Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/4100459/2013
Teilbetriebsaufgabe
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/4100459/2013vom 30.04.2019Teil 1 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
IM NAMEN DER REPUBLIK
Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R I über die Beschwerde vom 8.5.2013
des Herrn VN Bf, vertreten durch die StB Steuerberatungs GmbH, 123 EGA, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 8.4.2013 betreffend Einkommensteuer 2011
zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gegen dieses Erkenntnis gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig (§ 25 a Abs 1 VwGG).
Entscheidungsgründe
Ablauf des Verfahrens:
Es ist strittig, ob der Beschwerdeführer (Bf) im Jahr 2011 einen Transportbetrieb oder einen Transportteilbetrieb aufgegeben hat und ob der daraus resultierende Aufgabegewinn i S des § 2 Abs 2b Z 3 EStG 1988 begünstigt ist.
Bescheid betreffend E 2011 vom 8.4.2013, beim Bf eingelangt 9.4.2013 (HA 2011):
In diesem Bescheid wurde ein Gesamtbetrag der Einkünfte von 205.242,16 € angesetzt. Der begehrte Verlustvortrag wurde gem. § 2 Abs 2b Z2 EStG 1988 nur in Höhe von 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte berücksichtigt.
Der Bf habe Fahrmischerbetonpumpen, einen Kipper und einen Bagger verkauft und zeitnahe eine Großmischpumpe gekauft .
Eine Teilbetriebsaufgabe i S. des § 2 Abs 2b Z 3 dritter TS EStG 1988 liege nicht vor. Die Merkmale eines Teilbetriebes seien nur in untergeordneter Weise erfüllt. Die Voraussetzungen der Branchenungleichheit, der selbstständigen Organisation, einer eigenen Verwaltung, einer eigenen Buchführung, einer eigenen Kostenrechnung, einer eigenen Gewerbeberechtigung seien nicht erfüllt. Die Veräußerung des Anlagevermögens sei daher keine Teilbetriebsaufgabe.
Berufung vom 8.5.2013 mit dem Hinweis auf ESTR 5584:
Der Bf begehrt im Zusammenhang mit der Aufgabe eines Teilbetriebes die vollständige Gewährung des Verlustvortrages gem. § 2 Abs 2b Z 3 dritter TS EStG 1988. Er begehrt den Ansatz eines Einkommens von Null.
Der Bf habe vor der Betriebsaufgabe Betonlieferungen gemacht. Er habe über ein eigenes Anlagevermögen (Kipper Benford Dumper, Bagger Takeuchi TB 135, Mercedes Actros) verfügt, das im Zuge der Betriebsaufgabe an mehrere Erwerber verkauft worden sei. Er habe vor der Betriebsaufgabe einen völlig anderen Kundenkreis gehabt: EOL OBG GmbH, EOL IAC2 GmbH, EOL EGA GmbH.
Mit dem Teilbetrieb „Betonpumpe“ erbringe er direkte Baustellenarbeiten. Er pumpe jetzt Beton. Er habe seit der Betriebsaufgabe einen völlig anderen Kundenkreis. Dies ergebe sich aus den Debitorenlisten 2011, 2012 und 2013: Seine Kunden nach der Betriebsaufgabe seien z.B. MIA und ATB GmbH.
Mit Schreiben vom 21.5.2013
teilte die steuerliche Vertreterin mit, dass die L-Pumpe am 14.3.2011 übernommen worden sei. In diesem Zusammenhang legte die Bf den bezughabenden Leasingvertrag vom 22.3.2011 (HA 2011) vor.
Mit BVE vom 22.5.2013, eingelangt 23.5.2013, wurde die Berufung abgewiesen.
Laut der Rechtsprechung setze die Teilbetriebsveräußerung vor der Veräußerung
das Vorhandensein zweier oder mehrerer Teilbetriebe innerhalb des
Gesamtbetriebes und nach Veräußerung einen verbleibenden (Rest)Betrieb beim
Veräußerer voraus. Im gegenstandlichen Fall sei die neue L-Pumpe erst
im Marz 2011 übernommen worden, der Verkauf des übrigen Anlagevermogens sei im
Zeitraum zwischen Februar und September 2011 erfolgt. Daher seien keine zwei
Teilbetriebe gleichzeitig tätig gewesen. Somit handle es sich beim Verkauf des
Anlagevermögens nicht um eine Teilbetriebsaufgabe, sondern vielmehr um eine
Veräußerung einzelner Wirtschaftsguter.
Der Bf brachte am Montag, 24.6.2013 einen Vorlageantrag ein.
Im Zuge der Neustrukturierung habe der Bf seine Tätigkeit von der Betonlieferung auf das Pumpen von Beton verlagert. Das Transportunternehmen habe über ein separates Anlagevermögen (Mercedes Actros, Kipper Benford, Bagger Takeuchi) verfügt, welches zur Gänze abverkauft worden sei.
Der Bf verweist darin auf EStR 5584. Die Kunden hätten sich geändert: Er werde seit der Betriebsaufgabe vorwiegend für Baufirmen tätig. Vorher sei er überwiegend für Baustoffhersteller tätig gewesen.
Bereits vor der Betriebsaufgabe hätte es beide Teilbetriebe gegeben. Die Betriebsaufgabe des Transportbetriebes sei zwischen Feber und September 2011 erfolgt. Mit der Betonpumpe sei der Bf bereits seit Feber 2011 tätig. Das Übergabedatum der neuen L-Pumpe sei zwar der 14.3.2011 gewesen. Der Bf habe aber bereits im Feber 2011 eine L-Pumpe von der Fa IHG angemietet.
Zu den Feststellungen in der BVE: Folge man dieser Argumentation , wäre eine Betriebsaufgabe mit folgender Betriebsneugründung erfolgt.
Die Art des Anlagevermögens und der Kundenstock, „etc“ seien seit der Betriebsaufgabe des Transportbetriebes völlig anders.
Soweit der Vorlageantrag.
Mit Ergänzungsauftrag des BFG vom 10.1.2019
wurde der Bf aufgefordert, Unterlagen vorzulegen:
-Bilanzen, G+V 2008-2013
-AR, ER, Gutschriften, Zahlungsaufforderungen 2008-2013
-Ertrags- und Aufwandskonten 2008-2013
-Leasing- und Bestandverträge, die im Zeitraum 2008-2013 galten
-Debitorenkonten 2008-2013
-Anlagenverzeichnisse 2008-2013
Im selben Ergänzungsauftrag wurde der Bf ersucht, Informationen über Dienstnehmer und seine Werbeaktivitäten 2008-2013 zu geben.
Mit Schreiben vom 11.1.2019
wurde die Vermieterin der Fahrmischer-Betonpumpen und der Fahrmischer ersucht, alle Bestandverträge vorzulegen, die die Grundlage für die Bestandentgelte waren, die die Vermieterin vom Bf im Jahr 2010 erhalten hat.
Die Vermieterin antwortete per Mail vom 21.1.2019:
Der Bf habe 2005 und 2006 bei der Vermieterin zwei Fahrmischer – Betonpumpen und „einen“ (richtig: zwei) Fahrmischer gemietet. 2011 habe der Bf alle vorhandenen Modelle verkauft und eine L-Pumpe „angeschafft“ (richtig: geleast), die er heute noch benütze.
Gleichzeitig legte die Vermieterin insbesondere Kopien folgender Unterlagen vor:
-Rechnung 14.3.2011 betreffend die L-Pumpe an den Leasinggeber;
-Auftragsbestätigung vom 21.2.2011 betreffend diese L-Pumpe;
-Mietvertrag vom 3.4.2006 betreffend Transportbetonmischer (= „Fahrmischer“) AAA9 , Ser.-Nr. 3183124 , aufgebaut auf 4-Achs-Fahrgestell MB 123 WDB 9333 141 L 084754 (siehe insoweit AR vom 4.2.2011 des Bf Nr. 2011003);
-Mietvertrag vom 7.3.2006 betreffend Transportbetonmischer (= „Fahrmischer“) AAA9 , Ser.Nr. 123;
-Mietvertrag vom 16.12.05 betreffend Fahrmischerbetonpumpe Type L3-Pumpe Ser.- Nr. 107650, aufgebaut auf 4-Achs-Fahrgestell AAA12 Actros, F.Nr. WDB933.314-1K-934.129 (siehe insoweit AR vom 4.2.2011 des Bf Nr. 2011003);
- Mietvertrag vom 18.5.05 betreffend Fahrmischerbetonpumpe Type L3-Pumpe Ser.- Nr. 107646, aufgebaut auf 4-Achs-Fahrgestell AAA12 Actros, F.Nr. WDB933.314-1K-934.147 (siehe insoweit AR vom 4.2.2011 des Bf Nr. 2011003).
