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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/4100459/2013

Teilbetriebsaufgabe

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/4100459/2013vom 30.04.2019Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

-3.328,79 €…….Leasing Ford Connect -25.920 €……….Leasing Betonmischer -16.501,47 €…...Betriebsaufwand LKW -70.483,36 €…...Treibstoffe LKW -19.909,14 €…...Versicherungen LKW -486,41 €……….Inserate …. +12.448,89 €….Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2010 Zum Anteil der Entgelte für das Pumpen an den gesamten Entgelten 2010: AR vom 31.12.2010 2010121 samt Aufstellung „LE2 705: AR2TTT Klgft“ 237,50 €.......95 lfm Schlauch 850 €............8,5 h Regie 955 €............95,50 m³ Beton gepumpt 2.042,50 €....Entgelt für Pumpleistungen netto lt AR 2010121 vom 31.12.2010 60 € ..............Entgelt für Pumpen lt. AR vom 31.12.2010 2010118 1.105 €..........Entgelt f. Pumpen lt. AR vom 18.12.2010 2010114 1.771,50 €.....Pumpen lt. AR vom 18.12.2010 Nr. 2010112 1.887,50 €.....Pumpen lt. AR 6.12.2010 Nr. 2010111 987,56 € .......Pumpleistung lt. AR vom 6.12.2010 Nr. 2010109 nach Korrektur durch Kunden 3.240 €..........Pumpleistung lt. AR vom 25.11.2010 Nr. 2010102 5.542,50 €.....Pumpleistung lt. AR vom 25.11.2010 Nr. 2010100 2.750 €..........Pumpen lt. AR vom 8.11.2010 Nr. 2010090 314,15 €........Pumpen lt. AR vom 8.11.2010 Nr. 2010088 8.226,50 €.....Pumpen lt. AR vom 25.10.2010 Nr. 2010082 6.456 €..........Pumpen lt. AR vom 25.10.2010 Nr. 2010080 617,02 €........Pumpen lt. AR vom 12.10.2010 Nr. 2010076 10.893 €........Pumpen lt. AR vom 25.9.2010 Nr. 2010072 6.014 €..........Pumpen lt. AR vom 25.9.2010 Nr. 201070 49.864,73 €...Summe Pumpleistungen AR 201070 bis AR 2010118 205 €.............Pumpen lt. AR vom 31.8.2010 Nr. 2010064 500 €.............10 Regiestunden betreffend Pumpen lt derselben AR (s. handschriftl. .......................Beilage) 705 €.............Pumpleistung insgesamt lt. AR Nr. 2010064 8.272 € ..........Pumpen lt. AR vom 25.8.2010 Nr. 2010062 5.777,50 €......Pumpen lt AR vom 25.8.2010 Nr. 2010060 500 €..............Pumpen lt. AR 6.8.2010 Nr. 2010059 8.062 €...........Pumpen Lt. AR 24.7.2010 Nr. 2010053 5.984,50 €......Pumpen Lt. AR 24.7.2010 Nr. 2010051 410 €..............Pumpen lt. AR 8.7.2010 Nr. 2010050 9.002,50 €......Pumpen lt. AR 25.6.2010 Nr. 2010044 7.028 €...........Pumpen lt. AR 25.6.2010 Nr. 2010042 165 €..............Pumpen lt. AR 24.6.2010 Nr. 2010041 9.255,50 €......Pumpen lt. AR 25.5.2010 Nr. 2010036 9.483 €...........Pumpen lt. AR 25.5.2010 NR: 2010034 110 €..............Pumpen lt. AR 18.5.2010 Nr. 2010032 135 €..............Pumpen lt. AR 7.5.2010 Nr. 2010030 6.995,50 €......Pumpen lt. AR 24.4.2010 Nr. 2010020 8.382,50 €......Pumpen lt. AR 24.4.2010 Nr. 2010018 1.198,50 €......Pumpen lt. AR 25.3.2010 Nr. 2010010 4.859,50 €......Pumpen lt. AR 25.3.2010 Nr. 2010008 85.621,0 €......Summe Pumpleistungen AR 2010008-2010062 korrigierte AR vom 24.2.2010 Nr. 2010005 samt Beilage, auf der die Pumpleistungen, die Regiestunden und die An – und Abfahrten ersichtlich sind: 430 €..............Pumpen 400 €..............8/65 x 3.250 € Regiestunden, die auf das Pumpen entfallen (siehe Beilage) 120 €..............An – und Abfahrt 950 €..............Summe Anteil der Pumpleistungen an der AR 2010005 2.137,50 €........Pumpen lt. AR vom 23.2.2010 Nr. 2010003 Summen 2010 Pumpleistungen: 2.042,50 €.....AR 2010121 vom 31.12.2010 49.864,73 €....Summe Pumpleistungen AR 201070 bis AR 2010118 705 €..............Pumpleistung lt. AR 2010064 vom 31.8.2010 85.621,0 €......Summe Pumpleistungen AR 2010008-2010062 138.233,23 €...Summe Pumpleistungen 2010 netto Soweit die AR 2010 im dunkelblauen Ordner des Bf, vorgelegt am 6.3.2019 durch den Bf G+V-Rechnung 2011 : 138.226,53 € .....Erlöse, davon 131.546,74 € Pumparbeiten 590 €…………....Leistungserlöse 0 €……………….Personalaufwand -42.847,96 €……Leasingaufwand IHG L-Pumpe -4.017,14 €……..Betriebsaufwand L-Pumpe -1.745,14 €……..Betriebsaufwand L-Pumpe und Mercedes -5.606,49 €……..Versicherungsaufand L-Pumpe -5.848,65 €……...Leasing Toyota Hilux - 1.099,99 €…….Werbeaufwand -1.116,16 €……..Leasing Ford Connect -4.129,54 €……..Betriebsaufwand LKW -23.565,18 €…...Treibstoffe LKW …. +5.198,18 €…….Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Ertrags- und Aufwandskonten 2011 131.546,74 €....Erlöse Pumparbeiten Kto 4006 247.500 €.........Verkauf eines Betonmischers und zweier LE2 Kto 4613 -4.129.