuer auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld gemäß § 4 Abs. 1 BAO abstellt, kommt es hier auf die zu diesem Zeitpunkt vereinbarten…
…setzte der Beschwerdeführerin gegenüber, ausgehend von den vorgenannten Beträgen als Bemessungsgrundlage, zu mit dem erstangefochtenen Bescheid Gesellschaftssteuer (GesSt) in Höhe von € 300.000,00, zu mit dem zweitangefochtenen Bescheid GesSt im Betrag von € 307.729,82, und zu mit dem drittangefochtenen Bescheid GesSt…
…vom 4. Februar 2011, betreffend Abweisung eines Antrages vom 22. Oktober 2009 auf Festsetzung gemäß § 201 BAO betreffend Gesellschaftsteuer für eine Emission von Partizipationskapital, ErfNr. 1/2008, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 19. Mai 2009 betreffend Gesellschaftsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge…
…Verträge über partiarische Darlehen in der Höhe von € 1.500.000,00 abgeschlossen! Wann und zu welcher Zahl wurde hinsichtlich der o.a. partiarischen Darlehen eine Gesellschaftsteuererklärung beim h.o. Finanzamt eingereicht? Weiters wird um Vorlage einer Kopie des Vertrages über die eingegangene stille…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. Juni 2015 betreffend Gesellschaftsteuer, ***1***, ***2***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
…2010,24.11.2010, 26.04.2011, 18.12.2012, 28.10.2013 sind der Bf. zugekommen), schrieb die belangte Behörde der Bf. mit dem nunmehr in Streit gezogenen Bescheid die Gesellschaftssteuer gemäß §§§ 2 Z 4, 7 Abs.1, 8 KVG, unter Zugrundelegung der Bemessungsgrundlage…
…7 Abs. 1 Z 1 lit a KVG in Verbindung mit § 2 Z 1 KVG in Höhe von € 1.270.473,37). b. Die Gesellschaftsteuer für den ersten Erwerb von Gesellschaftsrechten betreffend das partiarische Darlehen vom 8.3.2005 von Dr. E. D. wird…
…2 Z 1 KVG (Ersterwerb von Gesellschaftsrechten an der Bf.) erfüllt worden ist. Ebenso ist bezüglich der partiarischen Gesellschafterdarlehen der Wert der Gegenleistung unstrittig. Ungeachtet der zusammengefassten Festsetzung ist das FAG dabei entsprechend der Begründung des angefochtenen Bescheides von einer Gesellschaftsteuerpflicht der einzelnen Darlehensgewährungen ausgegangen…
…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15. Oktober 2012, ErfNr. zzz, betreffend Gesellschaftsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die nunmehrige Beschwerdeführerin (Bf.), die Bf…