…zwingend zu verstehen, die Vertretung geschehe auf Grund einer erteilten Bevollmächtigung; man denke beispielsweise an ein (vorsorgliches) Tätigwerden als Geschäftsführer ohne Auftrag. Beruft sich ein zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugter Vertreter (hier: Notar auf) eine ihm erteilte Bevollmächtigung, so ist für den Umfang seiner Vertretungsmacht (§ 83…
…sei aber nicht zwingend zu verstehen, die Vertretung geschehe auf Grund einer erteilten Bevollmächtigung; man denke beispielsweise an ein (vorsorgliches) Tätigwerden als Geschäftsführer ohne Auftrag. Die "Berufung" auf die Bevollmächtigung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Das mündliche Anbringen ist in einer Niederschrift (§ 87) festzuhalten (BMF…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…Haftung des behandelnden Arztes gegenüber dem Patienten gegeben, ohne Zurechnung seines Handelns zur Rettungsorganisation. Komme kein Behandlungsvertrag zustande, scheide eine Haftung der Rettungsorganisation jedenfalls aus, weil der Notarzt (selbst) als Geschäftsführer ohne Auftrag bzw im Notfall tätig wird. Daher werde auch regelmäßig der Notarzt (und…
…dass der Schriftenverfasser die Partei vertrete. Darunter sei aber nicht zwingend zu verstehen, dass diese Vertretung auf Grund einer erteilten Bevollmächtigung geschehe. Zu denken sei beispielsweise an ein (vorsorgliches) Tätigwerden als Geschäftsführer ohne Auftrag. Der Gesetzgeber habe mit § 8 Abs. 1 letzter Satz RAO aber…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; • nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…2 GebG ist jeder Inhaber eines Wechsels Gebührenschuldner; - nach Maßgabe des § 29 GebG ist der Geschäftsführer 'ohne Auftrag' Gebührenschuldner. Darüber hinaus haften gemäß § 30 GebG alle zur Gebührenanzeige verpflichteten Personen bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige. Weitere allgemeine Haftungsfälle (die auch für Gebühren gelten) sind in der…
…Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen (VwGH 3.11.2005, 2004/15/0015). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (VwGH 18.10…
…gewesen wäre. Die im Zeitraum ihrer Geschäftsführertätigkeit fällig gewordenen Lohnabgaben 04-12/2014 wären hingegen von ihr spätestens zum Fälligkeitstag zu entrichten gewesen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben…
…die ohne Auftrag vom Steuerberater der H an P überrechnet worden sei. Dieses Geld wolle die P der Bf nicht geben, obwohl eine Bestätigung des Steuerberaters der H vorliege, dass der Bf dieses Geld zustehe. Auf Vorhalt des Bundesfinanzgerichtes hin gibt der Geschäftsführer der Bf…
…Geschäftsführer hätte Insolvenz anmelden müssen. Um dies zu verhindern, habe er in den Wirtschaftsjahren 2009 und 2010 auch Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt. Die finanzielle Lage des Unternehmens zeige sich auch dadurch, dass im Jahr 2013 die Bank Austria die bestehenden Fremdwährungskredite gekündigt und ohne Auftrag…
…Ablehnung schriftlich oder mündlich Vorgebrachte ohne abgabenrechtliche Wirkung. Somit fehlt es in der verfahrensgegenständlichen Sache an einer Beschwerde und an einem Vorlageantrag." Am 24. Juli 2020 übermittelte die beschwerdeführende Partei eine als Beschwerde bezeichnete Eingabe. Diese wurde von Mag. ***Vertreter*** in Vertretung des Geschäftsführers ***Geschäftsführer***…
…vergeben. Von der Prüferin wurde festgestellt, dass es sich bei dieser Firma um eine Scheinfirma handelt (ausländischer Geschäftsführer ohne Deutschkenntnisse, Transportfirma ohne angemeldetes Personal und ohne Fuhrpark, NS, Tz. 6). Private Aufwendungen der Geschäftsführer G und NN wurden laufend als Betriebsausgaben verbucht (NS, Tz. 7…
…das Vorliegen von Kapitalerträgen voraussetzen. Wie nun dargelegt wären jedoch diese Vermögensminderungen ausschließlich ***9*** zuzurechnen. Dieser hätte zu keinem Zeitpunkt Kapitalanteile an der ***1*** gehabt, wäre jedoch immer (zumindest faktischer) Geschäftsführer (ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung) gewesen. Nach dem in § 2 Abs. 3 EStG verankerten Subsidiaritätsprinzip würden…