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BFG RV/5101123/2020Zulässigkeit von Beschwerden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss31.07.2023Teil 2/2

…zwingend zu verstehen, die Vertretung geschehe auf Grund einer erteilten Bevollmächtigung; man denke beispielsweise an ein (vorsorgliches) Tätigwerden als Geschäftsführer ohne Auftrag. Beruft sich ein zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugter Vertreter (hier: Notar auf) eine ihm erteilte Bevollmächtigung, so ist für den Umfang seiner Vertretungsmacht (§ 83…

BFG RV/7104494/2018Zurückweisung des Vorlageantrages mangels Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung durch das Finanzamt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss13.10.2021

…sei aber nicht zwingend zu verstehen, die Vertretung geschehe auf Grund einer erteilten Bevollmächtigung; man denke beispielsweise an ein (vorsorgliches) Tätigwerden als Geschäftsführer ohne Auftrag. Die "Berufung" auf die Bevollmächtigung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Das mündliche Anbringen ist in einer Niederschrift (§ 87) festzuhalten (BMF…

BFG RV/7102003/2008Ist Poker ein Glücksspiel iSd § 1 Abs. 1 GSpG? Unterliegen konzessionslos veranstaltete Kartenpokerspiele den Rechtsgeschäftsgebühren?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2016Teil 2/2

…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…

BFG RV/7101232/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden. (Siehe BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 an Masseverwalter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 3/6

…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…

BFG RV/7101758/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2016Teil 3/6

…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…

BFG RV/2100581/2012Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame oder in Turnierform und des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2015Teil 3/3

…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…

BFG RV/7102436/2018Notärztliche Tätigkeit für einen Rettungsdienst: Keine DB-Pflicht, da keine Dienstverhältnisse iSd § 47 Abs. 2 EStG vorliegen und die Ausnahmebestimmung des § 4 Abs. 4 lit a) bzw. lit c) ASVG zur Anwendung kommt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.01.2024Teil 1/2

…Haftung des behandelnden Arztes gegenüber dem Patienten gegeben, ohne Zurechnung seines Handelns zur Rettungsorganisation. Komme kein Behandlungsvertrag zustande, scheide eine Haftung der Rettungsorganisation jedenfalls aus, weil der Notarzt (selbst) als Geschäftsführer ohne Auftrag bzw im Notfall tätig wird. Daher werde auch regelmäßig der Notarzt (und…

BFG RV/1100018/2021Nachweis einer Bevollmächtigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss11.05.2021

…dass der Schriftenverfasser die Partei vertrete. Darunter sei aber nicht zwingend zu verstehen, dass diese Vertretung auf Grund einer erteilten Bevollmächtigung geschehe. Zu denken sei beispielsweise an ein (vorsorgliches) Tätigwerden als Geschäftsführer ohne Auftrag. Der Gesetzgeber habe mit § 8 Abs. 1 letzter Satz RAO aber…

BFG RV/2100413/2013Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame und in Turnierform, sowie des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2019Teil 3/3

…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 5/6

…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…

BFG RV/7100908/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahme) unterschiedlich besteuert würden und die Rechtsgeschäftsgebühren vom Kartenpokerspiel mit 25% des Gewinstes bzw. die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (weitere Zeiträume nur Glücksspielabgabe BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 5/7

…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…

BFG RV/6100540/2010In Turnierform gespieltes Poker (Variante Texas Hold'em ) unterliegt als Glücksspiel der Gebühr gemäß § 33 TP 17 Abs 1 lit. b GebG idFv BGBl. I Nr. 54/2010 (Glücksspielgesetz-Novelle 2008)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.12.2016Teil 2/2

…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; • nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…