Am 24.1. 2019 legte die Vermieterin Unterlagen
betreffend die Auflösung des Mietvertrages vom 7.3.2006 betreffend den Transportbetonmischer AAA9 am 8.3.2010 vor (Schreiben vom 8.3.2010, Gutschrift 31.3.2010 betreffend AAA9 , Fabr.Nr. 123).
Mit Schreiben vom 18.1.2019,
dem BFG übermittelt am 13.2.2019, legte das Leasingunternehmen die Leasingverträge vor, die der Bf abgeschlossen hatte und die im Zeitraum 2008-2013 gegolten haben:
-1 Leasingvertrag betreffend einen Toyota Hilux ;
- 1 Leasingvertrag betreffend einen Toyota Avensis;
- 1 Leasingvertrag betreffend eine L-Pumpe (zeitlicher Geltungsbereich 1.4.2011-29.2.2020)
Vernehmung des Bf vom 21.2.2019:
Der Bf gab an:
Im Zeitraum 2008-2011 sei er insbesondere für die Fa EOL OBG mit vier bis fünf Betonmischern und vier bis fünf Fahrern tätig gewesen. Zwei von diesen Betonmischern seien mit je einer Fahrmischerbetonpumpe bestückt gewesen [Niederschrift (NiS) vom 21.2.2019 , S. 1 und 2].
Der Standort seiner betrieblichen Organisation sei damals IEK 48 gewesen. Die Fahrzeuge (Betonmischer mit und ohne Fahrmischerbetonpumpen) seien allerdings ständig auf dem Firmengelände des Auftraggebers stationiert gewesen. Die Auftragsannahme habe damals wie folgt funktioniert: Ein Baumeister habe im Büro des Auftraggebers den Beton bestellt, der Mischmeister des Auftraggebers sei darüber informiert worden und dieser Mischmeister habe die Lenker der Betonmischer , dh u.a. die Lenker der Fahrzeuge des Bf, für Fahrten eingeteilt [Niederschrift (NiS) vom 21.2.2019 , S. 1 und 2].
Wenn ein kleinerer Auftrag für eine kleine Baustelle (z.B. ein Einfamilienhaus) zu bearbeiten gewesen sei, sei er oder einer seiner Männer mit einem Betonmischer mit Fertigbeton, der mit einer Fahrmischerbetonpumpe bestückt gewesen sei, zur kleinen Baustelle gefahren. Diesfalls hätten er oder einer seiner Fahrer nicht nur den Beton vom Lieferanten zur Baustelle transportiert , sondern auf der Baustelle auch mit Hilfe der Fahrmischerbetonpumpe an den gewünschten Ort auf der Baustelle gepumpt (NiS vom 21.2.19, S. 2).
Die Pumpleistung der Fahrmischerbetonpumpe habe unter Baustellenbedingungen nur bis zu 35 m³ pro Stunde betragen, weil man nicht durchgehend pumpen habe können. Beim Pumpen gebe es immer wieder arbeitsbedingte Pausen, z.B. weil ein Fahrmischer geleert worden sei und die Pumpe an den nächsten Fahrmischer angeschlossen werden müsse. Zudem müsse man auch immer wieder darauf warten, bis der gepumpte Beton von den Maurern verarbeitet worden sei (NiS S. 2).
Der Bf erklärte das durch das BFG aus dem Internet ausgedruckte Foto einer Fahrmischerbetonpumpe , durch den Bf „LE2“ genannt (das Foto zeigt das Fabrikat L1-Pumpe): Diese LE2s seien z.B. bei kleinen Baustellen eingesetzt worden. Dies habe mit der geringeren Reichweite der Pumpe (verglichen mit der wesentlich größeren Reichweite einer L-Pumpe) zu tun. Die Reichhöhe der LE2 betrage in der Praxis ausnützbare 19 m , auch wenn der Hersteller mehr angebe. Die Reichweite betrage ca 19 m und die Reichtiefe ca 10 m. Die Pumpleistung betrage in der Praxis 30-35 m² pro Stunde. Die Rohrleitung der Pumpe habe einen Durchmesser von 100 mm.
Er habe in der Zeit vor der Umstrukturierung maximal drei LKW mit Mischer ohne Pumpe zur Verfügung gehabt und zwei LKW mit Pumpe und Mischer (NiS, S. 2).
Im Feber 2011 habe er den Betonmischer Mercedes Benz und zwei LE2s an die deutsche Fa. KIO verkauft. Den Verkauf des LKW Man dürfte er nur vermittelt haben (NiS S. 3).
Wenn der Transport durch den Bf nur mit dem Betonmischer stattgefunden habe, so sei der Beton auf der Baustelle wie folgt verteilt worden:
Der Betonmischer sei rückwärts nahe an den Zielort herangefahren, z.B. an eine Schalung: Mit Hilfe einer Verlängerungsrinne sei der Beton vom Betonmischer in die Schalung geleitet worden.
Eine andere Möglichkeit sei es gewesen, den Betonmischer nahe einem Kran – Kübel zu positionieren und den Fertigbeton vom Mischer über die Verlängerungsrinne in den Kran – Kübel zu leiten. Mit Hilfe des Krans sei sodann der Fertigbeton auf der Baustelle verteilt worden.
Eine weitere Möglichkeit sei es gewesen, den durch den Bf angelieferten Beton durch eine große L-Pumpe zu verteilen (NiS S. 3).
Er habe damals für seinen Auftraggeber entweder nur Transportleistungen oder Transportleistungen mit Pumpleistungen erbracht. Pumpleistungen alleine habe es damals in seinem Betrieb nicht gegeben (NiS S. 3).
Die Fahrzeuge hätten die Aufschrift „EEE“ und „VN Bf Transporte + Adresse in IEK“ getragen. Die Ausgangsrechnungen (AR) des Bf hätten die Firmenbezeichnung „Bf VN Betontransporte“ getragen und seien an die Fa EEE (heute OOE) adressiert gewesen. Damals wie heute habe sich sein Auftraggeber auch noch „EOL OBG“ genannt. Der Bf habe pro Fahrzeug abgerechnet: Bei Leistungen nur durch den Betonmischer habe er Transportleistungen in Rechnung gestellt und für Leistungen mittels LE2 Transportleistungen und Pumpleistungen. Auf den Rechnungsformularen sei immer dieselbe Firma gestanden: „VN Bf Betontransporte“ (NiS S. 4).
Der Briefkopf seiner betrieblichen Korrespondenz habe damals gelautet „VN Bf Transporte“.
Er habe damals keine Werbung für seinen Betrieb machen müssen, weil er einen fixen Auftraggeber gehabt habe. Er habe damals aber das volle Risiko gehabt. Wenn eines seiner Fahrzeuge beschädigt gewesen sei, sei das sein Problem gewesen. Er habe auch damals eine Homepage gehabt, die ihm allerdings nicht nützlich gewesen sei, weil er bedingt durch seinen Auftraggeber zu 100% fremdbestimmt gewesen sei. Er habe seinen Betrieb auch auf der Homepage als „VN Bf Transporte“ bezeichnet.
Rechnungswesen habe er damals nur eines gehabt.
Er habe damals zunächst 12 und später 10 Konzessionen für LKW im Nah- und Fernverkehr gehabt.
Er habe mit den Betontransporten ca im Dezember 2010 aufgehört (NiS S. 5).
Der Bf werde 2008 – 2010 jährliche Umsätze von bis zu ca 400.000 € aus den Transport- und Pumpleistungen erzielt haben. Daneben habe er auch noch geringe Umsätze aus der Vermietung von Erdbewegungsgeräten erzielt.
