…an, dass auf dem Gelände des Kieswerkes ***KW3*** eine Trabrennbahn unter der Zuhilfenahme von recyclierten Baurestmassen errichtet worden sei. Seit 2010 wird eine größere Menge Recyclingmaterial in ***KW1*** zwischengelagert. Diese Tätigkeiten (Geländeverfüllungen/Geländeanpassungen/Lagerung) sind nach Meinung der ***X.*** nicht altlastenbeitragspflichtig gewesen. 3.2.1…
…die technische Verwendungseignung bestätigen. Handbücher oder Arbeitsanweisungen mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die Implementierung eines Qualitätssicherungssystems liegen für diesen Zeitraum nicht vor. Im Streitzeitraum verwendete die Bf. die in der genannten Recyclinganlage erzeugten Materialien zur Vornahme von Geländeanpassungen, etwa zur Herstellung von Fahrstraßen, d.h…
…7 Abs. 1 ALSAG nicht mehr von den angefochtenen Bescheiden umfasst wäre. Die belangte Behörde legte - den Wiegebelegen der ***A.*** folgend - den angefochtenen Bescheiden eine den Standort ***KW3*** betreffende Materialverwendung für die Vornahme von Geländeanpassungen im Ausmaß von lediglich 8.769,3 Tonnen zugrunde, wobei…
…Z 1 ALSAG, dass Abfälle, die zur Verfüllung von Geländeunebenheiten bzw. zur Vornahme von Geländeanpassungen verwendet werden, einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen unabhängig von einer solchen Wiederverwendung weiterhin als Abfälle im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten. Unter Geländeverfüllungen oder -anpassungen im Sinne des § 2 Abs…
…Bf.) damals vertreten durch RA, gerichteten Bescheid vom 19.11.2004, Zl. zzz, setzte das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien für das Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. Vornehmen von Geländeanpassungen auf den Grundstücken Nr. aa bis hh, alle KG Ort1, gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit…
…dem Gesagten erachtet es das Bundesfinanzgericht somit als erwiesen, dass die Bf. das verfahrensgegenständliche Aushubmaterial zu den im Spruch des angefochtenen Bescheides näher genannten Zeiträumen zur Verfüllung/Geländeanpassung des in Rede stehenden Areals verwendet und somit den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 1 lit…
…das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…Amts wegen vorliegen würden. Gemäß § 3 Abs 1 Z 1 lit c ALSAG unterliegt das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz…
…Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2, KG B erfolgten "zulässigerweise" im Sinne des § 3 Abs. 1a) ALSAG. Letzteres traf aber auf Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen hinsichtlich der Grundstücksparzelle 638…
…Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2, KG B erfolgten "zulässigerweise" im Sinne des § 3 Abs. 1a) ALSAG. Letzteres traf aber auf Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen hinsichtlich der Grundstücksparzelle 638…
…unter Tage) der Erde, wobei als Ablagern im Sinne dieses Bundesgesetzes auch das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen…
…teilweise Folge gegeben. Spruchpunkt 1) des angefochtenen Bescheides wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) wie folgt abgeändert: Die mit Ablauf des 1., 2., 3. und 4. Quartals 2006 für das Vornehmen von Geländeanpassungen entstandene Altlastenbeitragsschuld wird gemäß § 201 Abs. 1, Abs. 2 Z. 3 und Abs…
…Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, c. das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen, …
…1 Z 3 ALSAG festgestellt, dass durch die Verfüllung von 640 m³ Betongranulat als Frostkoffermaterial auf dem näher bezeichneten Grundstück zum Zwecke einer Geländeanpassung bzw. Geländeaufschüttung (im Zuge einer Baumaßnahme) keine beitragspflichtige Tätigkeit gesetzt wurde. Gegen diesen Bescheid hat das Zollamt Klagenfurt Villach Beschwerde an…
…der Schüttungen sei B. gewesen, welcher den Bf. mit der Durchführung von Schüttungen, Geländeanpassungen mit Bodenaushubmaterial und Neugestaltung des Wirtschaftsweges "Y." im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit beauftragt habe. Weitere Vereinbarungen zwischen dem Bf. und B. habe es nicht gegeben. Er habe vorerst Kosten, die B…
…erfüllten den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c ALSAG (Verfüllung von Geländeunebenheiten bzw. Geländeanpassungen). Eine Ausnahmebestimmung von der Altlastenbeitragspflicht gem. § 3 Abs. 1a Z 4 und 5 ALSAG finde mangels Zulässigkeit keine Anwendung. Mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit…
…das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in unzulässiger Weise für Geländeanpassungen mengenmäßig festgehaltenes Bodenaushubmaterial verwendet und dadurch eine beitragspflichtige Tätigkeit gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit.c ALSAG gesetzt habe. Gegen diesen Bescheid hat der Bf. mit Eingabe vom 10…
…das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…gemäß § 135 BAO Verspätungszuschläge in Höhe von € 10.188,80 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bf. im maßgeblichen Zeitraum in unzulässiger Weise für Geländeanpassungen mengenmäßig festgehaltenes Bodenaushubmaterial verwendet habe und dadurch eine beitragspflichtige Tätigkeit gem. § 3 Abs. 1 Z…