…In der Verordnung kann vorgesehen werden, dass sich der Unternehmer einer bestimmten geeigneten öffentlichrechtlichen oder privatrechtlichen Übermittlungsstelle zu bedienen hat. Im vorliegenden Fall wurden durch das mittlerweile insolvente Unternehmen für das Jahr 2010 ausschließlich für Monate, in welchen ein Überschuss entstanden war, Voranmeldungen abgegeben. Durch…
…die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 UStG 1994 selbst zu berechnen hat. Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Als Voranmeldung gilt auch eine berichtigte Voranmeldung…
…die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Nach der Abwicklung des Konkurses und der Schlussverteilung steht fest, dass die verfahrensgegenständlichen Abgaben uneinbringlich sind. Zur Geltendmachung einer Haftung gemäß § 9 BAO müssen zudem die Verletzung von Pflichten, ein Verschulden des…
…eingeholte Straftakt zur Kenntnisnahme und Erstattung einer allfälligen Stellungnahme übermittelt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der BF erwarb die Wohnung samt Garage in ***Adr*** am 17.08.2000 durch Schenkung von seiner Mutter. Er vermietete diese ab August 2003 und erzielte nachstehende Überschüsse: [.…
…VwGH 28.04.2009, 2006/13/0197) in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung, zumal eine allfällige (zur Zeit der Erlassung des Haftungsbescheides bestehende) Uneinbringlichkeit beim Haftenden nicht ausschließt, dass künftig neu hervorkommendes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben…
…zur Höhe des vorangemeldeten Überschussbetrages auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war.…
…am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonats eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des §…
…Haftungspflichtigen der Geltendmachung der Haftung nicht entgegenstünden (siehe dazu z.B. VwGH 18.10.2005, 2004/14/0112; VwGH 28.5.2008, 2006/15/0089; VwGH 25.11.2009, 2008/15/0220). Darüber hinaus ist dem Bf. - wie obig dargelegt wurde - zumindest eine grob fahrlässige…
…Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Die Zweckmäßigkeit der Geltendmachung der Haftung liegt vor allem darin, dass nur durch diese Maßnahme überhaupt eine zumindest teilweise Einbringlichkeit der betreffenden Abgabe gegeben ist, und nur so dem öffentlichen Interesse an der Abgabenerhebung nachgekommen…
…spätestens am Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonats eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des …
…ergänzt: 15.) Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonats eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des …
…mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142; VwGH 28.5.2008, 2006/15/0089). Auch die Beschwerdeeinwendungen, die Bf. hat privat große Geldmittel für das Unternehmen zur Verfügung gestellt bzw. große Beträge privat bezahlt, sind keine Argumente für eine Maßnahme…
…innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen werden. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden, bis zu dessen Ablauf die…
… 4 Abs. 3 auf die Geltendmachung der Betriebsausgaben nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften über, so ist eine erneute Ermittlung der Betriebsausgaben mittels des Durchschnittssatzes gemäß Abs. 1 frühestens nach Ablauf von fünf Wirtschaftsjahren zulässig. (4) Für die Ermittlung des Gewinnes können weiters mit Verordnung des Bundesministers…
…zu entnehmen, dass die UVA als Steuererklärung gilt. Die Umsatzsteuervorauszahlung und der Überschuss der Vorsteuern über die Umsatzsteuer sind Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung. Ergibt sich eine Vorauszahlung, so ist diese vom Unternehmer spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Die UVA-Übermittlung des Bf. hat gemäß…
…StG 1992, der in Z 1 genannten Steuersubjekte; 6. ...." § 7 BAO (Bundesabgabenordnung) lautet: "(1) Personen, die nach Abgabenvorschriften für eine Abgabe haften, werden durch Geltendmachung dieser Haftung (§ 224 Abs. 1) zu Gesamtschuldnern. (2) Persönliche Haftungen (Abs. 1) erstrecken sich auch auf Nebenansprüche (§ 3 Abs. 1…
…in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 23.4.2008, 2004/13/0142). Für die Ermessensübung bedarf es daher keiner Feststellungen zur Einkommens- und Vermögenssituation des Haftungspflichtigen (VwGH 12.9.2023, Ra 2022/13/0116). Eine allfällige persönliche Unbilligkeit in der Einhebung…
…Die Bf. erzielte laut eigenen Angaben folgenden Überschuss vor Geltendmachung des Gewinnfreibetrages, wobei das Kilometergeld wie folgt ausgewiesen war: | Jahr | Betrag | km-Geld | 2013 | € 826,73 | € 3.566,72 | 2014 | € 6.564,56 |…
…unselbständig beschäftigt oder arbeitslos gemeldet und hat AMS-Gelder bezogen. Ein auf die Erzielung eines Gesamtgewinnes oder -überschusses gerichtetes Ertragsstreben in Zusammenhang mit dem Handel von Goldmünzen und Golfartikeln war ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erkennbar. Auf Grund dieser eklatanten Änderung der Gesamtverhältnisse ab dem…
…als straferschwerend hingegen der längere Tatzeitraum gewertet. Gegen dieses Erkenntnis erhob der Bf. (durch seinen ausgewiesenen Verteidiger) form- und fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde und begehrte unter Geltendmachung einer unrichtigen Tatsachenfeststellung und einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung die ersatzlose Behebung des angefochtenen Erkenntnisses bzw., in eventu…