Zur betrieblichen Tätigkeit des Bf ab Feber 2011 (NiS S. 5):
Im Feber 2011 habe er sich beruflich verändert. Er sei damals zu seinem Auftraggeber gegangen und habe ihn gebeten, ihm einen Euro mehr pro m³ zu bezahlen, weil er sonst nur noch schwarze Nullen schreiben könne. Sein Auftraggeber habe seinen Vorschlag verworfen und ihm für den Fall, dass sich der Bf mit einer neuen großen Maschine selbstständig machen würde, KUB „GCN“ OU.
Er sei seit Feber 2011 Spezialist für Betonpumpleistungen. Es gebe in CAV etwa 7-8 vergleichbare Autobetonpumpen und vielleicht 5 noch größere Pumpen . Zudem gebe es in CAV vielleicht etwa 40 LE2s (NiS S. 9).
Er habe sodann ab Feber 2011 zunächst eine gebrauchte L-Pumpe seines bisherigen Vermieters gemietet. Ab März 2011 habe er dann eine neue L-Pumpe geleast (NiS S. 6). Diese sei sein weitaus wichtigstes Gerät (NiS. S. 8).
Er habe eine neue betriebliche Tätigkeit mit einer L-Pumpe begonnen. Er sei jetzt hauptsächlich für seinen Auftraggeber EOT in ganz CAV tätig.
Er verfolge seit Feber 2011 die Absicht, bei seinen Leistungen Dinge zu tun, die keiner gerne machen wolle, z.B. könne er das Betonieren eines Kellerbodens ermöglichen, indem er einen Schlauch über eine Länge von 30 – 40 m in den Keller lege , um den Beton hineinpumpen zu können. Dies erfordere beträchtliche Erfahrung, weil ansonsten ein hoher Schaden entstehen könne (NiS S. 6).
Vor einiger Zeit habe er einen speziellen Auftrag von MOW Bau KNI für ein Bauwerk am SHX gehabt. Die räumlichen Verhältnisse seien ungünstig gewesen, daher sei eine lange Pumpleitung erforderlich gewesen. Mit Hilfe einer zusätzlichen Schlauchleitung habe er dort eine Pumpleitung von über 70 m ermöglicht (NiS S. 6).
Der Bf zeigte mit Hilfe seines Smartphones Bilder einer Baustelle, bei der der Boden einer Halle betoniert werden habe müssen. Mit Hilfe seiner L-Pumpe samt Schlauchleitung sei es gelungen, den Beton auf dem ganzen Boden zu verteilen. Dadurch habe sich der Einsatz von Schubkarren vermeiden lassen.
Die Schubkarre habe auf den meisten Baustellen ausgedient.
Er habe mit der L-Pumpe ein besonders gutes Einsatzgebiet im Inneren eines Gebäudes, weil man dorthin mit einem Kran oder einem Betonmischer nicht gelangen könne (NiS S. 6).
Verglichen mit einer L-Pumpe sei eine LE2 ein Spielzeug (NiS. S. 6).
Eine LE2 habe zu wenig Kraft für eine auch nur 50 m lange Rohrleitung. Mit der L-Pumpe könne er Rohrleitungen von 100 m Länge + der Reichweite der Pumpe beschicken. Man könne somit mit der L-Pumpe wesentlich größere Entfernungen überwinden, wozu man aber auch wesentlich mehr Erfahrung und Können benötige.
Die Reichhöhe sei 36 m und die Reichweite ca 32 m, die Reichtiefe mit Schlauch sei ca 25 m. Die Mastlänge betrage 36 m. Die volle Länge sei in der Praxis nicht ausnützbar. Ausnützbar seien vielleicht 32 m (S. 7).
Es sei auch die Pumpleistung einer L-Pumpe wesentlich höher: 50-60 m³/ Stunde seien kein Problem. Die Angaben des Herstellers (161 m³ pro Stunde ) seien wahrscheinlich nicht einmal bei idealen Verhältnissen auf Großbaustellen realistisch (NiS S. 7).
Der Drehradius der L-Pumpe sei derselbe wie bei einer LE2 : 370 Grad, einmal ausnützbar (NiS S. 8).
Die L-Pumpe sei an einem LKW befestigt. Beide seien von ihm geleast worden. Er müsse noch etwa ein Jahr lang zahlen. Die Pumpe werde ihm sicherlich noch 10 Jahre lang gute Dienste leisten (NiS. S. 7).
Auf der L-Pumpe stehe die Firma „Bf VN Betontransporte oder Transporte“. Auch die Fa. EOT stehe drauf, ebenso die Firmenbezeichnung der Lieferantin (Produzentin) Fa. IHG-IHGGmbH (NiS S. 8).
Er pumpe den Beton seit seiner beruflichen Veränderung auf kleinen und großen Baustellen.
Seine wichtigsten Kunden seien nach wie vor die Betonproduzenten. Von diesen sei die EOT GmbH der wichtigste Kunde. Die Auftragsannahme funktioniere mit Hilfe der Fa. EOT. Wenn der Bf andere Kunden bedienen wolle, spreche er sich mit dem Mischmeister der EOT ab. Mit einer L-Pumpe hätte er mit seinem ehemaligen Auftraggeber nicht ins Geschäft kommen können. Dieser Job sei besetzt gewesen (NiS S. 7,8).
Die Konzessionen seien dieselben geblieben.
Er habe keine Mitarbeiter mehr. Er bringe die L-Pumpe selbst mit dem LKW auf die Baustelle. Bei einfachen Baustellen sei es ausreichend, sich auf die Angaben des Mischmeisters zu verlassen. In solchen Fällen fahre er ohne vorherigen Ortsaugenschein mit der L-Pumpe hin. Bei Spezialfällen sehe er sich die Sache vorher an (NiS S. 7).
Der Betriebsstandort sei IEK 48. An dieser Adresse befinde sich der Standort der L-Pumpe. Das Haus Nr. 48 gehöre ihm nicht mehr, wohl aber der Parkplatz davor, wo sich der Standort der Pumpe befinde. Der kaufmännische Sitz seines Unternehmens sei jetzt IEK 28 (NiS. S. 7).
Die Firmenbezeichnung auf den Rechnungsformularen sei „L-Pumpe und Betontransporte VN Bf“. Die Leistungsbeschreibung auf den Rechnungen laute „Pumpleistung“. Es gebe fast keine geschäftliche Korrespondenz. Er bekomme seine Aufträge von der EOT GmbH oder telefonisch von Leuten, die ihn kennen (Fa ERE, LIW, ETOE & GUR und AKD Beton).
ETOE & GUR sei eine Zementfabrik in ETOE mit einem Mischwerk in VCO. AKD und ERE seien Betonproduzenten, diese hätten Mischwerke.
Er habe für Baustellenfahrten nach der Umstrukturierung nach wie vor den Toyota Hilux mit derselben Firmenbezeichnung verwendet. Wie lange er den Toyota Avensis genutzt habe, wisse er nicht mehr . Dieses Fahrzeug habe keine Firmenbezeichnung getragen. Er wisse auch nicht mehr, wie lange er den Ford Connect genutzt habe. Die Firmenbezeichnung auf dem Ford Connect sei dieselbe geblieben.
Ab dem Jahr 2011 , vielleicht ab Feber, vielleicht auch erst ab Oktober 2011 verwende er einen ASTZ, hauptsächlich für Baustellenbesichtigungen. Auf diesem Fahrzeug stehe die Firmenbezeichnung „Betonpumpe“ und die Telefonnummer (NiS. S. 8).
Er mache keine Werbung für sich. Er habe immer noch seine Homepage, aber er glaube nicht, dass ihm diese Geschäfte bringe. Die wichtigsten Geschäfte mache er über seine geschäftlichen Kontakte.
Beim Rechnungswesen habe sich nichts geändert.
Die wesentlichen Betriebsgrundlagen seien der LKW mit der L-Pumpe. Er habe die erforderlichen Schläuche ab 2011 auf demselben LKW mittransportiert (NiS S. 9). Seit zwei Jahren transportiere er Schläuche mit einem zusätzlichen Klein- LKW.
Soweit die Angaben des Bf lt. NiS vom 21.2.2019.
Am 22.2.2019
informierte der Bf das BFG per E-Mail, dass der Toyota Avensis nur vom 3.1.2008-19.3.08 bei ihm angemeldet gewesen sei (Abmeldungsbestätigung vom 19.3.2008).