€............Betriebsaufwand LKW Kto 7270 -23.565 €..........Treibstoff LKW Kto 7271 -1.202 €............Treibstoff Hilux Kto 7273 -4.017 €.............Betriebsaufwand Hilux Kto 7281 -1.745 €.............Betriebsaufwand L-Pumpe Kto 7282 -21.553 €...........Miet- und Pachtaufwand (Kto 7400) (Miete der gebrauchten Pumpe -5.848 €..............Leasing Hilux Toyota Kto 7450 Kennz5 -13.445 €............Leasing Betonmischer Kto 7467 -42.847,96 €......Leasing L-Pumpe Kto 7468 Kennz8 -4.541 € .............Versicherung LKW Kto 7720 -5.606 €..............Versicherung L-Pumpe Kto 7721 -5.119 €...............Betriebsversicherung Kto 7710 -1.116 €..............Leasing Ford Connect Kto 7466 Kennz6 Konten betreffend Erlöse, Aufwände 2012: 111.524 € ...Erlöse Pumparbeiten (Kto 4006= G+V 2012) 12.000 €......Erlös Verkauf Toyota Hilux (Kto 4613) -1.459 €.......Instandhaltung Maschinen, insb. L-Pumpe (Kto 7220) -982 €..........Betriebsaufwand PKW (Kto 7260) (insb. Versicherung) -221 €..........Treibstoffe PKW Kto 7261 -794 €..........Betriebsaufwand LKW (insb. Reifen) Kto 7270 -17.773 €.....Treibstoffe LKW Kto 7271, davon 14.457 € LKW, 3.315 € Hilux -7281 €........Betriebsaufwand Hilux Kto 7281 -5.930,84 ....Betriebsaufwand L-Pumpe und LKW Mercedes Kto 7282 Kennz8 -4.423 €.......Leasing Hilux Kennz5 Kto 7450 -404 €..........Leasing ASTZ Kto 7454 -32.545 €.....Leasing L-Pumpe Kto 7468 -7.328 €.......Versicherung L-Pumpe Kto 7721 Erlöse, Aufwände 2013: 92.700,51 €...Erlöse Pumparbeiten 2013 lt. Konto 4006 , lt. G+V 2013 46.731 €........Leasing L-Pumpe 2013,Konto 7468 13.899 €........Treibstoffe LKW Kto 7271 19.804 €........Betriebsaufw. L-Pumpe, Konto7282 7.371 €..........Versicherung Betonpumpe Kto 7721 654,57 €........Betriebsaufwand PKW 1.049,59 €.....Treibstoff Toyota Kennz5 (Kto 7273) 1.766,99 €.....Betriebsaufwand Kennz5 / Kennz6 (Konto 7281) 1.498,50 €......Leasing ASTZ Konto 7454, ebenso Kennz5, wie früher Hilux 2.) Konten, welchen man die regelmäßig genutzten Wirtschaftsgüter entnehmen kann: 2009: Der Bf nutzte als Leasingfahrzeug den Toyota Hilux (JA 2009, Erläuterungen G+V); Der Bf nutzte ferner fünf LKW (KFZ-Steuererklärung 2009: Kennz1, Kennz7, Kennz2, Kennz4 und Kennz3). Summe der im Betrieb des Bf genutzten LKW 2008-2010: -714,82 € Kennz2 ( lt. AR 2010062 vom 25.8.2010 eine LE2) ; auch lt. AR 29.12.2009 Nr. 2009115 und laut vielen anderen AR 2009 eine LE2; -932,58 € Kennz3 MAN TGS (vgl. ER MAN AG vom 20.9.2010 ER 295) (lt. AR 2010096 vom 12.11.2010 ein Betonmischer; auch der Bf selbst nennt diesen LKW MAN einen Betonmischer (vgl. Mail des Bf an den Richter vom 22.2.2019); da die beiden LE2s schon bekannt sind (Kennz2 und Kennz1), muss es sich hiebei um einen Fahrmischer handeln; -555,98 € Kennz4 (ER:Tankrechnung vom 31.12.2010 :bis zu 235 l pro Tankvorgang, daher handelt es sich um einen LKW); da die beiden LE2s schon bekannt sind – Kennz2 und Kennz1, muss es sich insoweit um einen Fahrmischer handeln. Der Bf hatte 2008-2010 nur zwei bis drei Fahrmischer und zwei LE2s (NiS S. 2); -1.392,22 € Kennz1 (LE2 lt. AR 2010102 vom 25.11.2010, auch lt. AR 2009115 vom 29.12.2009 und laut vielen anderen AR des Jahres 2009;) Im Jahr 2009 gab es offenbar auch den Fahrmischer Kennz7 (AR 31.12.2009, Nr. 2009119; AR 11.11.2009 Nr. 2009092) Diese vier bis fünf LKW nutzte der Bf jedenfalls bis Ende 2010; 2011 Zu den Geräten, mit welchen 2011 Pumpleistungen durch den Bf erbracht worden sind: L-Pumpe 36 m (z.B. AR vom 26.11.2011 Nr. 2011093 u.v.a.) Bf nutzt in diesem WJ ständig einen LKW mit einer L-Pumpe (Konten 7282, 7270,7271,7468,7720; 7721). Die L-Pumpe war leistungsfähiger als die Fahrmischerbetonpumpen (LE2s) (NiS S. 2, 6, 7). Dieser LKW mit der L-Pumpe ist das wesentliche betrieblich genutzte Vermögen (NiS S. 9). Zudem nutzte der Bf bis jedenfalls 2012 noch einen Toyota Hilux Pickup für Baustellenfahrten (Konten 7273; 7281 usw) (NiS S. 4). Im Feber 2011 verkaufte der Bf einen Betonmischer und zwei LE2s (Fahrmischerbetonpumpen) um 247.500 € (Kto 4613; AR 2011003 vom 4.2.2011 an eine deutsche GmbH ). Der bis damals von ihm geleaste zweite Betonmischer LKW Man wurde von seiner Leasingfirma wegen der Auflösung des Leasingvertrages mit dem Bf verkauft (NiS S. 3; Schreiben der Leasingfirma BTX DAI vom 11.7.2011 an die IHG GmbH; Mail des Bf vom 22.2.2019). 2012: Bf nutzt auch in diesem WJ ständig einen LKW mit einer L-Pumpe (Konten 7220, 7282, 7270,7271,7468, 7721). Dies ist das wesentliche Betriebsvermögen (NiS S. 9). Zudem nutzte der Bf noch bis 2012 einen Toyota Hilux Pickup für Baustellenfahrten (AFA-Verzeichnis 2012,Konten 4613; 7281) (NiS S. 4). Zumindest seit 2012 nutzt der Bf (auch) einen PKW ASTZ für Baustellenfahrten (Kto 7454; NiS S. 8). 