Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauer Straße 39/1/Top12, 1220 Wien, und Seiwald & Herzog Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, Bahnhofstraße 1, 5400 Hallein, betreffend Beschwerde vom 18. Dezember 2018 gegen die Bescheide…
…zulässig. Entscheidungsgründe Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren ist strittig, ob ein mittels e-Mail eingereichtes Fristverlängerungsansuchen betreffend die Einbringung einer Berufung eine den angestrebten Erfolg zu bewirken geeignete Maßnahme darstellt. Ausgehend vom unbedenklichen Inhalt des Vorlageberichtes samt Beilagen, ergänzenden Ermittlungen durch Abfragen im abgabenbehördlichen Informationssystem (AIS-DB…
…Entscheidung dem Bundesfinanzgericht vorzulegen. Begründend wird ausgeführt, die Beschwerde richte sich gegen die Verwehrung des Fristverlängerungsansuchens bis 08.11.2025 bezüglich der Beschwerde betreffend Umsatzsteuerbescheid 2023 und Körperschaftsteuerbescheid 2023. Die Beschwerde gegen die beiden Bescheide sei am 10.11.2025 eingereicht worden. Das Amt irre…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. September 2020 gegen die Bescheide des damaligen Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 25. August 2020 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die…
…06.03.2018 (ebenfalls unbestritten), erfolgte – da nach obigen Feststellungen kein Fristverlängerungsansuchen eingebracht wurde – somit verspätet und war daher mit Beschluss als nicht fristgerecht eingebracht zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision: Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Renate Schohaj in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch VAT IT Processing Ltd. TRADING AS WTAX, 2A, rue des Capucins ., 1313 LUXEMBOURG, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom…
…für 2012 führen hätte müssen. In Anbetracht dieser nachvollziehbaren Ausgangslage, geht das Finanzamt für das Jahr 2011 grundsätzlich von forschungsprämienrelevanten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen aus." Nach mehreren Fristverlängerungsansuchen (siehe dazu im Detail weiter unten im Punkt II.) brachte die Bf. durch ihre steuerliche Vertretung am 2…
…lediglich für die Sachbescheide beantragt hatte. Die Beschwerdevorentscheidung wurde der Bf. durch Hinterlegung am 23.06.2021 zugestellt. Für die Stellung des Vorlageantrages brachte die steuerliche Vertretung beginnend am 19.07.2021 insgesamt acht Fristverlängerungsansuchen ein. Der letzte Antrag wurde am 17.02.2022 gestellt…
…davon aus, dass die Beschwerde nicht verfristet eingebracht worden sei, weil noch am 29.8.2018 ein in den bisherigen Akten nicht befindliches Fristverlängerungsansuchen (bis 28.9.2018) gestellt worden sei. Die Aufgabe des Schriftsatzes wurde durch das Postausgabebuch vom 30.8.2018, woraus hervorgeht…
…Zeitpunkt der Zustellung und wird auch seitens des Bf. nicht in Abrede gestellt. Die Frist lief mit dem Ende der Hemmung durch die Zustellung des das Fristverlängerungsansuchen abweisenden Bescheides weiter und endete am 4. Juni 2020. Zum Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Mirha Karahodzic MA in der Beschwerdesache des *****, *****, *****, vertreten durch die Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH, Dr. Karl-Lueger-Platz 5, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 24.04.2013, betreffend Haftung gemäß…
…dem 18.8.2014. An diesem letzten Tag der Rechtsmittelfrist, und somit rechtzeitig, stellte die Bf. ein Fristverlängerungsansuchen für einen Monat. Die Beschwerdefrist endete daher am 18.9.2014. An diesem Tag wurde die Beschwerde per Einschreiben zur Post gegeben. Gem. § 108 Abs.4 BAO…
…Dem kam das FAÖ mit Vorlagebericht vom 23. Dezember 2024 nach, womit das Bundesfinanzgericht zuständig wurde. Dem Vorlageantrag gingen insgesamt 11 jeweils via FinanzOnline eingebrachte Fristverlängerungsansuchen voraus. Über die ersten 10 Anträge (vgl. OZ 11) sprach das FAÖ nicht bescheidmäßig ab und gewährte sie damit…
…Ra 2018/13/0015, Rn 43). Im vorliegenden Fall seien zunächst sechs Fristverlängerungsanträge eingebracht worden. Auch wenn nicht bescheidmäßig über diese Fristverlängerungsansuche abgesprochen worden sei, sei die Beschwerdefrist durch Hemmung gemäß § 245 Abs 3 und 4 BAO gehemmt und somit im Ergebnis bis 31.7…
…Begründung Strittig ist im vorliegenden Fall die Frage, ob die bei Einbringung eines ersten Fristverlängerungsantrages noch offene Restfrist bei Stattgabe dieses Fristerstreckungsersuchens konsumiert wurde und ob daher bei späterer Abweisung eines weiteren Fristverlängerungsansuchens diese nicht mehr zur Verfügung steht. I. Sachverhalt: Dieser Frage liegt folgender…
…Ob ein Rechtsmittel einzubringen ist, kann nur nach Vorliegen der Gesamtauswirkung beurteilt werden. Wir ersuchen daher die Frist zur Einbringung einer Beschwerde bis zum Abschluss der laufenden Betriebsprüfung zu erstrecken.“ Vom Finanzamt wurden diese Fristverlängerungsansuchen, ohne mit Bescheid darüber abzusprechen, zur Kenntnis genommen. Rund zwei…
…Akteninhalt ist jedoch ein per Telefax am 11.08. 2009 seitens der steuerlichen Vertreterin des Bf. eingebrachtes Fristverlängerungsansuchen betreffend Erstreckung der Rechtsmittelfrist für die obgenannten Steuerbescheide um zwei Monate, zu entnehmen und ist dieses somit aktenkundig. Dieses Ansuchen beinhaltet ferner die Fristerstreckung für die Einreichung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerden vom 4. Jänner 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt vom 2. Dezember 2016, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2014, Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer 2014, Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 2014…
…2015 | Fristverlängerungsansuchen zur Einreichung der Steuererklärungen 2014 bis 31.12.2015: Begründung: Die Bf. verwende für verschiedene Buchhaltungs- und Verwaltungsarbeiten eine Leiharbeitskraft. Eine Bilanzbuchhaltungskraft sei erst für November 2015 verbindlich zugesagt. | 30.03.2015 | Bescheid betreffend die Abweisung des Fristverlängerungsansuchens: Das Finanzamt…
…am darauffolgenden Tag beim Finanzamt einlangt, gilt nicht mehr als vor Ablauf der Frist eingebracht. Ihrem zweiten Fristverlängerungsansuchen bis 30.04.2017 wurde bescheidmäßig stattgegeben. Da der 30.04.2017 ein Sonntag und der 01.05.2017 ein Feiertag war, hätte der Fristverlängerungsantrag am 02…