…belangten Behörde vom 7. Mai 1998 den Abgabenanspruch gemäß § 33 TP 21 Abs. 1 Z 1 GebG geltend machten, sowie unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die belangte Behörde zur erstinstanzlichen Geltendmachung des Abgabenanspruches nach dem zitierten Gebührentatbestand sachlich nicht zuständig war, kam den genannten Amtshandlungen…
…4.1987, 85/15/0377) zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vorgenommen worden sind (VwGH 17.10.1985, 84/16/0006, 0007; 27.4.1987, 85/15/0323; 10.6.1991, 90/15/0115). In der Folge führt das Erkenntnis aus, dass eine Unterbrechungshandlung iSd § 209…
…zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches unternehmen, um eine Unterbrechung der Verjährung zu bewirken (vgl. VwGH 19.2.1998, 97/16/0353). Gegenstand des Erhebungsauftrages vom 19. Juni 2002 war ein "BMW mit deutschem Kennzeichen". Aus dem Erhebungsauftrag geht nicht hervor, zur Geltendmachung welches bestimmten Abgabenanspruches…
…Feststellung eines Steueranspruches unternimmt (VwGH 6.7.2006, 2006/15/0046; 3.12.1962, 1189/61). Wie der Unabhängige Finanzsenat unter Verweis auf die Judikatur (VwGH 19. 12.1998, 97/16/0350) ausführte, muss die Abgabenbehörde bestimmte, zielführende Handlungen zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vornehmen…
…BAO gesetzt, die eine Unterbrechung der Verjährung der Einkommensteuerveranlagung 1996 bewirken. Amtshandlungen im Sinne des § 209 BAO unterbrechen die Bemessungsverjährung nämlich nur hinsichtlich jener Abgabe, die sie betreffen. Nach ständiger Judikatur setzt die Unterbrechungswirkung die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus (E 19.2.1998, 97…
…§ 209 Rz 10 ff). Ein erstinstanzlicher Abgabenbescheid dient grundsätzlich der Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches (§ 198 Abs. 1 BAO). Durch diese Amtshandlungen hat sich das Recht des Zollamtes, den Altlastenbeitrag für eine bestimmte beitragspflichtige Tätigkeit festzusetzen und damit die Verjährungsfrist um ein Jahr, namentlich um den…
…von der sachlich zuständigen Abgabenbehörde durchgeführt werden, nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein und die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches zum Gegenstand haben. Sie müssen jedoch nicht gegen den schließlich in Anspruch genommenen Abgabenschuldner gerichtet, ja nicht einmal diesem zur Kenntnis gelangt sein…
…GrEStG 1987 und die beschwerdeführende Partei als Abgabenpflichtige bekannt waren. Weder die Grundbuchsabfragen noch das an die W GmbH gerichtete Ergänzungsersuchen lassen die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches erkennen und konnten auch nicht der Feststellung des Abgabepflichtigen dienen, da dieser ebenfalls bereits bekannt war. Da die…
…In-Kraft— Treten grundsätzlich die neue Rechtslage auch dann anzuwenden ist, wenn die betref- fenden Abgabenansprüche vor dem ln-Kraft-Treten entstanden sind. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist für die Wirksamkeit einer Unterbrechungshandlung die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches Voraussetzung (vgl. VwGH 29.11.2010…
…das Grundbuch oder das Zentrale Melderegister Verlängerungshandlungen, wenn sie der Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches dienen. Dass diese Amtshandlungen für die Geltendmachung des Abgabenanspruches auch notwendig und geeignet sind, ist für die Annahme einer Verlängerungshandlung nicht erforderlich (vgl. dazu VwGH 20.10.2022, Ra 2022/16…
…4.1987, 85/15/0377) zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vorgenommen worden sind (VwGH 17.10.1985, 84/16/0006, 0007; 27.4.1987, 85/15/0323; 10.6.1991, 90/15/0115). In der Folge führt das Erkenntnis aus, dass eine Unterbrechungshandlung iSd § 209…
…4.1987, 85/15/0377) zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vorgenommen worden sind (VwGH 17.10.1985, 84/16/0006, 0007; 27.4.1987, 85/15/0323; 10.6.1991, 90/15/0115). In der Folge führt das Erkenntnis aus, dass eine Unterbrechungshandlung iSd § 209…
…Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die Abgabenbehörde eine nach außen erkennbare Handlung zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches unternehmen, um eine Unterbrechung der Verjährung zu bewirken (vgl…
…2019. Im Jahr 2109 wurde lediglich eine allgemeine Information über das neue Bankkonto der belangten Behörde ohne jeglichen Bezug auf die Kommunalsteuer 2013 an die Beschwerdeführerin versendet. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs setzt allerdings die Verlängerung der Verjährungsfrist die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus (vgl…
…4.1987, 85/15/0377) zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vorgenommen worden sind (VwGH 17.10.1985, 84/16/0006, 0007; 27.4.1987, 85/15/0323; 10.6.1991, 90/15/0115). In der Folge führt das Erkenntnis aus, dass eine Unterbrechungshandlung iSd § 209…
…wobei derartige Schreiben der Abgabenbehörde nur hinsichtlich jener Abgaben Verlängerungswirkung zukommt, auf die das Schreiben Bezug nimmt (vgl. VwGH 17.4.2008, 2006/15/0077). Die Fristverlängerung setzt die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus (vgl. VwGH 17.5.2001, 200/16/0602; 29.11.2001…
…Verlängerungshandlungen iSd § 209 Abs. 1 BAO zu qualifizieren. Dem Rechtshilfeersuchen vom 31. Juli 2012 fehle die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches, insbesondere auch des Abgabenzeitraumes. Der Aktenvermerk des Finanzamtes ***12*** vom 1. August 2013 über die USt-Nachschau sei keine nach außen erkennbare Amtshandlung, zudem betreffe…
…bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einbringungsmaßnahmen gesetzt wurden, die jeweils als Unterbrechungshandlung im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO zu betrachten. Die Unterbrechungshandlung setzt die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus (VwGH 19.2.1998, 97/16/0353; VwGH 25.3.2010, 2009/16/0205). Die…
…neu zu laufen. Die Verjährung des Bemessungsrechtes wird auch durch eine Handlung unterbrochen, die nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet ist. Nach dem Wortlaut des Gesetzes genügt es, dass das Finanzamt irgendeine Handlung zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches vornimmt, vorausgesetzt…
…eine Amtshandlung (iSd § 209 Abs. 1 BAO) erfolgt. Weitere Verlängerungen um jeweils ein Jahr setzen voraus, dass jeweils im (weiteren) verlängerten Jahr die betreffende Amtshandlung vorgenommen wird (Ritz, BAO³, § 209 Tz 1). Die Fristverlängerung setzt die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus (VwGH 23.1.2003…