2013 Bf nutzt auch in diesem WJ ständig einen LKW mit einer L-Pumpe (Konten 4006, 7220, 7282, 7270,7271,7468, 7721). Dies ist das wesentliche Betriebsvermögen (NiS S. 9). Zumindest seit 2012 nutzt der Bf einen PKW ASTZ für Baustellenfahrten (Kto 7260,7454; 7281 NiS S. 8). 3.) Die Kunden nach der Umstrukturierung sind in den Debitorenkonten ersichtlich: Debitorenkonten 2011 mit Umsätzen über 2000 € ERE Beton GmbH & Co KG ..................119.167 € (130.528 €-10.820,29 - 540,07 €) ETOE & GUR GmbH & Co..35.342 € ... KFZ-Handel MOG...............................12.000 € ITX.......................................................11.280 € (34.680-10.260-13.140) AR2TTT VCO ...........................5.315,35 € (12.269 €-6.953,65) KIO GmbH, Verkauf Anlagevermögen, Kto4613..........247.500 € Die fettgedruckten Unternehmen waren damals Betonproduzenten (NiS S. 5, 7,8). Debitorenkonten 2012 mit Umsätzen über 2000 €: ERE Beton GmbH & Co KG ..........................67.472 € (72.885 €-5.412,26 €) (Kto 20200) ETOE & GUR GmbH & Co KG...26.610,34 € ESO GmbH .............................16.509,99 € A1Z OIS SPRL.....................................12.000 € AKD VN GmbH .......................................11.551 € IRS Bau GmbH.............................................2.483 € ABO GmbH............................................2.082,72 € (ATB GmbH..................................................1.802,40 €) Die fettgedruckten Unternehmen waren damals Betonproduzenten (NiS. S. 5,7,8). Debitorenkonten 2013 mit Umsätzen über 2000 €: ESO GmbH ...............................75.655 € AKD VN GmbH .........................................14.358 € (15.715 €-1.357 €) ERE Beton GmbH & Co KG .............................5.734,16 € ( 5.934 € - 199,84 €) Maria UBU KG ....................................................4.243,20 € MIA ..................................................................3.339,60 € ABO GmbH ..............................................3.324 € ATB GmbH .....................................................1.084 € ( 2.489 € - 1.405 € ) OATPS...................................2.196 € Die fettgedruckten Unternehmen waren damals Betonproduzenten (NiS S. 5,7,8). Die weitaus überwiegenden Umsätze erzielt der Bf auch seit der Umstrukturierung mit Betonproduzenten (ebenso NiS Bf S. 5,7 und 8). Die Angaben im Vorlageantrag , wonach der Bf seit der Umstrukturierung (im Vorlageantrag wird diese als „Betriebsaufgabe“ bezeichnet) vorwiegend für Baufirmen tätig werde, sind somit nicht richtig. 4.) Ad Verlängerung der Reichweite der Pumpen durch Schlauchleitungen: Zur Länge der längsten Schlauchleitung im Zusammenhang mit den Pumpleistungen 2008: 25 m .........lt. AR vom 17.12.08 Nr. 2008101 Zur Länge der längsten Schlauchleitungen im Zusammenhang mit den Pumpleistungen 2009: 15 m lt. Beilage zur AR vom 19.12.2009 Nr. 2009107 15 m lt. Beilage zur AR vom 19.12.09 Nr. 2009106 20 m lt. Beilage zur AR vom 24.3.2009 Nr. 2009017 40 m lt. Beilage zur AR vom 24.11.09 Nr. 2009096 51 m lt. Beilage zur AR vom 24.11.09 Nr. 2009072 Bei der Länge von 51 m hat der Pumpvorgang mit der Fahrmischerbetonpumpe nicht mehr gut funktioniert (vgl. NiS S. 7). Zur maximalen Länge des Schlauchs, der beim Pumpen mit der LE2 2010 gelegt wurde Der Beilage zur AR vom 25.3.2010, Nr. 2010008 lässt sich entnehmen: 45 lfm X5Schlauch lt. Beilage zur AR vom 31.12.2010 Nr. 2010121 lassen sich ein Mal 35 lfm. ein Mal 40 lfm. ein Mal 20 lfm Schlauch entnehmen. Der Beilage zur AR vom 18.12.2010 , Nr. 2010114 lassen sich 50 lfm Schlauch entnehmen (siehe den Hinweis auf den Lieferschein 547760. Lt. Beilage zur AR vom 25.11.2010 nr. 2010102 wurde eine Schlauchleitung über 25 m und ein mal über 15 lfm gelegt. Lt. Beilage zur AR vom 25.10.2010 Nr. 2010082 wurde ein Mal eine Schlauchleitung von 20 m, ein Mal eine Schlauchleitung von 10 m Länge gelegt. Der Beilage zur AR vom 25.10.2010 Nr. 201080 lassen sich mehrere gelegte Schlauchleitungen entnehmen, deren längste 30 m lang war. Lt. Beilage zur AR vom 25.8.2010 Nr. 201060 wurden mehrere Schlauchleitungen gelegt, wobei die beiden längsten je 40 m lang waren. Bei der Länge von 50 m hat der Pumpvorgang mit der Fahrmischerbetonpumpe nicht mehr gut funktioniert (vgl. NiS S. 7). 