Der Betonmischer AAA9 123 sei der Vermieterin bereits am 31.3.2010 retourniert worden (Schreiben der Vermieterin vom 31.3.2010) (Anmerkung des BFG: Siehe ebenso Schreiben der Vermieterin vom 24.1.2019 ) . Die restlichen drei Maschinen habe er im Feber 2011 an KIO verkauft.
Der Betonmischer LKW MAN sei durch den Leasinggeber dem neuen Eigentümer verkauft worden (Schreiben des Leasinggebers vom 11.7.2011).
Per Mail vom 4.3.2013 legte der StB vor:
Stellungnahme des StB vom 27.2.2019 mit den Beilagen:
(1)Stellungnahme über „Dienstnehmer 2011“: Der Bf teilt darin mit, den Dienstvertrag mit dem letzten Dienstnehmer am 7.1.2011 beendet zu haben.
(2) AfA-Verzeichnis 2010-2013:
(3) Erlös- , Aufwandskonten, Debitorenkonten 2013:
(4) Erlös-, Aufwandskonten, Debitorenkonten 2012:
(5) Erlös-, Aufwandskonten, Debitorenkonten 2011
(6) Jahresabschlüsse (JA) 2011 -2013
Am 6.3.2019 legte der Bf die folgenden Unterlagen vor (schriftliche Bestätigung vom 6.3.2019:
-Schriftsatz vom 5.3.19 der steuerlichen Vertreterin mit den Beilagen
-Jahresabschluss (JA) 2008
-JA 2009
-Gutschrift der Fa IHG-IHGvom 14.3.2011 u.a. Unterlagen, die damit zusammengeheftet waren:
-Rechnung der Fa. IHG vom 14.3.2011 an den Leasinggeber IFN Leasing GmbH betreffend die L-Pumpe; Auftragsbestätigung der Verkäuferin der L-Pumpe vom 21.2.2011 an den Bf;
-den bereits bekannten Mietvertrag vom 8.3.2006 betreffend den Transportbetonmischer Typ AAA9 , Ser. Nr. 123, der im März 2010 aufgelöst worden ist; Schreiben der Vermieterin vom 8.3.2010, welches die Auflösung dieses Mietvertrages zum Inhalt hat; weiteres Schreiben der Vermieterin vom 31.3.2010 an den Bf, welches die Auflösung desselben Mietvertrages zum Inhalt hat;
-den bereits bekannten Mietvertrag vom 16.12.2005 betreffend eine Fahrmischerbetonpumpe, die im Feber 2011 der Fa. KIO GmbH verkauft worden ist;
-den bereits bekannten Mietvertrag vom 18.5.2005 betreffend eine Fahrmischerbetonpumpe, die im Feber 2011 an die KIO GmbH verkauft worden ist;
-den bereits bekannten Mietvertrag vom 3.4.2006 betreffend einen Transportbetonmischer, der im Feber 2011 an die KIO GmbH verkauft worden ist;
-Leasingvertrag Avensis (dieser Leasingvertrag wurde am 19.3.2008 durch einen Leasingvertrag betreffend den Toyota Hilux abgelöst (E-Mail Bf vom 22.2.2019; vgl. auch Erläuterungen Aktiva im JA 2008).
-Leasingvertrag Hilux
-Aufstellung Dienstnehmer 2008 ( 6 Kraftfahrer)
-Zessionsvereinbarung Bf-IHG-EOL vom 12.3.2007; Stundungsvereinbarung vom 28.11.2008; div. Mahnungen und Stundungsvereinbarungen zwischen Bf und den Gläubigern von 2008-2010;
Am 6.3.2019 legte der Bf auch vor:
Ordner blau mit AR 2010: Die AR 2010048,2010099 fehlen.
Ordner Rot mit Buchhaltung, u.a. AR 2009:
2 Ordner schwarz 2013
2 Ordner schwarz 2012
3 Ordner 2011 (weiß, grün, schwarz) (AR 2011 schwarzer Ordner 5-12/2011; weißer Ordner AR 1-4 /2011)
2 Ordner blau 2010 (AR 2010)
3 Ordner 2009 rot, weinrot, schwarz
3 Ordner 2008 rot
Am 14.3.2010
übermittelte der StB per Mail noch den JA 2010 und fragte, ob die übermittelten Belege ausreichend seien. Der Richter bejahte dies per E-Mail vom selben Tag.
Über die Beschwerde wird erwogen:
A.) Feststellungen:
1.)
Der Bf gründete 1986 ein Transportunternehmen.
Im Zeitraum 2008-Feber 2011 hatte er zwischen 10 und 12 Konzessionen für LKW im Nah- und Fernverkehr. Daran hat sich seit Feber 2011 nichts geändert [Niederschrift (NiS) vom 21.2.2019, S. 5,7].
Im Feber 2011 hat der Bf alle ihm gehörenden LKW verkauft [Ausgangsrechnung (AR) vom 4.2.2011 2011003]. Seit damals nutzt er für seine betriebliche Tätigkeit im Wesentlichen nur noch eine L-Pumpe , die er ab Feber 2011 gemietet hat und – nach Beendigung dieses Mietvertrages, eine neue L-Pumpe, die er seit 14.3.2011 geleast hat (Schreiben der Steuerberaterin vom 27.6.2011, Dauerbelege; NiS S. 6).
2.) Betrieb des Bf 2008 – Feber 2011: Betontransporte, die zum Teil mit Betonpumpleistungen verbunden waren
a.)betriebliche Abläufe:
Der Bf transportierte in dieser Zeit im Auftrag von Lieferbetonfirmen mit mehreren (zwei bis drei) LKW, auf welchen nur Betonmischer angebracht waren (diese KFZ können als „Fahrmischer“ oder „Transportbetonmischer“ bezeichnet werden), Beton auf Baustellen. Die zwei oder drei LKW mit jeweils darauf aufgebautem Betonmischer werden in weiterer Folge vereinfachend als „ Fahrmischer“ bezeichnet (NiS S. 2).
Mit Hilfe von Fahrmischerbetonpumpen (vgl. AR vom 24.2.2011, Nr. 2011003) , die sich auf zwei weiteren seiner LKW mit Betonmischern befanden, pumpte er den herantransportierten Beton auftragsgemäß in jenen Teil der jeweiligen Baustelle, wo der Beton gerade benötigt wurde. Ein LKW, der mit einer Fahrmischerbetonpumpe und einem Betonmischer bestückt war, wird durch den Bf und ebenso in diesem Erkenntnis vereinfachend als „Fahrmischerbetonpumpe“ oder als „LE2“ bezeichnet (NiS S. 2).
In diesem Zeitraum hatte der Bf somit zwei oder drei Fahrmischer und zwei Fahrmischerbetonpumpen („LE2s“) zur Verfügung, somit insgesamt vier bis fünf LKW (NiS. S. 2).
Ab Anfang April 2010 waren es nur noch vier LKW (2 Fahrmischer, 2 LE2s) (vgl. Schreiben der bisherigen Vermieterin vom 31.3.2010 an den Bf= Beilage zum Mail des Bf an den Richter vom 22.2.2019; Schreiben der bisherigen Vermieterin vom 8.3.2010 an den Bf = Beilage zum Mail der bisherigen Vermieterin an den Richter vom 24.1.2019) .
Der Bf führte vor der Umstrukturierung im Feber 2011 zum Teil Betontransport- und Pumpleistungen, zum Teil nur Betontransporte durch (AR 2008-2010; AR bis Feber 2011).
b.) Leistungsfähigkeit der Pumpen
Diese Fahrmischerbetonpumpen (LE2s) konnten 30-35m³ pro Stunde Beton pumpen. Sie verfügten über folgende Reichweiten:
19 m.......Reichhöhe
19 m.......Reichweite
10 m.......Reichtiefe
Mit Hilfe einer Schlauchleitung von bis zu 40 m konnte der Bf die Reichweite einer LE2 erhöhen (AR vom 31.12.2010 Nr. 2010121; AR vom 25.8.2010 Nr. 201060; NiS S. 7). Die Reichweite einer LE2 mit daran befestigter Schlauchleitung betrug somit 19 m (Reichweite der Pumpe alleine) + 40 m (Länge des Schlauches).
c.) Kunden:
Seine Kunden waren von 2008 bis Anfang Feber 2011 hauptsächlich Lieferbetonfirmen (= Betonproduzenten) [ hauptsächlich EOL OBG GmbH, EOL IAC2 GmbH, EOL EGA GmbH, vgl. Berufung vom 8.5.2013; NiS S. 1 und 2].
d.) ständig genutzte Wirtschaftsgüter:
Um seine betriebliche Tätigkeit durchführen zu können, nutzte der Bf die folgenden Wirtschaftsgüter ständig:
- Der Bf nutzte zwei LKW mit je einem Betonmischer und mit je einer darauf angebrachten Betonpumpe (zwei LE2s lt. Mietverträgen vom 16.12.2005 und vom 18.5.2005). Zudem nutzte der Bf zwei bis drei LKW mit jeweils einem Betonmischer (zwei bis drei Fahrmischer lt. Mietverträgen vom 7.3.2006 und vom 3.4.2006; Leasingvertrag lt. Schreiben vom 11.7.2011 der Leasinggeberin an IHG) (NiS. S. 2).
