…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Akteninhalt: Der in Österreich ansässige Beschwerdeführer (Bf.) war im Veranlagungsjahr 2011 Gesellschafter-Geschäftsführer der G in der Schweiz. Unternehmensgegenstand war die Ausführung von Transporten und Bauarbeiten. Das Finanzamt veranlagte den Bf. zur Einkommensteuer 2011…
…jedoch bezüglich der Körperschaftsteuer ***13*** und ***14*** zu keinen im Spruch anderslautenden Bescheiden zu führen, findet doch die Nutzungsüberlassung des Objektes ***16*** in einer angemessenen fremdüblichen Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführerbezuges Deckung. Der Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide betreffend die Körperschaftsteuer ***13*** und ***14*** war daher stattzugeben…
…dass die Einkünfte der Pflichtveranlagung (§ 102 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) unterliegen würden und dementsprechend nach dem Tarif zu besteuern seien. Diesbezüglich ist festzustellen, dass die Besteuerung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge auch wenn sie innerstaatlich Einkünfte iSd. § 98 EStG 1988 darstellen, dennoch ausgeschlossen sein kann…
…2018 und 2020 keine Verrechnungskonten vorgelegt worden seien, erfolge eine Übernahme der Beträge 2019 für die anderen Jahre. "Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes" erfolge die Hinzurechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführerbezuges von monatlich 4.000,00 € für den Zeitraum 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2020. Das *…
…bei der Gesellschaft Zahlungsfähigkeit vorgelegen habe. Zahlungsunfähigkeit liege nicht vor, wenn nur vorübergehend ein Zahlungsmittelmangel bestehe, der durch kurzfristige mögliche Verwertung vorhandener Aktiva oder durch Aufnahme eines Kredites behebbar sei. Im Hinblick auf die erforderliche Fremdüblichkeit sei auch in Fällen von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen von einem…
…1310095, usw... die Verfahren im Sinne der Behörde entschieden wurde und auch in diesen Entscheidungen immer darauf verwiesen wurde, dass die Rechtsfrage der Pflichtigkeit von Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge bereits mit oa. Erkenntnis des verstärkten Senats ausführlich festgestellt wurde. Da der Kommunalsteuer-Bemessungsbescheid vom 27. Jänner 2012…
…1310095, usw... die Verfahren im Sinne der Behörde entschieden wurde und auch in diesen Entscheidungen immer darauf verwiesen wurde, dass die Rechtsfrage der Pflichtigkeit von Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge bereits mit oa. Erkenntnis des verstärkten Senats ausführlich festgestellt wurde. Da der Kommunalsteuer-Bemessungsbescheid vom 27. Jänner 2012…
…vorausgesetzt die GmbH sei nicht zahlungsunfähig. Entscheidend für die Annahme des Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bereits mit deren Fälligkeit sei das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Gesellschaft über die Gesellschafterversammlung und damit ein besonderes Naheverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Diese Sicht…
…der Versicherungspolizze keine Unterlagen betreffend der objektiven Feststellung der Höhe des Verkehrswertes der Liegenschaft vorgelegt. Auf dem Verrechnungskonto des Gesellschafters wurden im Streitzeitraum als Eingänge neben geringen Bareinzahlungen nur die monatlichen Geschäftsführerbezüge verbucht. Der in der Bilanz zu Beginn des Streitzeitraumes enthaltene Firmenwert der Bf…
…Fall bedeutet das, dass der Ansicht der Beschwerdeführerin, dass das Finanzamt durch sein Schweigen der Rechtsansicht der Beschwerdeführerin, dass die Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe einzubeziehen seien, zugestimmt hat, daher nicht zu folgen ist. Eine Verletzung des…
…0074). Entscheidend für die Annahme eines Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bereits mit deren Fälligkeit ist nach der Rechtsprechung des VwGH das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die schuldnerische Gesellschaft über deren Gesellschafterversammlung und damit ein besonderes Naheverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Aus…
…von Geschäftsführerbezügen hat der Verwaltungsgerichtshof erkannt (30.10.2014, 2012/15/0143), dass das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Gesellschaft über die Gesellschafterversammlung und damit ein besonderes Naheverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner entscheidend für die Annahme eines Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen…
…Ausdruck gebracht, dass die Nachverrechnung an sich falsch wäre oder nicht stimme, zumal die Rechtslage zur Kommunalsteuerpflicht von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen und der Kommunalsteuerpflicht von Sachbezügen für Pkw-Privatnutzung im Haftungszeitraum nicht strittig gewesen sei. Die Judikatur des VwGH bestätige die Pflichtigkeit dieser Sachgebiete eindeutig. Somit…
…aus dem hervorgehe, dass die Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge überprüft worden seien und es auch zu einer Nachforderung gekommen sei. Diese Nachforderung hätte aber nicht aus einem etwaigen zu geringen Ansatz des Privatanteils für die private Nutzung der Kraftfahrzeuge resultiert. Abgesehen davon hätte sich die Beschwerdevorentscheidung mit…
…06.07.2020, Ra 2018/13/0074). Entscheidend für die Annahme eines Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bereits mit deren Fälligkeit ist nach der Rechtsprechung des VwGH das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die schuldnerische Gesellschaft über deren Gesellschafterversammlung (vgl. VwGH 30.10…
…vorausgesetzt die GmbH sei nicht zahlungsunfähig. Entscheidend für die Annahme des Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bereits mit deren Fälligkeit sei das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Gesellschaft über die Gesellschafterversammlung und damit ein besonderes Naheverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Diese Sicht…
…vorausgesetzt die GmbH sei nicht zahlungsunfähig. Entscheidend für die Annahme des Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bereits mit deren Fälligkeit sei das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Gesellschaft über die Gesellschafterversammlung und damit ein besonderes Naheverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Diese Sicht…
…Aufstellungen über die vom Bf in dieser Funktion erzielten Entgelte ist der Bf nicht fristgerecht nachgekommen. In der mündlichen Verhandlung wurde weiter vorgebracht, als monatliche Geschäftsführerbezüge aus allen Gesellschaften zusammen seien 5.000 Euro vorgesehen gewesen; erfolgsabhängige Boni seien beabsichtigt, aber nicht konkret vereinbart gewesen…
…vom 15.3.2013 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, nach inländischem Recht seien die Geschäftsführerbezüge (90 % Gesellschafter-Geschäftsführer der "B" Csgesellschaft mbH als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit iSd § 22 Z 2 EStG zu qualifizieren und als Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebes zu…
…befindlichen Gesellschaft, einer GmbH, deren Unternehmensgegenstand im Wesentlichen in der Herstellung und im Vertrieb von Mauertrockenlegungsgeräten bestand (in der Folge kurz "***X GmbH***"), fand eine die Jahre 2002 bis 2004 umfassende Lohnabgabenprüfung statt, im Zuge derer der Prüfer folgende Feststellungen traf: Die Geschäftsführerbezüge des Gesellschafter…