…zu überlassen. ***8*** sagte dem Bf die unentgeltliche Überlassung des Bodenaushubs zu. Beide suchten gemeinsam die Firma ***5*** auf, um die durchzuführenden Aushubarbeiten zu besprechen. Für die Geländeanpassung war weder eine Bewilligung, noch eine Anzeige nach dem Steiermärkischen Baugesetz erforderlich. Zwischen 19. und 21. September…
…dass die Bf. keinen Nachweis der Anwendung eines Qualitätssicherungssystems bei der Herstellung des Recyclingmaterials erbracht habe. Die Verwendung des Recyclingmaterials zur Befestigung der Baustelleneinfahrt stelle eine altlastenbeitragspflichtige Geländeanpassung mit Abfall im Sinne des § 3 Abs.1 Z.1 lit.c ALSAG dar. Die spätere Entfernung…
…die technische Verwendungseignung bestätigen. Handbücher oder Arbeitsanweisungen mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die Implementierung eines Qualitätssicherungssystems liegen für diesen Zeitraum nicht vor. Im Streitzeitraum verwendete die Bf. die in der genannten Recyclinganlage erzeugten Materialien zur Vornahme von Geländeanpassungen, etwa zur Herstellung von Fahrstraßen, d.h…
…an, dass auf dem Gelände des Kieswerkes ***KW3*** eine Trabrennbahn unter der Zuhilfenahme von recyclierten Baurestmassen errichtet worden sei. Seit 2010 wird eine größere Menge Recyclingmaterial in ***KW1*** zwischengelagert. Diese Tätigkeiten (Geländeverfüllungen/Geländeanpassungen/Lagerung) sind nach Meinung der ***X.*** nicht altlastenbeitragspflichtig gewesen. 3.2.1…
…7 Abs. 1 ALSAG nicht mehr von den angefochtenen Bescheiden umfasst wäre. Die belangte Behörde legte - den Wiegebelegen der ***A.*** folgend - den angefochtenen Bescheiden eine den Standort ***KW3*** betreffende Materialverwendung für die Vornahme von Geländeanpassungen im Ausmaß von lediglich 8.769,3 Tonnen zugrunde, wobei…
…Z 1 ALSAG, dass Abfälle, die zur Verfüllung von Geländeunebenheiten bzw. zur Vornahme von Geländeanpassungen verwendet werden, einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen unabhängig von einer solchen Wiederverwendung weiterhin als Abfälle im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten. Unter Geländeverfüllungen oder -anpassungen im Sinne des § 2 Abs…
…der Schüttungen sei B. gewesen, welcher den Bf. mit der Durchführung von Schüttungen, Geländeanpassungen mit Bodenaushubmaterial und Neugestaltung des Wirtschaftsweges "Y." im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit beauftragt habe. Weitere Vereinbarungen zwischen dem Bf. und B. habe es nicht gegeben. Er habe vorerst Kosten, die B…
…erforderlichen Ausmaß handle, welche keine Baumaßnahme darstelle und daher keiner gesonderten Bewilligung bedürfe. Die Bewilligung der Errichtung der „Hobelhalle“ zu einem späteren Zeitpunkt sei nicht von Bedeutung, da im Zeitpunkt der Geländeverfüllung/Geländeanpassung die Baumaßnahme, in deren Zusammenhang sie durchgeführt wurde, festgestanden sei. Zumindest sei…
…bzw. seiner Vertreterin ebenso erwiesen, wie Brandstiftung als Brandursache. Ebenso unstrittig ist, dass die beitragspflichtige Tätigkeit (Geländeverfüllung/Geländeanpassung) vom Bf. veranlasst wurde. Von den in der mündlichen Verhandlung vom 25. September 2018 gestellten Beweisanträgen, die Beischaffung des Bezug habenden Aktes des Magistrates C. zum Beweis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***V.***, hinsichtlich der Beschwerden vom 29. August 2016 (AZ. ******) gegen die Bescheide des damaligen Zollamtes ***ZA*** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 25. Juli 2016, Zahlen: ***01-04/2011***, betreffend…
…GZ. *********, bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Der Beschwerdeführer (Bf.) nahm in der Folge in den hier maßgeblichen Jahren 2011 bis 2014, in den Zeiträumen vom dritten Quartal 2011 bis zum vierten Quartal 2014, eine Geländeanpassung auf dem in Rede stehenden Grundstück, Gst.-Nr. *****, vor…
…4*** und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Rechtliche Beurteilung Der gegenständliche Rechtsstreit reduziert sich auf die Frage, ob die im August 2012 mit Bodenaushubmaterial erfolgte Geländeanpassung zur Errichtung bzw. Erweiterung des gemeindeeigenen Solarparks dem Altlastenbeitrag unterliegt, oder ob die Ausnahmebestimmung des …
…2 und 3 ALSAG festgestellt, dass die auf den Grundstücken Nr. ***2*** und ***3***, KG ***4***, getätigte Geländeanpassung und Errichtung eines Dressurreitplatzes mit Material der ehemaligen Firma ***1***, qualifiziert als Abfälle, nicht dem Altlastenbeitrag unterliegt, da keine beitragspflichtige Tätigkeit verwirklicht wurde. Begründend wurde im Wesentlichen…
…der Frage, ob die Voraussetzungen nach § 3 Abs.1a Z.4 ALSAG vorlagen, Feststellungen notwendig seien, ob für die Verfüllung oder die Geländeanpassung im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld alle erforderlichen Bewilligungen vorlagen. Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark vom 18. Oktober 2017, GZ. ***17***, wurde…
…Bf.) damals vertreten durch RA, gerichteten Bescheid vom 19.11.2004, Zl. zzz, setzte das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien für das Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. Vornehmen von Geländeanpassungen auf den Grundstücken Nr. aa bis hh, alle KG Ort1, gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit…
…dem Gesagten erachtet es das Bundesfinanzgericht somit als erwiesen, dass die Bf. das verfahrensgegenständliche Aushubmaterial zu den im Spruch des angefochtenen Bescheides näher genannten Zeiträumen zur Verfüllung/Geländeanpassung des in Rede stehenden Areals verwendet und somit den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 1 lit…
…das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…Amts wegen vorliegen würden. Gemäß § 3 Abs 1 Z 1 lit c ALSAG unterliegt das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz…
…Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2, KG B erfolgten "zulässigerweise" im Sinne des § 3 Abs. 1a) ALSAG. Letzteres traf aber auf Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen hinsichtlich der Grundstücksparzelle 638…
…Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2, KG B erfolgten "zulässigerweise" im Sinne des § 3 Abs. 1a) ALSAG. Letzteres traf aber auf Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen hinsichtlich der Grundstücksparzelle 638…