Für betrieblichen Fahrten nutzte der Bf ferner insbesondere
-einen geleasten Kastenwagen Ford Connect (Dienstwagen eines Fahrers) sowie
- einen geleasten Pickup Toyota Hilux (NiS S. 4).
Die Fahrmischer und LE2s, wenn sie nicht durch den Bf oder einen seiner Fahrer im Einsatz waren, wurden auf dem Firmengelände des wichtigsten Auftraggebers des Bf abgestellt (NiS S. 1).
Der Sitz der betrieblichen Tätigkeit war der Wohnort des Bf (NiS. S.1).
e.) Organisation (Führung, Mitarbeiter):
Der Bf führte seinen Betrieb. Er führte die Transport- und Pumptätigkeit selbst und durch seine Mitarbeiter wie folgt aus:
Zwischen der Transporttätigkeit (Transport des Betons in den Mischern zu Baustellen) und den Pumpleistungen , soweit sich diese unmittelbar an die Transporttätigkeit anschlossen, gab es keine organisatorische Trennung. Wenn der Bf den Auftrag hatte, den Beton zu transportieren und den transportierten Beton durch eine der durch ihn betrieblich genutzten Betonpumpen auf der Baustelle zu verteilen, setzte er zumindest eine LE2 (vgl. AR vom 31.12.2010 Nr. 2010118) und zum Teil auch einen oder mehrere Fahrmischer (NiS S. 2)
[vgl. AR 15.2.2011 Nr. 2011006; vgl AR 31.12.2010 Nr. 2010121; vgl. AR vom 6.12.2010 Nr. 2010111; der LKW Kennz1 war eine LE2 (siehe Pkt B.2; lt. AR 2010102 vom 25.11.2010), der LKW Kennz2 (siehe Pkt B.2; vgl. AR vom 18.12.2010 Nr. 2010112) ebenso, der LKW Man Kennz3 (siehe Pkt B.2; lt. AR 2010096 vom 12.11.2010 ein Fahrmischer) und der LKW Kennz4 waren Fahrmischer (siehe Pkt B.2)]
für den Transport ein
.
Für das sich an den Transport anschließende Pumpen setzte er sodann mindestens eine LE2 ein (NiS. S. 2; vgl. AR 15.2.2011 Nr. 2011006 eine LE2; vgl. AR 31.12.2010 Nr. 2010121: 2 LE2s). Den Auftrag, den Beton nicht nur zu transportieren, sondern auf der Baustelle auch zu pumpen, bekam der Bf , wenn es um eine kleinere Baustellen ging (NiS S. 3). Bei größeren Baustellen waren idR größere Pumpen im Einsatz, die der Bf bis zur Umstrukturierung im Feber 2011 noch nicht innehatte.
Wenn der Bf den Auftrag hatte, den Beton nur zu einer Baustelle zu transportieren, setzte er zumindest einen seiner Fahrmischer dafür ein (NiS. S. 3). Der Bf führte die ihm erteilten Aufträge entweder selbst oder durch einen seiner Fahrer durch.
Der Bf hat im Zeitraum vor der Umstrukturierung im Feber 2011 entweder nur Transportleistungen erbracht, oder Transport- und Pumpleistungen. Pumpleistungen alleine hat es vor der Umstrukturierung nicht gegeben (NiS. S. 3).
Vom Gesamtumsatz 2008-2010 der Transport-und Pumpleistungen von ca 400.000- ca 550.000 € pro Jahr entfielen zwischen ca 138.000 € und ca 145.000 € jährlich auf Pumpleistungen [AR 2008-2010; Jahresabschlüsse (JA) 2008-2010].
Die Auftragsannahme erfolgte einheitlich wie folgt:
Ein Baumeister beauftragte den Auftraggeber des Bf , eine Lieferbetonfirma, mit einer Betonlieferung mit oder ohne Pumpleistung. Dieser Auftrag ging idR telefonisch im Büro des Auftraggebers des Bf ein und wurde dem Mischmeister des Auftraggebers mitgeteilt.
Dieser beauftragte den Fahrer eines oder die Fahrer mehrerer verfügbarer Fahrmischer und/oder einer verfügbaren LE2 mit der Betonlieferung oder der Betonlieferung mit Betonpumpleistung . Ging es für den Bf nur um Betonlieferungen und nicht auch um anschließende Pumpleistungen, wurden idR nur die Fahrmischer eingesetzt, weil man mit einem Fahrmischer mehr Beton transportieren kann. Zum Teil erhielten der Bf oder einer seiner Fahrer diese Aufträge vom Mischmeister (NiS vom 21.2.2019, S. 1 und 2).
Wenn der Bf zum Transport des Betons und zum Verteilen des Betons auf der Baustelle mit Hilfe seiner LE2 beauftragt worden ist, so wurden durch den Bf diese beiden Tätigkeiten als Teile der fakturierten Transport- und Pumpleistungen immer nacheinander ausgeführt: Zuerst transportierte der Bf den Beton in zumindest einem Fahrmischer
[vgl. AR 15.2.2011 Nr. 2011006; vgl AR 31.12.2010 Nr. 2010121; vgl. AR vom 6.12.2010 Nr. 2010111; der LKW Kennz1 war eine LE2 (lt. AR 2010102 vom 25.11.2010), der LKW Kennz2 (vgl. AR vom 18.12.2010 Nr. 2010112) ebenso, der LKW Man Kennz3
(lt. AR 2010096 vom 12.11.2010 ein Fahrmischer) und der LKW Kennz4 waren Fahrmischer]
und/oder in zumindest einer LE2 (vgl. AR vom 31.12.2010 Nr. 2010118)
auf die jeweilige Baustelle, danach pumpte er diesen Beton von zumindest einem Mischer mit Hilfe der auf einem LKW mit Mischer angebrachten Betonpumpe an jenen Ort der jeweiligen Baustelle, wo der jeweilige Baumeister den Beton benötigte (NiS. S. 2 ; vgl. AR 15.2.2011 Nr. 2011006 eine LE2; vgl. AR 31.12.2010 Nr. 2010121: 2 LE2s).
Wenn der Bf nur zum Transport des Betons beauftragt wurde, transportierte er den Beton mit zumindest einem seiner Fahrmischer auf die ihm angegebene Baustelle (NiS. S. 3).
Der Bf war im Zeitraum 2008-Dezember 2010 Dienstgeber für vier bis fünf Fahrer, die durch den Bf für die dem Bf übertragenen Fahrten eingesetzt worden sind (NiS S. 2). Der letzte Dienstvertrag mit seinem letzten Dienstnehmer wurde per 7.1.2011 aufgelöst (siehe Aufstellung des Bf. „Dienstnehmer 2011“).
Der Bf führte seinen letzten Betontransport und seinen letzten Betontransport, der mit Betonpumpleistungen verbunden war, im Feber 2011 durch. Auch im Jänner 2011 wurden noch Betontransporte und Betontransporte mit Betonpumpleistungen durchgeführt ( AR 4.3.2011, Nr. 2011011 an die AR2TTT VCO über 313,15 € für Betontransporte im Feber 2011; AR vom 15.2.2011 Nr. 2011009 für Betontransporte im Jänner 2011 um 75,72 €; AR vom 15.2.2011 Nr. 2011006 für Betontransporte und Pumparbeiten im Feber 2011 um 1.324,36 €; AR vom 14.2.2011 Nr. 2011005 für Betontransporte und Pumparbeiten im Jänner 2011 um 3.213,98 €; AR vom 26.1.2011 Nr. 2011002 für Pumparbeiten bis 26.1.2011 über 300 €; AR 26.1.2011 an den bisherigen hauptsächlichen Auftraggeber Nr. 2011001 über 64 ,8 € für Transporte im Dezember 2010 und Jänner 2011).