25 lfm lt. Beilage zur AR vom 25.6.2010 Nr. 2010042 35 lfm lt. Beilage zur AR vom 24.4.2010 Nr. 2010018 45 lfm lt. Beilage zur AR vom 25.3.2010 Nr. 2010008 35 lfm lt. Beilage zur AR vom 23.2.2010 Nr. 2010003 Zur Länge der längsten Schlauchleitungen im Zusammenhang mit den Pumpleistungen der neuen L-Pumpe 2011: 25 m .........lt. AR vom 27.11.2011 Nr. 2011100 mit Beilage 100 m........lt AR vom 3.12.2011 Nr. 2011097 mit Beilage 25 m .........lt. AR vom 19.11.2011 Nr. 2011091 mit Beilage 20 m..........lt. AR vom 12.11.11 Nr. 2011089 mit Beilage 15 m..........lt AR vom 22.10.11 Nr. 2011081 mit Beilage 25 m..........lt AR vom 15.10.11 Nr. 2011080 mit Beilage 25 m .........lt AR vom 14.2.11 Nr. 2011005 mit Beilage C.) Rechtsfolgen: 1.)Beendigung der Transporttätigkeit – Teilbetriebsaufgabe? Der Bf erbrachte vor der Umstrukturierung im Feber 2011 zum Teil nur Betontransportleistungen, zum Teil sowohl Betontransportleistungen als auch Betonpumpleistungen. Nur Betonpumpleistungen alleine hat der Bf vor der Umstrukturierung nie erbracht. Jeder Betonpumpleistung des Bf ging vor der Umstrukturierung eine Betontransportleistung voran (NiS.S. 3). Die gesamten jährlichen Betontransport- und Betonpumpleistungen des Bf erzielten Entgelte von ca. 400.000 € - ca. 550.000 €. Davon entfielen pro Jahr ca. 138.000 € - ca. 145.000 € auf Betonpumpleistungen (siehe Pkt A.2.e). Soweit vor der Umstrukturierung im Feber 2011 Betonpumpleistungen erbracht worden sind, wurden die Transporttätigkeiten durch den Bf und seine Mitarbeiter zusammen mit den Pumpleistungen erbracht (NiS S. 3): Der Beton wurde durch den Bf oder einen oder durch mehrere seiner Mitarbeiter mit Hilfe von Fahrmischern (LKW mit Betonmischgerät) und/oder mit Hilfe zumindest einer LE2 (LKW mit Betonmischgerät und Betonpumpe) zu den Baustellen transportiert und durch den Bf oder durch einen seiner Mitarbeiter dort mit Hilfe zumindest einer LE2 auf der jeweiligen Baustelle verteilt (siehe Pkt A.2.e). Die Transportleistungen waren kein organisch in sich geschlossener Teil eines Betriebes, der von den Pumpleistungen getrennt war: Jeder Betonpumpleistung des Bf ging eine Betontransportleistung voran, dh, zuerst transportierte der Bf den Beton, den er sodann pumpte (NiS S. 3). Allerdings erbrachte der Bf auch nur Betontransportleistungen, ohne den Beton danach zu pumpen (NiS. S. 3). Transporttätigkeiten und Pumptätigkeiten des Bf griffen aber sehr oft ineinander, die Transporttätigkeit bedingte sehr oft (siehe das Verhältnis zwischen den gesamten Umsätzen und den Betonpumpleistungen lt. Pkt. A.2.e.) die Pumptätigkeit (vgl. VwGH vom 17.2.1999, 97/14/0165). Es kann aus diesen Gründen auch nicht festgestellt werden, dass diese Tätigkeiten des Bf in unterschiedlichen Branchen verwirklicht wurden. Sowohl die Transportleistungen als auch die Pumpleistungen standen unter der Führung des Bf . Sie wurden vom Bf selbst und seinen Mitarbeitern ausgeführt. Der Betriebssitz des Bf für die Transport- und Pumpleistungen war derselbe. Die Transportfahrzeuge und die Transport- und Pumpfahrzeuge wurden 2008-2010 auf dem selben Standort geparkt: dem Betriebsgelände des wichtigsten Auftraggebers des Bf (NiS. S. 1 und 2). Beide Tätigkeiten (Transport- und Pumpleistung) wurden entweder jeweils in einer Rechnung gegenüber demselben Auftraggeber abgerechnet, oder sie wurden in zwei verschiedenen Rechnungen gegenüber demselben Auftraggeber abgerechnet (siehe Pkt A.2.f). Leistungsempfänger der Transport- und Pumpleistung war jedoch immer jeweils eine und dieselbe Person, typischerweise ein Lieferbetonunternehmen (= Betonlieferant: hauptsächlich EOL OBG GmbH ; zum Teil EOL IAC2 GmbH, EOL EGA GmbH). Auch wenn der Bf zum Teil die Pumpleistungen getrennt von den Transportleistungen in Rechnung gestellt hat, hat es vor der Umstrukturierung im Feber 2011 nie eine Pumpleistung ohne eine Transportleistung gegeben (NiS. S. 3). Die Rechnungen über die Transport- und Pumpleistungen hatten denselben Briefkopf („Bf Transporte – Betontransporte, Autobetonpumpen“, vgl. AR 2008-2013, siehe Pkt A.2.f.) , sie unterschieden sich nur durch die Leistungsbeschreibungen (Transportleistungen oder Transport- und Pumpleistungen oder auch nur Pumpleistungen, siehe Pkt A.2.f.). Der Briefkopf der geschäftlichen Korrespondenz des Bf nannte den Betrieb des Bf „VN Bf Transporte“ (NiS S. 4). Die Auftragsannahme erfolgte für die Transport- und Pumpleistungen einheitlich (NiS S. 1 und 2). Auf seiner Internet-Homepage bezeichnete der Bf seinen Betrieb einheitlich als „VN Bf Transporte“. Das Rechnungswesen des Bf erfasste alle Leistungen (Transporte, Transport- und Pumpleistungen und die geringfügigen Vermietungen von Erdbewegungsgeräten ) des Bf einheitlich, dh, es gab nur ein Rechnungswesen , in welchem alle betrieblichen Tätigkeiten des Bf erfasst worden sind. Die Gewerbeberechtigungen des Bf bestanden in 10 – 12 Konzessionen für LKW im Nah- und Fernverkehr. Diese Konzessionen entsprachen den betrieblichen Tätigkeiten des Bf, da jeder Betonmischer