…2017, welche händisch ausgefertigt wurde und eine Unterschrift aufweist, handelt es sich nicht um eine automationsunterstützt erlassene Erledigung, weswegen die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO nicht zur Anwendung gelangt. Erforderlich ist daher die Unterschrift einer für die Behörde an sich approbationsbefugten Person (vgl. Ritz…
…2017, welche händisch ausgefertigt wurde und eine Unterschrift aufweist, handelt es sich nicht um eine automationsunterstützt erlassene Erledigung, weswegen die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO nicht zur Anwendung gelangt. Erforderlich ist daher die Unterschrift einer für die Behörde an sich approbationsbefugten Person (vgl. Ritz…
…Die gegenständliche Beschwerdevorentscheidung weist eine Unterschrift auf, der Tatbestand des § 96 letzter Satz BAO ist nicht (zur Gänze) erfüllt, die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO tritt daher nicht ein (vgl UFS 8.6.2011, RV/2133-W/10). § 96 erster Satz BAO setzt voraus…
…genehmigt. Die gegenständliche Beschwerdevorentscheidung weist eine Unterschrift auf, der Tatbestand des § 96 letzter Satz BAO ist nicht (zur Gänze) erfüllt, die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO tritt daher nicht ein (UFS 8.6.2011, RV/2133-W/10). § 96 erster Satz BAO setzt voraus…
…genehmigt. Die gegenständliche Beschwerdevorentscheidung weist eine Unterschrift auf, der Tatbestand des § 96 letzter Satz BAO ist nicht (zur Gänze) erfüllt, die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO tritt daher nicht ein (UFS 8.6.2011, RV/2133-W/10). § 96 erster Satz BAO setzt voraus…
…genehmigt. Die gegenständliche Beschwerdevorentscheidung weist eine Unterschrift auf, der Tatbestand des § 96 letzter Satz BAO ist nicht (zur Gänze) erfüllt, die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO tritt daher nicht ein (UFS 8.6.2011, RV/2133-W/10). § 96 erster Satz BAO setzt voraus…
…Für automationsunterstützt erstellte Ausfertigungen, die vor Inkrafttreten dieser Sonderregelung erstellt wurden, ist selbstverständlich die Genehmigungsfiktion aufgrund der bisher bestehenden Regelung des § 96 BAO anzuwenden. Mit der Verwendung der Amtssignatur wird auch die für den Bescheidempfänger aus Rechtsschutzgründen erforderliche Erkennbarkeit der automationsunterstützten Herstellung der Ausfertigung sichergestellt…
…anzuwenden seien. So enthalte § 96 Abs. 2 BAO im Unterschied zum AVG eine Genehmigungsfiktion und werde zwischen "Erlassung" und "Ausfertigung" eines Bescheides nicht differenziert. In Fällen der automationsunterstützten Bescheidausfertigung sei keine Dokumentation der Genehmigung jener Person erforderlich, die den Bescheid erlassen habe bzw. zuzurechnen sei…
…Für automationsunterstützt erstellte Ausfertigungen, die vor Inkrafttreten dieser Sonderregelung erstellt wurden, ist selbstverständlich die Genehmigungsfiktion aufgrund der bisher bestehenden Regelung des § 96 anzuwenden. Mit der Verwendung der Amtssignatur wird auch die für den Bescheidempfänger aus Rechtsschutzgründen erforderliche Erkennbarkeit der automationsunterstützten Herstellung der Ausfertigung sichergestellt." Somit…
…händisch ausgefertigt wurde und eine Unterschrift aufweist, handelt es sich nicht um eine automationsunterstützt erlassene Erledigung, weswegen die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO nicht zur Anwendung gelangt. Erforderlich ist daher die Unterschrift einer für die Behörde an sich approbationsbefugten Person (vgl Ritz/Koran, BAO…
…zukommt. Für automationsunterstützt erstellte Ausfertigungen, die vor Inkrafttreten dieser Sonderregelung erstellt wurden, ist selbstverständlich die Genehmigungsfiktion aufgrund der bisher bestehenden Regelung des § 96 anzuwenden." Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich nun, dass sich der Gesetzgeber der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs angeschlossen und gegenteilige Literaturmeinungen (vgl zB Denk…
…zukommt. Für automationsunterstützt erstellte Ausfertigungen, die vor Inkrafttreten dieser Sonderregelung erstellt wurden, ist selbstverständlich die Genehmigungsfiktion aufgrund der bisher bestehenden Regelung des § 96 anzuwenden." Aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich nun, dass sich der Gesetzgeber der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs angeschlossen und gegenteilige Literaturmeinungen (vgl zB Denk…
…werden könnten. Tz 71 Allerdings wurde durch das BGBl 1987812 in § 96 letzter Satz BAO eine Genehmigungsfiktion für mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellte Bescheide eingefügt: Demnach bedürfen derartige Erledigungen weder eine Unterschrift noch eine Beglaubigung und gelten, wenn sie weder eine Unterschrift noch eine Beglaubigung aufweisen…
…2020, RV/7100098/2020 oder BFG 27. 9. 2019, RV/7102661/2019). Die belangte Behörde übersieht jedoch, dass die Genehmigungsfiktion des § 96 Abs. 2 BAO nur dann zum Tragen kommt, wenn diese Ausfertigungen, so der Gesetzeswortlaut, "weder eine Unterschrift noch eine Beglaubigung aufweisen." Nun trägt…
…BAO-Kommentar, 6. Auflage, § 96, Tz 6). Die (durch BGBl 1987/312 eingefügte) Genehmigungsfiktion im § 96 letzter Satz erfolgte wegen der Judikatur des VwGH (zB 24.10.1986, 85/17/0144), wonach nicht unterschriebene, mittels Automationsunterstützung erstellte Ausfertigungen keine Bescheide sind, wenn die Urschrift (der…
…Bescheides hat. Nach der einhelligen Judikatur wird durch die zusätzliche Unterfertigung der Tatbestand des § 96 letzter Satz BAO nicht (zur Gänze) erfüllt, sodass die darin festgeschriebene Genehmigungsfiktion nicht eintreten kann (BFG 03.04.2018 RV/2101162/2017; UFS 08.06.2011, 2133-W/10). Vereinfacht…
…erstellten Bescheides hat. Nach der einhelligen Judikatur wird durch die zusätzliche Unterfertigung der Tatbestand des § 96 letzter Satz BAO nicht (zur Gänze) erfüllt, sodass die darin festgeschriebene Genehmigungsfiktion nicht eintreten kann (BFG 03.04.2018, RV/2101162/2017; UFS 08.06.2011, RV/2133-W…
…2018, welche händisch ausgefertigt wurde und eine Unterschrift aufweist, handelt es sich nicht um eine automationsunterstützt erlassene Erledigung, weswegen die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO nicht zur Anwendung gelangt. Erforderlich ist daher die Unterschrift einer für die Behörde an sich approbationsbefugten Person (vgl. Ritz…
…2017, welche händisch ausgefertigt wurde und eine Unterschrift aufweist, handelt es sich nicht um eine automationsunterstützt erlassene Erledigung, weswegen die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO nicht zur Anwendung gelangt. Erforderlich ist daher die Unterschrift einer für die Behörde an sich approbationsbefugten Person (vgl. Ritz…
…2017, welche händisch ausgefertigt wurde und eine Unterschrift aufweist, handelt es sich nicht um eine automationsunterstützt erlassene Erledigung, weswegen die Genehmigungsfiktion des § 96 letzter Satz BAO nicht zur Anwendung gelangt. Erforderlich ist daher die Unterschrift einer für die Behörde an sich approbationsbefugten Person (vgl. Ritz…