BFG RV/7103332/20111. Ist die definitive Anführung von Poker als Glücksspiel in § 1 Abs. 2 GSpG verfassungs- und unionsrechtswidrig? 2. Verwirklicht die Bf. das für die Glücksspielabgabenpflicht gemäß § 57 GSpG wesentliche Tatbestandsmerkmal „Ausspielungen“, wenn sie Kartenpokerspiele in Form des Cashgame und in Turnierform anbietet? 3. Gibt es durch den Bezug auf § 2 GSpG eine Konnexität zwischen § 57 GSpG und § 60 Abs. 24 GSpG idFv VfGH 27.6.2013, G 26/2013 ua.?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.12.2014Teil 3/4

…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…

BFG RV/7100859/2021Geschäftsführerhaftung, Gleichbehandlungsnachweis nicht verbessert, Geschäftsführer am Papier ohne Aufgabenzuteilung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.12.2021

…Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen (VwGH 3.11.2005, 2004/15/0015). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (VwGH 18.10…

BFG RV/7101450/20241. Geschäftsführerhaftung 2. Faktischer Geschäftsführer ohne Einkommen und Vermögen 3. Gleichbehandlungsnachweis nicht ordnungsgemäß
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2025Teil 2/3

…gewesen wäre. Die im Zeitraum ihrer Geschäftsführertätigkeit fällig gewordenen Lohnabgaben 04-12/2014 wären hingegen von ihr spätestens zum Fälligkeitstag zu entrichten gewesen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben…

BFG RV/7104898/2017Bilanzierung und Vorsteuern bei Rechnung ohne Leistung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2019

…die ohne Auftrag vom Steuerberater der H an P überrechnet worden sei. Dieses Geld wolle die P der Bf nicht geben, obwohl eine Bestätigung des Steuerberaters der H vorliege, dass der Bf dieses Geld zustehe. Auf Vorhalt des Bundesfinanzgerichtes hin gibt der Geschäftsführer der Bf…

BFG RV/7103445/2015Zufluss von Pachtzahlungen an den Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.03.2016

…Geschäftsführer hätte Insolvenz anmelden müssen. Um dies zu verhindern, habe er in den Wirtschaftsjahren 2009 und 2010 auch Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt. Die finanzielle Lage des Unternehmens zeige sich auch dadurch, dass im Jahr 2013 die Bank Austria die bestehenden Fremdwährungskredite gekündigt und ohne Auftrag…

BFG RV/7400025/2022Aussetzung der Einhebung ohne wirksame Bescheidbeschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2026

…Ablehnung schriftlich oder mündlich Vorgebrachte ohne abgabenrechtliche Wirkung. Somit fehlt es in der verfahrensgegenständlichen Sache an einer Beschwerde und an einem Vorlageantrag." Am 24. Juli 2020 übermittelte die beschwerdeführende Partei eine als Beschwerde bezeichnete Eingabe. Diese wurde von Mag. ***Vertreter*** in Vertretung des Geschäftsführers ***Geschäftsführer***…

BFG RV/7101921/2020Sicherstellungsauftrag bei begründetem Verdacht der Abgabenhinterziehung durch den faktischen Geschäftsführer einer GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2020

…vergeben. Von der Prüferin wurde festgestellt, dass es sich bei dieser Firma um eine Scheinfirma handelt (ausländischer Geschäftsführer ohne Deutschkenntnisse, Transportfirma ohne angemeldetes Personal und ohne Fuhrpark, NS, Tz. 6). Private Aufwendungen der Geschäftsführer G und NN wurden laufend als Betriebsausgaben verbucht (NS, Tz. 7…

BFG RV/5100295/2022Keine verdeckte Ausschüttung bei durch den der Gesellschafterin nahestehenden Geschäftsführer veranlassten Scheinrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2023Teil 2/5

…das Vorliegen von Kapitalerträgen voraussetzen. Wie nun dargelegt wären jedoch diese Vermögensminderungen ausschließlich ***9*** zuzurechnen. Dieser hätte zu keinem Zeitpunkt Kapitalanteile an der ***1*** gehabt, wäre jedoch immer (zumindest faktischer) Geschäftsführer (ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung) gewesen. Nach dem in § 2 Abs. 3 EStG verankerten Subsidiaritätsprinzip würden…