…Feststellung eines Steueranspruches unternimmt (VwGH 6.7.2006, 2006/15/0046; 3.12.1962, 1189/61). Wie der Unabhängige Finanzsenat unter Verweis auf die Judikatur (VwGH 19. 12.1998, 97/16/0350) ausführte, muss die Abgabenbehörde bestimmte, zielführende Handlungen zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vornehmen…
…BAO gesetzt, die eine Unterbrechung der Verjährung der Einkommensteuerveranlagung 1996 bewirken. Amtshandlungen im Sinne des § 209 BAO unterbrechen die Bemessungsverjährung nämlich nur hinsichtlich jener Abgabe, die sie betreffen. Nach ständiger Judikatur setzt die Unterbrechungswirkung die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus (E 19.2.1998, 97…
…§ 209 Rz 10 ff). Ein erstinstanzlicher Abgabenbescheid dient grundsätzlich der Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches (§ 198 Abs. 1 BAO). Durch diese Amtshandlungen hat sich das Recht des Zollamtes, den Altlastenbeitrag für eine bestimmte beitragspflichtige Tätigkeit festzusetzen und damit die Verjährungsfrist um ein Jahr, namentlich um den…
…GrEStG 1987 und die beschwerdeführende Partei als Abgabenpflichtige bekannt waren. Weder die Grundbuchsabfragen noch das an die W GmbH gerichtete Ergänzungsersuchen lassen die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches erkennen und konnten auch nicht der Feststellung des Abgabepflichtigen dienen, da dieser ebenfalls bereits bekannt war. Da die…
…In-Kraft— Treten grundsätzlich die neue Rechtslage auch dann anzuwenden ist, wenn die betref- fenden Abgabenansprüche vor dem ln-Kraft-Treten entstanden sind. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist für die Wirksamkeit einer Unterbrechungshandlung die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches Voraussetzung (vgl. VwGH 29.11.2010…
…das Grundbuch oder das Zentrale Melderegister Verlängerungshandlungen, wenn sie der Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches dienen. Dass diese Amtshandlungen für die Geltendmachung des Abgabenanspruches auch notwendig und geeignet sind, ist für die Annahme einer Verlängerungshandlung nicht erforderlich (vgl. dazu VwGH 20.10.2022, Ra 2022/16…
…4.1987, 85/15/0377) zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vorgenommen worden sind (VwGH 17.10.1985, 84/16/0006, 0007; 27.4.1987, 85/15/0323; 10.6.1991, 90/15/0115). In der Folge führt das Erkenntnis aus, dass eine Unterbrechungshandlung iSd § 209…
…4.1987, 85/15/0377) zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vorgenommen worden sind (VwGH 17.10.1985, 84/16/0006, 0007; 27.4.1987, 85/15/0323; 10.6.1991, 90/15/0115). In der Folge führt das Erkenntnis aus, dass eine Unterbrechungshandlung iSd § 209…
…2019. Im Jahr 2109 wurde lediglich eine allgemeine Information über das neue Bankkonto der belangten Behörde ohne jeglichen Bezug auf die Kommunalsteuer 2013 an die Beschwerdeführerin versendet. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs setzt allerdings die Verlängerung der Verjährungsfrist die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus (vgl…
…4.1987, 85/15/0377) zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vorgenommen worden sind (VwGH 17.10.1985, 84/16/0006, 0007; 27.4.1987, 85/15/0323; 10.6.1991, 90/15/0115). In der Folge führt das Erkenntnis aus, dass eine Unterbrechungshandlung iSd § 209…
…wobei derartige Schreiben der Abgabenbehörde nur hinsichtlich jener Abgaben Verlängerungswirkung zukommt, auf die das Schreiben Bezug nimmt (vgl. VwGH 17.4.2008, 2006/15/0077). Die Fristverlängerung setzt die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus (vgl. VwGH 17.5.2001, 200/16/0602; 29.11.2001…
…Verlängerungshandlungen iSd § 209 Abs. 1 BAO zu qualifizieren. Dem Rechtshilfeersuchen vom 31. Juli 2012 fehle die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches, insbesondere auch des Abgabenzeitraumes. Der Aktenvermerk des Finanzamtes ***12*** vom 1. August 2013 über die USt-Nachschau sei keine nach außen erkennbare Amtshandlung, zudem betreffe…
…bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einbringungsmaßnahmen gesetzt wurden, die jeweils als Unterbrechungshandlung im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO zu betrachten. Die Unterbrechungshandlung setzt die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus (VwGH 19.2.1998, 97/16/0353; VwGH 25.3.2010, 2009/16/0205). Die…
…0077). Die Fristverlängerung setzt die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus (vgl. VwGH 17.5.2001, 2000/16/0602; 29.11.2001, 2001/16/0364; 23.1.2003, 2002/16/0027; 25.6.2008, 2008/15/0090). Zu einer Anfrage die im Betreff lediglich den Vermerk…
…Sozialversicherungsbeiträge und Kommunalsteuer 2004-2006 angeführt sind, nicht aber Dienstgeberabgabe. Da die Fristverlängerung i.S.d. § 209 Abs. 1 BAO die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraussetzt (VwGH 17.5.2001, 2000/16/0602; 29.11.2001, 2001/16/0364; 23.1.2003, 2002/16/0027…
…nach außen erkennbare Amtshandlung zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches eine relevante Verlängerungshandlung. Im Zuge der Betriebsprüfung betreffend die Jahre 2001 - 2003 wurde am 20.7.2005 ein Vorhalt an Sie ausgefertigt. Im Zusammenhang mit den Aufwandsbelegproben 2001 wurden Sie aufgefordert, eine Auflistung aller Provisionszahlungen an…
…dass der Abgabenanspruch mit Ablauf des Jahres 2016 entstanden ist. Mit Ablauf des Jahres 2021 ist das Ende der allgemeinen, fünfjähren Verjährungsfrist anzusetzen. Nach der Rechtsprechung des VwGH setzt die Fristverlängerung etwa die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus. Die bloße Ankündigung einer Amtshandlung würde nicht…
…dass der Abgabenanspruch mit Ablauf des Jahres 2016 entstanden ist. Mit Ablauf des Jahres 2021 ist das Ende der allgemeinen, fünfjähren Verjährungsfrist anzusetzen. Nach der Rechtsprechung des VwGH setzt die Fristverlängerung etwa die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus. Die bloße Ankündigung einer Amtshandlung würde nicht…
…17.12.2015 hätte es weiterer Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches i.S.d. § 209 Abs. 1 BAO in den Jahren 2013 und 2014 bedurft. Derartige Amtshandlungen verlängern die Verjährungsfrist nur, wenn sie auf die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches gerichtet sind (VwGH 17.5.2001…
…Die angefochtenen Rückforderungsbescheide vom November 2019 seien daher noch vor Eintritt der Festsetzungsverjährung erlassen worden. Nach ständiger Rechtsprechung erfordert eine fristverlängernde Amtshandlung, dass sie von der zuständigen Abgabenbehörde zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vorgenommen wird. Aus diesem Grunde führt eine Außenprüfung nur hinsichtlich jener Abgaben…