IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20.5.2025 vom 18. Mai 2025 betreffend Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt vom 18.5.2025 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
…wurden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen und darin ausgeführt, dass es sich bei einer Lebensgemeinschaft um einen eheähnlichen Zustand handle, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Dazu gehöre im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Es könne aber auch, wie in einer Ehe…
…nicht die Anzahl der Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage der aufrechten Ehe. Indizien dafür seien z.B. das Vorliegen einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft, wobei jedoch das eine oder andere Merkmal fehlen könne. Lediglich durch die Führung zweier Haushalte könne daher…
…in einer Lebensgemeinschaft leben, kein Anspruch auf einen Unterhaltsabsetzbetrag bestehe, auch wenn der Vater regelmäßig Zahlungen für den Unterhalt des Kindes leiste. Zur Lebensgemeinschaft gehöre allgemein eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Die Merkmale einer solchen Gemeinschaft könnten unterschiedlich stark ausgeprägt sein bzw. kann eines sogar…
…als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)-Partner lebe. Das Tatbestandsmerkmal einer eheähnlichen Gemeinschaft stelle auf das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft ab, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und/oder Wirtschaftsgemeinschaft gehöre. Für die Annahme einer Lebensgemeinschaft sei nicht erforderlich…
… 106 EStG 1988 n. F.) steuerlich eigenständig zu interpretieren und müsse nicht zur Gänze mit der Bedeutung dieser Begriffe in anderen Rechtsbereichen deckungsgleich sein. Weiters wird ausgeführt, dass zum Vorliegen einer Lebensgemeinschaft im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehöre, wobei - wie in einer Ehe…
…geplant, "noch in diesem Jahr einen gemeinsamen Wohnsitz zu begründen", widerlegt das Bestehen eines solchen und damit einer Lebensgemeinschaft im Jahr 2022. Ob eine Lebensgemeinschaft besteht, ist anhand der Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung von Apekten der Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft (Jakom, EStG, 16.A.…
…92/15/0212; BFG 26.8.2015, RV/7103797/2014). Das eheliche Zusammenleben bzw. die eheliche Gemeinschaft besteht im Allgemeinen aus einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Da die Ehegatten ihre eheliche Lebensgemeinschaft unter Rücksichtnahme aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, kann durchaus auch das ein oder andere…
…der Elemente Wohnungs-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft und eine gewisse Dauer. Es müsse daher ein Verhältnis vorliegen, das dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Die Merkmale der Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft könnten unterschiedlich stark ausgeprägt sein bzw. könne eines sogar gänzlich fehlen, ohne dass dies…
…in einer Lebensgemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt. Partner ist jemand, mit dem der Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind in einer Lebensgemeinschaft (bis 30.12.2009: eheähnlicher Gemeinschaft) lebt. Die Merkmale der Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft als Prüfkriterien für das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft könne unterschiedlich…
…Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht Personen zu, die für mindestens ein Kind Familienbeihilfe beziehen und nicht in einer Gemeinschaft mit einem Partner leben. Eine Lebensgemeinschaft liegt vor, wenn eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt, wobei das eine oder andere Merkmal fehlen kann. Da eine Partnerschaft vorliegt und…
…nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-)Partner leben (gemäß § 106 Abs. 3 EStG 1988 fällt darunter auch eine Lebensgemeinschaft). Merkmale für eine Lebensgemeinschaft sind im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei kann das eine oder andere Merkmal fehlen (vgl. VwGH 21.10.2003…
…einem Absolventen eines Gymnasiums - Zeitverlust 1 Jahr - durch die Ableistung des Präsenzdienstes (Wehrpflicht für Männer) kommt es zu einer Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts - Zeitverlust 1 Jahr. Insgesamt erleidet mein Sohn durch die oben genannten Tatsachen einen unvermeidlichen Zeitverlust gegenüber einem „frühgeborenen“ Mädchen im Ausmaß von…
…nicht die Anzahl der Wohnsitze oder die polizeiliche Meldung, sondern ausschließlich die Sachverhaltsfrage der aufrechten Ehe. Indizien dafür seien z.B. das Vorliegen einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft, wobei jedoch das eine oder andere Merkmal fehlen könne. Lediglich durch die Führung zweier Haushalte könne daher…
…über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „die Verträge“) gewährleistet. Art. 20 GRC lautet: Artikel 20 Gleichheit vor dem Gesetz Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich. Art. 21 GRC lautet: Artikel 21 Nichtdiskriminierung (1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe…
…dass in der Bescheidbegründung lediglich allgemeine Annahmen getroffen wurden, ohne die Umstände des konkreten Einzelfalles zu prüfen. Eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht nicht mehr. Im Übrigen wird auf das offene Beschwerdeverfahren (vormals Berufungsverfahren) hinsichtlich der Veranlagung für das Jahr 2010 hingewiesen. Die Arbeitnehmerveranlagung 2010…
…fehlt. Mit dem Tatbestandsmerkmal der eheähnlichen Gemeinschaft bzw. der Lebensgemeinschaft wird auf das auf Dauer angelegte Zusammenleben abgestellt, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört. Die Merkmale der Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft können unterschiedlich stark ausgeprägt sein bzw. kann eines sogar gänzlich fehlen…
…und 106 Abs. 3 EStG 1988 führte das Finanzamt begründend aus, dass mit dem Tatbestandsmerkmal einer "eheähnlichen Gemeinschaft" auf das auf Dauer angelegte Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft abgestellt werde, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehörten. Es könnten aber auch, wie in einer…
…Adr.Bf. nach Ort3 und zurück. Der Alleinerzieherabsetzbetrag stehe zu, da beide gesetzlichen Kriterien erfüllt seien. Eine Lebensgemeinschaft liege nur dann vor, wenn eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliege. Dies sei nicht gegeben. Ein Zweitwohnsitz von Herrn X.X. sei in Adr.Bf. nur formell…
…Partnerin im obigen Sinn wird ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft verstanden, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört (siehe etwa VwGH 16.12.2003, 2000/15/0101). Die Merkmale der Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft können unterschiedlich stark ausgeprägt sein bzw…