und jede LE2 auf einem LKW installiert worden ist und durch einen LKW transportiert bzw bewegt worden ist. Aus diesen Indizien folgt, dass die Transporttätigkeiten gegenüber den Pumptätigkeiten keine organisch in sich geschlossene organisatorische Einheit waren. Eine auch nur teilweise, nach außen hin sichtbar gewordene Selbstständigkeit des „Transportbereiches“ gegenüber dem „Pumpbereich“ kann bei der konkret gegebenen betrieblichen Organisation des BG nicht festgestellt werden. Es gab bis Feber 2011 nur eine einheitliche betriebliche Tätigkeit, in der insbesondere durch den Bf und seine Mitarbeiter Beton transportiert und zum Teil gepumpt worden ist. Die Beendigung der Transporttätigkeiten durch die Abverkaufstätigkeiten vom Feber 2011 (AR vom 4.2.2011 Nr. 2011003) und durch die Beendigung des Leasingvertrages betreffend einen Fahrmischer (LKW Man Kennz3) per 30.6.2011 (Schreiben der Leasinggeberin vom 11.7.2011 als Beilage zum Mail des Bf vom 22.2.2019) sowie das Beibehalten der Pumpleistungen ist keine Teilbetriebsaufgabe gewesen (VwGH 17.2.1999, 97/14/0165). Daher steht dem Bf der Abzug der Verlustvorträge nur im Gesamtausmaß von 75 % des Gesamtbetrages der Einkünfte zu (§ 2 Abs 2b Z 2 EStG 1988), wie dies vom FA richtig entschieden worden ist. 2.) Beendigung der Transporttätigkeit- Weiterführung der Pumpleistungen – Betriebsaufgabe und Eröffnung eines neuen Betriebes? Bis unmittelbar vor der Umstrukturierung im Feber 2011 führte der Bf nur Betontransportleistungen oder Betontransport- und Betonpumpleistungen mit Fahrmischern und Fahrmischerbetonpumpen durch (siehe Pkt A.2.e). Ab Feber-Juni 2011 hat der Bf alle ihm gehörigen Wirtschaftsgüter verkauft, die er für die bisherigen Transport- und die Pumpleistungen benötigt hatte (AR vom 4.2.2011 Nr 2011003). Soweit er diese Wirtschaftsgüter geleast hatte, hat er in diesem Zeitraum den Leasingvertrag beendet (Schreiben der Leasinggeberin vom 11.7.2011 betreffend den per 30.6.2011 beendeten Leasingvertrag mit dem Fahrmischer LKW Man). Zwischen Feber 2011 und September 2011 hat der Bf auch jene Erdbewegungsgeräte verkauft, mit welchen er bisher geringfügige (NiS.S. 4) Vermietungsumsätze erzielt hatte (AR 23.2.2011 Nr. 2011010; AR vom 30.9.2011 Nr. 2011076). Ab Feber 2011 sah die betriebliche Tätigkeit des Bf anders aus: Der Bf hat ab Feber 2011 eine gebrauchte L-Pumpe bis 14.3.2011 gemietet. Ab 14.3.2011 leaste er eine neue L-Pumpe 123. Diese Pumpen waren jeweils auf einem LKW installiert. Mit diesen ab Feber 2011 genutzten Autobetonpumpen führte der Bf nur noch Betonpumpleistungen auf Baustellen insbesondere für andere Betonproduzenten (ARGE EOT, Fa. ERE GmbH & Co KG, Fa AKD GmbH; Fa. ETOE & GUR, ESO GmbH) durch. Die langjährige geschäftliche Beziehung zu seinem bis Dezember 2010 wichtigsten Auftraggeber (EOL OBG GmbH), ebenso einem Betonproduzenten, endete im Jänner 2011 endgültig (vgl. AR 26.1.2011 Nr. 2011002). Die wesentlichen Betriebsgrundlagen im Vergleich vor und nach der Umstrukturierung im Feber 2011 erweisen die Vergleichbarkeit der betrieblichen Tätigkeiten des Bf vor und nach der Umstrukturierung: a.)Die wesentlichen Betriebsgrundlagen vor der Umstrukturierung im Feber 2011 waren: aa.) vier bis fünf LKW mit Betonmischern, davon zwei mit je einem Betonmischer und je einer Betonpumpe (= Fahrmischerbetonpumpe) (siehe Pkt A.2.a,d). Diese waren in den Zeiträumen 2008-2010 hauptsächlich gemietet oder geleast. Die wesentlichen technischen Daten (siehe Pkt A.2.b) jeder der beiden Fahrmischerbetonpumpen lauteten: 19 m Reichhöhe 19 m Reichweite (diese konnte durch eine Schlauchleitung um ca 40 m verlängert werden). 10 m Reichtiefe; Pumpleistung pro Stunde bis zu ca 35 m³; bb.) ein Pickup Toyota Hilux ein Ford Connect Kastenwagen (siehe Pkt A.2.d); cc.) Kunden (siehe Pkt A.2.c): hauptsächlich eine Gruppe von Lieferbetonfirmen (= Betonproduzenten), insbesondere EOL OBG GmbH, EOL IAC2 GmbH, EOL EGA GmbH : Diese Gruppe war für den weitaus größten Teil des Jahresumsatzes von ca 400.000 € - 550.000 € aus Transport- und Pumpleistungen ursächlich; dd.) Jahresumsatz ca 400.000-550.000 € Betontransport- und Betonpumpleistungen (siehe Pkt A.2.e.); ee.) Jahresumsatz Pumpleistungen 138.000 € - 145.000 € (siehe A.2.e.); ff.) 10 – 12 LKW Konzessionen für LKW im Nah – und Fernverkehr (siehe A.2.j.); hh.) Mitarbeiter im Betrieb des Bf: Bf und vier bis fünf Fahrer (siehe Pkt. A.2.e.). b.) Die wesentlichen Betriebsgrundlagen nach der Umstrukturierung im Feber 2011 waren: aa.) eine geleaste L-Pumpe mit jenem LKW (siehe Pkt A.4.d.), auf welchem diese Pumpe installiert war. technische Daten (siehe Pkt A.4.a): Reichhöhe 32 m Reichweite 32 m, mit möglicher Verlängerung um bis zu 100 m durch einen Schlauch Reichtiefe 25 m; mögliche Pumpleistung pro Stunde: 60 m³; bb.) geleaster Pickup Toyota Hilux bis 2012, seit 2012 ein geleaster PKW ASTZ (siehe Pkt A.4.d.); cc.) Kunden (siehe A.4.c.): ebenso hauptsächlich Betonproduzenten: ESO GmbH, ERE Beton GmbH & Co, ETOE & GUR GmbH & Co, AKD VN GmbH, die insgesamt den weitaus größten Teil der Umsätze von 90.000 € bis 130.000 € pro Jahr (2011-2013) verursachten. dd.) Jahresumsatz 90.000 -130.000 € (siehe A.4.b.) im Jahr (2011-2013) aus Betonpumpleistungen, keine Transportleistungen mehr, abgesehen von den letzten, auslaufenden Transportleistungen im Jänner und Feber 2011; ee.) 10 – 12 LKW Konzessionen für LKW im Nah – und Fernverkehr (siehe A.4.d.); ff) Mitarbeiter im Betrieb des Bf: nur der Bf selbst (siehe A.4.e.). Aus all dem folgt: Eine Betriebsaufgabe setzt die Einstellung der bisherigen Tätigkeit voraus. Schließt sich unmittelbar an die beendete, bisherige Tätigkeit eine Tätigkeit an, kann nur dann eine Betriebsaufgabe vorliegen, wenn die neue Tätigkeit mit der alten Tätigkeit nicht vergleichbar ist (Doralt in Doralt/Ruppe I, 11. Auflage, S. 236; Kanduth-Kristen in Jakom 2018, EStG § 24 TZ 32, 34 m w N; VwGH 20.11.2012, 2008/13/0065; VwGH 30.4.1985, 82/14/0312). Im gegenständlichen Fall waren die Tätigkeiten des Bf vor der Umstrukturierung (Veräußerung aller dem Bf gehörigen, betrieblich zum Transport und zum Betonpumpen nutzbaren Wirtschaftsgüter im Feber 2011, vgl. AR vom 4.2.2011 Nr. 2011003, und Beendigung des Leasingvertrages mit dem Fahrmischer LKW Man Kennz3 im Juni 2011, vgl. Schreiben der Leasinggeberin vom 11.7.2011) mit den betrieblichen Tätigkeiten ab Feber 2011 nach dem Beginn der Umstrukturierung vergleichbar, weil in beiden Zeiträumen (dh vor und ab der Umstrukturierung im Feber 2011 ) jedenfalls Betonpumpleistungen auf Baustellen ausgeführt wurden. Der wesentliche Unterschied infolge der Umstrukturierung war nur, dass ab Feber 2011 durch den Bf idR nur noch Beton mit einer geleasten L-Pumpe gepumpt wurde, während vor der Umstrukturierung vom Feber 2011 insbesondere Beton mit Fahrmischern oder LE2s transportiert und zum Teil anschließend nur mit Hilfe von LE2s gepumpt wurde. Die hauptsächlichen betrieblichen Tätigkeiten vor der Umstrukturierung im Feber 2011 (Betontransport- und Betonpumpleistungen mit Erlösen von ca 400.000 € bis ca 550.000 € pro Jahr, davon Pumpleistungen im Ausmaß von ca 138.000 € bis ca 145.000 € jährlich bis 2010) haben ab Feber 2011 somit eine Einschränkung erfahren, sie wurden aber in eingeschränktem Umfang und in vergleichbarer Art und Weise (nur noch Pumpleistungen mit Erlösen von ca 90.000 € - 130.000 € pro Jahr) fortgesetzt. Ein Jahresumsatz von 90.000 € - 130.000 € aus Pumpleistungen ist nicht unvergleichlich geringer als ein Jahresumsatz von 400.000 € - 550.000 € aus Transport- und Pumpleistungen. Transport- und Pumpleistungen sind nicht etwas unvergleichlich anderes als reine Pumpleistungen. Die reinen Pumpleistungen ab Feber 2011 sind verglichen mit den Transport- und Pumpleistungen bis zur Umstrukturierung vom Feber 2011 nichts anderes als eine Betriebseinschränkung. Eine Betriebseinschränkung ist keine Betriebsaufgabe. Dass sich die Rechtspersonen der Kunden seit Feber 2011 verglichen mit der Zeit davor geändert haben, ist keine so gravierende Änderung, dass sich dadurch die Nicht-Vergleichbarkeit der Pumpleistungen ab Feber 2011 mit den Transport- und Pumpleistungen vor der Umstrukturierung vom Feber 2011 ergeben würde: Zwar ist dem Bf im Jänner 2011 (AR vom 26.1.2011 Nr. 2011001, 2011002) sein bisher wichtigster Kunde, die Betonproduzentin EOL OBG GmbH , endgültig abhanden gekommen (siehe A.3.; NiS S. 5). Allerdings hat der Bf ab Feber 2011 und zum Teil auch schon davor andere wichtige, dh umsatzstarke Kunden betreut, die ebenso Betonproduzenten waren (siehe Pkt B.3: ERE GmbH & Co, ETOE & GUR GmbH & Co, AKD GmbH und seinen später bis heute wichtigsten Kunden, die ARGE EOT). Der Bf hat vor und nach der Umstrukturierung vom Feber – Juni 2011 insbesondere Betonproduzenten betreut, dh, die weitaus höchsten Umsätze erzielte der Bf vor und nach der Umstrukturierung mit Betonproduzenten (Vorlageantrag vom 24.6.2013; Berufung vom 8.5.2013; siehe Pkt B.3.). Der Kundenkreis nach der Umstrukturierung ist mit dem Kundenkreis vor der Umstrukturierung somit vergleichbar. Die durch den Bf ständig betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter haben sich ab der Umstrukturierung im Feber 2011 insoweit geändert, dass vorher