…Rechtsgrundsätze von Billigkeit (Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei) und Zweckmäßigkeit (Angemessenheit in Bezug auf das öffentliche Interesse) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu beachten. Hiebei sind insbesondere auch die Gesichtspunkte der General- und der Spezialprävention in die Beurteilung miteinzubeziehen (vgl…
…Ausgewogenheit der Milderungs- und der Erschwerungsgründe sowie ebenfalls als durchschnittlich einzustufende wirtschaftliche Lage) grundsätzlich angemessen erscheinenden Ausgangswert von etwa der Hälfte dieser Strafobergrenze, erscheint unter Berücksichtigung der angeführten, nunmehr aktuell vorliegenden Milderungsgründe, den wirtschaftlichen Gegebenheiten und unter (zusätzlicher) Beachtung der Aspekte der General- und Spezialprävention…
…Selbst wenn ein gnadenwürdiger Umstand vorgelegen wäre, hätte die entscheidende Behörde bei der danach erfolgenden Beurteilung im Zuge einer Ermessensentscheidung die Billigkeit und Zweckmäßigkeit einander gegenüberzustellen, wobei bei letzterem vor allem auch die Gedanken der General- und Spezialprävention zu berücksichtigen wären. Diese verfolgen das Ziel…
…gemäß § 20 Bundesabgabenordnung (BAO) von den Grundsätzen der Billigkeit (Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei) und Zweckmäßigkeit (Angemessenheit in Bezug auf das öffentliche Interesse) auszugehen hat. Unter Zweckmäßigkeit sind im Bereich des Strafrechtes auch die Gesichtspunkte der General- und Spezialprävention zu verstehen. Das…
…gemäß § 20 Bundesabgabenordnung von den Grundsätzen der Billigkeit (Angemessenheit in Bezug auf das berechtigte Interesse der Partei) und Zweckmäßigkeit (Angemessenheit in Bezug auf das öffentliche Interesse) auszugehen hat. Unter Zweckmäßigkeit sind im Bereich des Strafrechts auch die Gesichtspunkte der General- und Spezialprävention zu verstehen. Das…
…General- und Spezialprävention zu berücksichtigen (vgl. OGH 2.12.1982, 13 Os 156/82), obwohl dies im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Die vom Beschwerdeführer beantragte Strafbemessung wird angesichts der Höhe der hinterzogenen Abgabe, sowie die lange Dauer der Tatbegehung dem Gebot einer general- und…
…88 und derzeit aushaftenden Rückstand von € 6.960,24 kann auch nicht von einer zeitnahen Begleichung ausgegangen werden. Zum anderen sind nach hM auch die General- und Spezialprävention einzubeziehen. (Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG5, 2018, § 23, Rz 3). Sowohl aus generalpräventiver als auch spezialpräventiver…
…gegenständlichen Verfahren angelasteten Abgaben bis dato keine Schadensgutmachung. In Anbetracht des am Abgabenkonto derzeit aushaftenden Abgabenrückstandes von € 179.265,11 kann auch nicht von einer zeitnahen Begleichung ausgegangen werden. Zum anderen sind nach hM auch die General- und Spezialprävention einzubeziehen. Es ist zu erwähnen…
…Schwere der Zuwiderhandlung als auch deren Dauer zu berücksichtigen sind. Dieser Regelung kann weder nach ihrem eindeutigen Wortlaut (Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung) noch nach Sinn und Zweck der Verhängung von Geldbußen, wonach – wie ausgeführt – Gesichtspunkte der General- und Spezialprävention im Vordergrund stehen, entnommen werden…
…2004, 2001/09/0120). Angesichts der erwähnten Vorstrafen erscheint die Verhängung einer Geldstrafe von 63 Euro im Vergleich zu anderen Straftätern in ähnlichen Situationen als sehr milde, sodass eine Reduzierung der Strafen unter dem Blickwinkel der General- und Spezialprävention nicht möglich war. Festgehalten wird, dass…
…berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann bei der Strafbemessung auch auf Überlegungen der General- und Spezialprävention Bedacht genommen werden (vgl. VwGH 15.05.1990, 89/02/0093, VwGH 25.04.1996, 92/06/0038, vgl. auch Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze II2, 290 und Hauer/Leukauf…
…Zwangsstrafe in Höhe von Euro 1.000,00 am 23. November 2023 eingebracht wurde und somit die Zwangsstrafe ihrem Charakter als Maßnahme zur General- und Spezialprävention gerecht wurde. Die Verhängung der Zwangsstrafe mit Bescheid vom 1. September 2020 im Betrag von Euro 1.000,00…
…reduzierte Zwangsstrafe ihrem Charakter als Maßnahme zur General- und Spezialprävention nicht gerecht wird. Schließlich wurde im vorliegenden Fall die zu erstattende Meldung nach dem wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz ebenso erst mit Einbringung der Beschwerde mit 6. Mai 2021 und somit erst nach Festsetzung der Zwangsstrafe eingebracht…
…der in Ausübung des Gnadenrechtes nunmehr vorzunehmenden Beurteilung dieser Umstände gelte es die Angemessenheit in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei der Angemessenheit in Bezug auf das öffentliche Interesse zu stellen. Der Gnadenentscheidung seien auch general- und spezialpräventive Überlegungen zugrunde zu legen. Das bedeute…
…allgemeinen Rechtsgrundsätze von Billigkeit (Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei) und Zweckmäßigkeit (Angemessenheit in Bezug auf das öffentliche Interesse) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu beachten. Hierbei sind auch die Gesichtspunkte der General- und der Spezialprävention in die Beurteilung miteinzubeziehen (vgl…
…von Billigkeit (Angemessenheit in bezug auf berechtigte Interessen der Partei) und Zweckmäßigkeit (Angemessenheit in bezug auf das öffentliche Interesse) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu beachten gehabt. Hiebei sind auch die Gesichtspunkte der General- und der Spezialprävention in die Beurteilung miteinzubeziehen gewesen (vgl…
…des § 187 FinStrG ausreichen, zu keinem anderen Ergebnis führen - die Beschwerde aus den von der belangten Behörde ins Treffen geführten general- und spezialpräventiven Gründen abzuweisen war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zur Zulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4…
… 187 FinStrG ausgeführt, dass die Gewährung einer Gnadenmaßnahme im Ermessen der Behörde liege, die dabei von den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit auszugehen habe. Der Gnadenentscheidung seien auch general- und spezialpräventive Überlegungen zugrunde zu legen. Das bedeute, dass sowohl andere als auch der Gnadenwerber selbst…
…zu Gute. Der Bf. hat zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und allfälligen Sorgepflichten keine Angaben gemacht. Es war daher von durchschnittlichen Einkommensverhältnissen auszugehen. Unter Bedachtnahme auf die Strafzumessungsgründe, insbesondere in Bezug auf die general- und spezialpräventive Funktion der Verwaltungsstrafe, kommt eine Herabsetzung der Strafe nicht…
…nach general- und spezialpräventiven Überlegungen standzuhalten: So soll der Finanzstraftäter selbst durch das ihm auferlegte Sanktionsübel von der Begehung weiterer Finanzvergehen abgehalten werden; diese Wirkung soll die Strafentscheidung bei ihrem Bekanntwerden auch gegenüber anderen Personen in der Lage des Finanzstraftäters entfalten. Dieses Erfordernis der Spezialprävention…