…handwerkliche Tätigkeit typischen Agenden wie Baustellenkontrolle, Materialbeschaffung, Auftragsrekrutierung aus. Es ist im vorliegenden Fall daher davon auszugehen, dass zwischen beiden Geschäftsführern intern eine konkludente Geschäftsverteilung bestand, bei der der Bf. "als Handwerker" für die anfallenden Arbeiten auf den Baustellen, und G1 für die Büroarbeiten und…
Insoweit der Bf. vorbringt, es seien Zahlungen des Insolvenzentgeltfonds nicht auf die Haftungsbeträge angerechnet worden, ist festzustellen, dass Einzahlungen des Fonds auf das Abgabenkonto der Gesellschaft nicht erfolgt sind. Die Haftungssumme verringert sich damit auf 93.437,30 €. Ermessen Die Inanspruchnahme zur Haftung liegt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde gegen den Bescheid des FA Baden Mödling vom 14. November 2012, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 10. November 2016 zu Recht…
…wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Zuständig für eine vom gesetzlichen Regelzustand abweichende Geschäftsverteilung unter den Geschäftsführern sind in erster Linie die Gesellschafter, welche darüber schon im Gesellschaftsvertrag oder durch Beschluss entscheiden können. Der Gesellschaftsvertrag kann aber die Geschäftsverteilungskompetenz auch einem anderen Gesellschaftsorgan…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. in der Verwaltungsstrafsache gegen B., A-1, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 11 Abs. 2 KommStG iVm § 10 Abs. 1 lit. a WAOR über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. April 2021 gegen das Erkenntnis des…
…oder nicht vollständig erfüllt habe. Somit habe er seine Überwachungspflicht erfüllt (VwGH 18.11.1991, 90/15/0123). Eine Geschäftsverteilung könne einen Vertreter exkulpieren, wenn er sich nach Lage des Falles auf den intern für Abgabenangelegenheiten zuständigen Vertreter verlassen habe dürfen. Primär sei jener Vertreter…
…habe nicht bewirkt, dass ein Vertreter sich um die Tätigkeit des anderen nicht mehr zu kümmern brauche. Jedem Vertreter obliege Überwachung des anderen. Die Geschäftsverteilung könne den Geschäftsführer von einigen Aufgaben entlasten, wenn er sich auf den anderen verlassen habe dürfen. Der Bf. hätte als…
…somit ab 8.2.2007) habe es eine Geschäftsordnung bzw. -verteilung gegeben und der Bf. sei nicht mehr für kaufmännische Belange zuständig gewesen. Diese Geschäftsverteilung erscheine auch verständlich, wenn man bedenke, dass mit E.F. im Rahmen der Restrukturierung der Gesellschaft ein Investor eingestiegen sei…
…Aus dem Aktenvermerk vom 31.3.2009 gehe hervor, dass sich ein "Steuerberater J.K." um die steuerlichen Belange gekümmert habe, das zeige auch die vereinbarte Geschäftsverteilung, die auch so gelebt worden sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die…
…benachteiligt hat. Für den Zeitraum ab 8.2.2007 bringt der Bf. zum Nichtvorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung vor, aufgrund der Geschäftsordnung bzw. Geschäftsverteilung zwischen ihm und den weiteren Geschäftsführern E.F. bzw. G.H. (ab 12.11.2008 Gesamtprokuristin) sei nicht mehr er für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Karl Kittinger in der Beschwerdesache N.N., Adresse1, über die Beschwerde vom 19.12.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 19.11.2014 betreffend Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO…
…lediglich kurz vor Insolvenzeröffnung seien Abgaben offen geblieben. Dies hätte nicht bereits die damit nicht betrauten Geschäftsführer auf den Plan rufen müssen - sie hätten im Rahmen der Geschäftsverteilung und auf Basis der ihnen bekannten Umstände darauf vertrauen dürfen, dass die Agenden des Finanzwesens ordnungsgemäß abgehandelt…
…einem konnte der Bf. auf Grund der in der Vergangenheit erfolgten zeitgerechten Meldung und vollständigen Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten auf eine weitere zuverlässige und richtige Erledigung der steuerlichen Belange durch den darin erfahrenen und dafür nach der Geschäftsverteilung zuständigen Geschäftsführer E.F. vertrauen und zum anderen…
… 13 Abs. 3 (Bundesfinanzgerichtsgesetz) BFGG bestimmt: "Die Geschäftsverteilung hat zu bestimmen: | 1. | die Dienststelle einer jeden Richterin und eines jeden Richters (Arbeitsplatz in der Dienststelle am Sitz oder in einer Außenstelle), wobei den Richterinnen und Richtern ein Arbeitsplatz in der jeweils anderen Dienststelle…
…Abweisung) Nach § 273 Abs 2 BAO haben an der Verhandlung, Beratung und Abstimmung über die Beschwerde alle Mitglieder des Senates teilzunehmen. Im Beschwerdefall ist es zu einer Änderung der Geschäftsverteilung und infolge dessen personell veränderten Senatszusammensetzung gegenüber den Vorerkenntnissen vom 5. Jänner 2022, RV/7102903…
…mit Anbringen vom 16.12.2020 eine Säumnisbeschwerde ein und behauptete die Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt ***7*** in der Erledigung einer Berufung vom 14.10.2011. Die Säumnisbeschwerde vom 16.12.2020 wurde nach der Geschäftsveteilung des Bundesfinanzgerichtes 2020 der Gerichtsabteilung ***10*** (Einzelrichterin…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat 6008-1 in der Besetzung nach Pkt 3.9.9. der Geschäftsverteilung des Bundesfinanzgerichtes 2025, durch den Senatsvorsitzenden Mag. Johann Fischerlehner, die Richterin Maga. Ulrike Stephan sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Thomas Karner und Mag…
…Einkommensteuerbescheid und fällt deshalb in das Fachgebiet FE 6 sowie die Zuteilungsgruppe 1102. Auf Basis der gültigen Geschäftsverteilung wurde sie der Gerichtsabteilung 7013 zur Erledigung zugewiesen. Der Vorlageantrag wurde vom Beschwerdeführer (kurz Bf.) am 27. März 2026 via FinanzOnline beim Finanzamt Österreich (kurz FAÖ) eingereicht…
…in die Zuständigkeit des Fachgebietes FU 7 (Verkehrsabgaben) und damit in die Zuteilungsgruppe 7003. Aufgrund des Antrages auf Senatsentscheidung wurde sie auf Basis der gültigen Geschäftsverteilung der Gerichtsabteilung 7013-1 zur Entscheidung zugewiesen. Nach Zurückziehung dieses Antrages fällt die Zuständigkeit in die Gerichtsabteilung 7013 (Einzelrichter).…
…in die Zuteilungsgruppe 7010. Aufgrund des Antrages auf Senatsentscheidung wurde sie auf Basis der gültigen Geschäftsverteilung der Senatsgerichtsabteilung 7013-1 zur Entscheidung zugewiesen. Nachdem dieser Antrag zurückgezogen wurde, fällt die Rechtssache gem. Punkt 3.3.4 der Geschäftsverteilung in die Gerichtsabteilung 7013. I. Verfahrensgang Strittig…