mehrere Fahrmischer und zwei Fahrmischerbetonpumpen verwendet worden sind, während nachher idR nur noch eine L-Pumpe verwendet worden ist. Die L-Pumpe ist zwar wesentlich leistungsfähiger als jede der beiden Fahrmischerbetonpumpen, sie ist aber ebenso eine Betonpumpe. Der Betrieb des Bf ist nach der Umstrukturierung somit zwar geschrumpft, weil der Bf nach Abschluss der Umstrukturierung (Feber 2011 - Juni 2011) keine Fahrmischer und keine Fahrmischerbetonpumpen mehr verwendet hat , keine Dienstnehmer mehr beschäftigt hat, und auch geringere Umsätze erwirtschaftet hat. Allerdings enthält der Betrieb auch nach der Umstrukturierung nach wie vor eine Betonpumpe, die mit den bisherigen Fahrmischerbetonpumpen von der Art der betrieblichen Nutzbarkeit und von der Leistungsfähigkeit her vergleichbar ist. Auch wenn die Leistungsfähigkeit (60 m³ / Stunde) und Reichweite der durch den Bf geleasten neuen L-Pumpe (32 m + 100 m Schlauch) wesentlich größer ist als bei einer Fahrmischerbetonpumpe (35 m³ pro Stunde, 19 m + 40 m Schlauch), ist sie doch nicht unvergleichlich größer. Eine Pumpleistung von 60 m³ pro Stunde ist nicht unvergleichlich höher als eine Pumpleistung von 35 m³ pro Stunde. Eine Reichweite von 132 m ist nicht unvergleichlich länger als eine Reichweite von 59 m. Dass es ab Feber 2011 keine Erdbewegungstätigkeiten mehr gegeben hat, spielt keine wesentliche Rolle, weil die Erdbewegungen auch vor Feber 2011 nur eine untergeordnete Rolle (NiS S. 4) gespielt haben (Erdbewegungsumsatz pro Jahr ca 10.000 15.000 €, Transport- und Pumpleistungen ca. 400.000 € - 550.000 € pro Jahr). Da die betrieblichen Tätigkeiten des Bf ab der Umstrukturierung im Feber 2011 mit den betrieblichen Tätigkeiten davor vergleichbar blieben, hat es keine Betriebsaufgabe in der Zeit ab Feber 2011 gegeben. Die Beendigung der Transporttätigkeiten durch die Abverkaufstätigkeiten vom Feber 2011 und durch die Beendigung des Leasingvertrages mit dem Fahrmischer LKW Man Kennz3 im Juni 2011 einerseits und das Beibehalten der Pumpleistungen andererseits ist keine Betriebsaufgabe gewesen . Daher stehen dem Bf die gesamten Verlustvorträge nur im Gesamtausmaß von 75 % der Einkünfte zu (§ 2 Abs 2b Z 2 und Z 3 EStG 1988) D.) Unzulässigkeit der Revision: Durch dieses Erkenntnis werden keinerlei Rechtsfragen iS von Art 133 Abs 4 B-VG berührt, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt . Es ist strittig, 1.) ob es bei der betrieblichen Tätigkeit des Bf einen Teilbetrieb Transporte gegeben hat, und, bejahendenfalls, ob dieser Teilbetrieb im zeitlichen Nahbereich zum Feber 2011 aufgegeben worden ist (vgl. Berufung vom 8.5.2013 und auch Vorlageantrag vom 24.6.2013), und, wenn dies nicht der Fall sein sollte, 2.) ob es im zeitlichen Nahbereich zum Feber 2011 eine Betriebsaufgabe eines ganzen Betriebes mit nachfolgender Betriebsneugründung eines anderen Betriebes (vgl. Vorlageantrag vom 24.6.2013) gegeben hat. Ad 1.) Teilbetrieb Transporte? Der Bf hat bis jedenfalls Feber 2011 eine betriebliche Tätigkeit ausgeübt, die im Wesentlichen darin bestanden hat, Beton zu Baustellen nur zu transportieren oder in einem wesentlichen Ausmaß den Beton dorthin zu transportieren und auch auf der Baustelle mit Hilfe einer Betonpumpe zu verteilen. Vom Gesamtumsatz 2008-2010 der Transport- und Pumpleistungen von 400.000 € bis 550.000 € pro Jahr entfielen 138.000 € - 145.000 € pro Jahr auf Pumpleistungen. Sehr oft bedingte daher die Transporttätigkeit des Bf die Pumpleistung; dh, sehr oft standen die Transporttätigkeiten des Bf in einem engen Zusammenhang mit den Pumpleistungen (VwGH vom 17.2.1999, 97/14/0165). Dieser Umstand spricht nach der RSp des VwGH gegen den Charakter der Transporttätigkeit als Teilbetrieb. Er verwendete zu diesen betrieblichen Zwecken zumindest zwei LKW , auf welchen je ein Betonmischer installiert war („Fahrmischer“) und zwei weitere LKW, auf welchen je ein Betonmischer und je eine Betonpumpe („Fahrmischerbetonpumpe“) installiert waren. Der Sitz der betrieblichen Organisation des Bf für die Transport- und Pumpleistungen war derselbe: der Wohnort des Bf. Die LKW mit den Mischern und den Pumpen wurden auf demselben Standort (Betriebsgelände des wichtigsten Kunden des Bf) geparkt (NiS. S. 1). Wenn der Bf Transport- und Pumpleistungen erbrachte, wurden beide Tätigkeiten in einer Rechnung oder in zwei Rechnungen gegenüber demselben Auftraggeber (typischerweise ein Betonproduzent) fakturiert. Die durch den Bf ausgestellten Rechnungen hatten immer denselben Briefkopf („Bf Transporte – Betontransporte, Autobetonpumpen“). Die Auftragsannahme erfolgte für die Transport- und Pumpleistungen einheitlich. Auf seiner Internet- homepage nannte der Bf seinen Betrieb nur „VN Bf Transporte“. Das Rechnungswesen des Bf erfasste alle Leistungen des Bf einheitlich. Der Bf hatte Gewerbeberechtigungen für LKW im Nah- und Fernverkehr. Aus diesen Indizien wurde durch das BFG der Schluss gezogen, dass die Transporttätigkeiten gegenüber den Pumptätigkeiten keine organisch in sich geschlossene organisatorische Einheit waren. Die Transporttätigkeiten wurden daher durch das BFG nicht als Teilbetrieb angesehen. Deren Beendigung im Feber 2011 wurde daher durch das BFG nicht als Teilbetriebsaufgabe gesehen. Diese durch das BFG gezogene Schlussfolgerung steht nach Ansicht des BFG im Einklang mit der RSp des VwGH (VwGH 17.2.1999, 97/14/0165). Der Verkauf eines Fahrmischers und zweiter Fahrmischerbetonpumpen im Feber 2011 wurde daher nicht als Teilbetriebsaufgabe angesehen. Die Verlustvorträge des Bf dürfen daher nur im Ausmaß von 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden (§ 2 Abs 2b Z 2 EStG 1988). Ad 2.) Betriebsaufgabe im zeitlichen Nahbereich zu Feber 2011? (Feber 2011-Juni 2011)? Der Bf hat bis Feber 2011 Betontransporte zu Baustellen und Betonpumpleistungen auf Baustellen durchgeführt. Er hat im Feber bis Juni 2011 eine Umstrukturierung durchgeführt und dabei alle ihm gehörigen Wirtschaftsgüter verkauft, die er für die bisherigen Transport- und Pumpleistungen benötigt hatte und er hat, soweit diese Wirtschaftsgüter noch geleast waren, in diesem Zeitraum den Leasingvertrag beendet. Er hat allerdings bereits ab Feber 2011 eine betriebliche Tätigkeit in geringerem Ausmaß durchgeführt, indem er mit einer ab Feber 2011 gemieteten, wenig später geleasten L-Pumpe eine Betonpumptätigkeit auf Baustellen durchführte. a.)Die wesentlichen Betriebsgrundlagen vor der Umstrukturierung im Feber – Juni 2011 waren: -vier bis fünf LKW mit je einem Betonmischer, davon zwei mit je einem Betonmischer und einer Betonpumpe; -Ein Pickup-KFZ Toyota Hilux und ein Ford Connect Kastenwagen für Baustellenfahrten; -hauptsächlich Betonproduzenten als Kunden; -Jahresumsatz ca 400.000 € - 550.000 € aus Betontransporten und Betonpumpleistungen; -Jahresumsatz 138.000 €-145.000 € aus Betonpumpleistungen; -10 bis 12 LKW – Konzessionen -die Tätigkeiten des Bf wurden durch diesen selbst und vier bis 5 Mitarbeiter bewältigt; b.) Die wesentlichen Betriebsgrundlagen nach der Umstrukturierung waren: -eine L-Pumpe mit einem LKW, auf welchem diese Pumpe installiert war; -ein Pickup-KFZ Toyota Hilux bis 2012, seit 2012 ein PKW ASTZ; -die Kunden waren hauptsächlich Betonproduzenten; - der Jahresumsatz aus Betonpumpleistungen betrug 90.000 € - 130.000 € (Transportleistungen gab es nicht mehr); -dieselben 10-12 LKW-Konzessionen -der Bf hat seit der Umstrukturierung keine Dienstnehmer mehr, er führt alle betrieblichen Tätigkeiten selbst durch. Die Tätigkeiten des Bf vor der Umstrukturierung waren mit den betrieblichen Tätigkeiten des Bf danach vergleichbar, weil vor und nach der Umstrukturierung in wesentlichem Umfang Betonpumpleistungen durchgeführt worden sind. Der wichtigste Unterschied war nur, das ab Feber 2011 durch den Bf nur noch Beton gepumpt wurde, während der Bf vor der Umstrukturierung im Feber 2011 Beton transportierte und pumpte. Die oben dargestellten wesentlichen Betriebsgrundlagen der betrieblichen Tätigkeit vor und nach der Umstrukturierung im Feber 2011 erscheinen vergleichbar . Eine Betriebsaufgabe hätte die Einstellung der bisherigen Tätigkeit vorausgesetzt. Schließt sich aber, wie im vorliegenden Fall, an die beendete, bisherige Tätigkeit eine Tätigkeit an, die mit der alten Tätigkeit vergleichbar ist, kann keine Betriebsaufgabe vorliegen (VwGH 20.11.2012, 2008/13/0065; VwGH 20.4.1985, 82/14/0312; Doralt, in Doralt/Ruppe I, 11. Auflage, S. 236; Kanduth-Kristen in Jakom 2018, EStG § 24 TZ 32, 34 m w N). Daher hat der Bf nach Ansicht des BFG im zeitlichen Nahbereich des Feber 2011 keine Betriebsaufgabe verwirklicht. Daher stehen dem Bf die gesamten Verlustvorträge nur im Gesamtausmaß von 75 % der Einkünfte zu (§ 2 Abs 2b Z 2 und Z 3 EStG 1988). Erhebliche , nicht bereits durch die bisherige RSp des VwGH gelöste Rechtsfragen i.S. von Art 133 Abs 4 B-VG haben sich nicht ergeben. Daher ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. Klagenfurt am Wörthersee, am 30. April 2019

Normen und Schlagworte

TeilbetriebTransportbetrieb

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/4100459/2013
ECLI
ECLI:AT:BFG:2019:RV.4100459.2013
Stammnummer
124879
Gültig
30.04.2019 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF