…BAO6, § 167 Tz 8). Beweis wurde aufgenommen durch Einsicht in den von der belangten Behörde vorgelegten Verwaltungsakt. Aus dem Betriebsprüfungsbericht ergibt sich die gesellschaftliche Verflechtung der Bf. mit der ***2***, sowie die parallel bei dieser durchgeführte Betriebsprüfung. Das ergänzende Schreiben des Gesellschafter-Geschäftsführers der Bf…
…an Wien, was schließlich durch die langjährige berufliche Tätigkeit der Bf. in Österreich, die schulische Ausbildung ihrer Tochter in Wien und die daraus zwingend folgende gesellschaftliche Verflechtung in Österreich offenkundig bestätigt wird. Es ist angesichts dieser Feststellungen auch naheliegend, dass der Ehegatte der Bf. seine…
…Bericht über die Außenprüfung vom 21.11.2007 im Wesentlichen damit begründet, dass die Herstellung dieses Objektes durch "gesellschaftliche Verflechtung bedingt" ist und das Objekt dementsprechend der außerbetrieblichen Sphäre der I-GmbH zuzuordnen wäre. In weiterer Folge wird der Vorsteuerabzug unter Verweis auf die einschlägige…
…hierbei vorliegt. Die Gewährung auf Dauer der Gesellschaft mit Kündigungsverzicht bis zum 31.12.2022 sowie die vereinbarte Nachrangigkeit sind wesentliche Kriterien für das Vorliegen des Eigenkapitalcharakters des verfahrensgegenständlichen Genussrechtes. Von Bedeutung ist hier auch die gesellschaftliche Verflechtung. Es handelt sich sohin um Genussrechte iSd §…
…gesellschaftliche Verflechtung der Verkäuferin mit anderen Gesellschaften der **-Gruppe erhärtet, werden doch von dieser Gruppe neben der Anlageberatung, dem Abhalten von individuellen Beratungsgesprächen und Besichtigung vor Ort auch die Vorplanung und weitgehende Baureifmachung zur Verwertung der Immobilie an private Investoren durchgeführt. Auf Grund dieser Verflechtung…
…3 Monate zuvor wurde ein entsprechender Umlaufbeschluss Anfang Oktober 2009 darüber verfasst. Die gesellschaftliche Verflechtung des DI OV stellt sich wie folgt dar: er ist bei der gegenständlichen Kapitalgesellschaft - [Beschwerdeführerin] - geschäftsführender Alleingesellschafter und somit an der I-GmbH indirekt über eine 30%ige Beteiligung der…
…gesellschaftliche Verflechtung der Verkäuferin mit anderen Gesellschaften der **-GRUPPE erhärtet, werden doch von dieser Gruppe neben der Anlageberatung, dem Abhalten von individuellen Beratungsgesprächen und Besichtigung vor Ort auch die Vorplanung und weitgehende Baureifmachung zur Verwertung der Immobilie an private Investoren durchgeführt. Auf Grund dieser Verflechtung…
…gefunden hätte. Die Vermietung der Immobilie an den Alleingesellschafter der Bf. sei vom Zweck der Einnahmenerzielung getragen, was sich unter anderem in der Verrechnung von fremdüblichen Mieten manifestiere und nicht durch die gesellschaftliche Verflechtung bedingt sei. Das Gebäude sei auch verkehrsfähig, d.h. nach dem…
…nicht ein Anteil an einem Althaus, sondern ein Anteil an einem zu sanierenden Wohngebäude war. Dies wird auch durch die gesellschaftliche Verflechtung der Verkäuferin mit anderen Gesellschaften der XX-Finanzgruppe erhärtet, werden doch von dieser Gruppe neben der Anlageberatung, dem Abhalten von individuellen Beratungsgesprächen und…
…mehreren Tätigkeiten ein einheitlicher Betrieb vorliegt, ist nach objektiven Grundsätzen zu beurteilen. Es kommt auf das Ausmaß der organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betriebszweigen an (VwGH 19.2.1985, 84/14/0104). Ein einheitlicher Betrieb liegt vor, wenn mehrere Betriebszweige nach der…
…Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Rechtliche Beurteilung: Der Steuerpflichtige muss die als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen über Verlangen der Abgabenbehörden gemäß §…
…dass aus Punkt 1.2. dieser Vereinbarung "klar und eindeutig" hervorgehe, dass Verpflichtungen in Höhe von insgesamt € 260.159,65 verglichen worden seien, wird die Höhe der verglichenen Verbindlichkeiten aber mit keinem Wort erwähnt. Vielmehr ist der Anfragebeantwortung durch ***4*** vom 20.10.2015…
…einem derart langen Aufenthalt ist jedenfalls von einer gesellschaftlichen Verflechtung in das Milieu der Stadt ***Bf.Wohnort2*** auszugehen. Andererseits ist nicht davon auszugehen, dass die Bf. sofort nach Begründung des Wohnsitzes in ***Bf.Wohnort1*** in das gesellschaftliche Leben des örtlichen Umfeldes dieses Wohnsitzes eingebunden wurde…
…Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Aufwendungen, die in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie mit…
…des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge sowie Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. …
…gesellschaftsrechtlichen Gründe für die Zahlung des vermeintlich überhöhten Kaufpreises liegen sollen und warum nicht die Regelung der Vermögensnachfolge des Beschwerdeführers und die Erfüllung der ihn treffenden Verpflichtung aus dem Trennungsvergleich vom 26.08.2010 maßgeblicher Grund für den in Rede stehenden Liegenschaftskauf gewesen sein sollen…
…soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: 1. Renten und dauernde Lasten, die auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhen. Werden Renten oder dauernde Lasten als angemessene Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern geleistet, gilt folgendes: Die Renten und dauernden Lasten sowie Abfindungen derselben sind nur insoweit abzugsfähig…
…technischen oder organisatorischen Zusammenhang zutrifft und nach dem Ausmaß der objektiven organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betrieben (Tätigkeiten) im Einzelfall zu beurteilen ist (VwGH 25.2.2004, 2000/13/0092). Dem von der Bf vorgelegten Ernennungsdekret zur ordentlichen Hochschulprofessorin ist zu entnehmen…
…werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringen und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen würden. Seitens des Finanzamtes werde der fördernde Zusammenhang der strittigen Aufwendungen mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen nicht bezweifelt…
…Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Anzumerken gilt, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen sowohl für Aus…