…unter dem EW-AZ a. erfassten Grundbesitz für die Jahre 2005 bis 2008 festgesetzt. Demgegenüber habe die verrechnungsmäßige Durchführung der Gebarung ab dem Stichtag 1.1.2007 über das neu aufgelegte Abgabenkonto Steuernummer2 zu erfolgen. Es werde daher der Antrag gestellt, den angefochtenen Bescheid zu…
…insoweit stattgegeben, als folgende Buchungen auf dem Gebarungskonto 93A aufgehoben werden: Zahllast von € 2.902,41 (E) vom 13.2.2012 Zahllast von € 169,64 (ZI) vom 13.2.2012 Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…in Summe saldoneutral auswirkten. Die Höhe des berechneten Vorsolls stimme mit den im Antrag genannten € 61.312,77 überein, sodass keine Strittigkeit hinsichtlich der Gebarung vorliege. Die Gutschrift des Vorsolls könne erst mit der neuerlichen Veranlagung der Umsatzsteuer 2008 erfolgen. Der zukünftige Zeitpunkt der…
…14) Sache des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens war die teilweise Abweisung des Rückzahlungsantrages. Eine darüberhinausgehende Auseinandersetzung mit, wie bereits erwähnt, im Abrechnungsbescheidverfahren zu klärenden Fragen der Gebarung auf dem Abgabenkonto, hatte nicht zu erfolgen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die…
…Konkret wurde begehrt, die Unrichtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto der Bf. festzustellen und folgende Buchungen zu berichtigen: Die Buchung der Lastschrift vom 04.10.2016 in Höhe von 64.139,95 €. Die Buchung der Aussetzung von Konkursforderungen vom 10.10.2011…
…zweifelsfrei ersichtlich, dass diese Zahlung nach Ansicht des Bf rechtsgrundlos geleistet wurde und er eine "Aufrollung des Falles" wünscht. In Wahrheit besteht also Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto 93 bzw 91. Ein derartiger Streit ist aber nicht in einem Verfahren nach §…
…Jänner 1989, 85/14/0021). Ein Guthaben im Sinne des § 215 BAO stellt sich somit als Ergebnis der Gebarung auf dem Abgabenkonto dar. Im vorliegenden Fall steht zweifelsfrei fest, dass im Zeitpunkt der Antragstellung (30. Juni 2014) auf Grund der bis dahin vorgenommenen Buchungen (bei…
…mit Bescheid vom 1.7.2014 zurückgewiesen und dies damit begründet, dass gemäß § 216 BAO über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung sowie darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen sei, auf Antrag des Abgabepflichtigen mit einem Abrechnungsbescheid abzusprechen sei…
…des § 239 zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Gemäß § 216 BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213) sowie darüber, ob und…
…Soweit das Vorbringen dahingehend zu verstehen sein soll, dass die Gebarung am Abgabenkonto der Primärschuldnerin nicht richtig ist, ist auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach Meinungsverschiedenheiten über die Gebarung am Abgabenkonto der Primärschuldnerin im Zuge eines Abrechnungsbescheidverfahrens gemäß § 216 BAO zu klären sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Februar 2022 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes ***1*** als Finanzstrafbehörde zufolge § 264 Abs. 2 lit. a 3. Satz des Finanzstrafgesetzes…
Was zu einer vollständigen Offenlegung gehört (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 119 [Stand 1.8.2011, rdb.at] E 8; VwGH 11. 4. 1991, 90/16/0231, ÖStZB 1991, 450 = Slg 6596/F.), braucht hier nicht abschließend geklärt zu werden. Allerdings ist stets…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 21. Februar 2022 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde zufolge § 264 Abs. 2 lit. a 3. Satz des Finanzstrafgesetzes…
Ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht, ergibt sich aus den einzelnen Abgabengesetzen (z. B. - hier einschlägig - §§ 42 und 43 EStG 1988, § 24 KStG 1988, § 21 UStG 1994). Finanzstrafrechtlich ist zwischen der allgemeinen Abgabenerklärungspflicht und der Aufforderung im Einzelfall kein Unterschied zu machen. In jedem Falle müssen…
…den Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides iSd § 216 BAO als unzulässig zurück. Ein Abrechnungsbescheid stelle eine Entscheidung im Einhebungsverfahren dar. Mit einem solchen Bescheid würde über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung gemäß § 213 BAO sowie darüber entschieden, ob und inwieweit eine bestimmte Zahlungsverpflichtung durch…
…welche Funktion der Bf. im inkriminierten Zustand ausgeübt habe, für die finanzielle Gebarung alleine verantwortlich sei. Der Bf. bestreite aber seine Haftung, weil Abgabenbescheide gegenüber dem Verein noch nicht erlassen worden seien und die im Haftungsbescheid angeführten Summen jeglicher Grundlage entbehrten. Aus einer am 08…
…Bescheid vom 3.6.2009 (über Antrag des Bf) auch festgesetzt worden ist, entspricht der Bescheid dem Gesetz. Allfällige Meinungsverschiedenheiten über die Verrechnung einer Gutschrift und die Verbuchung der Gebahrung können nicht im Verfahren betreffend Einkommensteuer ausgetragen werden. Ein diesbezüglicher Streit wäre im Verfahren nach …
…die im Zuge eines Verfahrens ergehen, oder b) ausdrücklich auf nur einige jener Abgaben eingeschränkt ist, deren Gebarung gemäß § 213 zusammengefasst verbucht wird." § 213 Abs 1 und 2 BAO lauten auszugsweise: "(1) Bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen…
Aus der Gebarung des Abgabenkontos der Fa. X-GmbH ist ersichtlich, dass bis zur Einbuchung der hier haftungsgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlung 9/2006 (Buchungstag 27.11.2006/Fälligkeitstag 15.11.2006) kein Rückstand am Abgabenkonto bestand und die zuvor fällig gewordenen Selbstbemessungsabgaben zeitgerecht gemeldet und zumindest zeitnah…
| 1,82 | 48,78 | Summe: | | | | 43.994,77 Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde über die Gebarung auf dem Abgabenkonto sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem über Antrag auszulösenden Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216…