Die Entgelte, die der Bf ab Februar 2011 erzielt, sind abgesehen von den auslaufenden Entgelten für die letzten Transport- und Pumpleistungen vom Feber 2011 nur noch Entgelte für Pumparbeiten. Diese Entgelte für Pumparbeiten betrugen in den Jahren 2011 – 2013 ca 90.000 € - 130.000 € pro Jahr (JA 2011-2013).
f.) Fakturierung
Der Bf stellte seine Leistungen an die Auftraggeber (nur Betontransporte oder Betontransport- und Betonpumpleistungen) als Transportleistungen oder als Transport- und Pumpleistungen oder als Pumpleistungen in Rechnung (AR 2008- März 2011).
Dabei rechnete er idR , aber keineswegs immer pro LKW ab (vgl. NiS. S. 4): Manchmal fasste er bei der Fakturierung auch die Leistungen, die durch mehrere LKW (z.B. LE2s und Fahrmischer) erbracht worden sind, zusammen (vgl. AR vom 9.11.2010 Nr. 2010090 u.a.).
Für die Leistungen, die durch den Fahrmischer erbracht worden sind, wurden Transportleistungen in Rechnung gestellt
(NiS. S. 4; vgl. AR vom 31.12.2010 Nr. 2010124). Für die Leistungen, die mittels einer LE2 und zum Teil auch mit Hilfe von Fahrmischern erbracht worden sind, hat er Transport- und Pumpleistungen (vgl. AR vom 14.2.2011 Nr. 2011005; vgl. AR vom 31.12.2010 Nr. 2010121; vgl. AR vom 31.12.2010 Nr. 2010118; vgl. AR vom 6.12.2010 Nr. 2010111; vgl. AR vom 6.12.2010 Nr. 2010109; vgl. AR vom 8.11.2010 Nr. 2010090; AR vom 8.11.2010 Nr. 2010088; AR vom 12.10.2010 Nr. 2010076; AR vom 30.9.2010 Nr. 2010075) in Rechnung gestellt.
Der Bf hat für Leistungen, die mit einer LE2 erbracht worden sind, aber auch nur Pumpleistungen (vgl. AR vom 25.11.2010 Nr. 2010102; vgl. AR vom 25.11.2010 Nr. 2010100; vgl. AR 25.10.2010 Nr. 2010082; vgl. AR vom 25.10.2010 Nr. 2010080; AR 25.9.2010 Nr. 2010072) in Rechnung gestellt (AR 2008-2010).
Auch die Leistungen, die in den zuletzt erwähnten Rechnungen (in Rechnung gestellte Pumpleistungen mit LE2) erwähnt sind, standen im Zusammenhang mit Betontransportleistungen, die der Bf erbracht hat, damit er überhaupt die Pumpleistungen durchführen konnte. Nur Pumpleistungen des Bf ohne die davor erfolgten Transportleistungen hat es vor der Umstrukturierung im Feber 2011 nicht gegeben (NiS. S. 3).
Leistungsempfänger der Transport- und Pumpleistung war eine und dieselbe Rechtsperson, typischerweise ein Lieferbetonunternehmen.
Wenn der Auftrag an den Bf nur den Transport und nicht das Pumpen umfasste, weil der Bauherr für die Pumpleistung ein anderes Unternehmen beauftragt hatte, so umfasste die Rechnung des Bf jedenfalls nur die Transporttätigkeit ( NiS S. 3 ; AR 2008-2011).
Die Ausgangsrechnungen des Bf hatten 2008-2011 und auch danach bis zumindest 2013 das folgende äußere Erscheinungsbild:
„ Bf Transporte...............................................Betontransporte
.....................................................................................Autobetonpumpen
Bf VN
Adresse........
UID-Nr......
Datum.....
Rechnung Nr.....
Für durchgeführte Betontransporte / für durchgeführte Pumparbeiten im Verrechnungszeitraum....mit LKW..../ mit LE2....erlauben wir uns, Ihnen in Rechnung zu stellen
Leistungsbeschreibung...............................Preis
+ 20% MwSt................................................
Zahlbar nach Erhalt der Rechnung rein netto
Anschrift.................................................Kommunikation..........................Bankverbindung
Bf VN Transporte.................Telefon, Fax, Mail................................................
Adresse
Gerichtsstand
UID-Nr. (vgl. AR vom 29.12.2009, Nr. 2009115)“.
g.) Rechnungswesen
Der Bf führte nur ein Rechnungswesen für alle Tätigkeiten (insb. Transport und Pumpen von Beton) gemeinsam (NiS S. 4).
h.) Auftritt nach außen hin
Der Briefkopf seiner geschäftlichen Korrespondenz wies den Bf als „VN Bf Transporte“ (NiS S. 4) aus.
i.)Werbung
Der Bf hat in diesem Zeitraum keinerlei wesentliche Werbemaßnahmen in Auftrag gegeben (NiS S. 4).
Er hatte damals eine Homepage, in der er seinen Betrieb als „VN Bf Transporte“ bezeichnete (NiS S. 4).
j.)
Gewerbeberechtigungen bis Ende Jänner 2011:
Der Bf hatte damals 10-12 Konzessionen für LKW im Nah- und Fernverkehr (NiS. S. 5).
k.) Erdbewegungsarbeiten:
Der Bf vermietete in diesem Zeitraum (2008-Jänner 2011 ) auch Erdbewegungsgeräte (einen kleinen Kipper und einen kleinen Bagger). Die dabei erzielten Umsätze waren verglichen mit den Umsätzen der Transportleistungen oder der Transport- und Pumpleistungen geringfügig [Größenordnung von ca 10.000-15.000 € pro Jahr; vgl. JA 2008-2010; NiS S. 4].
3.) Beginnend ab Feber 2011: Verkäufe von Anlagevermögen
Im Zeitraum Dezember 2010 bis Feber 2011 überlegte der Bf eine umfassende Umstrukturierung seines Betriebes, da seiner Einschätzung nach die laufenden Kosten seiner bisherigen betrieblichen Tätigkeit zu hoch und die laufenden Erträge zu gering waren. Er fragte seinen bisherigen wichtigsten Auftraggeber , einen Betonlieferanten, ob dieser bereit sei, ihm einen Euro mehr pro transportiertem m³ Beton zu bezahlen. Sein Auftraggeber verwarf seinen Vorschlag und kündigte dem Bf OEN „GCN“ OU, falls er, wie angekündigt, sich mit einer großen Maschine selbstständig machen würde (NiS S. 5).
Dies hielt den Bf nicht davon ab, sein Vorhaben, sich mit einer großen Maschine selbstständig zu machen, zu verwirklichen.
Ende 2010 führte der Bf seinen Betrieb noch mit zwei Fahrmischern und zwei Fahrmischerbetonpumpen, somit mit vier LKW (Schreiben der Vermieterin eines Fahrmischers vom 31.3.2010 an den Bf; Schreiben derselben Vermieterin an den Bf vom 8.3.2010; Mietvertrag 7.3.2006 betreffend diesen Fahrmischer; Mietvertrag vom 3.4.2006 betreffend einen weiteren Fahrmischer; Schreiben vom 11.7.2011 des Leasinggebers an die IHG–IHG GmbH betreffend den dritten Fahrmischer; Mietvertrag vom 18.5.2005 betreffend die erste Fahrmischerbetonpumpe; Mietvertrag vom 16.12.2005 betreffend die zweite Fahrmischerbetonpumpe).
Im Feber 2011 –Juni 2011 verkaufte der Bf wesentliche Teile seines bisherigen Anlagevermögens (einen Fahrmischer, zwei Fahrmischerbetonpumpen um 247.500 €) und er beendete den Leasingvertrag betreffend seinen letzten Fahrmischer (AR vom 4.2.2011 Nr. 2011003; E-Mail des Bf vom 22.2.2019 mit Schreiben des Leasinggebers vom 11.7.2011). Er beendete somit im Feber bis Juni 2011 seine Gewahrsame an allen Geräten, die ihm bisher zum Transport und zum Pumpen des Betons gedient hatten.
