…20 vH | 3 | ***7*** | 643 | 30 vH | 4 | ***8*** (***9*** (***10***) ohne ***11***) | 585 | 20 vH Darüber hinaus wurde ausgeführt: "Der im Zusammenwirken der oben angeführten Gesundheitsschädigungen verursachte Gesamtbetrag der Behinderung beträgt 50 vH (fünfzig von Hundert)…
…und folglich ein Grenzbetrag für Spenden weit über EUR 200.000,00. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 6. April 2011 ermittelte die belangte Behörde davon abweichend den Gesamtbetrag der Einkünfte des Vorjahres ohne die endbesteuerten Kapitaleinkünfte, sodass sich die Spenden nicht zur Gänze steuermindernd auswirkten…
…aus der X2 (2.067,69 €), wogegen der diesbezügliche Anteil aus der X1 (224,57 €) nicht im angefochtenen ESt-Bescheid 2006 berücksichtigt worden ist. Der Gesamtbetrag der Einkünfte hatte im vorherigen Einkommensteuerbescheid 2006 vom 22. Juli 2011 dieselbe Höhe wie im angefochtenen Einkommensteuerbescheid…
…Ehemann von ***A*** ***X***). Die Beschwerdeführerin erklärte für die Jahre 2013 bis 2016 folgende (weitgehend steuerbefreite) Gesamtbeträge der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich Anzahlungen): | Jahr | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | Betrag | 570.665,52 € | 832…
…Ehemann von ***A*** ***X***). Die Beschwerdeführerin erklärte für die Jahre 2013 bis 2016 folgende (weitgehend steuerbefreite) Gesamtbeträge der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich Anzahlungen): | Jahr | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | Betrag | 570.665,52 € | 832…
…Petrini, der Vertreter des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf sowie der Schriftführerin zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird hinsichtlich eines Gesamtbetrages von € 208.418,98 teilweise stattgegeben und die Anordnung der Sicherstellung auf folgende Abgabenansprüche in Höhe von € 1,199.460,67…
…BF), eine deutsche GmbH, für die Monate 01-06/2020 die Erstattung von Vorsteuern in Höhe des Gesamtbetrages von € 18.800,14. Die belangte Behörde erließ daraufhin einen Bescheid in welchem Sie die Erstattung der Vorsteuern gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl.Nr…
…Februar 2025 wurden wegen eines Gesamtbetrages in der Höhe von € 66.700,72 (darin enthalten Abgaben einschließlich Nebengebühren in Höhe von € 66.032,64 und Gebühren an Barauslagen für die Pfändung in der Höhe von € 668,08) die der Beschwerdeführerin angeblich gegen…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 26. November 2018 hat ***Bf*** (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) durch seinen ausgewiesenen Vertreter beim Zollamt die Rückzahlung des am 3. Oktober 2017 vorgeschriebenen Gesamtbetrages von EUR 10.303,95 (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verzugszinsen) betreffend das Fahrzeug Audi A5, RS5…
…Beschwerdeführerin Abgaben einschließlich Nebengebühren, Gebühren und Barauslagen in Höhe von € 4.524,54 € schuldet. Wegen dieses Gesamtbetrages wurden die der Beschwerdeführerin gegen die Drittschuldnerin zustehenden beschränkt pfändbaren Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis gemäß § 65 AbgEO gepfändet. Mit weiterem Bescheid vom 29. Juli 2022 (Verfügungsverbot…
…das Finanzamt die Pfändung einer dem Beschwerdeführer angeblich gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt zustehenden beschränkt pfändbaren Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis oder sonstigen Bezügen wegen des Gesamtbetrages von EUR 111.366,79 (Abgaben einschließlich Nebengebühren von EUR 110.258,60 zuzüglich Gebühren und Barauslagen für diese Pfändung von…
…Gebühren und Barauslagen für diese Pfändung 111,55 €, zusammen 10.836,76 €, schulde. Wegen dieses Gesamtbetrages wurden die der Abgabenschuldnerin angeblich gegen die ***1*** zustehenden beschränkt pfändbaren Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis oder sonstigen Bezügen im Sinne des § 290a EO gemäß § 65 AbgEO gepfändet…
…betreffend Pfändung einer Geldforderung wurde festgehalten, dass die ***Bf1*** (in weiterer Folge: Bf.), ***Bf1-Adr*** Abgaben einschließlich Nebengebühren in Höhe von € 138.702,89 schulde. Wegen dieses Gesamtbetrages würden die dem Abgabenschuldner angeblich gegen die S-AG, Wien, zustehenden Forderungen in unbekannter Höhe gemäß…
…Pfändung einer Geldforderung wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer (in weiterer Folge abgekürzt Bf) Abgaben einschließlich Nebengebühren sowie Gebühren und Barauslagen für die Pfändung iHv insgesamt 2.890,87 Euro schulde. Wegen dieses Gesamtbetrages würden die dem Abgabenschuldner, dh dem Bf, angeblich gegen Herrn X zustehenden…
…an Gebühren und Barauslagen für diese Pfändung in Höhe von € 49,76, zusammen € 4.363,45. Wegen dieses Gesamtbetrages würden die dem Abgabenschuldner angeblich gegen den Dienstgeber zustehenden beschränkt pfändbaren Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis oder sonstigen Bezüge im Sinne des § 290a EO gemäß …
…nicht nur moderat - unter einer angemessenen Renditemiete liegt (VwGH 10.02.2016, 2013/15/0284). Die angemessene Renditemiete errechnet sich anhand eines Renditezinssatzes (im Allgemeinen in der Bandbreite von 3 bis 5%) des Gesamtbetrages der Anschaffungs- und Herstellungskosten (gegebenenfalls des höheren Verkehrswerts des Objekts; vgl…
…eingelangt 23.5.2013, wurde die Berufung abgewiesen. Laut der Rechtsprechung setze die Teilbetriebsveräußerung vor der Veräußerung das Vorhandensein zweier oder mehrerer Teilbetriebe innerhalb des Gesamtbetriebes und nach Veräußerung einen verbleibenden (Rest)Betrieb beim Veräußerer voraus. Im gegenstandlichen Fall sei die neue L-Pumpe erst…
…1 KBGG wird gegenüber dem Bf. in Höhe von 1.249,18 Euro festgesetzt, das sind zwei Drittel des Gesamtbetrages von 1.873,78 Euro. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der beschwerdegegenständliche Einkommensteuerbescheid 2017 (Arbeitnehmerveranlagung) enthält folgende Berechnung des Gesamtbetrages der Einkünfte: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Übermittelte Lohnzettel laut Anhang | Bezugsauszahlende Stelle | stpfl. Bezüge (245) | | PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT | 26.559,84 €…
…gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel bei Ermittlung des Gesamtbetrages an Abgaben unterlaufene Rechenfehler wird dahingehend berichtigt, dass diese Summe richtig 175.597,49 Euro lautet. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…