Zudem verkaufte er zwischen Feber und September 2011 auch den Kipper Allrad Dumper (Typ Benford) und den Bagger Takeuchi, mit welchen er geringfügige Vermietungsumsätze erzielt hatte (NiS S. 4; AR vom 23.2.2011 Nr. 2011010: 10.000 € + USt; AR vom 30.9.2011 Nr. 2011076: 2.200 € + USt).
Er kündigte die Dienstverträge mit allen seinen Mitarbeitern, sodass er ab 7.1.2011 keinen Dienstnehmer mehr hatte (Stellungnahme „Dienstnehmer 2011“ des Bf).
Er behielt jedenfalls den von ihm bisher genutzten Toyota Hilux.
Der Bf mietete im Feber 2011 eine gebrauchte L-Pumpe (besonders leistungsfähige Betonpumpe, die auf einem LKW installiert war). Am 14.3.2011 wurde dieser Mietvertrag betreffend die gebrauchte L-Pumpe beendet. Zum gleichen Zeitpunkt leaste der Bf eine neue , besonders leistungsfähige L-Pumpe 123 (Mobilien-Leasingvertrag mit der Unterschrift des Bf vom 25.2.2011; Rechnung der Produzentin der L-Pumpe vom 14.3.2011 an die Leasinggeberin des Bf; Vorlageantrag vom 24.6.2013; NiS. S. 6).
4.) Betrieb des Bf seit der Umstrukturierung vom Feber 2011 bis heute:
a.) Beginn der Nutzung einer L-Pumpe
Die neue Pumpe war wesentlich leistungsfähiger (bis zu 60 m³ bei normalen Baustellenbedingungen erzielbare Beton-Pumpleistung pro Stunde) und sie hatte eine wesentlich bessere Reichweite (Reichhöhe 32 m, Reichweite 32 m, Reichtiefe 25 m ) als die bisher (zumindest 2005 bis Feber 2011) von ihm genutzten Fahrmischerbetonpumpen. Mit Hilfe dieser neuen Pumpe konnte der Bf den Beton durch eine Schlauchleitung von bis zu 100 m pumpen (NiS S. 7; AR vom 3.12.20112011097). Die Reichweite der Pumpe (32 m) samt Schlauchleitung (100 m) betrug somit ca 132 m.
b.) Betriebliche Tätigkeit
Er transportierte nun zum Unterschied von früher keinen Beton mehr, seine betriebliche Tätigkeit besteht nach der letzten Betonlieferung im Feber 2011
(AR 4.3.2011, Nr. 2011011 an die AR2TTT VCO über 313,15 € für Betontransporte im Feber 2011; AR vom 15.2.2011 Nr. 2011006 für Betontransporte und Pumparbeiten im Feber 2011 um 1.324,36 €)
seit Feber 2011 nur noch aus dem Pumpen von Beton auf Baustellen idR mit Hilfe der von ihm geleasten, neuen, großen L-Pumpe. Diese Entgelte für Pumparbeiten betrugen in den Jahren 2011 – 2013 ca 90.000 € - 130.000 € pro Jahr (JA 2011-2013).
c.) Kunden: Seine Kunden sind seit der Umstrukturierung vom Feber 2011, seit er nur noch Betonpumpleistungen ausführt, ebenso hauptsächlich Betonproduzenten (ARGE EOT; ESO GmbH, ERE Beton GmbH & Co KG, ETOE & GUR GmbH & Co KG; AKD VN GmbH lt. Debitorenlisten 2011-2013; NiS S. 5,7,8 entgegen den Angaben in der Berufung vom 8.5.2013).
Die Auftragsannahme funktioniert i d R mit Hilfe des wichtigsten Kunden (heute: ARGE EOT). Die große L-Pumpe steht, wenn sie nicht betrieblich genutzt wird, am betrieblichen Parkplatz des Bf in IEK. Der Auftrag langt im Büro der ARGE EOT ein. Der Mischmeister gibt diesen Auftrag dem Bf idR telefonisch weiter und der Bf fährt mit jenem LKW, auf dem die große L-Pumpe installiert ist, zur Baustelle (NiS S. 7).
Wenn der Bf einen anderen Kunden bedienen will, der ihn direkt telefonisch beauftragt hat (z.B. Fa. ERE GmbH & Co, Fa. AKD GmbH), teilt er dem Mischmeister der ARGE EOT mit, dass er freie Zeit für einen anderen Kunden benötigt. Darauf wird von Seiten der ARGE EOT Rücksicht genommen (NiS. S. 7). Der Bf hat seit seiner betrieblichen Umstrukturierung im Feber 2011 mit seinem ehemaligen wichtigsten Auftraggeber, der ebenso Betonproduzent ist (EOL OBG GmbH), beruflich nichts mehr zu tun. Es hat von Anfang an keine Möglichkeit gegeben, mit einer großen L-Pumpe für den ehemalig (2008-2010) wichtigsten Auftraggeber tätig zu werden, da dieser schon mit einem anderen Spezialisten, der eine große L-Pumpe einsetzte, zusammenarbeitete (NiS S. 7).
d.) ständig betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter
Um nach der Umstrukturierung im Feber 2011 seine betriebliche Tätigkeit durchführen zu können, nutzt der Bf seit Feber 2011 die folgenden Wirtschaftsgüter ständig:
-eine gebrauchte L-Pumpe auf einem LKW , die er ab Feber 2011 bis zum Beginn des Leasingvertrages (14.3.2011) betreffend eine neue L-Pumpe mietete (Vorlageantrag, 2. Seite; NiS S. 6);
-eine L-Pumpe auf einem LKW, die er ab 14.3.2011 leaste (Vorlageantrag, 2. Blatt; E-Mail der Steuerberaterin vom 21.5.2013 mit dem Schreiben der Leasinggeberin an den Bf vom 22.3.2011; NiS S. 6), mit den Firmenaufschriften „VN Bf Transporte“, „EOT“ (der wichtigste Kunde des Bf) und „IHG“ (Produzentin der Pumpe) (NiS. S. 8,9).
-den Pickup - Wagen Toyota Hilux (geleast) für Baustellenfahrten bis zumindest 2012 (AFA-Verzeichnis 2012, Konten 4613, 7281); dessen Firmenaufschrift (VN Bf Transporte) ist dieselbe geblieben (NiS S. 4 und 7)
-seit 2012 einen PKW ASTZ für Baustellenfahrten (NiS S. 8; Konto 7454 2012 und 2013) . Auf diesem Fahrzeug befindet sich die Aufschrift „Betonpumpe“ und die Telefonnummer des Bf.
Die Konzessionen des Bf blieben dieselben (NiS. S. 7).
Der Sitz seiner betrieblichen Organisation war nach wie vor sein Wohnort (NiS S. 7). Sein wichtigstes betrieblich genutztes Wirtschaftsgut, die L-Pumpe, stellte der Bf auf dem Parkplatz vor seinem ehemaligen Wohnhaus ab, wenn die Pumpe gerade nicht betrieblich verwendet wurde (NiS S. 7).
e.) Mitarbeiter, Führung:
Der Bf beschäftigt seit 7. 1. 2011 keine Mitarbeiter mehr (NiS. S. 7; Schreiben der Steuerberaterin vom 27.2.2019 mit schriftlicher Darstellung „Dienstnehmer 2011“).
f.) Fakturierung
Seit Feber 2011 sehen die Rechnungsformulare gleich aus wie vorher, dh, sie haben denselben Briefkopf „Bf Transporte“ und „Betontransporte Autobetonpumpen“ (vgl. z.B. AR vom 27.12.2011 Nr. 2011100; NiS S. 8)
Die Leistungsbeschreibungen auf den Rechnungen lauten ab der Umstrukturierung im Feber 2011 idR nur noch auf „Pumparbeiten“ während in den Jahren 2008 bis unmittelbar vor der Umstrukturierung im Feber 2011 die Leistungsbeschreibungen entweder auf „Transporte“, auf „Transporte und Pumparbeiten“ oder auf “Pumparbeiten“ gelautet hatten
(siehe Pkt 2.f).
Die Entgelte, die der Bf ab Februar 2011 erzielt, sind abgesehen von den auslaufenden Entgelten für die letzten Transport- und Pumpleistungen vom Feber 2011 nur noch Entgelte für Pumparbeiten. Diese Entgelte für Pumparbeiten betrugen in den Jahren 2011 – 2013 ca 90.000 € - 130.000 € pro Jahr (JA 2011-2013).
g.) Rechnungswesen:
Sämtliche betrieblichen Tätigkeiten des Bf auch ab Feber 2011 werden in seinem einzigen Rechnungswesen erfasst (NiS. S. 8).
B.) Beweiswürdigung:
1.)
Die miteinander verglichenen Erlöse aus den Jahren vor und nach der Umstrukturierung (Ab der Umstrukturierung im Feber 2011 wurde der Bf in geänderter Weise betrieblich tätig: er pumpte nur noch Beton, während er vor dieser Umstrukturierung noch bis Feber 2011 den Beton transportiert und zum Teil auch gepumpt hatte) ergeben sich aus den nachstehend wiedergegebenen Daten:
JA 2008
499.237,39 € ....Erlöse Transporte und Pumpen EOL (JA 2008)
-158.280 € ........Mietaufwand Fa. IHG
-4.876,93 €........Leasing Hilux
-84.047 €...........Betriebsaufwand LKW
-18.404 €...........Reparaturen LKW
23.038 €.............Versicherungen LKW
Zum Anteil der Entgelte für das Pumpen an den gesamten Entgelten 2008 (lt rotem Ordner des Bf AR 2008)
439,60 € ...........Pumpen lt. AR vom 17.12.08 Nr. 2008104
3.724,50 €.........Pumpen lt. AR vom 17.12.08 Nr. 2008103
2.999 €..............Pumpen lt AR vom 17.12.08 Nr. 2008101
4.225 €..............Pumpen lt. AR vom 24.11.08 Nr. 2008091
4.849,65 €.........Pumpen lt. AR vom 24.11.08 Nr. 2008089
7.517,50 €.........Pumpen lt. AR vom 25.10.08 Nr. 2008086
8.950,90 €.........Pumpen lt. AR vom 25.10.08 Nr. 2008083
8.170,50 €.........Pumpen lt. AR vom 25.9.08 Nr. 2008079
10.437,75 €.......Pumpen lt. AR vom 25.9.08 Nr. 2008077
8.922,46 €.........Pumpen lt. AR vom 25.8.08 Nr. 2008071
6.292 €..............Pumpen lt. AR vom 25.8.08 Nr. 2008069
9.474,23 €.........Pumpen lt. AR vom 26.7.08 Nr. 2008064
5.640,13 €..........Pumpen lt. AR vom 26.7.08 Nr. 2008062
8.680,75 €..........Pumpen lt. AR vom 24.6.08 Nr. 2008054
7.123 €...............Pumpen lt. AR vom 24.6.08 Nr. 2008052
11.419,23 €........Pumpen lt AR vom 23.5.08 Nr. 2008046
7.873,50 €.........Pumpen lt. AR vom 23.5.08 Nr. 2008044
9.676,60 €.........Pumpen lt. AR vom 24.4.08 Nr. 2008038
6.154,45 €.........Pumpen lt. AR vom 24.4.08 Nr. 2008037
1.963 €..............Pumpen lt. AR vom 21.3.08 Nr. 2008027
4.690,48 €.........Pumpen lt. AR vom 21.3.08 Nr. 2008025
3.774 €..............Pumpen lt. AR vom 23.2.08 Nr. 2008018
2.027 €..............Pumpen lt. AR vom 23.2.08 Nr. 2008015
1.330 €..............Pumpen lt. AR vom 25.1.08 Nr. 2008008
567,50 €............Pumpen lt. AR vom 25.1.08 Nr. 2008007
146.922,73........Summe
der Entgelte für Pumpleistungen 2008 ohne USt
Jahresabschluss 2009:
544.102 € ....Erlöse Transporte EOL (JA 2009)
-159.540 € ...Miet- und Pachtaufwand Fa. IHG
-5.849 € .......Leasing Hilux
-25.920 €......Leasing Betonmischer Kennz3
-19.906 €......Betriebsaufwand LKW
-66.111 €......Treibstoffe LKW
-21.564 ........Versicherungen LKW
Zum Anteil der Entgelte für das Pumpen an den gesamten Entgelten 2009 (lt rotem Ordner des Bf „Buchhaltung 2009“, der hauptsächlich die AR des Bf 2009 enthält:
455 €......Pumpleistung lt. AR vom 29.12.2009 Nr. 2009115
150 €......2,5 Regiestunden lt. Beilage zu den obigen Pumpleistungen
605 €......Pumpleistung lt. AR vom 29.12.2009 Nr. 2009115
310 € ...........Pumpen lt. AR vom 18.12.2009 Nr. 2009111
640 €............Pumpen lt. AR vom 19.12.09 Nr. 2009107
2.837,50 € ...Pumpen lt. AR vom 19.12.2009 Nr. 2009106
305 €............Pumpen lt. AR vom 4.12.09 Nr. 2009101
2.647,50 €....Pumpen lt. AR vom 24.11.09 Nr. 2009096
6.043 €.........Pumpen lt. AR vom 24.11.09 Nr. 2009095
342,50 € ......Pumpen lt. AR vom 11.11.2009 Nr. 2009091
75 €..............Pumpen lt. AR vom 11.11.09 Nr. 2009090
229,10 €......Pumpen lt. AR vom 27.10.09 Nr. 2009084
5.156,50 €...Pumpen lt. AR vom 24.10.09 Nr. 2009080
7.794,0 €.....Pumpen lt. AR vom 24.10.09 Nr 2009079
6.036,50 €...Pumpen lt. AR vom 24.9.09 Nr. 2009072
7.712 €........Pumpen lt. AR vom 24.9.09 Nr. 2009071
6.537,50 €....Pumpen lt. AR vom 25.08.09 Nr. 2009062
9.512 €.........Pumpen lt. AR vom 25.8.09 Nr. 2009061
7.746,50 €....Pumpen lt. AR vom 25.7.09 Nr 2009052
8.482 €.........Pumpen lt. AR vom 25.7.09 Nr. 2009051
7.684,50 €....Pumpen lt. AR vom 24.6.09 Nr 2009043
8.537 €.........Pumpen lt. AR vom 24.6.09 Nr 2009042
8.139 €.........Pumpen lt. AR vom 23.5.09 Nr 2009030
9.184 €.........Pumpen lt. AR vom 23.5.09 Nr. 2009029
7.129,50 €....Pumpen lt. AR vom 25.4.2009 Nr. 2009026
5.371 €.........Pumpen lt. AR vom 25.4.09 Nr. 2009025
6.766 €.........Pumpen lt. AR vom 24.3.09 Nr. 2009018
5.185,50 €.....Pumpen lt. AR vom 24.3.09 Nr. 2009017
2.654 €..........Pumpen lt. AR vom 21.2.09 Nr. 2009010
2.625,50 €.....Pumpen lt. AR vom 21.2.09 Nr. 2009008
955 €.............Pumpen lt. AR vom 24.1.09 Nr. 2009003
1.240 €..........Pumpen lt. AR vom 24.1.09 Nr. 2009002
137.877,60 € Summe
Entgelte lt. AR 2009002-2009111
605 €......Pumpleistung lt. AR vom 29.12.2009 Nr. 2009115
137.877,60 € Summe Entgelte lt. AR 2009002-2009111
138.482,60 € Summe der Entgelte für Pumpleistungen 2009 ohne USt
G+V-Rechnung 2010:
419.922,12 € …Erlöse Transporte EOL
11.350 €……….Entgelte Bagger
11.880,11 €…...sonstige betriebliche Erträge
3.500 €…………Erlöse Anlagenverkauf Sachanlagen
12.742,63 €……sonstige betriebliche Erträge ohne Ust
-76.893,44 €…...Personalaufwand
-97.461,67 €……Miet- und Pachtaufwand IHG
-5.731,06 €…….Leasing Toyota Hilux
-6.173,76 €…….Leasing Dumper
Normen und Schlagworte
- § 2 Abs. 2b Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/4100459/2013
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2019:RV.4100459.2013
- Stammnummer
- 124879
- Gültig
- 30.04.2019 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF